BARKAUTION

Ein Mandant fragt, ob er rechtlich etwas dagegen machen kann, dass ein Autohaus für die zweitätige Probefahrt mit einem Cabrio die Vollkasko-Selbstbeteiligung von 1000 Euro als Kaution hinterlegt haben will – in bar.

Tja, das ist der Preis der Vetragsfreiheit. Allerdings stellt sich die Frage, was die mit Kunden machen, die dort nicht bereits zwei Neuwagen gekauft (und bezahlt) haben.

Fingerabdrücke nehmen?

FORTSCHRITT À LA POLIZEI

Die Düsseldorfer Polizei soll ein neues Computerprogramm erhalten. Es heißt Erwin, was „Ertüchtigung Windows“ bedeutet. Beamte rechnen nach einem Bericht des Express schon jetzt mit einem beachtlichen Fortschritt. Nach ihrer Einschätzung wird die Bearbeitung jeder Anzeige noch einmal deutlich länger dauern.

Vielleicht gehören die Autoren des Programms ja zur traditionell starken Fraktion der Schreibtischhocker in den Polizeipräsidien. So lange man sich mit Papierkram herumschlagen kann, muss man wenigstens nicht die Kriminalität bekämpfen …

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

KÖLSCH IN DÜSSELDORF

Jetzt kann man auch in Düsseldorf gepflegt ein Kölsch trinken gehen, berichtet das Handelsblatt. Der Standort Medienhafen ist allerdings gut gewählt. Dort trifft man ohnehin eher auf Flavio Briatore als auf „echte“ Düsseldorfer.

GEBLITZT

Beweismittel: Piezomessung.

War mir bisher kein Begriff. Es handelt sich um Radarfallen. In den Boden sind Schwellen eingelassen. Die Schwellen sind mit Piezo-Kristallen gefüllt. Die Kristalle werden von den darüberrollenden Fahrzeugen zusammengedrückt, lösen dabei elektrische Impulse aus und ermöglichen so die Geschwindigkeitsmessung.

Auf der BAB 71 in Thüringen lassen sich die Geräte besichtigen: Kilometer 127,6 Richtung Schweinfurt, Kilometer 117,2 Richtung Erfurt. Das weiß ich so genau, weil sich mein Mandant auf der Hin- und Rückfahrt je ein Passbild eingehandelt hat.

AUFHEBUNG

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Eine häufige Regelung in gerichtlichen Vergleichen. Sie bedeutet zunächst, dass jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten übernimmt. Wenn der Anwalt auf der einen Seite teurer war (z.B. wegen Reisekosten), entsteht kein Erstattungsanspruch.

Auch die Gerichtskosten werden bei der Kostenaufhebung geteilt. Der Beklagte muss dem Kläger also noch die hälftigen Gerichtsgebühren erstatten, die der Kläger von der Gerichtskasse in Rechnung gestellt bekommt. Das gilt auch für bereits angefallene Sachverständigenkosten, Zeugengelder etc.

Bei einer anderen Formulierung kann es passieren, dass die Gerichtskosten außen vor bleiben. Schreibt man zum Beispiel „Jede Seite trägt ihre Kosten selbst“ bleibt wohl derjenige auf den Gerichtskosten sitzen, der sie eingezahlt hat.

Etwas Umsicht bei der Kostenregelung zahlt sich deshalb aus.

PUUH

In Deutschland gibt es aber auch wirklich keine Regel ohne Ausnahme. So auch bei den Altersfreigaben im Kino. Wo FSK 12 draufsteht, sitzen nicht unbedingt nur Teenager drin. Denn Kinder ab sechs Jahren dürfen in Begleitung Erwachsener in alle Filme, die erst ab zwölf Jahren freigegeben sind. Das muss man nur wissen. Und es dem Personal mitunter auch erklären.

So kam ich heute in den Genuss der Episode III. Manche werden sich jetzt fragen: Warum schreibt der Genuss ohne Anführungszeichen? Weil die Alternative „Heffalump – Ein neuer Freund für Winnieh Puuh“ gewesen wäre.

LIMITED: DIE GRENZEN

Auch wenn sie Vorteile bringt, kann eine englische Limited Arbeit verursachen. Und unerwartete Kosten. Im Tagesspiegel beleuchten zwei Juristen die Schwachstellen einer Firmengründung im Ausland. Ihr Fazit: Die Gründung einer deutschen GmbH ist nach wie vor eine Alternative, zumal das erforderliche Startkapital auf 10.000 Euro reduziert werden soll.

(Link gefunden bei Jurabilis)

MIKROFASER

Mikrofaser besteht zu 100 % aus Polyester. Um das zu realisieren, musste ich die Verpackung der neuen Bettwäsche studieren. Polyester war doch immer bäh. Mikrofaser dagegen ist okay, wenn nicht sogar angesagt. Wie es scheint, spielen sich die wahren Marketingerfolge nicht immer im Licht der Öffentlichkeit ab.

(Wikipedia: Mikrofaser)

GUT GESAGT

FINBLOG

Im Rabatz um das Krankenversicherungsrating hat es jetzt eine Einstweilige Verfügung gegeben. Das hat aber noch nicht viel zu sagen, weil praktisch jeder erst mal eine Einweilige Verfügung bekommen kann, wenn über ihn berichtet wurde.

KEIN FLIRT-VERBOT

Wal-Mart muss zunächst weite Teile seines Verhaltenskodex wieder einpacken. Das Arbeitsgericht Wuppertal erklärte die Richtlinie teilweise für nichtig. Hierüber berichtet die Financial Times Deutschland:

Wal-Mart verbot den Arbeitnehmern unter anderem „sexuell deutbare Kommunikation jeder Art“ … Mittels einer so genannten Ethik-Hotline sollten die Mitarbeiter Verstöße gegen den Kodex melden. … Laut Beschluss des Arbeitsgerichts verstoßen wesentliche Teile des Kodex gegen das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertreter. Dazu zählten beispielsweise die Ethik-Hotline sowie ein Drogentest als Teil der Einstellungsvoraussetzungen für neue Mitarbeiter.

(Danke am Marc Wickel für den Link)

E-MAIL AUS RICHTERSICHT

Wer im Internet anderen eine Plattform zu Meinungsäußerungen bietet, muss auf berechtigte Beanstandungen reagieren. Das Amtsgericht Winsen schraubt die Anforderungen aber extrem hoch. Jemand hatte sich durch ein Foto beeinträchtigt gefühlt, das in einem Forum gepostet war. Per E-Mail forderte der Betreffende Unterlassung, am Sonntagnachmittag. Frist: Montag, 15 Uhr.

Dazu das AG Winsen:

Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.

Es wäre sicher interessant, einmal die Reaktionszeit des betreffenden Richters zu testen. Bei Dingen, in denen er schnell sein sollte. Jedenfalls hat der Kollege Dr. Bahr, der auf das Urteil hinweist, Recht: Die Frist war viel zu kurz bemessen.

ZUVORKOMMEND

Die Insolvenzverwalter aus der Kanzlei H. in Berlin zeigen sich gegenüber den Gläubigern besonders zuvorkommend:

Eine erneute Sachstandsanfrage ist kostenpflichtig und erfolgt nur gegen Vorauszahlung von EURO 15,00 auf mein Geschäftskonto bei der Deutschen Bank.