HEISE UND FETTIG

Von Sascha Kremer

Das „Heise-Urteil“ schwappt seit Dezember 2005 durch Foren und Weblogs.

Das LG Hamburg soll angeblich entschieden haben, dass Forenbetreiber und Blogger verpflichtet sind, alle eingehenden Beiträge und Kommentare vor ihrer Veröffentlichung zu kontrollieren, weil man ansonsten für alle Inhalte in den Beiträgen und Kommentaren haftet.

Obwohl die Entscheidungsgründe erst vor einigen Tagen veröffentlicht wurden, mahnen bereits Anwälte unter Hinweis auf das Urteil ab und veröffentlichen kundige Kommentare auf Internetseiten und in Fachzeitschriften, in denen Sie das Urteil des LG Hamburg – ohne es je gelesen zu haben – rechtlich bewerten.

Zeit also, sich das Urteil einmal näher anzuschauen. Warnung: Die nachfolgende Analyse kann Blogger um den Schlaf bringen.

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REMPELTANZ

Wer besoffen rempeltanzt, ist nicht ohne juristischen Schutz. Weil es beim Rempeltanz keine festen Regeln gibt, können sich Rempeltänzer nicht damit herausreden, der Verletzte habe ja auch gerempelt. Der Bundesgerichtshof springt damit einem Partygast zur Seite, der sich beim Rempeltanz die Beine gebrochen hatte (Urteil vom 7. Februar 2006, PDF).

Wie das abgeht beim Rempeltanz, steht auch im Urteil.

(Link gefunden bei Jurabilis)

KOLONNE

Wenn Verteidiger Kopien abrechnen, sind Kostenbeamte mitunter in ihrem Element. Sie wollen dann ganz genau wissen, was kopiert wurde. Eine elegante Lösung scheinen sich Kollegen aus dem Münsterland erdacht zu haben. Sie fügen Erstattungsanträgen eine unglaubliche Zahlenkolonne bei. Ich gebe nur mal die erste Seite wieder (PDF). Das geht noch so weiter – bis Blatt 2694.

FREUNDE IN DÜSSELDORF

Kafreitag wollte ich eigentlich ruhig angehen. Der Anruf um halb acht in der Frühe kam da sehr gelegen. Eine Frau ist am Frankfurter Flughafen angehalten worden. Sie ist kamerunische Staatsbürgerin, kam aber mit dem Flugzeug aus Accra / Ghana. Die Situation:

a) Weil sie vor Jahren abgeschoben wurde, besteht eine Einreisesperre für Deutschland.

b) Sie sagt, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien hat. Die hat sie aber leider verloren.

c) Auf der Passagierliste ist ihr Name nicht zu finden.

Die Mitarbeiter der Bundespolizei waren sehr freundlich. Und wirklich bemüht, die beste Lösung zu finden. Die spanische Botschaft hatte auch Feiertag. Informationen waren dort nicht zu bekommen. Über eine Freundin, die Spanisch spricht, versuchte ich eine Auskunft von der Polizei in Madrid zu bekommen. Dort fand sich tatsächlich jemand, der Zugriff auf die Daten hat. Der Mann sagte zu, ein Fax mit der Bestätigung über die Aufenthaltserlaubnis zu senden. Es ist aber nicht angekommen.

Mit der Bundespolizei haben wir über Optionen nachgedacht. Die Einreise in Deutschland war wegen der Abschiebung und der Einreisesperre illegal. Die Mandantin musste das Land also verlassen. Das sah sie auch ein. Leider fand sich aber keine Airline, die sie nach Spanien gebracht hätte. Ich weiß aber auch nicht, ob die Bundespolizei dem Weiterflug nach Spanien tatsächlich erlaubt hätte. Jedenfalls hätte man die Schengener Bestimmungen großzügig auslegen müssen.

Nahe liegender wäre die Ausreise in ein Nicht-EU-Land gewesen, das nicht so weit weg ist. Zum Beispiel die Schweiz. Von dort aus hätte die Mandantin nach Spanien fliegen können, wenn ihre Aufenthaltserlaubnis wieder aufgetaucht wäre. Den Flug hätte die Frau bezahlen können. Aber alle Airlines fürchteten die Gefahr, dass sie die Frau dann auf eigene Kosten wieder nach Deutschland transportieren dürfen, wenn ihr die Schweiz oder ein anderes Drittland die Einreise verweigert.

Also Afrika. Im Zweifel wäre die Mandantin lieber in ihr Heimatland Kamerun geflogen. Dorthin gibt es aber keine direkte Verbindung. Blieb also nur der Rücktransport nach Accra, zu dem der Carrier verpflichtet ist. Den trat die Mandantin am Samstagmorgen freiwillig an. Auch, weil sie ansonsten ja kaum eine Chance haben wird, dass das Ausländeramt ihre frühere Abschiebung nachträglich befristet. Schon dieser Einreiseversuch wird ihr schaden.

Das waren am Karfreitag um die 20 Telefonate. Ich hatte mich frühzeitig ins Büro gesetzt, konnte zwischendurch etwas anderes arbeiten. Das ist in solchen Fällen weit weniger nervig, als wenn du zu Hause bis und deinem ruhigen Tag nachtrauerst.

Ach so, die Mandantin hat einen Freund in Düsseldorf. Der konnte ihr an Ort und Stelle mit den Kosten aushelfen. Sonst hätte ich die Sache, ehrlich gesagt, wahrscheinlich gar nicht übernommen.

BETREUER FÜR DEN STAATSANWALT

Ein als harter Knochen bekannter Potsdamer Staatsanwalt soll unter Betreuung gestellt werden. Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichten über einen entsprechenden Antrag.

Der Antrag ist zwar in Juristendeutsch abgefasst. Die Initiatoren rechnen allerdings nicht ernsthaft mit einem Erfolg. Sie wollen lediglich darauf hinweisen, dass sie den Staatsanwalt für nicht tragbar halten.

Ein reichlich fragwürdiger PR-Gag.

ETWAS RUHIGER

Knapp 1.300 Kilometer waren schuld, dass es hier heute etwas ruhiger zuging. Aber dafür war der Termin am Landgericht Konstanz ein voller Erfolg. Das James-Bond-Auto geht an den Verkäufer zurück. Mein Mandant kriegt den sechsstelligen Kaufpreis wieder.

So, und jetzt Osterpause.

Bis Dienstag!

PROMI OHNE KOHLE

Die Firma eines Promimanagers schuldet mir 700 Euro aus einem verlorenen Prozess. Ich habe schon den Gerichtsvollzieher beauftragt; Kontenpfändung läuft auch. Vielleicht sollte ich es außerdem mit einer Taschenpfändung versuchen. Ich schicke den Vollstrecker am besten zu einer stadtbekannten Promidiskothek. Aber der Beamte sollte an Personenschutz denken, sonst kriegt er was auf die Schnauze von dem Herrn, der sich selbstverständlich auch für einen Promi hält. Er wäre möglicherweise nicht der Erste.

DREIJÄHRIGE, REDSELIG

Ein dreijähriges Mädchen hat der Polizei das Versteck seines gesuchten Vaters verraten, berichtet der Express.

Wäre interessant zu erfahren, ob die Beamten sich zunächst an die Mutter gewandt und sie darüber belehrt haben, dass ihr Kind nichts sagen muss (§ 52 Strafprozessordnung, insbesondere Absätze 2 und 3). Da die Mutter den Verdächtigen ja verleugnete, hätte sie sicher kaum einer Vernehmung zugestimmt. Ohne Zustimmung der Mutter war die Vernehmung aber nicht zulässig.

Das alles gilt aber nur, wenn sich die Tochter nicht spontan und freiwillig geäußert hat, sondern von den Beamten zunächst befragt wurde.

(Danke an Volker König für den Link)

BLOGTALK

Achim Meißner diskutiert mit Bloggern – und alle Interessierten lesen mit. Blogtalk heißt die mittlerweile ziemlich beliebte Veranstaltung. Am Dienstag, 18. April, beantworte ich Achims Fragen. Los geht’s um 20.30 Uhr.

Weitere Einzelheiten und frühere Runden zum Nachlesen gibt es hier.

Ich freue mich.

DATUM DES POSTSTEMPELS

Wer aus einem Vertrag heraus will, aber die Widerrufsfrist versäumt hat, sollte nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Die Widerrufsfrist beginnt nämlich nicht, wenn der Kunde nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Diese Belehrung ist eine Kunst, die nur wenige beherrschen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt die beliebte Wendung gekippt, wonach die Rechtzeitigkeit des Widerrufs mit dem „Datum des Poststempels“ nachgewiesen wird. Denn, so das Oberlandesgericht, die Widerrufsfrist laufe bis 24 Uhr des letzten Tages der Frist. Es genüge also, wenn der Brief bis zu diesem Zeitpunkt in einem Briefkasten eingeworfen wird. Der Hinweis auf das Datum des Poststempels führe aber dazu, dass der Betroffene möglicherweise von einem noch möglichen Widerruf absieht, weil er zu später Stunde keinen Poststempel mehr bekommen kann.

Näheres bei beck-aktuell.

ARBEITSZEITEN

Telefonnotiz von 17.52 Uhr:

Richter NN bittet um Rückruf, wegen Terminvereinbarung. Ist ab 6.30 Uhr wieder erreichbar.

Dieser Jurist ist sicher der Horror – für Verdi.

VORSICHT, ICE AGE 2

Hat sich eigentlich jemand von der FSK Ice Age 2 wirklich angeguckt? „Ohne Altersbeschränkung“ ist ein schlechter Scherz. Oder erfolgreiche Lobbyarbeit. Zumindest wenn man vergleicht, was für harmlose Streifen sonst mit einer Freigabe ab 6 oder 12 Jahren auskommen müssen.

Der Film ist zwar meistens lustig und ausgelassen, aber eben doch kein reines Vergnügen für die Kleineren. Es sei denn, man mutet ihne gerne aufgemampfte Meeresschildkröten, wütende Urzeitmonster, Kataklysmen und Rettungsszenen á la Cliffhanger zu.