HAUSBESUCHE

Rechtsanwälte müssen ihr Honorar am Wohnort bzw. Sitz ihres Kunden einklagen. Damit hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell jetzt mit einem letzten Anwaltsprivileg gebrochen. Nach der bisher „herrschenden Meinung“ wurden die Dienste des Anwaltes stets am Kanzleisitz erbracht. In Zeiten von Mobilfunk, Laptop und Internet wohl kaum noch haltbar…

Überdies habe ich gehört, dass sich der eine oder andere Anwalt mittlerweile sogar zu Hausbesuchen erniedrigt.

VOLKES STIMME

In Sachen Tom & Sonja begründet der Vorsitzende Richter sein Urteil laut Spiegel online wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass das, was sie in den folgenden Jahren erwartet, schlimmer sein wird als der Tod. Sie werden im Gefängnis als Kindermörder und Kinderschänder auf der untersten Stufe stehen und werden sich für lange Zeit im Gefängnis gefahrlos nicht bewegen können.

Dazu fällt mir spontan § 111 Strafgesetzbuch ein:

Wer öffentlich … zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter … bestraft. … Bleibt die Anstiftung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. …

Die Verteidiger werden es bedauert haben, dass es für einen Befangenheitsantrag eine klare zeitliche Grenze gibt. Der Antrag kann nur gestellt werden, bis der Angeklagte sein letztes Wort gesprochen hat (§ 25 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung).

UNVERLANGT (UND OHNE RÜCKPORTO)

UNVERLANGT (UND OHNE RÜCKPORTO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 09.10.03 habe ich mich bei Ihnen als Rechtsanwalt beworben. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Interesse an meiner Mitarbeit haben.

Mit freundlichem Gruß
T., Rechtsanwalt

Sehr geehrter Kollege T.,

auch keine Antwort ist manchmal eine Antwort.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

BLUFF

Aus dem Wohnungsmietvertrag einer großen Düsseldorfer Firma:

Bei Abschluss des Mietvertrages zahlt der Mieter eine Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten. Sie ist unverzinslich.

Dazu § 551 Bürgerliches Gesetzbuch:

(1) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen … üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. …

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Aber wie mir mein Mandant erzählt, behauptet die Firma gegenüber allen ausziehenden Mietern: „Wir haben noch nie eine Kaution verzinst. Sie können uns ruhig verklagen. Wir haben bisher jeden Prozess gewonnen.“

Gut geblufft. Aber offenbar scheut ein großer Prozentsatz der Mieter den Streit, so dass sich diese dreiste Behauptung wahrscheinlich am Ende sogar lohnt…

HH MACHT SCHLAU

Wer sich die Notenverteilung im Zweiten Juristischen Staatsexamen ansieht, entdeckt wundersame Zahlen: In Hamburg schaffen 39 % der Absolventen ein Prädikat, in Sachsen-Anhalt nur 4,4 %. Auch in Bayern gelingt nur 12,35 % die Note vollbefriedigend oder besser.

Der Kollege Alexander Hartmann spricht leicht resigniert von „Segnungen des Föderalismus“. Ich glaube, er hat noch Prüfungen vor sich – ausgerechnet im ebenfalls nicht laschen Berlin (13,15 %).

INTERNETT

Wo wir heute schon mal über Nerds gesprochen haben, veröffentliche ich als Revanche einen Beitrag aus der Reihe „Juristen erklären das Internet“:

F: Was ist ein FTP-Server?
A: Es antwortet LG Braunschweig, Urteil vom 21.7.2003 – 6 KLs 1/03, rechtskraeftig, CR 2003, 801:
FTP-Server sind Systeme, in denen gecrackte, also nach Ueberwindung des Vervielfaeltigungsschutzes kopierte, Software geladen ist.

Danke für den Tipp, Andrejs Blog.

Frank Lachmann (argh) weist auf eine ganze Sammlung solcher Stilblüten hin. Daufaq hat ein vielversprechendes Ziel:

Endlich können alle DAUs an der Weisheit der Juristen teilhaben und das Wesen des Internet in seiner ganzen Pracht erkennen und so zu einer höheren Daseinsform aufsteigen.

Und was sind DAUs?

ELTERNZEIT

Der Erziehungsurlaub heißt jetzt Elternzeit. Genommen werden kann die normale Elternzeit nach dem Gesetz bis zur „Vollendung des 3. Lebensjahres“ des Kindes.

Einer meiner Mandanten ist nicht nur Arbeitgeber. Sondern auch Nerd. Deshalb fragte er mich, wann die Elternzeit jetzt juristisch genau endet, wenn der Sohn seiner Mitarbeiterin F. am 3. Dezember 2000 geboren wurde.

Klar, dachte ich, die Elternzeit endet logischerweise am 3. Dezember 2003. Frau F. musste also wieder am 4. Dezember arbeiten gehen. Zum Glück habe ich vor der Antwort noch einmal ins Gesetz geguckt. Nach § 187 BGB wird der Tag der Geburt erstaunlicherweise bei der Berechnung der Frist komplett mitgerechnet. Konsequenz: Die dreijährige Elternzeit endete schon am 2. Dezember 2003, 0 Uhr.

Da es auch in den meisten Broschüren falsch steht, würde ich wetten, dass jede Menge Elternzeitler ihre Arbeit mit einem abmahnfähigen Verhalten beenden. Sie fehlen schlicht und einfach unentschuldigt, was ja bekanntermaßen ein Grund für eine Abmahnung oder sogar Kündigung sein kann.

Meinen Mandanten habe ich allerdings überzeugt, dass er besser gar nicht groß diskutiert. Wer möchte schon als jemand dastehen, der eine Mutter nicht mit ihrem Kind den 3. Geburtstag feiern lässt? Das verstand sogar er. Vielleicht ist er doch kein Nerd.

GELD ZURÜCK

GELD ZURÜCK

Wer eigene oder fremde Daten mit Erlaubnis auf CD?s oder DVD?s kopiert, kann die Urheberrechtsabgabe von der GEMA zurück verlangen. So wird es zumindest hier berichtet . Die Abgabe wird beim Kauf jedes Datenträgers automatisch erhoben.

(link gefunden bei Handakte WebLAWg)

GELD ZURÜCK?

GELD ZURÜCK?

Bei bis zu 40 Millionen Lebensversicherungen könnten die Abschlusskosten zu Unrecht berechnet worden sein. Es geht um richtig Kohle – bei jedem Vertrag. Wer eine Lebensversicherung hat, sollte unbedingt diesen Artikel von Andreas Kunze in der ZEIT lesen.

Ich werde am Wochenende eine Anfrage an meine beiden Lebensversicherungen schicken.

(via Handakte WebLAWg)

AM ENDE

Ein Anwalt begründet seinen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente:

In 25 Jahren habe ich eine Abneigung gegen den Beruf des Rechtsanwalts entwickelt, den ich als geprägt von einem zweckdienlichen, listigen, möglichst rückhaltlos den eigenen Mandanten unterstützenden, der Wahrheit einen eigenen Zuschnitt gebenden Verhalten empfinde. Mit dieser Überzeugung zu leben und sie weiter als Teil der Anwaltsarbeit in Kauf zu nehmen, habe ich jahrelang versucht, bis ich einfach nicht mehr konnte.

Also meine Arbeit ist ganz anders. Ehrlich!

(gefunden im Handakte WebLAWg)

HOFFNUNG

Seine Business-Homepage hatte Herr S. schon nach der Testphase gekündigt. Doch der rosa Riese buchte munter weiter ab. Schließlich platzte Herrn S. der Kragen. Er stornierte den Dauerauftrag. Und zog monatlich EUR 12,75 von der Rechnung ab. Neulich nahm Herr S. dann mal die Dienste eines Drittanbieters in Anspruch. Dessen Kosten zieht die Telekom gleich mit der Rechnung ein. Doch obwohl man dort genau weiß, wofür die EUR 12,75 abgezogen werden, kürzte die Telekom die Auszahlung an die andere Telefonfirma. Die macht jetzt „EUR 18,79 abzüglich erhaltener EUR 6,04“ geltend – die Differenz hat die Telekom brav sogar noch brav überwiesen.

Herr S. kriegt jetzt natürlich böse Briefe. Vom Inkassobüro der Drittfirma. Sofern entweder dort oder bei der Telekom mal jemand den Sachverhalt begreift, müsste man eigentlich einsehen, dass die Forderung der anderen Firma erloschen ist – durch das freundliche Inkasso der Telekom. Wenn die erhaltenes Geld nicht weiter leitet, dürfte das doch kaum das Problem von Herrn S. sein.

Aber wahrscheinlich mache ich mir da zuviele Hoffnungen…

CLEVER

Bei manchen Sachen zieht es sogar mir die Schuhe aus. Wie zum Beispiel bei der Maklerrechnung, die für ein Mehrfamilienhaus erstellt wurde. Der Briefbogen entspricht haarklein dem der Maklerfirma. Unterschrieben hat auch der Angestellte, mit dem mein Mandant immer zu tun hatte.

Nur die unten aufgedruckte Kontonummer – das war diesmal die private des Angestellten. So wanderten 23.490 Euro ins falsche Töpfchen.

Jede Wette, dass mein Schreiben an den cleveren Herrn zurückkommt: Empfänger unbekannt verzogen…