Die Bundesanwaltschaft befürwortet die Revision gegen die Freisprüche im Mannesmann-Verfahren. Das berichtet die FAZ. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil des Landgerichts Düsseldorf Bestand hat.
Die Düsseldorfer Richter hatten den Untreueparagrafen sehr zugunsten der Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Ackermann, ausgelegt.
Als Verteidiger bin ich sehr dafür, dem schwammigen § 266 Strafgesetzbuch Konturen zu geben. Dass dies allerdings im Sinne der Angeklagten geschieht, dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.
Ich sage, die Chancen für eine Verurteilung liegen bei 70 : 30.