MILLIONEN FÜR MILLIONEN

Die Verbraucherzentrale NRW feiert sich selbst:

“Mehr als 4,5 Millionen Mal war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 schriftlich, persönlich, telefonisch oder bei Veranstaltungen eine gefragte Ansprechpartnerin.”

Geradezu unglaubliche Zahlen. Wie bewältigt man so einen Massenansturm? Gibt es Sonderzüge zum Beratungscenter? Haben Deutschlands Callcenter keine Kapazitäten mehr?

Die Wahrheit hat Andreas Kunze (FINBLOG) aus dem Geschäftsbericht der Verbraucherzentrale recherchiert. Von den 4,5 Millionen Anfragen sind 3,1 Millionen „Internet-Nutzer“. Oder sollte es vielleicht besser heißen: schnöde Klicks?

Interessant auch, dass die Verbraucherzentrale laut FINBLOG von einer Bank 50.000-Euro-„Spenden“ annimmt. Und in der Publikation, für die das Geld angeblich verwendet wird, die Konkurrenz des Mäzens auseinander nimmt.

MANDAT ZU VERGEBEN

Nach der „vertraulichen“, gleichwohl aber unverlangten Anfrage kam jetzt tatsächlich der Anruf von Frau Saller. Die Telefonnotiz:

Bittet um RR: ihre Kooperationsanfrage für den Bereich Klagewellen vom 25. April 2005; haben Sie nun daran Interesse? Wenn ja, müsste ein Termin zur Besprechung vereinbart werden.

Falls jemand denen mal Feuer unterm Hintern machen möchte, stelle ich gern eine Vollmacht aus.

„MICH“ REICHT NICHT

Viele gewerbliche Verkäufer bei ebay platzieren die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung auf der „mich“-Seite. Dies ist unzulässig, zumindest wenn es nach dem Oberlandesgericht Hamm geht. Unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“ und dem Punkt „mich“ vermute niemand eine Belehrung über das Widerrufsrecht, da die Belehrung kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen sei.

(Urteil vom 14. April 2005; 4 U 2/05; danke an das pressebüro düsseldorf für den Hinweis)

MEINE MAIL

Disclaimer, eine für mich neue Variante:

Diese Nachricht und alle Anhänge sind Eigentum von … und dann das übliche Blabla.

Wäre vielleicht keine Erwähnung wert, gäbe nicht ausgerechnet eine mittelgroße Anwaltskanzlei so was von sich.

MÜHSELIG

Das Leben als Anwalt kann mühselig sein. Wenn man zum Beispiel eine Forderung einklagt, die sich aus komplizierten Rechnungsposten ergibt. Dann teilt die erste Richterin, die am Landgericht mit der Sache befasst ist, ihre Bedenken mit. Sie bemängelt diese Position und jene Berechnungsweise, beklagt im Juristendeutsch, die Klage sei „nicht schlüssig“.

Es wird also fleißig nachgebessert. 15 Seiten Schriftsatz, Tabellen inklusive, etliche Anlagen. Mittlerweile ist ein Jahr ins Land gegangen. Ein anderer Richter ist zuständig. Der kann zwar nicht verstehen, was seine Vorgängerin zu bekritteln hatte; dafür hat er aber andere Probleme entdeckt.

Um es abzukürzen: An der Klage, die aus dem Jahr 2001 stammt, haben sich danach noch zwei weitere Richterinnen abgearbeitet. Jeweils mit dem Ergebnis, dass Bedenken gegen die „Schlüssigkeit“ bestehen. Und zwar jeweils neue.

Na ja, jetzt wurde die Sache erneut vertagt. Die derzeitige Richterin will schriftlich darauf hinweisen, was ihr an der Klage nach wie vor Kummer bereitet.

Ich blinzle in die Sonne und freue mich.

Mein Mandant ist der Beklagte.

FOXIT VS. ACROBAT

Der Acrobat Reader ist zu sperrig? Ghostscript-View zu trist? Dann empfehle ich Foxit. „Small, fast, clean“ – ausnahmsweise wird mal nicht zu viel versprochen.

Witzig und nützlich ist die Typewriter-Funktion; damit lässt sich das PDF an beliebiger Stelle ausfüllen bzw. mit Notizen versehen.

KRIMINELLE AUTOFAHRER

Bloß weil ein Auto im Zusammenhang mit einer Straftat benutzt worden ist, darf nicht einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes hat festgelegt, dass im Einzelfall immer festgestellt werden muss, dass die charakterlichen Mängel des Täters auch tatsächlich die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden.

Der Fahrerlaubnisentzug als „Nebenstrafe“ hat mit dieser wichtigen Grundsatzentscheidung hoffentlich ausgedient. Jedenfalls werden es Richter künftig schwerer mit der Drohung haben, dass man ja auch mal über den Führerschein sprechen müsse.

Pressemitteilung des Gerichts (via Handakte WebLAWg)

FAVORITENSTATUS

Jetzt wird mir schon gedroht: „Meine Favoritenliste platzt aus allen Nähten; der law blog verschwendet Platz und sieht auch noch sch… aus. Also: Favicon her oder du fliegst (leider) raus.“

Ist in Arbeit. Bitte noch ein paar Tage Geduld.

BLINDE KUH IM „TERRORBUNKER“

Der Express berichtet über die Behandlung, die Düsseldorfs Ausbrecherkönig Jan Zocha vor seinen Gerichtsterminen erfährt:

Deshalb wird er morgens mit verbundenen Augen und Fußketten in Begleitung zweier vermummter Beamter zum Gefangenentransporter geführt. … Im Keller-Labyrinth des Hochsicherheitstrakts wird der Ganove dann wie beim Blinde-Kuh-Spiel gedreht, damit er die Orientierung verliert.

Wie war das noch im 1. Semester, Staatsrecht? Niemand, aber auch wirklich niemand darf zum bloßen Objekt staatlicher Gewalt gemacht werden.

VIERMAL

Ein Autohaus behauptet, bei Gebrauchtwagen dürfe der Verkäufer Mängel nachbessern. Das ist wohl richtig. Aber viermal? Mir waren als Grenze bisher zwei Nachbesserungen bekannt. Aber angeblich gibt es dazu sogar ein Gerichtsurteil.

Wir sind gespannt.

TOLLE MÖGLICHKEITEN

Date: Wed, 11 May 2005 02:39:09 +0200 (CEST)
From: „Euro Transfer“
To: … @gmx.info
Subject: Angebot

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Sonderangebot ist an alle, die neue Klienten gewinnen möchten, den Kundenkreis erweitern sowie erfolgreiche Werbeaktionen durchführen wollen, gerichtet !!!

Wir bieten Ihnen Datenbanken mit E-Mail-Adressen nicht nur deutscher sondern auch britischer, oesterreichischer und anderer Unternehmen an, die Hunderttausende von Einträgen enthalten. Die Datenbanken sind nach Branchen und Subbranchen gegliedert.

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Mit Erfolgswünschen verbleibt
Ihr EuroTransfer – Team

Vielleicht erklären solche Mails den mitunter rührenden Spam, der von deutschen Gartenbauern, Malermeistern und Getränkelieferanten kommt.

(Danke an Marcel M. für den Link)

KLEINE WÜNSCHE

Lieber Anbieter,

der du mir das Internet in meine Wohnung bringst. Alles was ich möchte ist ein Button. Um unkompliziert auf deine neue DSL-Flatrate zu switchen. Die ist nämlich einen Euro billiger als mein 5-GB-Tarif.

Vorweg: Ich bin keiner von denen, die eine Flatrate mit einer Flatrate verwechseln. Ehrlich, mehr als drei-, vierhundert MB rauschen bei mir normalerweise im Monat nicht durch die Leitung. Zumindest wenn ich deiner Statistik trauen darf. Aber wenn ich damit sogar Geld sparen kann, klingt „flat“ schon reizvoll.

Doch so einfach ist das nicht. Wenn ich meine Tarifwechsel-Optionen anklicke, teilst du mir mit, dass ich für die Flatrate meinen T-Online-Anschluss zu dir wechseln muss. Und eine Laufzeit willst du mir auch aufs Auge drücken. Zwölf Monate soll ich mich binden.

Das fällt mir schwer. Die Laufzeit des jetzigen Vertrages endet am 9. August. Dann kann ich auch zu anderen Anbietern wechseln. (Wenn ich darauf achte, dass man bei dir alles online bestellen, aber nur per Fax oder schriftlich kündigen darf.) Bei einer Firma, auf deren Seite ich gerade gesurft bin, kostet die Flatrate zum Beispiel nur 4,99 Euro im Monat.

Da würde ich gegenüber deinem Tarif sogar noch sparen. Fast 50 %. Aber das Geld hätte ich dir gegönnt. Wenn du mir den Wechselkram erspart hättest. Und diese neue Mindestlaufzeit. Von mir aus würde ich auch auf den WLAN-Router verzichten, den du mir unbedingt schenken willst. Eine etwas popelige Dreingabe übrigens, denn deine Konkurrenz verschenkt wenigstens einen Router mit eingebautem Modem.

Wie gesagt, so ein Button wäre einfach nett gewesen. Aber vielleicht sehen wir uns ja mal wieder – wenn der Vertrag mit deiner Konkurrenz ausgelaufen ist.

TASTENKOMBI

Acrobat Reader hat ein Problem und besteht darauf, beendet zu werden. So was passiert natürlich nur, wenn man im anderen Tab einen fast fertigen Blogeintrag stehen hat.

Ich werde künftig der Tastekombination Strg-A-C wieder mehr Beachtung schenken.

90 MINUTEN (ODER WENIGER)

Die spannendste Balkonlektüre gibt es heute an Kiosk oder Tanke. Der Spiegel erscheint zwei Tage früher und schildert „Schröders Endspiel“. Wenn nur die Hälfte stimmt, dürfte nicht mal ein vorzeitiger Spielabbruch ausgeschlossen sein.