Kurze Bezeichnung

Gerichte wollen ja immer ein Empfangsbekenntnis zurück. Das Amtsgericht Velbert möchte in einer Familiensache bestätigt bekommen, dass wir folgende Unterlagen erhalten haben:

bSe081007 (+So)

Im Briefumschlag war ein Schriftsatz der Gegenseite vom 8. Oktober 2007. Außerdem eine Auskunft des Rententrägers zum Versorgungsausgleich. Mit der auf dem Formular geforderten „kurzen Bezeichnung des Schriftstück“ kann man es anscheinend auch übertreiben.

Aber mit ein wenig Auslegung wird’s schon passen.

Dreifache Sicherheit

Ein Kollege hat gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Mit Einschreiben/Rückschein. Vorab per Telefax. Und vorab per E-Mail.

Okay, die Sache betrifft ihn selbst …

Filme von der linken Spur

Wohl im Überschwang für eine Freudenfeier hat sich ein 28-jähriger aus Süddeutschland auf der Autobahn 42 bei Herne ein Strafverfahren eingehandelt. Während eine Hochzeitsgesellschaft im Autokorso auf dem rechten Fahrstreifen fuhr, überholte der Mann mit seinem Auto die Kolonne auf dem linken Streifen, bremste dort auf etwa 40 km/h ab und filmte dann die rechts vorbeifahrenden Hochzeitsgäste.

Dabei hatte er offenbar die Autofahrer hinter sich vergessen: Die konnten nur durch Not- und Vollbremsungen schwere Auffahrunfälle vermeiden. Der fahrende Filmer muss sich jetzt wegen einer Straßenverkehrsgefährdung verantworten, die mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. (pbd)

Weniger unerträglich

Ich hätte es für denkbar gehalten, dass der eine oder andere Abgeordnete verfassungswidrige Gesetze abnickt, weil er dämlich ist. Und es nicht rafft, was er beschließt. Ebenso konnte ich mir vorstellen, dass Abgeordnete faul sind und gar nicht lesen, worüber sie abstimmen. Auch wenn ich es ungern laut sage, hielt ich es sogar für möglich, dass der eine oder andere Bundestagsabgeordnete sich beim Hammelsprung verläuft, wenn jemand vorher einen Briefumschlag in seinem Büro vergisst.

Allerdings war es für mich bislang unvorstellbar, dass Abgeordnete ein Gesetz verabschieden, das sie für verfassungswidrig halten. Aber das ist jetzt geschehen. Abgeordnete der SPD geben es in einer Erklärung (PDF, siehe Seite 13031) zu ihrem Verhalten bei der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung und die neuen Abhörbefugnisse offen zu:

Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Begründet wird diese merkwürdige Berufsauffassung mit dem Hinweis, immerhin trage das Gesetz „nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn“. Was ist denn das für ein Argument? Der einfache Bundestagsabgeordnete reagiert also nicht mehr auf Verfassungsbrüche, wenn er vorher – kurz – nachdenken muss. Apropos selbst denken: Ist der Bundestag nicht das Haus, in dem ein juristischer Dienst auf Fingerschnipp jeden Paragrafen-Pups seziert?

Weiteres Argument: Man habe doch schon so viel erreicht. Durch einige Milderungen zu den ursprünglichen Plänen sei die Sache „weniger unerträglich“. Das ist eine Formulierung mit Ewigkeitswert. Sie wird mich noch erheitern, wenn es längst unerträglich ist.

Furcht vor dem, was geschehen könnte

Von JENS FERNER

Wir haben eine interessante Tendenz zur Zeit: Viele sagen, dass ja durch die Vorratsdatenspeicherung keine Inhalte, sondern „nur“ Verbindungsdaten gespeichert werden. Dies ist ja keine echte Überwachung, da man immer noch sprechen kann. Um die hier lauernde Gefahr zu verstehen, muss man erst mal sehen, dass wir beginnen, in einer Welt zu leben, in der nicht mehr „Schuld“ zählt, sondern nur noch der „Verdacht“.

Unsere Ermittlungsbehörden suchen Verdachtsmomente und aufgrund dieser Verdachtsmomente werden dann Verfahren geführt, in denen erst die Schuldfrage geklärt wird. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass mit zunehmenden Datenbergen, die zunehmend kontrolliert werden, auch zunehmend Verdachtsmomente entstehen.

Früher war es ein Verhalten, das verdächtig machte: Ein seltsames Verhalten im Einkaufsladen etwa hat den Ladendetektiv aufmerksam gemacht. Oder das „herumstreunen“ um dunkle Häuser. Es waren bestimmte, konkrete Verhaltensweisen, die den konkreten Menschen in der konkreten Situation verdächtig gemacht haben.

Heute aber, durch die abstrakte Form der „Daten“, ist dies nicht mehr nötig: Es reichen abstrakte Muster, etwa, wer wie oft etwas nur noch bar bezahlt hat. Wer bestimmte Bücher kauft oder ausleiht – oder zu bestimmten Menschen Kontakt hat. Unsere nicht fassbaren Daten, die damit verbundenen Spuren, ermöglichen nicht nur die von der Person losgelöste massenhafte Analyse von Sachverhalten, sondern zudem auch – abhängig von der Speicherdauer- eine dauerhafte und rückwirkende Prüfung.

Es ist nicht mal mehr ein einzelnes bestimmtes Verhalten, sondern erst die Zusammenstellung von Verhaltensweisen, die dazu führen können, dass man „verdächtig“ wird. Es ist nicht mehr die Handlung X, sondern die Handlungen X,Y und Z – jede für sich unverdächtig – die dann, quasi aus dem Nichts, den normalen Bürger zum Verdächtigen machen.

Die Vorratsdatenspeicherung tut nicht weh. Jedenfalls nicht dem einzelnen Bürger: Er sieht es nicht, und genau genommen wird da auch nur länger festgehalten, was in der Praxis mitunter (je nach Anbieter) bereits gespeichert wurde. Es ist kein Wunder, dass der Bürger den Aufschrei mancher Bürgerrechtler erst mal nicht versteht. Er wird es aber verstehen, wenn er plötzlich gefragt wird, warum er denn zum Zeitpunkt X zur Person Y Kontakt gehabt hat.

Etwa weil er auf eBay zu einem Artikel etwas gefragt hat, unwissend, dass der Verkäufer Hehlerware oder Plagiate verkaufte. Der Bürger wird es verstehen, wenn er gefragt wird, warum er regelmässig am Ort X einkauft und immer nur bar zahlt, warum er die Kneipe Y regelmässig besucht und zu den Mit-Studenten A und B regelmässigen Kontakt pflegt. All dies geht mit der Vorratsdatenspeicherung unter Zugriff auf weitere bereits bestehende Datenbanken.

Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Wir dürfen sagen was wir denken, sprechen mit wem wir möchten. Auch die Vorratsdatenspeicherung verbietet dies nicht. Doch wenn erst mal dem Einzelnen klar wird, dass jedes Verhalten einen „Verdachtsmoment“ erzeugen kann, wird er nicht mehr frei und unbedacht handeln: Wir alle werden, vor jeder Aktion, überlegen wie man es deuten kann und – ganz wichtig – wie es auch falsch gedeutet werden kann.

Der Unschuldige, der seine Freiheit nutzen möchte, wird sie mitunter nicht mehr nutzen, weil er Sorge hat (und haben muss), dass etwas falsch verstanden werden kann und er „Verdächtiger“ wird. Doch wenn wir uns selbst schon gängeln, weil wir selbst damit rechnen, dass ein Irrtum uns verdächtig werden lässt – wie weit ist es dann vom Recht noch bis zur Willkür?

Vor einiger Zeit gab es eine Mail, die an Mitarbeiter einer Uni verschickt wurde, in der darum gebeten wurde, Studenten zu melden, die „auffällig“ ihr Leben verändern. Dazu gehörte ausdrücklich der religiöse Lebenswandel hin zum Islam. Hinzu kam zeitgleich die Diskussion ein „Konvertiten-Register“ einzuführen. Vor diesem Hintergrund wird sich in ein paar Monaten, wenn die Vorratsdatenspeicherung existiert, jeder gut überlegen, wie ein nachvollziehbarer Kontakt zu einem „auffälligen Menschen“ sich auswirken könnte. Da helfen Demokratie und Rechtsstaat letztlich wenig, wenn wir alle uns in der Ausübung unserer Grundrechte letztlich selbst zensieren.

Zu den einzelnen Freiheiten, die uns zustehen, gehört immer auch die Freiheit, davon Gebrauch zu machen. Ein Rederecht macht wenig Sinn, wenn ich erst erklären muss, warum ich reden will. Mit dem „warum“ steht und fällt das jeweilige Grundrecht. Das öffentliche „warum“ verhindert jede freie Ausübung eines Grundrechts, denn der staatliche Kontrollapparat wird dorthin verschoben, wo er als letztes landen darf: In unseren eigenen Kopf.

In der modernen Welt ist es nicht mehr der Staat, der zensiert oder kontrolliert, wir selbst sind es, aus Furcht vor dem was geschehen könnte. Der stärkste Überwachungsstaat ist nicht der, in dem durch staatliche Behörden die Freiheit unterdrückt wird, sondern in dem die Bürger selbst („freiwillig“) auf die Ausübung der pro forma bestehenden Grundrechte verzichten. Aus Angst vor dem verdachtsbezogenen Ermittlungsstaat, der auf dem Papier immer noch Rechtsstaat genannt werden darf, denn Grundrechte gibt es ja weiterhin – wir haben nur Angst sie zu gebrauchen.

Nun, ihr habt nichts zu verbergen? Das mag sein, denn es ist die Entscheidung eines jeden einzelnen, ob er seine Privatsphäre in die Öffentlichkeit trägt oder nicht. Verbieten darf man es ihm nicht, auch dies ist Ausdruck von Freiheit. Mir ist aber noch niemand begegnet, der sich nicht hin und wieder die Freiheit nimmt, etwas zu entscheiden, ohne jedem zu erklären, warum er sich so entschieden hat.

Wer meint, nichts zu verbergen zu haben, der übersieht, dass er sich täglich die Freiheit nimmt, im Stillen Entscheidungen zu treffen. Wenn selbst die Entscheidung, bei welchem Bäcker man wie oft seine Brötchen holt, plötzlich für den Staat von Interesse sein wird, wird auch dem letzten klar werden, dass er etwas zu verbergen hat.

Shakespeare schrieb es Macbeth in den Mund: „Thought is Free“, „Das Denken ist frei“ – wie kann es das noch sein, wenn es vollständig der Öffentlichkeit preisgegeben wird?

Wir, die Schmierfinken

„Blogs sind … der Tummelplatz für Menschen, die zu feige sind, ihre Meinung frei und unter ihrem Namen zu veröffentlichen.“

Damit nicht genug. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Michael Konken lässt in einer Rede Dampf ab – übers böse Internet:

Das Internet ist eine Plattform auch für Schmierfinken ganz besonderer Art. Schmierfinken, die sich als Journalisten bezeichnen, die aber Persönlichkeitsrechte verletzen, sich nicht an unsere Postulate wie Wahrhaftigkeit, Objektivität, Vollständigkeit halten. Sie treiben ihr mieses Geschäft mit Veröffentlichungen, gegen die wir oft rechtlich nicht vorgehen können, die aber nicht selten ihre Voyeure finden.

Die passenden Worte hierzu finden Thomas Knüwer und Thomas Mrazek. Besonders gut gefällt mir natürlich folgender Einwurf des Handelsblatt-Reporters Knüwer:

Ist das Lawblog, in dem der Anwalt Udo Vetter über Recht und Rechtssystem schreibt, kein journalistisches Produkt? Obwohl er unterhaltsamer schreibt als all die Journalisten – und sicher kundiger ist?

Zur Relativität des Mediums Papier habe ich neulich was Schönes bei Don Alphonso gelesen.

Der Bürger begrüßt nicht alles

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Bundesinnenminister Schäuble davor gewarnt, mit seinen Plänen nach einer Abhörzentrale eine weitere Baustelle in die Sicherheitslandschaft zu setzen.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Schäubles Ankündigungspolitik soll darüber hinwegtäuschen, dass auf seinem Schreibtisch noch viele unerledigte Vorgänge liegen. Das BKA-Gesetz und das Gesetz über die Reform der Bundespolizei sind noch nicht in trockenen Tüchern, die Online-Durchsuchung ist politisch nicht entschieden und zur Vorratsdatenspeicherung steht eine Verfassungsklage an. Eine handhabbare Kronzeugenregelung fehlt noch immer, die angestrebte Zahl an Sky-Marshals zum Schutz vor Flugzeugentführungen ist längst nicht erreicht und Kontrollen an den Airports sind immer noch lückenhaft. Zudem fehlt der Polizei Personal an allen Ecken und Enden. Viele Vorhaben hängen im Schacht, weil der Bundesinnenminister nicht für eine ausreichende Akzeptanz seiner Pläne in Politik und Öffentlichkeit sorgt.“

Da sei es jetzt wohl kaum der richtige Zeitpunkt, so der GdP-Vorsitzende weiter, die Öffentlichkeit mit der Vision einer Bundesabhörzentrale zu verunsichern. Der Bundesinnenminister müsse begreifen, dass der Bürger nicht alles vorbehaltlos begrüße, nur weil es technisch machbar, finanziell geboten und organisatorisch einleuchtend erscheine.

Pressemitteilung der GdP

Änderungen am Spamfilter

Nachricht eines Mandanten:

An der dienstlichen Adresse wurden Änderungen am Spamfilter vorgenommen. Bis auf weiteres kann nicht sicher gestellt werden, dass ich Ihre Mails erhalten kann.

Es ist ohnehin besser, für Anwaltspost eine private Mailadresse zu verwenden. Wenn man überlegt, was „Admins“ so alles können, wenn auch nicht dürfen. Auf die private Adresse weichen wir jetzt aus.

Erneute Schlappe für Richter Gnadenlos

Sechs Monate Haft ohne Bewährung. Mit diesem Urteil wollte der Neusser Amtsrichter Heinrich Cöllen eine elffache Mutter in den Knast schicken. Der Vorwurf: Die Mutter soll einen ihrer Söhne angestiftet haben, andere Jugendliche eines Mopeddiebstahls zu bezichtigen.

Die 41-Jährige beteuert nicht nur ihr Unschuld. Sie will gegen das Urteil auch Berufung eingelegt haben. Doch ihr Schreiben fand sich nicht in der Akte, so dass die Strafvollstreckung begann. Aber sogar die Staatsanwaltschaft erkannte, dass der auch sonst als Richter Gnadenlos bekannte Cöllen unvertretbar über die Stränge geschlagen hatte. Die Behörde stoppte die Strafvollstreckung (früherer Bericht im law blog).

Eine weitere Instanz ließ die Berufung bzw. Revision nicht nur zu, sondern kam wie der Express jetzt berichtet, jetzt zu einem ganz anderen Ergebnis. 375 Euro Geldstrafe sind nach Auffassung des zuständigen Richters ausreichend.

Amtsrichter Heinrich Cöllen ist übrigens jener, der sich auch über politische Kanäle beschwert, dass seine Strafurteile häufiger korrigiert werden, als ihm lieb ist (früherer Bericht im law blog). Wie es aussieht, hat sein Gespräch mit der Justizministerin die Richter in den höheren Instanzen eher nicht beeindruckt.

Wir, sorgsam überwacht

Der Bundestag hat gestern das Fernmeldegeheimnis zu Grabe getragen und die Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land weit darüber hinaus beschädigt. Wer sich den Horror im Detail antun will, zu dem unsere Volksvertreter mittlerweile kalt lächelnd in der Lage sind, gelangt hier zu einem Dokument der Schande.

Die Liste mit dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten kann man hier abrufen. Und falls der Link, wie schon geschehen, geändert worden sein sollte, dann eben dauerhaft auch hier.

Aktenbestandteil

Die Staatsanwaltschaft München II versendet Ermittlungsakten mit einem Anschreiben. Das liegt oben auf der Akte und ist zum Beispiel an „Rechtsanwalt Udo Vetter“ gerichtet. Das Schreiben enthält die Mitteilung, dass Akteneinsicht gewährt wird, in meinem Fall für drei Tage. Mit freundlichen Grüßen. Unterschrift einer Justizhauptsekretärin.

Wochen nach Rückgabe der Akte erhalte ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Sie bittet mich zu überprüfen, „ob bei Akteneinsicht versehentlich Originalaktenbestandteile einbehalten wurden, da die entsprechende Anordnung im Akt fehlt“.

Das klingt natürlich nicht gut. Meine Sekretärin hat hektisch geblättert. Ich auch. Aber wir haben nichts gefunden, was aus der Akte versehentlich bei uns geblieben sein könnte. Das einzige bei uns verbliebene Original der Postsendung ist das Anschreiben. Was lese ich dort – erstmals in meinem Leben – ganz am Ende des Textes:

Diese Seite ist Aktenbestandteil und darf nicht entfernt werden!

Natürlich schicke ich dieses Original gerne zurück, wenn man Wert darauf legt. Allerdings verstehe ich nicht, wie ein an mich gerichtetes Schreiben, das oben auf der Akte als Versandzettel liegt und auch nicht, wie bei Aktenbestandteilen üblich, nummeriert ist, „Aktenbestandteil“ werden kann.

Müsste Aktenbestandteil nicht eine Kopie des an mich gerichteten Schreibens sein, wenn man dieses Schreiben denn unbedingt in der Akte haben will? Oder kann man etwas, was offensichtlich nicht Teil der Akte ist, einfach zum Aktenbestandteil deklarieren?

Hintergrund ist wahrscheinlich einfach, dass der Empfänger sich das Schreiben kopieren soll. Was der Staatsanwaltschaft Arbeit spart. Wenn ich nicht so ein harmoniebedürftiger Mensch wäre, würde ich das Eigentum am Original vielleicht mal klären lassen.

Aber wer weiß, vielleicht habe ich ohnehin schon ein Verfahren wegen Urkundenunterdrückung am Hals.