ABGELAUFEN

In England ist bei einem Richter kompromittierendes Material auf seinem Computer gefunden worden. Zu einem Verfahren wird es aber nicht kommen. Die Beweise sind nämlich unverwertbar, weil der Durchsuchungsbeschluss einen Tag abgelaufen war, so dieser Bericht.

In Deutschland hätte sich hierfür niemand interessiert. Bei uns sind, wir hatten das Thema vor einiger Zeit schon einmal, Beweismittel regelmäßig auch dann verwertbar, wenn sie illegal erlangt wurden.

Ich habe neulich einen Polizeibeamten darauf hingewiesen, dass eine Durchsuchung in einer Privatwohnung mangels „Gefahr im Verzuge“ rechtswidrig ist. Seine Antwort: „Sehen Sie, wie ich vor Ihnen zittere? Und jetzt stören Sie bitte nicht weiter.“

(danke an Margaret Marks für den link)