UNSERE GESETZE

Wie hoch sind die Steuern auf eine Abfindung? Für alle, die es interessiert oder mal interessieren könnte, habe ich den Gesetzestext rausgesucht:

§ 34 Einkommensteuergesetz:

… Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des
Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte
verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und
der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines
Fünftels dieser Einkünfte. Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ
und das zu versteuernde Einkommen positiv, so beträgt die Einkommensteuer das
Fünffache der auf ein Fünftel des zu versteuernden Einkommens entfallenden
Einkommensteuer.

Viel Spaß beim Rechnen.

SAY CHEESE

Sehr geehrter Herr K.,

den gestrigen Besprechungstermin konnten Sie nicht wahrnehmen.

Das ist nicht so schlimm, weil wir ja bereits das meiste geklärt haben.

Ich bitte Sie aber dringend, die noch offenstehenden Gebühren von € 250,00 einzuzahlen. Ansonsten kann ich sie nicht vertreten. Ich werde dann auch nicht zum Hauptverhandlungstermin am nächsten Mittwoch kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

NICHT NUR IN HAMBURG

Lyssa beschreibt effektive Polizeiarbeit:

Erst vor zwei Wochen konnte ich wieder beobachten, wie unsere Gesetzeshüter entlang der Alster mit 10 Mann einen etwa 500 Meter langen Abschnitt kontrollierten und jeweils 25 Euro von erbosten Hundehaltern, Radfahrern und neuerdings auch Joggern kassierten, die dreist genug waren, mitten auf dem Weg zu laufen. Den größten Teil der Zeit standen sie aber einfach nur in der Sonne und rückten sich das Gemächt zurecht.

Und ein paar Meter weiter werden seelenruhig Autos geknackt…

MUTTERLIEBE

Aus Angst vor ihrem Partner wollte eine 36-jährige Frau aus Düsseldorf sich selbst und ihre beiden Kinder umbringen. Sie flößte den Kindern Allzweckreiniger ein. … Nach Angaben der Ermittler gibt es bislang keine Hinweise dafür, dass der Mann die Frau tatsächlich bedroht hat. Spiegel online

Manchmal bin ich fassungslos.

FIRMA A., SCHON WIEDER

FIRMA A., SCHON WIEDER

Die Telefonfirma A. kriegt es nicht auf die Reihe. Den Anschluss bei der Firma T. haben sie am 10. September abgeklemmt, aber seit Wochen kriegen sie kein Freizeichen hin. Die Vorgeschichte steht hier. Jetzt folgt notgedrungen die nächste Stufe auf der Eskalationsleiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unser Schreiben vom 19. September 2003 liegt uns innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion vor.

Unser Mandant hat nochmals bei Ihnen nachgefragt und erfahren, dass ein Datum für die Freischaltung nicht genannt werden kann. Es ist unserem Mandanten nicht zumutbar, wochenlang ohne Telefonanschluss zu sein.

Namens und im Auftrag unseres Mandanten erklären wir deshalb die fristlose Kündigung des Vertrages. Es besteht kein Interesse mehr an Ihrem Telefonanschluss. Wir fordern Sie auf, die für die Geräte gezahlten € 49,90 zu erstatten. Diese Geräte erhalten Sie dann zurück. Den Schaden unseres Mandanten werden wir noch gesondert beziffern.

Wir bitten um eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Weiß zufällig jemand, wie lange man für die Rückkehr zur Firma T. rechnen muss?

PORNOS AM ARBEITSPLATZ?

Aus der Netzeitung:

Arbeitnehmer in den Niederlanden dürfen pornografisches Material aus Websites auf ihren Bürocomputer herunterladen, ohne um ihren Arbeitsplatz bangen zu müssen. Das berichtet das niederländischen Magazin «People Planet Profit». Nur wenn eine Firma einen eindeutigen Verhaltenskodex aufgestellt habe, könnten Arbeitnehmer aus diesen Gründen entlassen werden.

Der britische IT-Nachrichtendienst «The Register» berichtete in diesem Zusammenhang von einem Entwurf der Europäischen Union, der Kündigungen wegen pornografischen Materials am Arbeitsplatz verhindern soll.

Die Internet-Kündigung läuft auch bei uns mittlerweile dem bisher so beliebten Notstopfen Spesenbetrug den Rang ab. Aber auch in Deutschland machen die Arbeitsgerichte längst nicht mehr alles mit. Auch hier zeichnet sich deutlich die Tendenz ab, das Internet als stinknormales Arbeitsmittel und Kommunikationsmedium zu verstehen. Ebenso wie beim Telefon wird die moderate private Nutzung deshalb keinen Kündigungsgrund mehr hergeben, zumindest nicht ohne Abmahnung.

Wenn es keine klaren Regeln gibt, geht das Risiko zu Lasten des Arbeitgebers. Das gilt mittlerweile sicher uneingeschränkt für Abfragen privater e-mail-accounts und Besuche auf seriösen Infoseiten etc. Chats und Pornoseiten lösen aber mitunter allergische Reaktionen bei Richtern aus.

Wer als Arbeitnehmer bei so was „ertappt“ wird, kann ohnehin nur einen Fehler begehen: die Sache zugeben. Schließlich gibt es tausend Möglichkeiten, wie fragwürdige Dateien auf den eigenen Rechner gekommen sein können. Vor allem, wenn die Passwörter allgemein bekannt sind – wie in den meisten Firmen.

§ 267 Strafgesetzbuch

§ 267 Strafgesetzbuch

GOB statt WOB – die Stadt Wolfsburg unterstützte die Werbekampagne ihres größten Arbeitgebers, indem sie sich zu „Golfsburg“ verballhornen ließ. Ein überzeugter Bürger der Stadt hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung am Hals, weil er den „falschen“ Buchstaben an seinem Autoschild überklebt hat. Mehr bei Spiegel online.

Vielleicht hilft § 153 Strafprozessordnung: Einstellung wegen geringer Schuld.

ZEIT

Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt dargestellt und verwaltet (§§ 1, 2 des Gesetzes über die Zeitbestimmung (ZeitG) vom 25.7.1978).

Ob man dort einen Antrag stellen kann – auf mehr Zeit?

REKLAME

Jedes persönlich adressierte Werbeschreiben muss einen Hinweis enthalten, dass der Empfänger weiterer Werbung widersprechen kann. Außerdem muss eine Abbestelladresse angegeben sein. So verlangt es der neue § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz. Das Landgericht Hamburg verdonnerte laut Verbraucherzentrale Hamburg jetzt den Verlag Gruner + Jahr, sich daran zu halten.

Viel Spaß beim Durchforsten der Werbepost!

(link gefunden im AdvobLAWg)

VERWEIS

Verweis für einen Richter: Wegen „fahrlässiger nicht ordnungsgemäßer Erledigung der einem Strafkammervorsitzenden obliegenden Amtsgeschäfte“ hat das Oberlandesgericht den Vorsitzenden einer Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach abgemahnt. Weil der Richter einem Verteidiger nicht oder nicht rechtzeitig Akteneinsicht ermöglichte, konnte der Prozess nicht innerhalb von 6 Monaten stattfinden. Die 3 Angeklagten wurden aus der Untersuchungshaft entlassen; 2 sind seitdem verschwunden.

(Pressemitteilung, gefunden bei Vertretbar.de)

SACHLICH

Zugegeben, die Sache lief nicht gut. Es ging um einen Fehler beim Überholen. Die Zeugen aus 2 verschiedenen Autos schilderten übereinstimmend, dass mein Mandant sich nicht besonders schlau verhalten hat. Ob die Ehefrau meines Mandanten wirklich bei ihm im Auto gesessen hat, will ich nicht beurteilen. Jedenfalls hat sie zu seinen Gunsten ausgesagt.

Nach der Beweisaufnahme sagte der Bußgeldrichter:

Herr Verteidiger, die Sache ist doch klar. Ihr Mandant nimmt also seinen Einspruch zurück.

Ist das eine Frage oder eine Feststellung?

Eine Bitte, ein dringender Vorschlag. Die Chancen liegen fast bei Null.

Das sehe ich nicht. Dann müssten sie die Ehefrau doch als unglaubwürdig darstellen. Das kostet einigen Begründungsaufwand im Urteil.

Und sie versuchen es dann über die Rechtsbeschwerde?

Könnte ich mir vorstellen.

Nehmen sie jetzt zurück? Oder nehmen sie nicht zurück?

Ich nehme nicht zurück.

Man konnte richtig sehen, wie es im Kopf des Richters arbeitete. Alleine der Zeitaufwand für ein Urteil. Die komplizierte Beweiswürdigung. Seitenlange Erwägungen. Wo man als Richter doch schon soooooo viel Stress hat.

Wissen sie was, Herr Verteidiger, dann stelle ich das Verfahren eben ein.

Ich bedanke mich höflich. Wie schön, dass sich Richter bei der Ausübung ihres Ermessens stets und ständig nur von sachlichen Erwägungen leiten lassen.

SCHMUTZIGES GESCHÄFT (?)

SCHMUTZIGES GESCHÄFT (?)

Für viele Ausländer gibt es praktisch nur eine Möglichkeit, ein bleibendes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erwerben: die Heirat mit einem Deutschen. Wen wundert es da, dass Scheinehen ein lukratives Geschäft sind? DIE WELT schildert einige Hintergründe des Business.

Vergessen wird bei dem Getöse allerdings, dass die Kriminalitätsbekämpfung auch hier wieder an der untersten Stufe ansetzt. Bei den armen Schweinen nämlich, den deutschen wie den ausländischen. Das kennt man aus der Drogenbekämpfung: Es ist ja so bequem, eine kleine Konsumentenversammlung an der Straßenecke zu sprengen. Dagegen machen die Ermittlungen gegen Hintermänner doch nur Ärger, Stress und verhindern einen pünktlichen Feierabend.

Der Aktionismus vernebelt auch, dass mit der Schnüffelei in Schlafzimmern massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird. Die Ehe ist vom Grundgesetz geschützt. Nicht nur in Berlin gerät das mitunter in Vergessenheit und macht einem Pauschalverdacht gegen deutsch-ausländische Ehen Platz. Das führt dann natürlich auch dazu, dass „echte“ mehrnationale Ehen vor erhebliche Belastungsproben gestellt werden.

Die Klage in dem Artikel, dass Gerichte der Migrationskriminalität eher gleichgültig gegenüber stehen, ist deshalb nicht ganz berechtigt. Nicht alles, was in den Augen eines emsigen Schnüfflers eine Scheinehe ist, muss auch eine sein. Dass viele Richter sich weigern, bloß wegen zu wenig Männerunterhosen im Kleiderschrank gleich messerscharf auf eine Scheinehe zu schließen, empfinde ich eher als beruhigend.

(link gefunden bei Handakte WebLAWg)

LOCKER BLEIBEN

Die NRZ über falsche Polizeibeamte:

Damit dies nicht passiert, empfiehlt das Präsidium, nicht leichtsinnig Kollegen in Zivilkleidung in die Privatwohnung zu lassen. „Machen Sie nicht gleich die Tür auf“, rät Hartwich. Das Vorzeigen eines Dienstausweises gibt keine absolute Gewissheit. Auch die können gefälscht sein. Die Polizei hat in der Regel Verständnis dafür, wenn der Angesprochene darum bittet, einen Streifenwagen mit uniformierten Beamten zu schicken oder sich über die Notruf-Nummer 110 vergewissert, dass es sich um echte Polizisten vor seiner Haustür handelt.

Falls nicht, schicken Sie die Rechnung für den Schreiner bitte an Polizei-Sprecher André Hartwich, Postfach 101110, 40002 Düsseldorf.

MAKES MY DAY

Heute Morgen am Amtsgericht. Die Richterin hat mal wieder 15 Sachen auf einmal angesetzt. Es ist viel los im Saal. In der Schlange vorne erspähe ich einen alten Mandanten. Der hat sich in einer Strafsache von mir helfen lassen. Als die 2. Hälfte des Honorars fällig wurde, ist er unbekannt verzogen und war seitdem nicht mehr aufzutreiben.

Pech für ihn, dass die Richterin auch in der Zivilsache, die er jetzt offenbar auszufechten hat, Probleme mit seiner Adresse hat.

Herr W., sind sie umgezogen? Bei uns kommen manche Briefe zurück.

Herr W. nickt eifrig. Ja, er sei vor 6 Wochen umgezogen. Dann posaunt er seine neue Adresse in den Saal. Ich schreibe mit und schicke ihm jetzt den Gerichtsvollzieher auf den Hals.

Zum Glück hat er mich beim Rausgehen nicht bemerkt.

VERHÄLTNIS

VERHÄLTNIS

Jemand hat 150.000 pornografische Bilddateien auf der Festplatte seines Computers. Bei einer Durchsuchung stellt sich heraus, dass davon 10 möglicherweise kinderpornografisch sind. Das macht einen Anteil von 0,0067 Prozent.

Spricht dann nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich dieser manische Bildersammler die beanstandeten Fotos unfreiwillig eingefangen hat, zum Beispiel über Newsgroups bzw. Spam? Liege ich wirklich so falsch, wenn ich unterstelle, dass ein Kinderpornografie-Interessent kaum 149.990 „normale“ Bilder lädt, um darunter 10 mit strafbarem Inhalt zu verstecken? Hätte ein einschlägig Interessierter nicht wesentlich mehr Bilder auf seiner Festplatte?

Ich meine, hier spricht schon das äußere Bild dagegen, dass mein Mandant, der noch nie strafrechtlich aufgefallen ist, auch den erforderlichen Vorsatz hatte, diese 10 Bilder zu besitzen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt 6 Monate Gefängnis.