Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen sind nach wie vor zulässig. Nach der Neufassung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen war überwiegend davon ausgegangen worden, dass Vertragsstrafen – zum Beispiel bei Nichtantritt der Arbeit und der Weitergabe von Geschäftsinformationen – unwirksam sind. Das Bundesarbeitsgericht ist jedoch anderer Meinung und begründet dies in einem Grundsatzurteil vom 4. Februar 2004 mit den „Besonderheiten des Arbeitsrechts“.
EINSAM
Helmut H. (35) aus Mittelfranken will, dass das Sozialamt seine Bordell-Besuche zahlt. Er verlangt vier Mal pro Monat – weil er sich ohne seine Frau so einsam fühlt. Wer nicht glaubt, dass dieser Fall sogar vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird, klicke hier.
Update: Der Gute hat verloren. Lesenswerter Prozessbericht in der Rheinischen Post.
TELEKOM
Abends um 20.30 Uhr festgestellt, dass eine unserer ISDN-Leitungen nicht mehr funktioniert. Die Zahl der Amtsleitungen nach außen reduziert sich also von vier auf zwei. Anruf beim Technischen Kundendienst der Telekom. Es geht sofort jemand dran. Der Mann klinkt sich in unsere Leitungen ein und stellt fest, dass er wohl am nächsten Tag einen Techniker rausschicken muss.
Morgens frage ich noch einmal nach. Es geht schon wieder jemand ran. „Die Störung ist im System notiert“, erklärt die Gesprächspartnerin. „Entweder wir lösen das von hier. Oder es kommt in den nächsten 90 Minuten jemand vorbei.“ Ein knappe halbe Stunde später ein Anruf der Telekom. „Die Störung ist beseitigt. Bitte entschuldigen Sie die Umstände.“
Da kann man doch nicht meckern, oder?
KRIMINELL
Spiegel online hat einen neuen Kriminalitätsbrennpunkt ausgemacht – den Notebook-Klau. Unsere Kanzlei wurde jetzt auch das Opfer skrupelloser Täter. Die haben einfach nachtS die (leeren) Blumenkästen von den vorderen Fensterbänken mitgenommen.
ZEUGEN
In den Kommentaren zum gestrigen Beitrag KOPIE wird ein interessantes Thema angesprochen. Die Justiz und ihre Abhängigkeit von Beweismitteln. Seltsamerweise steht das unzuverlässigste Beweismittel besonders hoch im Kurs – der Zeuge. Mit einem guten Zeugen kann man praktisch alles durchsetzen. Umgekehrt steht man auf fast verlorenem Posten.
Bei dieser Fixierung auf Zeugen ist es klar, dass der Anwalt nicht nur den Sachverhalt ordnen muss. Er muss auch klären, ob für jede Behauptung ein geeignetes Beweismittel zur Verfügung steht. Das führt mitunter zu, na ja, bizarren Dialogen:
„Ohne Zeugen kommen Sie nicht weiter.“ „Aber es war sonst niemand da.“ „Überlegen Sie doch noch mal genau, ob nicht vielleicht doch jemand das Gespräch gehört hat.“ „Ich glaube nicht.“ „Ohne Zeugen verlieren Sie aber den Prozess. Wo war denn Ihre Frau?“ „Ja, Moment.“ Mandant haut sich mehrmals auf die Stirn. „Jetzt wo Sie es erwähnen. Meine Frau war in der Küche und hat Geschirr gespült. Die hat alles genau gehört.“ „Wie kann sie denn alles hören, in einem anderen Zimmer?“ „Die Durchreiche war offen.“
Es gibt auch unausrottbare Gerüchte, dass „Unfallzeuge gesucht“-Anzeigen nur dazu dienen, doch noch ein Beweismittel an den Start zu bringen. Jedenfalls kann ich mich nur an einen einzigen Zeugen aus der Zeitung erinnern, der auch bei der Drohung, dass er gleich einen Eid leisten muss, dabei blieb, dem Geschädigten vorher noch nie begegnet zu sein.
Noch problematischer wird es mit Zeugen im Strafverfahren. Aktuell läuft ein Mandant von mir Gefahr, wegen Diebstahls verurteilt zu werden. Seine Freundin behauptet, er habe sie am Geldautomaten abgepasst und schnell die 200 Euro aus dem Schacht genommen. Keine Kamera. Niemand sonst anwesend. Dass er das Mädchen nachweislich kurz zuvor für eine andere verlassen hat, dreht der Staatsanwalt sogar noch gegen meinen Mandanten. Er habe sich, so steht es in der Anklageschrift, sogar noch besonders sicher gefühlt. Weil er davon ausging, dass seiner Ex sowieso keiner glauben wird.
KURZMITTEILUNG
Ich möchte die FDP hiermit wissen lassen, dass sie eine weitere Wählerstimme abschreiben kann.
VERFASSUNGSWIDRIG
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Großen Lauschangriff in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt, so Spiegel online. Die Lauscher dürfen nicht länger zuhören, wenn Gespräche mit Unverdächtigen geführt werden. Auch bei Gesprächen mit Verteidigern muss das Mithören eingestellt werden. Insgesamt scheint das Gericht mal wieder allen Grund gehabt zu haben, dem Staat seine Grenzen aufzuzeigen.
KOPIE
Ein Mandant hat seine Wohnung gekündigt. Er besorgte sogar noch einen Nachmieter. Der Nachmieter wollte die Kaution nicht zahlen und schlug dem Vermieter vor, dass mein Mandant seine Kaution stehen lässt. Mein Mandant sagt, er habe nie zugestimmt. Der Vermieter sagt das Gegenteil.
Wir klagen die Kaution ein. Wie zu erwarten schreibt der Vermieter, mein Mandant habe seine Kaution an den Nachmieter „abgetreten“. Dumm nur, dass er nicht daran denkt, dass sein eigener Anwalt den Nachmieter erst vor einigen Monaten wie folgt angeschrieben hat:
Ich weise Sie darauf hin, dass die von Ihrem Vorgänger gezahlte Mietkaution von diesem entgegen der mündlichen Abreden bisher weder schriftlich noch verbindlich an Sie abgetreten wurde und Sie damit die Kaution selbst einzuzahlen haben.
Schön, dass wir eine Kopie dieses Briefes haben…
HILDESHEIM
Zufällig ein Kollege hier, der am 30. März um 9.30 Uhr einen Scheidungstermin in Hildesheim wahrnehmen kann?
MANN ODER FRAU
Eine Golferin möchte internationale Profiturniere spielen. Doch dagegen sperren sich die internationalen Verbände, berichtet Spiegel online. Grund: Die Spielerin war früher ein Mann.
In Deutschland gibt es seit 1980 klare Regelungen. Danach gehört ein Transsexueller nach einer operativen Geschlechtsumwandlung voll und ganz zum anderen Geschlecht, sobald ein Gericht dies auf Antrag festgestellt hat (§ 8 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen). Auch ohne die Geschlechtsumwandlung gibt es die Möglichkeit, offiziell den Vornamen zu ändern. Dann müssen Gutachter feststellen, dass sich die/der Betroffene unumstößlich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt.
Das geschlechtsspezifische Benachteiligungsverbot in Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gilt allerdings direkt nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Nichtstaatliche Sportverbände könnten sich vielleicht also auch bei uns mit dem Hinweis aus der Affäre ziehen, dass sie halt per Satzung nur „echte“ Männer und Frauen zu den Wettkämpfen zulassen wollen.
IMPRESSUM
In einem Urteil vom 12. Februar 2004 hat das OLG München entschieden, dass ein Impressum auf einer Webseite, das erst über einen Link nach Scrollen von 4 Bildschirmseiten erreichbar ist, nicht mehr im Sinne des § 6 TDG „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“ ist und somit rechtswidrig ist.
POST
Mist, Post von der Anwaltskammer. Puuh, ist nur Werbung für ein Seminar…
AUSKUNFT
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum wiederholten Male bitten uns die Wirtschaftsprüfer Ihres Unternehmens um Auskünfte. Unter anderem wollen sie wissen, welche Forderungen uns gegen Ihr Unternehmen bekannt sind, ob es Prozesse gibt und wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen.
Diese Angaben seien unbedingt nötig, um den Jahresabschluss für 2002 fertig zu stellen. Im Schreiben vom 26. Februar 2003 setzen uns Ihre Wirtschaftsprüfer sogar eine Frist.
Wir sind gerne bereit, die Auskünfte zu geben, sofern wir hierdurch keine Pflichten aus unseren Mandatsverhältnissen verletzen. Allerdings bitten wir Sie, für den Arbeitsaufwand einen Kostenvorschuss von 350,00 Euro zu überweisen, da wir etliche Akten sichten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
PS. Die Firma ist ein großes Unternehmen, gegen das wir Prozesse geführt haben.
DER MISSTRAUISCHE STAAT
Die Republik der Fahnder. Im Visier: Hunde. Feierabendhandwerker. Steuerflüchtlinge. Und es gibt viel zu schnüffeln. Spiegel online berichtet aus dem Grenzgebiet zur Schweiz:
Obwohl die Freigrenze für jede Person noch bei 15.000 Euro Bargeld liegt, gehen den Beamten immer mehr Schwarzgeld-Schmuggler ins Netz. Im vergangenen Jahr fanden die Zollbeamten im Mieder einer Seniorin aus Berlin 88.000 Euro, aus dem Büstenhalter einer 62-Jährigen aus Hessen quollen 19.000 Euro. Eine Frau aus Nordschwaben holte bei der Kontrolle einen Gefrierbeutel mit 14.500 Euro aus ihrem Schlüpfer, zwischen den Scheinen fand sich zusätzlich ein Notizzettel über ihre sämtlichen Schwarzgeldanlagen.
Solche Unterlagen bringen die Beamten häufig auf die richtige Spur. Auf den ersten Blick ist so manches Papier nur ein leerer Umschlag, Zöllner erkennen ihn dagegen als gängiges Kuvert einer Schweizer Bank. Manchmal hilft eine Hundenase: Einer von 34 Zollhunden des Singener Amtes ist ein Bargeldspürhund.

(c) wulkan (www.wulkan-comic.de)
WEB-SPERRE
Öfter mal was Neues: Der Provider Freenet sperrt laut heise online Internetseiten, die sich kritisch mit Service oder Geschäftspolitik des Unternehmens auseinander setzen. Stattdessen wird der Kunde ungefragt auf Freenet-Werbeseiten umgeleitet. Als nächstes könnte man Kunden ja umsonst surfen lassen – sofern sie kritische Seiten über die Konkurrenz aufsuchen.