Media Addicted meint:
(29.3.2006 um 09:46) Antworten
Irgendetwas sagt mir, dass da auch nicht mehr viel kommen wird. Ich bin ja kein Jurist, aber wenn man das angebliche Vergehen mal mit anderen Auseinandersetzungen mit Bezug zu Presse, Meinungsfreieheit etc. vergleicht, dann ist der Vorgang an und für sich schon lächerlich weil aussichtslos. Ich frage mich, wie ein Anwalt überhaupt sowas losschicken kann. Einzig mögliche Antwort: der Erwartungswert auch bei den schwachsinnigsten Aufforderungen muss hoch genug sein, ergo: zu Viele lassen sich noch immer zu Viel gefallen.
T.A.F.K.A. Prosecutor meint:
(29.3.2006 um 10:23) Antworten
…na dann mal her mit der negativen Feststellungsklage. :-D
2 Tage im Zahlungsverzug. Tz tz…. :-)
Irgendetwas sagt mir, dass da auch nicht mehr viel kommen wird. Ich bin ja kein Jurist, aber wenn man das angebliche Vergehen mal mit anderen Auseinandersetzungen mit Bezug zu Presse, Meinungsfreieheit etc. vergleicht, dann ist der Vorgang an und für sich schon lächerlich weil aussichtslos. Ich frage mich, wie ein Anwalt überhaupt sowas losschicken kann. Einzig mögliche Antwort: der Erwartungswert auch bei den schwachsinnigsten Aufforderungen muss hoch genug sein, ergo: zu Viele lassen sich noch immer zu Viel gefallen.
…na dann mal her mit der negativen Feststellungsklage. :-D