DEUTSCH FÜR JURISTEN

DEUTSCH FÜR JURISTEN

Ein neues Buch. Dieter Schmuck, Deutsch für Juristen:

Und gerade hier bestehen häufig Defizite, die sich mit wenig Aufwand in den Griff bekommen lassen. Das Buch Schmucks zeigt dem Leser anhand von Beispielen und Übungstexten den Weg zu einem professionelleren Umgang mit den Gestaltungsmöglichkeiten, die die deutsche Sprache bietet.

Anscheinend hat der Verfasser des Klappentextes das Buch nicht gelesen. Oder es taugt nichts.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

MÜLL

MÜLL

Die Bahn und die Stadt Mainz streiten sich vor Gericht – um Müll. Die Bahn will den Dreck der Reisenden privaten Firmen anvertrauen, weil die ihn viel billiger entsorgen. Die Stadt besteht darauf, dass nur sie den Müll abfahren darf. Das Verwaltungsgericht entschied vorläufig gegen die Bahn, berichtet beck-online.

SCHMUTZIGE GESCHÄFTE

SCHMUTZIGE GESCHÄFTE

Der Herr stellte sich meiner Sekretärin als Kriminalbeamter vor. Er müsse mich kurz mal sprechen. Schon die erste Frage machte mich stutzig. Ob ich als Anwalt nicht auch gegen Kindesmissbrauch sei. Und meine, dass dringend etwas dagegen getan werden muss.

Aber in Form einer bezahlten Anzeige? Für ein Polizeiblättchen? Der Drücker flog raus. Mit der freundlichen Warnung, sich nicht noch mal bei uns als Polizist vorzustellen.

Scheint also etwas dran zu sein, was Spiegel online über „Das schmutzige Geschäft mit dem Polizeistern“ berichtet.

HINWEIS

Liebe ADAC-Rechtsschutzversicherung, es ist weder für Sie noch für uns betriebswirtschaftlich sinnvoll, wenn Sie bei Überweisungen nur das eigene Aktenzeichen angeben.

PIN-PROZESSE

In Musterprozessen gegen Banken will die Verbraucherzentrale NRW nachweisen, dass die PIN-Systeme bei Scheck- und Kreditkarten nicht sicher sind. Bisher haben die Gerichte in der Regel den Banken Recht gegeben.

Auch wir haben schon Prozesse für Mandanten verloren, denen ich eigentlich glaube, dass sie weder getrickst noch die PIN irgendwo notiert haben. Ein höchstrichterliches Urteil wäre sicher angebracht.

Obwohl dann sofort der Streit um das Nachfolgesystem losgehen wird…

MÄDCHENNAME

MÄDCHENNAME

Unsere Aktenzeichen bestehen immer aus dem Namen der Parteien. Also „Müller / Müller“. Oder „Strafsache Maier 07.08.2003“. In der Familiensache „Kunze / Kunze“ hat Frau Kunze – unsere Gegnerin – nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder angenommen. Nun fordert sie uns auf, in den noch laufenden Verfahren (z.B. Zugewinn) unsere Aktenzeichen auf ihren Mädchennamen umzustellen.

Vielleicht sollten wir doch mal zu Nummern wechseln…

HUNDE ANSCHNALLEN

Hunde im Auto gelten rechtlich als Ladung. Und die muss gesichert werden. Wie der aktuellen ADAC-motorwelt zu entnehmen ist, besteht die Polizei in letzter Zeit verstärkt darauf, dass auch Hunde angeschnallt werden. Dafür gibt es spezielle Haltegurte bzw. Sicherungsboxen.

Ein Verstoss gegen die Anschnallpflicht für Hunde soll 35 Euro kosten.

FUNKSTILLE

Deutschland wird zur Analog-Insel. Der Express berichtet, dass es im deutsch-niederländischen Grenzgebiet bald keinen Funkkontakt mehr zwischen Polizisten beider Länder geben kann. Die Holländer sind nämlich im Plan. Sie haben im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen den Funk digitalisiert.

KORREKT UND FREUNDLICH

Gestern Abend erreichte mich der Anruf, dass ein Mandant von mir festgenommen worden ist. Seine Schwester hatte das mitbekommen. Ich rief gleich auf der Kriminalwache des Polizeipräsidiums an und erkundigte mich nach dem Stand der Sache.

Der Beamte wusste noch von gar nichts und nahm an, dass die Aktion wohl erst wenige Minuten zurückliegt. Er erklärte sich bereit, meine Handynummer zu notieren, meinem Mandanten nach seiner Ankunft im Präsidium Bescheid zu sagen, dass ich als Verteidiger zur Verfügung stehe und ihn mit mir telefonieren zu lassen.

Was dann auch geschah. Sehr korrekt und freundlich. Auch das sollte mal erwähnt werden.

DATEN

Ein Autofahrer hat nach einem Verkehrsdelikt vier Monate auf seinen Führerschein verzichtet, denn ihm wurde noch an Ort und Stelle der Führerschein beschlagnahmt. Später wurde auch noch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Dann kommt schließlich ein Strafbefehl des Amtsgerichts:

„Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.“

Ich frage mich immer wieder, warum es einem Gericht nicht möglich ist, für den Normalsterblichen reinzuschreiben, ab wann diese 6 Monate laufen:

a) ab dem Tattag;

b) ab der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis;

c) ab dem Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht;

d) ab Erlass des Strafbefehls;

e) ab Zustellung des Strafbefehls;

f) ab Rechtskraft des Strafbefehls.

Tipps bitte in die Kommentare.