Hoeneß hat noch Zeit

Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis – so lautet das Urteil des Landgerichts München II im Fall Hoeneß.

Das bedeutet aber noch nicht, dass Uli Hoeneß nun sofort ins Gefängnis muss. Er kann gegen das Urteil Revision einlegen. Das wird er sicherlich innerhalb von einer Woche tun; ein Dreizeiler. Mutmaßlich wird auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegen.

Damit ist das Urteil dann noch nicht rechtskräftig. Diese Rechtskraft tritt frühestens ein, wenn der Bundesgerichtshof abschließend in der Sache entscheidet. Bis es soweit ist, gehen normalerweise schon mal 6 bis 12 Monate ins Land, mitunter auch mehr.

Vorher passiert nichts, sofern der Haftbefehl von Hoeneß nicht wieder in Kraft gesetzt wird. Was ich bei dem eher milden Urteil für unwahrscheinlich halte, da die Fluchtgefahr bei Hoeneß sicher nicht so wahnsinnig groß ist. Eine andere Frage ist womöglich, ob das Gericht die Beschränkungen für Hoeneß erhöht. Auslandsreisen könnten möglicherweise ein Problem für ihn werden.

Eine Art Schonfrist hat Hoeneß bis zur Rechtskraft also auf jeden Fall. Es besteht ja sogar die Möglichkeit, dass der Bundesgerichtshof die Sache zurückverweist und der Prozess neu beginnen muss. Immerhin hat das Landgericht München II ja sehr geschmeidig auf die Unmenge von Unterlagen reagiert, die es erst kurz vor dem ersten Verhandlungstag bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft wird da möglicherweise ein Einfallstor sehen. Stichwort: Mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht.

Sofern das letzte Wort des Bundesgerichtshofs auf Haft ohne Bewährung lautet, bleiben Hoeneß nach diesen Richterspruch noch einige Wochen, um sich auf die Haft einzurichten. Er kriegt dann einen Brief. In diesem wird er aufgefordert, sich innerhalb von zwei, drei, manchmal auch vier Wochen an der Pforte der Justizvollzugsanstalt zu melden. Auch diese Frist ist bei guten Gründen um einige Monate verlängerbar.

Es wird also so schnell keine spektakulären Bilder geben, die den Bayern-Präsidenten beim Haftantritt zeigen. Zunächst gilt er auch weiterhin formaljuristisch als unschuldig, trotz seines Geständnisses.