KAUTION

Nicht zurückgezahlte Mietkautionen – das ist seit Jahrzehnten ABM für Rechtsanwälte.

Um Ärger möglichst gleich zu vermeiden, sollte man unbedingt auf ein vernünftiges Rückgabeprotokoll achten. Hierin muss man sich nicht unbedingt einigen. Es genügen 3 Felder: Beschreibung des Mangels oder des Zustandes – vom Vermieter anerkannt – vom Mieter anerkannt. Da kann jeder seine Kreuze machen. Jede Seite kann dann entscheiden, ob sie sich in den strittigen Punkten auf eine Auseinandersetzung einlässt.

Mit der Rückgabe der Kaution darf sich der Vermieter 6 Monate Zeit lassen. In dieser Zeit darf er das Geld ohne Angabe von Gründen einbehalten. Die Gerichte billigen das als „Prüfungszeit“ zu. Begründung: Es können ja noch unentdeckte Mängel vorliegen.

Spätestens nach 6 Monaten muss der Vermieter abrechnen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann der Mieter vor Gericht ziehen und sein Geld verlangen.

Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, darf der Vermieter zusätzlich eine denkbare Nachzahlung einbehalten. Hier kann er auch einen „Sicherheitsaufschlag“ machen. Nach dem neuen Mietrecht kann sich der Vermieter nicht mehr jahrelang Zeit mit der Abrechnung lassen. Diese muss jetzt spätestens 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen.

Vermieter geben die Kaution natürlich nur ungern zurück, selbst wenn es keine Beanstandungen gibt. Da wird dann schon mal endlos vertröstet (Urlaub, Fehler der Bank, Probleme mit dem Verwalter). Die Taktik ist klar – hinhalten, bis der Mieter entnervt aufgibt.

So etwas erlebt man übrigens auch bei Genossenschaften oder großen Vermietfirmen. Da wird dem Mieter dann zusätzlich klargemacht, dass er nur ein kleiner Wicht ist und sowieso keine Chance hat gegen eine (angebliche) Armada von Anwälten. Wer´s glaubt, ist selber schuld…

TRENDWENDE?

Ein 40-jähriger Mann, der unter Multipler Sklerose leidet und größere Mengen Haschisch und Marihuana besitzt, ist vom Amtsgericht Mannheim freigesprochen worden. Wie der Anwalt, Robert Wenzel, am Dienstag mitteilte, wertete das Gericht den Wunsch, das Leiden mit den verbotenen Mitteln zu lindern, höher als den Rechtsverstoß. Dies ist der erste Freispruch dieser Art in Deutschland.(Mehr)

RÜCK! SIE! RAUS!

RÜCK! SIE! RAUS!

Im Internet ist dies jedoch nach deutscher Rechtssprechung plötzlich anders: Wer sich hier für die Internetadresse eines anderen interessiert, weil er die toll findet, neidisch ist, das Registrieren zum rechten Zeitpunkt verpasst hat oder den anderen einfach nur ärgern will und bereit ist, dafür vor Gericht zu ziehen – eine Bereitschaft, die dem Deutschen nicht erst seit dem „Maschendrahtzaun“ im Blut zu liegen scheint -, der hat statistisch gesehen sehr gute Chancen, die Adresse dem jetzigen Besitzer untersagen zu können.

Wolf-Dieter Roth schildert in der Telepolis den juristischen Kleinkrieg um Domains und e-mail-Adressen. Bemerkenswert, wie verbissen ein Anwalt in eigener Sache bis vor den Bundesgerichtshof geht, obwohl er derzeit noch nicht mal eine Homepage zu haben scheint.

(Danke an Joerg für den Tipp in den Kommentaren.)

UNGEBETENE GÄSTE

UNGEBETENE GÄSTE

Verkehrskontrolle. Fahrzeugschein nicht dabei? Führerschein vergessen? Das kann schon mal passieren. Ist doch nett, wenn die Polizisten folgendes anbieten: „Wir fahren eben zu ihnen nach Hause. Ist doch nur um die Ecke. Dann können sie uns die Papiere zeigen.“

Weniger nett ist es, wenn die Polizisten trotz freundlicher Bitte nicht draußen warten wollen. Sondern sich unbedingt „mal ein bisschen umschauen“ wollen, obwohl der Betroffene längst seine Papiere aus der Flurkommode gekramt hat und die Sache damit erledigt sein müsste. Die Papiere sind nämlich in Ordnung.

Schlecht, wenn einer der Beamte dann im Sideboard des Wohnzimmers einige Tütchen mit szenetypischem Inhalt findet.

Die haben halt einen guten Riecher. Könnte man meinen. Kann aber ebenso sein, dass Kommissar Zufall mit im Einsatz ist. Die Sache ist ja praktisch ohne Risiko. Wird nichts gefunden, ist der Wohnungsbesitzer vielleicht stinkig, weil seine Privatsphäre verletzt wurde. Aber andererseits war die Staatsgewalt ja nur „nett“ zu ihm. Schließlich hätte man ihn auch ein Stündchen auf der Wache schmoren lassen können, bis der Computer alle Daten ausgespuckt hat. Der Arme wird es sich also eine Beschwerde gut überlegen.

Mal sehen, ob ich in diesem neuen Fall den Spielverderber geben kann. Das Verhalten der Polizisten ist nämlich offensichtlich rechtswidrig. Erstmal erschleichen sie sich Zutritt zu der Wohnung unter dem Vorwand, der Betroffene solle nur seine Papiere holen. Dann fangen sie an zu schnüffeln, obwohl überhaupt kein konkreter Tatverdacht vorliegt. Eine richterliche Anordnung liegt natürlich auch nicht vor.

Aber vielleicht kommt ja einer der Beamten auf die Idee, die Sache als erlaubten „Zufallsfund“ hinzustellen. Motto: „Wir haben gar nichts in der Wohnung gesucht. Ich wollte mir nur dieses schöne Andy-Warhol-Bild näher ansehen. Dabei bin ich auf dem Laminat ausgerutscht und habe im Fallen die Sockenschublade aufgezogen. Dann sind mir die Drogen auf den Bauch gepurzelt.“

Huch, aber jetzt mache ich mir wirklich zu viele Gedanken für die andere Seite…

PARKEN FÜR FORTGESCHRITTENE

PARKEN FÜR FORTGESCHRITTENE

An der Lützowstraße in Düsseldorf gilt Anwohner-Parken. Von 7 bis 17 Uhr. Sonst darf man sein Auto 2 Stunden abstellen. Aber nur mit Parkscheibe. Wir Anwälte gelten nicht als Anwohner, so dass wir Tag für Tag mit der Parkscheibe tricksen müssen.

Gestern abend wollte ich das Auto am Büro stehen lassen, weil ich gleich um die Ecke wohne. Als ich die Parkscheibe auf 7.30 Uhr einstellte, um morgens gleich 2 Stunden Ruhe zu haben, fauchte mich eine Nachbarin an. Die Parkscheibe abends vordrehen, das sei ja wohl unverschämt. Ihr Mann suche jeden Abend vergeblich einen Parkplatz. Meinen Hinweis, dass zwischen 17 und 6 Uhr absolut frei geparkt werden darf, konterte sie nicht ungeschickt: „Wenn sie die Parkscheibe nicht vordrehen würden, hätten sie morgens direkt ein Knöllchen. Und dann würden sie abends wegfahren.“

Gerade habe ich mal geprüft, ob die Frau mir überhaupt was kann. Fehlanzeige, Frau Nachbarin! Wenn die Parkscheibe nur für eine bestimmte Tageszeit Pflicht ist, darf man die Parkscheibe vordrehen, wenn man vor Beginn der Parkzeit ankommt. Auch hier gilt überdies die allgemeine Regel, dass man die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde weiterdrehen darf (Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 13 StVO Randnummer 12).

OUTCAST

Ich hatte mich auf eine private Immobilienanzeige bei immobilienscout24.de gemeldet und um Rückruf gebeten. Das ist die Antwortmail:

Sehr geehrter Herr Vetter,

auf Ihre Anfrage teilen wir mit, dass wir bereits einmal eine Wohnung an einen Rechtsanwalt verkauft haben. Wir haben kein Interesse mehr an Geschäften mit Ihrer Berufsgruppe.

GEFAHR

Ich gehe gleich einen Rumänen im Gefängnis Moers besuchen, dessen Visum eigentlich noch 10 Tage gültig sein soll. Trotzdem sitzt er schon seit Donnerstag in Abschiebehaft. Mal sehen, mit welch hochgradigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der zuständige Richter den Entzug der persönlichen Freiheit rechtfertigt. Ich tippe mal auf Schwarzarbeit auf dem Bau.

Nachtrag 12.20 Uhr: Schon 2 x abgeschoben, lebenslange Wiedereinreisesperre. Das wird schwierig.

ERFRISCHEND

Meist ist es nur die Sonne, die in den Sitzungssälen des Verwaltungsgerichts dafür sorgt, dass es heiß hergeht. Die Behäbigkeit dieses Gerichtszweiges ist ja legendär.

Für Klimaanlagen hat das Geld offensichtlich nicht gereicht. Dafür stehen in einigen Sälen jetzt nagelneue Standventilatoren mit Fernbedienung. Natürlich absolutes Baumarkt-Lowtech, ähnlich wie dieses Modell.

Die Prozessbeteigten betreten den Sitzungssaal, bleiben aber weitgehend unbeachtet. Denn oben auf der erhöhten Sitzbank stecken 4 männliche Richter die Köpfe zusammen und grübeln, wie sie ihr neues Spielzeug in Betrieb setzen können. Dass die einzige Frau im Bunde kein Strickzeug rausholt, ist ein Wunder.

Während wir unten unsere Akten auspacken, wird oben diskutiert. „Stufe 3? Das macht sicher zu viel Wind.“ „Wie kriegt man das Ding dazu, sich zu drehen?“ „Sie müssen hier drücken, Herr Vorsitzender.“ „Ach was, lassen sie mal die Finger von, geben sie mir lieber die Gebrauchsanleitung.“

Dann erleben wir den Praxistest. Der Ventilator setzt sich auf Knopfdruck in Bewegung – und pustet erst einmal unsere Notizzettel vom Tisch. Der Vorsitzende entschuldigt sich wortwitzig „für die Turbulenzen“ und gibt an seinen Adlatus ab. „Machen sie die Feineinstellung, wir fangen schon mal mit der Sache an.“

Nach einigen Neupositionierungen läuft der Ventilator tadellos. Aber in einem Gerichtssaal von der Größe eines Tennisplatzes kann er natürlich keine spürbare Erleichterung schaffen. Alle Beteiligten schwitzen in ihren Roben genauso wie in ventilatorlosen Zeiten. So wie das Ding nach einer halben Stunde knarzt, dürfte seine Lebenserwartung ohnehin nur bei 3 bis 8 Tagen liegen.

Also wieder mal kein frischer Wind in unseren Gerichtssälen. Aber hat jemand etwas anderes erwartet?

SCHLÄUCHE ODER WÜRDE

SCHLÄUCHE ODER WÜRDE

Wer schon mal einen sterbenskranken oder tödlich verletzten Freund oder Angehörigen in den Fängen der Intensivmedizin erlebt hat, den wird dieses Thema aus Handakte WebLawG nicht kalt lassen:

In seinem lesenswerten Leitartikel vom 26.07.2003 setzt sich H. Prantl von der SZ kritisch mit dem Beschluss des BGH vom 27.03.2003 zu Anforderungen an Patientenverfügungen auseinander (kostenlos online bis 02.08., danach im Archiv). Jetzt dürfte der Ruf nach aktiver Sterbehilfe noch lauter werden – ob das die Absicht des BGH war?

IST DER RUF ERST …

IST DER RUF ERST …

Aus dem Express Düsseldorf:

Die Nacht zum Freitag. Sechs Polizisten und Polizistinnen in Zivil sind auf Zechtour. Es wird kräftig gebechert. Und dann kommt es zum Streit mit anderen Nachtschwärmern. Erst gibt’s harte Beschimpfungen, dann fliegen die Fäuste. Eine handfeste Prügelei bricht los. Schon kurz darauf stürmen Beamte in Uniform herbei, um die Kontrahenten zu trennen. Doch die Kollegen in Zivil geben nicht auf, schlagen weiter zu.

Passend hierzu § 57 des Beamtengesetzes:

Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.

Mal abwarten, wann sich die ersten Polizisten im Disziplinarverfahren mit dem Argument verteidigen: Welche Achtung? Welches Vertrauen?

SCHLAU

Samstäglicher Telefonanruf auf dem Handy:

„Wie können sie mir eine Pfändung schicken? Ich mache Strafanzeige gegen sie. Ich hetze meine Anwälte auf sie. Sie haben doch gar kein Urteil, das gibt´s doch gar nicht…“

Manche Schuldner fühlen sich besonders schlau. Wenn ihnen der Ärger über den Kopf wächst, ziehen sie einfach aus. Und melden sich nicht um. Ins Telefonbuch lassen sie sich natürlich auch nicht eintragen, und das Auto ist auf die Freundin zugelassen.

Besonders schlau?

Ziemlich doof. Wenn sich jemand nach unbekannt verabschiedet, gibt es die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung. Dazu muss der Gläubiger dem Gericht nachweisen, wo der letzte Wohnsitz des Schuldners war, dass er dort nicht mehr lebt und alle Möglichkeit ausgeschöpft sind, um die neue Adresse zu erfahren. Dazu gehören Postamts- und Einwohnermeldeamtsanfrage; manche Gerichte bestehen auch auf Anfragen an die Krankenversicherung oder den früheren Arbeitgeber.

Bleiben alle Recherchen erfolglos, kann die Klage an die Bekanntmachungstafel im Gericht geheftet werden. Der Schuldner erfährt also wahrscheinlich gar nichts davon, dass gegen ihn ein Prozess läuft. Und auch nicht, dass er auf Zahlung von € 32.000,00 verurteilt worden ist.

Wie unser Kandidat, der mich vor wenigen Minuten beschimpft hat. Nach anderthalb Jahren habe ich erfahren, dass er jetzt in Dortmund lebt und bei einer Brauerei als Techniker beschäftigt ist. Tja, und durch die Gehaltspfändung hat er jetzt mitgekriegt, dass es ein Urteil gegen ihn gibt. Selbst wenn er sich in der Sache hätte wehren können, das Urteil ist wasserdicht. Es gibt keinen Einspruch, gar nichts.

Ein bißchen kann ich schon verstehen, dass er sauer ist. Wer lässt sich schon gerne jeden Monat € 630,00 vom Gehalt abziehen?

HEUTIGES THEMA: SEX

HEUTIGES THEMA: SEX

Da es im law blog selten um Sex geht, freue ich mich, heute mal eine Ausnahme machen zu können.

Meiner Mandantin war an jenem Discoabend erst nach Tanzen. Als sie den niedlichen David kennen lernte, erinnerte sie sich spontan an einen Nebenraum zur Damentoilette, der meistens unverschlossen ist. Da jeder die Geschichte mit Boris und der Besenkammer denkt, spare ich mir die Details. Hergang und Ergebnis sind identisch.

Sophie ist mittlerweile 2 Jahre alt und meine Mandantin hat schon oft versucht, David auf der Handynummer zu erreichen, die er auf einem Bierdeckel notiert hat. Das Problem ist nur, die Rufnummer auf dem Zettel hat 6 Stellen. Wahrscheinlich war David noch in Trance und hat die 7. Ziffer vergessen. Welche Zahl er allerdings vergessen hat, ließe sich, wenn überhaupt, nur mit ein paar Millionen Telefonanrufen klären.

Obwohl meine Mandantin auch immer wieder zur Disco gegangen ist, David tauchte dort nicht mehr auf. Niemand kennt ihn und soweit meine Mandantin nach wenigen Worten und einigen Geräuschen schließen konnte, die sie von ihm gehört hat, ist es gut möglich, dass David aus Schweden oder Finnland stammt. Jedenfalls, so sagt sie, erinnerte sie sein Englisch an Benny und Björn von Abba. Aber David, sagt sie dann immer, sah deutlich besser aus.

So ein folgenreicher Quickie ist natürlich unvorstellbar für eine Dame vom Amt. Konsequent verweigert sie meiner Mandantin den monatlichen Unterhaltsvorschuss, der jeder Mutter zusteht, wenn der Vater des Kindes nicht zahlt:

?Die Schilderung der Antragstellerin ist lebensfern. Sie will offensichtlich die Identität des Vaters verschleiern.?

Wie gut, dass es auch junge Richter gibt, sogar am Verwaltungsgericht. Der liest das Gesetz so, wie ich es auch verstehe. Die Mutter muss alles angeben, was sie über den Vater weiß. Aber sie ist nicht verpflichtet, sich vor sexuellen Aktivitäten den Personalausweis ihres Partners zu kopieren.

Die Sache sieht also gut aus. Mal sehen, wie das Urteil ausfällt.

Don´t try this at home.

MAGER

Gesetze online und gratis? Vorbildlich ist das Angebot des Bundesjustizministeriums. Über eine alphabetische Liste lassen sich alle wichtigen Bundesgesetze abrufen und sogar als PDF speichern. Von der AbschlagsV bis zum ZuSEG.

Nordhrein-Westfalen hat auch ein paar hundert Gesetze. Jetzt halten wir uns aber mal fest: In der sogenannten „Rechtsbibliothek“ ist sage und schreibe ein einziges Gesetz online abrufbar: das Nachbarrechtsgesetz.

Wie heißt es doch so schön auf der Seite der Landesregierung:

Modernität und Innovationskraft, Internationalität und qualifizierte Arbeitskräfte sind Garanten dafür, dass NRW auch künftig die Chancen zusammenwachsender Weltmärkte und zunehmender Globalisierung nutzen wird.

WE HAVE A CRISIS

Gestern Abend stand ich mal wieder vor der üblichen Frage: italienisch, thailändisch, spanisch, chinesisch, griechisch oder ökologisch. Das ist der Vorteil in Düsseldorf-Derendorf, man muss nicht verhungern.

Ich entschied mich – darf man das jetzt noch zugeben? – für italienisch. Im „La Sicilia“ auf der Ulmenstraße saß glatt ein anderer Rechtsanwalt am Tresen. Vor sich ein Glas Rotwein, Grappa in der Hand. Er war schon länger da, wie man an seiner schleppenden Zunge merkte:

„Wissen sie, Herr Kollege, wir haben einen so wunderbaren Beruf – wenn nur nicht die Mandanten wären.“

Ich entschied mich spontan für Pizza zum Mitnehmen. Nur für den Fall, dass midlife crisis und Selbstmitleid ansteckend sind…