ANWALTSSCHICKSALE

Drogen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Sonst fallen sie schon mal aus der Tasche. Pech, wenn dies im Gerichtssaal geschieht. Doppeltes Pech, wenn man Anwalt ist. Die ganze Story. (link via shithappens.)

Passend dazu das Schicksal eines Bonner Strafverteidigers . Der Kollege zählt auch angebliche Drogenbosse zu seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft fand jetzt in seiner Garage unter einem Stapel Reifen und alten Lappen einen Hartschalenkoffer mit 3,5 Millionen US-Dollar in bar. Der Anwalt tauschte darauf hin seine Kanzlei auf der Adenauerallee mit der Gefängniszelle. Nachzulesen im Express.

UNMENSCHLICH

Ein Strafgefangener, berichtet beck-aktuell, war für einen Zeitraum von zwei Monaten gemeinsam mit einem weiteren Gefangenen in einem Haftraum mit einer Grundfläche von circa 7,5 Quadratmetern und einer nur durch eine circa 80 cm hohe Vorstellwand abgetrennten Toilette ohne separate Entlüftung untergebracht. Die Türen des Haftraums wurden täglich für vier Stunden geöffnet.

So geht es nicht, entschied jetzt ein Gericht. Die Unterbringung in einer doppelbelegten Einzelzelle mit offener Toilette stelle eine Brechung menschlicher Subjektivität unter Verletzung der körperlichen und psychischen Identität und Integrität dar, betonten die Richter. Die vorhandene Schamwand biete weder hinreichenden Sicht- noch Geruchsschutz, so dass im Falle der Toilettenbenutzung durch einen Gefangenen in unzumutbarer Weise beiden Gefangenen jeder Rückzugsraum genommen, in ihre Intimsphäre eingegriffen und ihre Menschenwürde negiert werde.

Schauplatz ist übrigens nicht Südamerika. Sondern Hessen.

DISKUSSION

In Reihe 9 gab es eine heftige Diskussion über die Frage, ob man einen MP3-Player im Landeanflug abschalten muss. Für die Flugbegleiterin war es ein elektronisches Gerät. Der Hirni neben mir war der Meinung, dass es sich um ein elektrisches Gerät handelt. Die arme Frau musste tatsächlich mit dem Käpt?n drohen, bevor der Passagier widerwillig und unter lautem Zetern die Knöpfe aus dem Ohr nahm. Anschliessend verkündete er, dass er nie wieder Lufthansa fliegt. Diese Ankündigung brachte ihm dann den ersten Applaus.

So, jetzt mal sehen, was der Rückflug bringt.

STILL

Zumindest bis Dienstagabend bleibt es im law blog still. Ich bin um 11 Uhr am Arbeitsgericht Hamburg. Um 16.30 Uhr geht es erst zurück. Aber auch das hat seine positiven Seiten. Vielleicht reicht die Zeit diesmal für eine Hafenrundfahrt.

DYNASTIEN

Über die Motive für die Studienwahl berichtet Spiegel online:

Medizin und Jura bilden eine eigene Welt mit anderen Gesetzen und ziehen Kinder aus der Oberschicht an – „es gibt ja ganze Ärzte- und Juristendynastien“, so Markus Schölling. Kinder aus solchen Familien lernten schon im Alltag die Denkweise von Anwälten und Medizinern kennen. Das erleichtere nicht nur die Entscheidung für das Studium, sondern auch die Orientierung an der Universität.

Mein Patenkind Sophie, Tochter meiner Kollegin und eines (anderen) Anwalts, außerdem in diesem Anwaltsbüro so gut wie zu Hause, ist jetzt 6 und will seit 2 Jahren nur eins: Polizistin werden.

Hach, was sind wir liberal…

ÄCHZ

ÄCHZ

Gerade war das ZDF hier im Büro. Das Interview dauerte exakt 5 Minuten. Dann kamen eine Stunde „Szenen“: Udo steht am Bücherregal. Udo schreibt eine e-mail. Udo geht durch den Flur. Udo liest eine Akte. Udo lehnt am Empfangstresen. Jedes Mal mussten 2 große Scheinwerfer umgebaut und eingerichtet werden, um mein aufregendes Leben ins rechte Licht zu setzen.

Spruch des Tages: „Zu fettig?“ „Ne, das regele ich noch ab.“

Aber die Reporterin war sehr nett.

ABWICKLUNGSVERTRAG

Dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitsamt mit sich bringt, ist bekannt. Deshalb bieten Arbeitgeber jetzt verstärkt Abwicklungsverträge an. Es wird also zuerst eine Kündigung ausgesprochen. Abfindung, Freistellung etc. werden dann in einem gesonderten Vertrag geregelt.

Nach der Theorie hat der Arbeitnehmer dann nicht an der Beendigung seiner Anstellung mitgewirkt, weil die Kündigung vom Arbeitgeber ausging. Dies sollte man jedoch mit Vorsicht genießen. Seitdem immer mehr Abwicklungsverträge auf den Tisch flattern, werden die Arbeitsämter zunehmend skeptisch. Sie unterstellen (manchmal ja nicht ganz ohne Grund), dass der Abwicklungsvertrag ein verkappter Aufhebungsvertrag ist und – verhängen eine Sperrzeit. Das wiederum bedeutet dann erst einmal kein Arbeitslosengeld und einen möglicherweise jahrelangen Prozess gegen das Arbeitsamt vor dem Sozialgericht.

Um das Risiko zu minimieren gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Beim Arbeitsamt fragen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Abwicklungsvertrag nicht zu einer Sperrzeit führt. Bitte nicht auf mündliche Zusagen vertrauen.

2. Vor dem Arbeitsgericht klagen und den Abwicklungsvertrag dort als gerichtlichen Vergleich abschließen. Hiergegen kann das Arbeitsamt nichts einwenden.

ONLINE-SHOPPING

Manche Händler, vor allem bei ebay, sind echt dreist. Auf ihrer Homepage schließen sie eine Rückgabe der Ware aus. Allein im letzten Monat hatte ich 2 Fälle, in denen Firmen sich schlicht weigerten, Lieferungen zurück zu nehmen. Immer wieder kommt der Hinweis auf die „eindeutigen Bedingungen“.

Alles Humbug:

Das Gesetz (§ 312d in Verbindung mit § 355 BGB) sagt klipp und klar, dass es bei allen über Telekommunikationsmitteln geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 2 Wochen gibt. Es genügt sogar, wenn man die Sendung kommentarlos am letzten Tag der Frist zurückschickt.

Hiervon kann ein gewerblicher Händler nicht abweichen, wie schlau auch immer er seine Klauseln formuliert, wahlweise welch unverschämten Ton er in seinen e-mails anschlägt.

PRESSEINFO

VHS-Vortrag zu den Möglichkeiten der Altersteilzeit
Ohne Einbußen früher in Rente

VELBERT – LANGENBERG. „Vorruhestand, Abfindung und Altersteilzeit“ ist der Titel eines Vortrages der Volkshochschule am Dienstag, 14. Oktober 2003, in Velbert-Langenberg. Das Seminar zeigt die verschiedensten Möglichkeiten, um vor dem Regelalter von 65 Jahren aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Besonderer Schwerpunkt sind die Möglichkeiten des Altersteilzeitgesetzes. Diese Regelung bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktive Chancen, den Ruhestand ohne allzu große finanzielle Nachteile vorzuziehen. Angesprochen werden auch die wichtigsten Regelungen rund um Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge. Der Vortrag eignet sich für Arbeitgeber und alle Beschäftigten, die an einen gleitenden Ausstieg aus dem Berufsleben denken. Referent ist Udo Vetter, Rechtsanwalt aus Düsseldorf. Der Kurs beginnt um 19 Uhr im VHS-Haus Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, Raum 02.

Leser des law blog, die sich als solche zu erkennen geben, sparen natürlich die 7 Euro Eintritt :-)

HOMESTORY

Wer andere heimlich in deren Intimsphäre fotografiert, muss künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. Der Bundesrat beschloss auf Vorschlag Baden-Württembergs einen entsprechenden Gesetzentwurf. Mit der Verschärfung wollen die Länder eine bislang bestehende Gesetzeslücke schließen, weil bislang nur verborgene Tonaufnahmen strafbar waren. Näheres bei beck-aktuell.

Liest sich so, als würde wegen 50 Fotospannern die Presse- und Äußerungsfreiheit ein schönes Stück beschnitten. Mit dem Gesetz wird es dann ja wohl nur noch genehmigte Homestories geben.

SNIPER

Sniperprogramme für Onlineauktionen sind in Deutschland jetzt unzweifelhaft legal, berichtet rp-online. ebay habe habe sein Rechtsmittel gegen ein Urteil, das die Programme für zulässig erklärt, zurückgenommen.

Mit einem Sniper kann bei Auktionen in letzter Sekunde geboten werden.