Wer eine Wohnung besitzt, ist kraft Gesetzes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Gelten für solche Gemeinschaften die Schutzregeln für Verbraucher, etwa beim Kleingedruckten in Verträgen?
Ja, sagt der Bundesgerichtshof. Wenn nur ein einziges WEG-Mitglied Verbraucher ist, ist die gesamte Gemeinschaft dem Schutz des Verbraucherrechts unterstellt. Die Richter begründen dies damit, dass WEGs Zwangsgemeinschaften sind. Dadurch dürfe der Schutz einzelner nicht velorengehen.
Die klagenden Gemeinschaften können damit zum Beispiel Preisanspassungsklauseln in Stromlieferverträgen kippen, die bei bei gewerblichen Kunden für rechtmäßig betrachtet wurden (Aktenzeichen VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14).