Bloghoster streiten sich vor Gericht:
(Link gefunden bei Peter Müller)
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Bloghoster streiten sich vor Gericht:
(Link gefunden bei Peter Müller)
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Was ist aus der Ankündigung des Spiegel geworden, die alte Rechtschreibung wieder einzuführen? Immerhin ist der Ankündigung, verbunden mit einem vollmundigen Appell an die Konkurrenz, ja schon fast ein Jahr alt.
Auch die Printausgabe schreibt nach wie vor modern.
Eine übersichtliche und allgemein verständliche Broschüre zum Insolvenzverfahren bietet das Justizministerium NRW zum Download. Guter Einstieg für alle, die sich über die Privatinsolvenz informieren wollen. Oder müssen.
Don Alphonso (mal) ganz sachlich und informativ:
In München ist ein Richter freigesprochen worden, der einen 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht hat, berichtet Spiegel online. Offensichtlich konnte das Gericht sich nicht davon überzeugen, dass sich der Vorsatz des Verdächtigen auch auf das Alter des Kindes erstreckte. Der Junge soll wesentlich älter ausgesehen haben und dem Richter freiwillig in die Toilette eines Spaßbades gefolgt sein.
Ich fordere einen Warnhinweis auf Hemdenverpackungen: „Achtung, für dieses Hemd benötigen Sie Manschettenknöpfe.“
Sehr schön auch diese Autorenzeile im „Strafverteidiger“ (2005, 320):
Prof. Dr. Hans Heiner Kühne, Trier, Westminster, Istanbul
Seitdem Rechnungen, Herrn Eichel sei Dank, fortlaufend nummeriert werden müssen, strunzen Kollegen gern: „Ich bin jetzt schon bei Rechnung 321.“ – „Dieses Jahr will ich auf mindestens 500 Rechnungen kommen.“
Ach so, Fußballspiele werden ja auch nach der Laufleistung der Spieler entschieden. Tennismatches nach der durchschnittlichen Ballgeschwindigkeit beim Aufschlag. Und gute Bücher erkennt man bekanntlich auch daran, wie viele Seiten sie haben…
Felix von wirres.net erzählt, wie er Ärger mit dem (merkwürdigen) Anwalt eines F-Prominenten bekommen hat und warum er sich mit dem Juristen nicht auf einen Kaffee treffen wollte.
Ein ganz legaler Immobilienbetrug
Die Welt berichtet, wie „Abzocker“ Wohnungseigentümer ruinieren. Gerichte und die Tücken des Wohnungseigentumsgesetzes sollen hierbei eine unrühmliche Rolle spielen.
Achtung: nicht als Einschlaflektüre für „Kapitalanleger“ geeignet.
Ich habe das neue Bookmark „Welcome to Google Mail“ umbenannt. In Gmail. Aber, bitte, das bleibt unter uns.
Prinz Ernst August von Hannover soll seine Revision gegen ein Urteil zurückgezogen haben, mit dem er wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden ist. Stattdessen, so geht es heute über die Ticker (z.B. rp-online), will er die Wiederaufnahme seines Verfahrens betreiben.
Dazu muss man wissen, dass Revisionen schwierig sind und eine miserable Erfolgsquote haben. Wiederaufnahmeverfahren, die sich nur gegen bereits rechtskräftige Urteile richten können, sind noch schwieriger; sie haben praktisch überhaupt keine Erfolgsquote.
Deshalb wird es interessant sein zu erfahren, warum der Anwalt des Prinzen bewusst die Rechtskraft des Urteils herbeiführt (durch Rücknahme der Revision), um dann einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen.
Mir jedenfalls ist kein Grund dafür bekannt, dass man die in Frage kommenden Gründe nicht zunächst in der Revision vorbringt. Sollte diese scheitern, könnte immer noch die Wiederaufnahme beantragt werden, da diese nicht an Fristen gebunden ist. Die möglichen Wiederaufnahmegründe „verbrauchen“ sich auch nicht, weil die Revision keine Tatsacheninstanz ist.
Der Verteidiger schweigt aber bislang über seine ungewöhnlichen Pläne, „aus Respekt vor Gericht und Staatsanwaltschaft“.
Das kann ein Prozess um 62,30 € kosten:
1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV (1,3) 32,50 €
Erhöhung mehrere Auftraggeber, Nr. 1008 VV 10,00 €
2. Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 30,00 €
3. Pauschale für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 14,50 €
Zwischensumme 87,00 €
4. 16% Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 13,92 €
Gesamtbetrag 100,92 €
Und das mal 2. Plus 75,00 € Gerichtsgebühren.
Gerade bei uns im Getränkekeller gesehen: das blaue Gatorade Cool Blue Rasperry. In der 1,5-Liter-Flasche. Dafür muss man schon sehr unterzuckert sein.
Studenten, die nicht mehr zu Hause leben, haben gegen ihre Eltern einen Unterhaltsanspruch von € 640,00. Das ist der Regelsatz nach der neuen Düsseldorfer Tabelle. Darin sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten, d.h. dafür müssen die Eltern zusätzlich zahlen.