UNWÜRDIG

UNWÜRDIG

Wie es aussieht, werden sich Häftlinge in Deutschland künftig stärker gegen menschenunwürdige Bedingungen in den Gefängnissen wehren können. Der Bundesgerichtshof verhandelte nach einem Bericht der Welt diese Woche den Fall eines 27-Jährigen. Der Mann war im Juli 2002 zwei Tage lang in der Justizvollzugsanstalt Hannover in einer 16 Quadratmeter großen Zelle mit vier weiteren Gefangenen untergebracht, wobei die Toilette nur durch einen Sichtschutz abgetrennt war.

Der Kläger verlangt 200 Euro Schmerzensgeld. In der mündlichen Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter, dass die Menschenrechtsverletzung feststehe. Es gehe jetzt nur noch um die Frage, wie groß die Beeinträchtigung bzw. der Schaden sein müsse, um einen Schmerzensgeldanspruch auszulösen.

Das verklagte Land Niedersachsen argumentiert unter anderem damit, einem „hafterfahrenen“ Menschen wie dem Kläger habe die Situation keinen bleibenden Schaden zugefügt. Dass dies gleichzeitig ein Armutszeugnis für die Bedingungen in vielen Haftanstalten ist, scheint dabei nur wenig zu stören.

(Danke an Uwe Tetzlaff für den Link)

HAFTBEFEHL AUFGEHOBEN

Der Haftbefehl gegen den Münchner Anwalt Bernhard S. im Zusammenhang mit der Seite ftpwelt.com soll aufgehoben worden sein. So steht es in einem Eintrag von RA von Gravenreuth im heise-forum.

Über Einzelheiten berichtet das R-Archiv.

Update: Laut heise-online haben die Beschuldigten kein „klassisches Geständnis“ abgelegt, trotzdem habe die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Haftbefehle beantragt. Als Gründe werden genannt, es seien die Zugangsdaten für die Server herausgegeben worden. Außerdem sei ein Koffer mit sehr viel Geld gefunden worden, weswegen jetzt keine Verdunkelungsgefahr mehr vorliege.

Jedenfalls ist das ja eine gute Nachricht für alle Kunden von ftpwelt.com. Wenn nicht mal für die Betreiber eine Strafe zu erwarten ist, welche Fluchtgefahr rechtfertigen könnte, dürfen die möglichen rechtlichen Konsequenzen für User noch sehr, sehr viel tiefer angesiedelt werden. Das nur zu den mittlerweile gestreuten Gerüchten, alle Kunden von ftpwelt.com müssten mit Gefängnis, zumindest aber einer Vorstrafe rechnen.

(Danke an FLAME für die Info)

ERFOLGLOS

Der gegnerische Anwalt schreibt ans Gericht:

… konnte – auch wegen zwischenzeitlich gelaufener Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite, die aber wohl nicht zum Erfolg führen werden – die Klageerwiderungsfrist nicht eingehalten werden, so dass wir höflich um Verlängerung bis zum 10. Oktober 2004 ersuchen.“

Ich frage mich nur, mit wem er verhandelt haben will, noch dazu erfolglos. Weder meine Mandantin noch ich haben seit Monaten was von der anderen Seite gehört.

DER NÄCHSTE BITTE

DER NÄCHSTE BITTE

Hatte ich neulich nicht erzählt, dass ich in einem Rechtsstreit wegen Zugewinns als vierter Anwalt des Ehemannes tätig bin? Habe gerade erfahren, dass es zumindest einen fünften Anwalt geben wird.

Und dabei fängt der Prozess eigentlich erst so richtig an.

NEUN BUCHSTABEN

Habe ich da gestern, als die Richterin was ins Protokoll gehört, ein gezischeltes „A…….h“ von der Klägerbank gehört? Wenn ja, nehme ich es mal als Kompliment. Kommt halt immer darauf an, wer so was sagt.

Blödmann.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

FRANK UND FREI

Die Anwälte der Singlebörse lovealizer mahnen säumige Kunden schnörkellos:

Sollten Sie trotz der übersandten Unterlagen der Auffassung sein, das Angebot nicht genutzt zu haben, legen wir unserer Mandantin nahe, eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt zu erstatten. Die Ermittlungsbehörden sind anhand der Nachweise imstande, den Computer herauszufinden, von welchem die Daten eingegeben wurden. Wir raten Ihnen deshalb, auch im Familien- und Bekanntenkreis nachzufragen, um eventuelle Weiterungen zu vermeiden.

HOMO HEBES

Als ordnungsgemäßer Jurist, d.h. Inhaber des großen Latinums komme ich um diesen Hinweis nicht herum: Der Vatikan hat den offiziellen lateinischen Wortschatz erweitert, von Blue Jeans (bracae linteae caeruleae) bis Hot Pants (brevissimae bracae femineae), von Idiot (homo hebes) bis Terrorist (tromocrates). Weitere lustige Kreationen sind bei Spiegel online nachzulesen.

(Danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)

FORTSCHRITTLICH

In den USA setzen die Gerichte verschärft auf Technik. Die E-courtrooms sind digitalisiert, mit Kameras und Monitoren ausgestattet. Das Protokoll gibt´s sofort auf den Schirm und als Datei zur abendlichen Nachbereitung. Interessanter Artikel von Associated Press.

Bei uns kann man sich als Anwalt schon freuen, wenn eine Steckdose fürs Notebook in der Nähe ist und der Wachtmeister die Stromentnahme nicht erst vom Gerichtspräsidenten absegnen lässt.

Auf einer deutschen Richterbank habe ich übrigens noch nie einen Computer gesehen.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

DEUTSCHLAND

Das Amtsgericht Euskirchen (Mahnabteilung) ist laut Tonband telefonisch nicht zu erreichen, weil die Telefonzentrale gleitende Arbeitszeit hat und die Kernarbeitszeit abgelaufen ist.

Es ist 15.52 Uhr.

ZU HOCH

In einer nordrhein-westfälischen Stadt warten 147 Temposünder möglicherweise noch auf Post vom Ordnungsamt. Sie sind Ende August/Anfang Semptember auf einer Durchgangsstraße von einer stationären Radarfalle geknipst worden. Nach Einsicht in das Messprotokoll kann ich sie aber beruhigen:

„Kamera war zu hoch eingestellt, alle Bilder ohne Kennzeichen.“

Nur meinem Mandanten hilft das leider nicht. Ihn haben sie schon in der Woche vor dem kleinen Missgeschick erwischt.

DIE EMSIGEN HELFER VON DER GVU

Mario Sixtus hat für einen Bericht auf ZDFheute der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Eingeständnis entlockt. Auch im Fall ftpwelt.com stützt sich der gemeinhin offline lebende Jurist „in technischen Dingen“ auf die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Will heißen: Die Strafverfolger lassen sich die verfahrensrelevanten Tatsachen ausgerechnet von der Lobby der Filmindustrie aufarbeiten.

Das ist ungefähr so charmant, wie wenn ein verletzter Arzt sich sein Schmerzensgeldgutachten selber schreiben darf. Auch mancher Hausherr wäre sicher dankbar dafür, wenn er nach einem Einbruch festlegen darf, wie viel sein Hausrat wert gewesen ist.

Kaum verwunderlich bei diesem merkwürdigen Interessengemenge, dass die ersten vollmundigen Schlagzeilen sich schon als Enten entpuppen. So dürfte die genüsslich breitgetretene Zahl von angeblichen 45.000 Nutzern kaum zu halten sein. Aus den Datenbanken von ftpwelt.com, die noch tagelang frei zugänglich im Netz gestanden haben sollen, ergibt sich laut ZDFheute nämlich, dass es höchstens 15.000 Kunden gab.

Ob das auch noch zum „weltweit größten Schlag gegen Raubkopierer“ gereicht hätte?

BELEGE

Privatpersonen müssen Belege nicht langfristig aufbewahren. Die Oberfinanzdirektion Münster hat dies in einem Rundschreiben klargestellt, berichtet der Anwaltsuchservice. Wer also Belege vom Finanzamt zurückerhält, kann diese spätestens mit dem Steuerbescheid „verlustig“ gehen lassen. Das Finanzamt kann später nicht mehr verlangen, dass die Belege noch einmal vorgelegt werden.

NICHTS, GAR NICHTS

NICHTS, GAR NICHTS

Ich habe eine Beratung abgerechnet. Freundlicherweise ohne Berücksichtigung des (erheblichen) Streitwertes. Machte 30 Euro, pauschal.

Dazu der Mandant: „Aber wir haben doch nur am Telefon gesprochen. Sie haben doch gar nichts gemacht.“

Doch. Zugehört. Nachgedacht. Erklärt. Eine Empfehlung gegeben.

„Also, genau das sage ich doch. Sie haben nichts gemacht. Gar nichts.“

Ich musste das Gespräch langsam zu Ende bringen. Es warteten noch einige Mandate, in denen ich heute auch unbedingt noch untätig sein wollte.