DIALER

Internet-Dialer sind ab Sonntag, 14. Dezember 2003, nur noch legal, wenn sie mit der Einwahlnummer 09009 beginnen. Sämtliche Dialer-Verbindungen, die über 0190 oder 0900 aufgebaut werden, lösen keine Zahlungsansprüche aus. So verspricht es die Regulierungsbehörde. Laut rp-online kann die Rufnummerngasse 09009 auch gesondert gesperrt werden.

Eigentlich seltsam, dass es die Abzocker noch nicht geschafft haben, DSL-Anschlüsse in Groschengräber zu verwandeln. Oder ist mir nur was entgangen?

ZENTRALRUF

Heute beschwerte sich eine Mitarbeiterin, dass sie beim Zentralruf der Autoversicherer (0180/25026) nicht durchkommt. Dort kann man die Versicherung von Unfallbeteiligten erfragen.

Das geht eigentlich auch online.

Aber das muss sich erst einmal rumsprechen, dass man man den Internetanschluss am Arbeitsplatz auch beruflich nutzen kann.

UNGESCHÖNT

UNGESCHÖNT

Arbeitsämter dürfen keine Sperrzeit verhängen, weil ein Arbeitsloser seine Bewerbungen nicht schönt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Ein Arbeitsloser hatte wahrheitsgemäß auch auf weniger tolle Aspekte in seinem Lebenslauf hingewiesen. Das Arbeitsamt vertrat den Standpunkt, er müsse sich positiv darstellen.

Laut dem Bericht von beck-aktuell soll eine Sperrzeit nur verhängt werden dürfen, wenn der Arbeitslose gar kein Schreiben abschickt.

Hm, wenn sich das rumspricht, dürfte es für einige wesentlich leichter werden, zuverlässig arbeitslos zu bleiben…

HAUPTPREIS

Nur mal unterstellt, der law blog macht bei der Abstimmung zu den Blogawards 2003 das Rennen als „Bester Fachblog“. Ahnt jemand eigentlich, was dann für ein toller Preis ins Haus steht? Die Veranstalter haben es verlautbart:

wir arbeiten an einem deal mit 9live/hh1/dsf, damit die sieger dann eine nachtsendung mit call-in moderieren koennen, quasi als hart umkämpfter hauptpreis.

Der Frank Lachmann von argh (ebenfalls nominiert) hat nicht nur das Zitat ausgegraben. Ihm wird wie mir auch schon ganz kribbelig bei dem Gedanken, dass wir uns zwischen Ruf!-mich!-an!-Spots im Leopardentanga an einer Stange räkeln dürfen.

ABGEHOBEN

Die gesetzlichen Fristen gelten auch dann, wenn das Gericht falsch über ihren Ablauf belehrt hat. So der Bundesgerichtshof. Ein Argument aus der Begründung: Weil Zivilgerichte nicht über Rechtsmittelfristen belehren müssen, sind sie auch nicht für falsche Belehrungen verantwortlich.

Wer es sich mal antun möchte, mit welch geschliffener Feder Richter ihre Kollegen und deren Personal von jedweder Veranwortung für eigene Handlungen reinwaschen, klicke bitte hier. Eine Kurzfassung gibt es bei beck-aktuell.

SCHNELLGERICHT

Bußgeldstellen machen in letzter Zeit immer häufiger kurzen Prozess. Bei Verkehrsverstößen (insbesondere Radarmessungen) wird überhaupt nicht mehr ermittelt, wer wirklich der Fahrer gewesen ist. Stattdessen kriegt einfach der Halter einen Anhörungsbogen. Wenn er von seinem Recht Gebrauch macht, nichts zu sagen, kommt dann der Bußgeldbescheid.

Das ist klar rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1993 nämlich entschieden, dass aus der Halter- nicht einfach auf die Fahrereigenschaft geschlossen werden darf:

Auch bei privat genutzten Fahrzeugen ist die Möglichkeit, daß sie von Familienangehörigen, Angestellten, Freunden oder Bekannten des Halters geführt wurden, im allgemeinen zu naheliegend, als daß das Gericht sie ohne weiteres außer acht lassen könnte, ohne seine aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) herzuleitende Aufgabe zu verletzen, alle Beweise erschöpfend zu würdigen (2 BvR 843/93).

Wer das weiß, kann sich die Faulheit der Ordnungsämter zu Nutze machen. Nach drei Monaten ist die Sache gegen den wahren Sünder verjährt. Und der Bußgeldbescheid gegen den Halter muss – sofern Einspruch eingelegt wurde – aufgehoben werden. Die gesamten Kosten trägt die Bußgeldbehörde.

PORTOKASSE

Schwitzen statt Sitzen sollen Straftäter künftig nach dem Willen der Bundesregierung. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf soll „kreative Strafen“ erlauben, insbesondere die gemeinnützige Arbeit. Bisher gibt es bei Erwachsenen nur Geld- und Freiheitsstrafen. Das Problem bei den Geldstrafen ist, dass diese viele Straftäter einfach nicht bezahlen können – und beim Abbrummen der Ersatzfreiheitsstrafe (1 Tagessatz = 1 Tag Gefängnis) die Haftanstalten verstopfen.

Auch interessant: Das Fahrverbot wird zur Hauptstrafe aufgewertet. Das trifft dann vor allem Leute, die eine Geldstrafe aus der Portokasse zahlen würden.

(beck-aktuell)

DINO

Vergleichsverhandlungen. Kein einfacher Fall. Aber auch nichts, was unmöglich wäre. Einer der Teilnehmer reist aus Kanada an. Ein weiterer aus Norwegen. Dazu kommen noch Anwälte und weitere Teilnehmer aus der Region.

Die Gespräche nehmen einen vielversprechenden Anfang, auch wenn man uns erst einmal eine halbe Stunde warten lässt. Ein wesentlicher Teilbereich der Problematik kann sogar gelöst werden. Es sieht gut aus.

Dann wenden wir uns der 2. Hälfte zu. Kaum hat einer der Teilnehmer seine Vorstellungen genannt, erklärt unser Verhandlungspartner: „Das war es. Das Gespräch ist hiermit beendet. Ich wünsche noch einen schönen Tag.“ Keine Begründung. Kein weiterer Kommentar. Nichts als – ein Rausschmiss.

Auf dem Weg zum Flughafen meinte mein Mandant: „This guy has the negotiating skills of a dinosaur.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

2. KLASSE

2. KLASSE

Kinder sind nicht gleich Kinder. Zumindest nicht bei sexuellem Missbrauch. So äußert sich das Oberlandesgericht München über die strafbaren Taten eines 64-jährigen wie folgt:

Vielmehr waren die Kinder aufgrund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert. Dies hat der Angeklagte lediglich ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen körperlichen oder psychischen Druck auszuüben.

Der Satz als solcher steckt voller Ungeheuerlichkeiten. Für das Gesetz macht es zunächst einmal überhaupt keinen Unterschied, ob Kinder an sexuellen Handlungen „interessiert“ sind, sofern ein solches Interesse überhaupt auf freier Willensbildung beruhen kann – was ich bezweifle. Sexueller Missbrauch von Kindern ist strafbar, egal, ob das Kind „einwilligt“ oder sogar eine aktive Rolle spielt.

Dass Kindern aus sozialen Brennpunkten zu Menschen zweiter Klasse abgestempelt werden, scheint das Oberlandesgericht München auch nicht zu sehen. Glücklicherweise gibt es auch in der Münchner Justiz heftige Kritik an der Entscheidung.

Einzelheiten in der Süddeutschen Zeitung und bei Telepolis sowie bei Vertretbar.de.

GEKNIFFEN

Wann liegt ein schwerer Betrug vor? Bei der Frage nach dem erforderlichen Vermögensschaden geisterten immer verschiedenste Zahlen durch die Gerichtssäle der Republik. Mal waren schon 10.000 Euro ein „Vermögensverlust großen Ausmaßes“, dann wieder reichten 100.000 Euro doch noch nicht.

Die Grenze liegt bei 50.000 Euro, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Das ist wieder eines der Urteile, bei deren Lektüre sich etliche Straftäter in den Hintern beißen, weil ihre Verurteilung vor dieser Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Nachträglich ändert sich nämlich nichts.

Ich habe noch ein paar Sachen im Aktenschrank, bei denen diese Klarstellung sehr hilfreich sein wird…

(Quelle: beck-aktuell)

GRENZEN

Spiegel online:

Es mehren sich die Polizeieinsätze gegen streikende Studenten. In Göttingen trugen Beamte Dutzende Streikposten aus Unigebäuden. In Berlin müssen Kriminalisten nach dem Täter fahnden, der den Weihnachtsbaum vor dem Roten Rathaus kürzte. Und in Leipzig sollen Studenten mit gefälschten Dokumenten die Stimmung angeheizt haben.

Die Lust an der Revolte sollte einem nicht den Blick für mögliche Konsequenzen verstellen. Ansonsten erspare ich mir den erhobenen Zeigefinger.

DIE SEGNUNGEN DER EU

Das Landessozialgericht Essen beglückt unsere Nachbarn:

Eine in ihrem Heimatland beschäftigte und mit ihrer Familie dort wohnende Niederländerin kann einen Anspruch auf deutsches Erziehungsgeld haben, wenn ihr Ehemann in Deutschland Arbeitnehmer ist.

Die Begründung versteht man nicht.

Die Welt auch nicht.