Was den juristischen Umgang mit Cannabis zum Eigenbedarf angeht, ist die Republik ein großer Flickenteppich. Mal wird über eher stattliche Mengen großzügig hinweggesehen, andernorts werden sogar Mengen im Zehntelgrammbereich zum Gegenstand von Strafbefehlen oder gar Anklagen gemacht. Ein Richter aus Münster will sich hieran nicht beteiligen. Er lehnt es ab, einen jungen Mann wegen eines Cliptütchens mit stolzen 0,4 Marihuana zu einer Geldstrafe zu verurteilen.
Deswegen hat sich der Richter nun ans Bundesverfassungsgericht gewandt. Er schließt sich weitgehend einem Normenkontrollantrag des Amtsgerichts Bernau an. Mit diesem Antrag startete der der dortige Jugendrichter Andreas Müller im April 2020 den Versuch, den Besitz geringer Mengen für den Eigengebrauch legalisieren zu lassen. Im Jahr 2002 hatte Müller schon mal einen Antrag gestellt, der aber keinen Erfolg hatte.
Trotzdem sind Müller und der Münsteraner Richter zuversichtlich, dass die Zeichen der Zeit auf Liberalisierung, zumindest aber auf Vereinheitlichung stehen. Die Legal Tribune Online zitiert Müller mit dieser Einschätzung:
Es hat sich seit 2002 einiges getan: Cannabis hat sich nicht nur in der Medizin durchgesetzt. Auch ansonsten hat sich das gesellschaftliche und politische Klima bei dem Thema fundamental geändert. Inzwischen hält es die ganz normale Bevölkerung nicht mehr für zeitgemäß, wenn erwachsene Konsument:innen wegen weniger Gramm Gras oder Haschisch strafrechtlich verfolgt werden.
Wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ist noch offen.