Die bespendeten Verbraucherschützer

Gekauft sind sie nicht. Aber bespendet. Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale kriegt nicht nur 20 Millionen Euro Steuergelder im Jahr. Nein, sie beziehungsweise ihre „Gremien“ lassen sich von der Wirtschaft bezahlen. Zu den „Spendern“ gehören ING DiBA, Postbank und die Stadtwerke Düsseldorf.

Ein Ausschuss soll jetzt prüfen, wie die Verbraucherzentrale noch noch mehr „Spenden“ aus der Wirtschaft abgreifen kann. Vielleicht sollte ein anderer Ausschuss prüfen, wie man 20 Millionen Euro Steuergelder sparen kann.

Hintergründe im FINBLOG.

40.000 Euro für Unfruchtbarkeit

Für immer ohne ein leibliches Kind wird eine verheiratete 35-jährige Frau aus dem Raum Aachen bleiben, weil ihre Gebärmutter bei einer Ausschabung durch einen Arzt verstümmelt wurde. Wegen dieser lebenslangen Unfruchtbarkeit erkannte das Oberlandesgericht Köln auf 40 000 Euro Schmerzensgeld, das vom Operateur und der Klinik zu zahlen ist – beide haften außerdem für alle Schäden, die infolge des Eingriffs entstanden sind und noch entstehen können (AZ: 5 U 180/05).

Die ehemalige Patientin hatte beweisen können, dass sie über die Risiken der Ausschabung nicht aufgeklärt worden war, über die vorher nicht einmal gesprochen worden sei. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht berücksichtigt, dass die damals 28-jährige Patientin „mit einem nachvollziehbaren Kinderwunsch“ durch die Unfruchtbarkeit erhebliche seelische Belastungen erleidet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (pbd)

Leicht hysterisch

Wenn dem Bundesinnenminister nichts besseres einfällt, als die Kritik an seiner Arbeit „in ihrer Penentranz fast schon hysterisch“ zu nennen, ist das ein gutes Zeichen. Argumente scheint er ja keine (mehr) zu haben. Außer der gebetsmühlenartigen Wiederholung, die Sicherheitsbehörden wollten ja nur das Beste für die Menschen.

Angekratzt klingt im im Übrigen der Innenminister selbst. Man braucht sich nur seinen O-Ton von der gestrigen Innenministerkonferenz in München anzuhören. Selbst in den Printmedien war es eine Erwähnung wert, wie Schäuble seine qualifizierten Äußerungen machte, darunter: „Wir sind kein Land, in dem Geisteskranke unterwegs sind!“

Wolfgang Schäuble sei aufgebracht gewesen sein, wird berichtet. Ich nenne es leicht hysterisch.

Vor diesem Hintergrund sollte man den Nebelkerzen werfenden Innenminister erinnern, dass es nicht allein um Geruchsproben, Razzien, Postkontrollen und Demoverbote rund um den Gipfel geht. Seine Kritiker beklagen einen Großangriff auf die Freiheitsrechte, auf den Kern des Grundgesetzes. Beispiele:

– Online-Durchsuchung;

– Vorratsdatenspeicherung;

– Rasterfahndungen;

– Nutzung der Mautdaten;

– Lauschangriffe;

– Video-Überwachung und – identifizierung;

– Speicherung biometrischer Daten;

– Abschuss von Passagiermaschinen.

Nicht die Kritiker sind es, die derzeit außerhalb des Grundgesetzes argumentieren. Der Bundesinnenminister und seine Unterstützer weichen die Grundrechte auf, wollen den freiheitlichen Staat in eine Präventions- und Kontrollgesellschaft verwandeln. Sie erstreben eine andere Republik.

Ich – und viele andere – nicht.

Nachtrag: Wortmeldungen von SPD-Sicherheitsexperte Dieter Wiefelspütz und Ex-Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz. Und von Hans Magnus Enzensberger.

Alles Hysteriker.

Demonstranten dürfen näher an den Zaun

Statt auf acht bis zehn Kilometer Abstand verbannt zu bleiben, dürfen sich Demonstranten beim G8-Gipfel dem Sicherheitszaun jetzt bis auf 200 Meter nähern – wenn Rettungswege freibleiben. Das Verwaltungsgericht Schwerin erklärte die Allgemeinverfügung der Rostocker Polizei für rechtswidrig und hob sie in weiten Teilen auf.

Zu den Gründen heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts:

Maßgebend hierfür war die Überlegung, dass den von der Versammlungsbehörde vorgetragenen Sicherheitsbedenken bezogen auf die äußere Zone in einer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schonenderen Weise durch den Erlass von Auflagen Rechnung getragen werden kann. Solche Auflagen hat das Gericht bereits teilweise selbst erlassen.

Danach werden die von den Antragstellern geplanten Aufzüge auf bestimmte, von ihnen im Vorwege allerdings selbst hilfsweise angebotene Routenführungen beschränkt. Damit ist z. Bsp. sichergestellt, dass im Falle etwaiger Rettungseinsätze, aber auch für sonstige Zwecke eine freie Straßenverbindung von Heiligendamm in Richtung Bad Doberan gegeben ist.

Zum anderen ist den Veranstaltern aufgegeben worden, mit Hilfe der von ihnen einzusetzenden Ordner dafür Sorge zu tragen, dass die Gleisanlagen der Mecklenburgischen Bäderbahn „Molli“ von den Versammlungsteilnehmern nicht betreten und der Bahnbetrieb sowie der Zugang der mit der Molli-Bahn zum Tagungsort beförderten Personen über die an der Küste im Bereich Kleiner Wohld gelegene Kontrollstelle seitens der Versammlungsteilnehmer nicht behindert werden.

Traurig an der Sache ist, dass die Sicherheitsbehörden die Rechtswidrigkeit ihrer Anordnung unschwer selbst hätten erkennen können. Doch statt mit Augenmaß vorzugehen, wurde versucht, Maximalpositionen durchzusetzen. Das wirft kein gutes Licht auf die Damen und Herren, welche die Verantwortung tragen.

Hamburg: Postkontrolle durch Polizei?

Zwölf Beamte sollen im Hamburger Briefzentrum einen eigenen Raum haben. Dort kontrollieren sie, so Spiegel online unter Berufung auf die taz, den Postverkehr von Globalisierungsgegnern. Die Briefe sollen den Zustellern bestimmter Reviere teilweise aus dem Beutel genommen und der Überprüfung zugeführt werden.

In den Stadtteilen wohnen ja auch zahlreiche Journalisten. Die werden begeistert sein. Deshalb sind die Chancen gut, dass wir zügig erfahren, ob, in welchem Umfang und vor allem mit welchen Argumenten Richter die Postüberwachung angeordnet haben. Dann wird sich zeigen, wie weit hier möglicherweise der Boden des Rechtsstaats verlassen worden ist.

Bisher steht es ja leider 3 : 0. Gegen den Staat. Razzien, Geruchsproben und Demonstrationsverbot waren schon arge Belastungen für den Vertrauensvorschuss, der für die Sicherheitsbehörden derzeit so gerne eingefordert wird.

Nachtrag: Die Post bestätigte inzwischen die Kontrollen (tagesschau.de). Nach einem Bericht der Welt dient die Postkontrolle dazu, Bekennerschreiben an Redaktionen abzufangen. Das ist interessant. Hat schon jemand davon gehört, dass Redaktion bei ihnen eingehende Bekennerschreiben der Polizei vorenthalten?

Versteckte Kosten

Bei meinem Privatkonto kann ich jetzt auch Bausparverträge online einsehen. Da lese ich bei einem Darlehen:

03.04.2007 30.06.2007 Einzahlung 306,77 EUR
03.05.2007 30.06.2007 Einzahlung 306,77 EUR

Das erste Datum ist der Zahlungseingang. Das zweite ist der Tag, an dem die Einzahlung wertgestellt wird. Ich gucke erstmals in meinem Leben in Bausparbedingungen. Tatsächlich, Zahlungen werden nur vierteljährlich gebucht. Das gilt auch für Sondertilgungen. Wenn man taggenaue Gutschrift haben will, kostet das Darlehen von vornherein 0,25 Prozent Zinsen mehr.

Solche Tricks kannte ich bisher nur von Tagesgeldkonten. Es gibt Anbieter, die schreiben die Zinsen monatlich gut. Oder zumindest einmal im Quartal. Was den Vorteil hat, dass man früher Zinsezins erhält und faktisch eine höhere Rendite erzielt. Andere Banken warten stur bis zum Jahresende, bevor sie die Zinsen ausweisen.

„Zur Kenntnisnahme“

Das Gericht schickt mir einen frisch erlassenen Haftbefehl. „Zur Kenntnisnahme“. Das ist auch eher selten. Sogar höchst ungewöhnlich. Aber womöglich hofft man, dass ich meinen Mandanten dazu bewege, sich dem Verfahren zu stellen.

Aber er ist unbekannten Aufenthalts. Außerdem ist nicht klar, was ich dem Mann rate. Und ob er gegebenenfalls auf mich hört. Wäre es da nicht reizvoll, nun meine Kommunikation zu überwachen? Denn spricht nicht eine Vermutung dafür, dass ich mich jetzt mit ihm in Verbindung setze, sofern ich dies überhaupt kann? Immerhin gehört es zu meinen Pflichten, den Auftraggeber über wichtige Dinge zu informieren, die das Mandat betreffen.

Allerdings ist es verboten, mich als Verteidiger zu überwachen. Und zwar nicht erst seit dem neuen El-Masri-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Ich glaube, ich rufe den Richter mal an.

Dubiose Werbung gerichtlich gestoppt

Im Streit um Datenschutzverletzungen (früherer Bericht) bei der Werbung um EDV-Programme in Düsseldorfer Arztpraxen, ist jetzt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) gerichtlich gegen die werbende Softwarefirma aus Solingen vorgegangen.

Die Firma kannte aus dubiosen Quellen die vertrauliche Abrechnungssoftware von Psychotherapeuten und bot einen zahlungspflichtigen Umtausch an. Diese Praxis hat jetzt das Landgericht Wuppertal in einer einstweiligen Verfügung unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro untersagt.

Der Solinger Firma ist zugleich verboten worden, auf ihren Briefumschlägen das nordrhein-westfälische Staatswappen zu führen und sich „kv-abrechnung.info“ zu nennen: „Das ist eine irreführende Behauptung, die eine falsche Autorität suggeriert “, sagte gestern KVNO-Sprecherin Ruth Bahners. (pbd)