ZENSUR

Ausgerechnet am Fall des doofen Comichelden „Punisher“ zeigt sich wieder mal, dass es auch in unserem Land Zensur gibt. Auch erwachsene Menschen dürfen bei weitem nicht alles sehen, was zum Beispiel aus Hollywood kommt. Die Freiwillige Selbstkontrolle meint, dass sie auch dem Publikum ab 18 zwei Minuten aus der Verfilmung nicht zumuten kann. So viel Fürsorge ist zum Ko echt rührend. Wir sollten daran denken, wenn demnächst mal wieder über die Freiheit der Kunst gefaselt wird. Näheres bei Telepolis und im Kölner Stadtanzeiger.

(danke an Mathias Schindler für den link)

WARTEZEIT

Warum gibt es im Ankunftsbereich des Düsseldorfer Flughafens („dem Tor zur Welt“ oder so ähnlich) eigentlich kein zugängliches WLAN? Ich hätte gestern gerne ein paar Euro investiert, um mir die Wartezeit zu verkürzen.

AUSSCHREIBUNG

Posting aus dem Forum Deutsches Recht:

„Von: Gast
Datum: 09.06.2004 03:09
Betreff: Hausarbeit f. Anfänger Strafrecht

Vielleicht findet sich hier ein Rechtsanwalt, der eine Hausarbeit für mich schreibt, es geht natürlich *g* nicht um eine reale sondern lediglich um eine fiktive, gleichwohl soll die Sache vertraulich behandelt werden aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht. Ich will einfach eine Lösung zum lernen haben, das ist mir ein paar hundert Euro wert… :-)

Umfang: 20-25 Seite, 1,5zeilig, breiter Rand
Qualität: ~10 Punkte-Hausarbeit

Mein Professor meinte er brauche zum Diktieren der Lösung seiner Hausarbeit
gerade mal eine Stunde, auch wenn ein Rechtsanwalt vielleicht langsamer ist
und auch noch tippen muss, die Vorgabe auch umfangreicher ist, wie es der
Professor in seiner Lösung macht, halte ich das für eine Sache, für die ein
geübter Fachmann keine 5 Stunden braucht.

Manche Anwälte verlangen zwar allgemein Stundensätze von mehreren hundert
Euro, aber manche würden auch gerne für 50 Euro pro Stunde oder weniger
Mandate annehmen… :-)

Folglich wollte ich fragen, ob sich ein junger Anwalt für etwa 300 Euro
finden würde, der eine Hausarbeit nach den obigen Vorgaben schreibt? Ich
würde nach Auftragserteilung ein Ergebnis innerhalb einer Woche erwarten.“

(Direkter Link ist nicht mehr erreichbar, die Anfrage ist aber im Forum noch enthalten. Danke an Philipp Wittmann für den Hinweis.)

PROZESSFLUT?

Die Journalistin Claudia Sanders beschäftigt sich mit dem geplanten Paparazzi-Gesetz. Ergebnis ihrer Recherche: Reporter müssen mit einer Prozessflut rechnen. Betroffen sind bei weitem nicht nur die Abknipser von der Boulevardpresse. Eine Zusammenfassung und Sendetermine im Rundfunk gibt es hier.

Die Pressefreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bisher immer sehr hoch gehalten. Das letzte Wort über das Gesetz dürfte also noch nicht gesprochen sein.

HYPERLINKS

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Haftung für Hyperlinks entschärft. Die Richter weisen darauf hin, dass „die sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im ‚World Wide Web‘ ohne den Einsatz von Hyperlinks zur Verknüpfung der dort zugänglichen Dateien praktisch ausgeschlossen wäre.“

In dem Urteil macht der BGH zwar klar, dass jedem, der einen Link setzt, eine gewisse Überprüfungspflicht trifft, ob er damit den Weg zu Seiten mit strafbarem oder wettbewerbswidrigem Inhalt weist. Allerdings wird deutlich, dass diese Überprüfungspflicht nicht überspannt werden darf und dass im Zweifel der Link erlaubt bleibt.

Weil es um ein Presseunternehmen ging, begründet der BGH seine Entscheidung mit der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz. Unmittelbar vor der Pressefreiheit ist aber auch die persönliche Meinungsfreiheit normiert: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Grundaussage der Entscheidung wird deshalb auch auf Private zu übertragen sein.

Das Urteil ist sicher kein Freibrief. Aber es zeigt, dass auch Gerichte mittlerweile begreifen, wie das Internet funktioniert und dass ein link keineswegs bedeutet, dass man sich mit der verlinkten Seite identifiziert.

(Mehr auch im advobLAWg)

PANIK

Offensichtlich geraten weite Teile des Anwaltsstandes in Panik. Anders ist das Bashing gegen den Nachwuchs nicht mehr zu erklären. Das Einprügeln auf Berufsanfänger nimmt mittlerweile groteske Züge an.

Nachdem auf dem Anwaltstag die Junganwälte an der Krise schuld waren, macht jetzt auch das Anwaltsblatt mobil. So hat Sascha Kremer in der neuen Ausgabe zwei Beiträge entdeckt, in denen Junganwälte als „Risiko“ für den Mandanten dargestellt werden, weil sie diesen als „Versuchskaninchen“ missbrauchen.

Das ist eine sehr verkürzte Sicht der Dinge. Denn etablierte Anwälte wissen mitunter noch viel weniger von der aktuellen Rechtslage. Viele vergessen nämlich schlicht und einfach die Weiterbildung geraten fachlich in eine desolate Lage. Wenn sich das dann noch mit einer gleichgültigen Berufseinstellung paart, helfen dem Mandanten auch graue Schläfen und ein Daimler vor der Kanzleitür nicht weiter.

Sascha Kremer nennt schöne Beispiele.

AUFRÜSTUNG

AUFRÜSTUNG

Hui, wir leisten uns einen Kopierer mit Festplatte und voller Integration ins Netzwerk. Künftig gibt es Kopien der Ermittlungsakten nicht mehr im Aktenordner, sondern als PDF. Zum Glück hält der neue Akku vom Notebook 7,5 Stunden, da brauche ich in Gerichtssälen wohl nicht mehr um Strom zu betteln. Ich bin schon jetzt gespannt, was schneller beim Auffinden bestimmter Aktenteile ist: der mechanisch blätternde Justizdiener oder die Suchfunktion.

IN DER KLEMME

Aus dem Polizeibericht für Pinneberg:

„Die Lust auf ein Kaugummi machte einen Fünfjährigen erfinderisch. Er steckte seinen Arm in den Automatenschacht in der Straße Großer Wulfhagen und verdrehte ihn so, dass er ihn nicht mehr herausziehen konnte. Passanten wurden auf das „Häufchen Elend“ aufmerksam und verständigten die Polizei. Als der in der Nähe streifende Schutzmann vor Ort erschien, hatte die Mutter ihren Jungen schon befreit. Es wurde festgestellt, dass der Arm noch da ist, wo er hingehört.“

(danke an Mathias Schindler für den link)

DANKE

Heute Morgen war ich schwer im Stress. Deshalb herzlichen Dank an das Gewitterwürmchen, das gerade den Venustransit auf meinem Monitor nachgestellt hat.

TEUER

Insgesamt 10.200,00 Euro kostet es Rechtsanwälte, dass sie ohne Genehmigung Aufsätze eines Kollegen im Internet veröffentlicht haben; teilweise unter Angabe falscher Urheberbezeichnungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (PDF der JurPC) spricht dem geschädigten Anwalt nicht nur Lizenzgebühren, sondern auch Schmerzensgeld zu. Die Entscheidung ist auch interessant, weil sie einen Weg zeigt, um eine (fiktive) Lizenz zu berechnen.

(link gefunden im LAWgical)

SMS-ARCHIV

Im Verfahren des Basketballstars Kobe Bryant wird das Gericht möglicherweise SMS-Botschaften auswerten, welche das mögliche Opfer kurz nach der Tat geschickt hat. Zur allgemeinen Überraschung sei es dem Telefonanbieter gelungen, diese Botschaften auch noch nach Monaten zu rekonstruieren, berichtet Excite. In Fachkreisen sei jedoch klar, dass SMS-Botschaften ebenso wie e-mails häufig gespeichert werden:

Texters beware. Like e-mail and Internet instant messages, text messages tend to be saved on servers. „One of the false assumptions that people make is that when they hit the delete button, messages are gone forever, but nothing can be further from the truth,“ said Jeff Kagan, an independent telecommunications analyst in Atlanta.

Bei uns gilt natürlich nichts anderes.

(link via Handakte WebLAWg)