Möglicherweise gab sich ein Rechtsanwalt in Aachen schon mal querulatorisch. Vielleicht glaubte der Jurist auch – mit den Behörden streitend – an sein gutes Recht. Jedenfalls parkte er dreizehnmal auf einem Sonderfahrstreifen vor dem Justizgebäude und machte jedes Mal geltend, er habe in dieser Ladezone nur kurz Akten abgelegt. Dass dem Anwalt aber deswegen die Kanzlei durchsucht und dort nach Beweisen gefahndet wurde, das war dem Bundesverfassungsgericht denn doch zu viel.
Archiv des Autors: Udo Vetter
Ferres zeigt sich kompromissbereit
Veronica Ferres will doch keine 10.000 Euro Schmerzensgeld von einem Blogger. Sie verzichtet, teilt ihr Büro mit. Der Betroffene soll aber die Anwaltskosten für die Abmahnung übernehmen. Was er auch tun wird.
Grass zensiert seine Vergangenheit
Günter Grass hat gegen die FAZ tatsächlich eine einstweilige Verfügung erwirkt, berichtet Spiegel online. Der Zeitung wird es untersagt, aus zwei Briefen des Schriftstellers an den früheren Minster Karl Schiller zu zitieren. In den Schreiben hatte Grass Schiller gedrängt, sich zu seiner NS-Vergangenheit zu bekennen:
Die Diskussion um Grass‘ Mitgliedschaft bei der Waffen-SS rechtfertige kein „dringendes Bedürfnis an der wörtlichen Wiedergabe großer Teile der Briefe“, entschied der Richter, daher bestehe kein öffentliches Interesse an großen Auszügen aus den Briefen.
Wenn die Aufklärung der Lebenslüge eines Literaturnobelpreisträgers kein öffentliches Interesse begründet, was dann? Im Gesetzestext ist übrigens nicht von einem dringenden Bedürfnis die Rede, sondern nur von einem „Tagesinteresse“. Dieses rechtfertigt dann die Wiedergabe „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“.
Namenswechsel von oben
Da ist ein Mandant von mir zur Botschaft seines Heimatlandes gegangen, um sich einen neuen Pass ausstellen zu lassen. Zurück kam er mit einem neuen, dreiteiligen Namen. Nur der Bestandteil Mohamed ist geblieben.
Kann ja sein, dass dies Teil des Neuanfangs im Irak ist. Auf dem deutschen Ausländeramt wird es aber keine Begeisterungsstürme auslösen, wenn ein Antragsteller plötzlich ganz anders heißt.
Bisschen benebelt
Ein Fernsehmagazin hat – trickreich – 50 italienische Parlamentsabgeordnete auf Drogen getestet. Das Ergebnis: Ein Drittel der Überprüften hatte in den letzten 36 Stunden Cannabis oder Kokain konsumiert. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sind unter den Getesteten sicherlich auch welche, die erst vor kurzem Europas schärfste Drogengesetze verabschiedet haben. Aus dem Artikel:
Auch andere fühlen sich von dem Report bestätigt. „Ich habe immer gesagt: Wenn ein Drogenhund der Polizei an einige Orte der öffentlichen Politik käme, würde er erst durchdrehen und dann kapitulieren“, spottet ein Politiker der Radikalen Partei. Carlo Rienzi, Präsident des Verbraucherschutzverbandes Codacons, meint, die fragwürdige Recherche sei gar nicht notwendig gewesen: „Dass die Parlamentarier ein bisschen benebelt sind, wussten doch schon alle.“
Hitparaden
Noch eine neue Bloghitparade, diesmal die „einflussreichtsten deutschen Blogs“. Der Popkulturjunkie, der seinerseits schon länger mit den Deutschen Blogcharts am Start ist, hat das Konkurrenzprodukt analysiert.
Republikaner vor Gericht
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Der erste Verhandlungstag im Prozess gegen drei Republikaner wegen Verdachts der Wählertäuschung und der schweren Urkundenfälschung geriet vor dem Landgericht Düsseldorf heikel: Gerade noch rechtzeitig vor dem Beginn, der um eine Stunde verschoben wurde, hatte sich dem Vorsitzenden der 4. großen Strafkammer ein Schöffe offenbart. Matthias H., ein sozialdemokratischer Lokalpolitiker, hatte schon in einem anderem Prozess gegen den Hauptangeklagten Jürgen Krüger ausgesagt. Weil H. damit aktuell als befangen gelten konnte, sprang ein Ergänzungsschöffe ein.
Noch einmal fast eine Stunde brauchte Staatsanwalt Niklas Schlachetzki zur Verlesung der Anklage. Danach haben drei Republikaner – neben dem Ratsherrn Krüger ein 33- und ein 54- jähriger – in Düsseldorf und zwei benachbarten Städten insgesamt 221 potentielle Wähler getäuscht und 38 mal Unterschriften gefälscht.
Links 38
Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Simonis ./. BILD: Politikerin will 50.000 €;
– Internetnutzung überholt Zeitungslektüre;
Hoch die Tassen
Um nicht ganz so einsam zu sein beim Italiener auf dem Carlsplatz, hatte ich mir den Spiegel als Gesellschaft besorgt. Seite 34:
Über zehn Stunden verhandelten die Koalitionsspitzen in der Entscheidungsnacht vom 2. auf den 3. Juli – mit einem mageren Ergebnis. Übermüdete Politiker, die zudem bei der Arbeit auch dem Alkohol zugesprochen hatten, einigten sich auf eine milliardenschwere Beitragserhöhung.
Ich hoffe, die Flecken im Hemd gehen raus.
Richter müssen auch abends erreichbar sein
Das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss:
Es kann nicht hingenommen werden, dass in einer Stadt der Größe Münchens am frühen Abend gegen 18.00 Uhr eine Wohnung allein auf Grund der Anordnung von Polizeibeamten ohne Gefahr im Verzug und ohne den Versuch, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, durchsucht wird.
Sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Ermittlungsrichter und die Gerichtsorganisation haben im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass auch in der Masse der Alltagsfälle die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters gewahrt bleibt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen regelmäßig versuchen, vor einer Durchsuchung eine richterliche Anordnung zu erlangen.
Die Annahme von Gefahr im Verzug kann nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei um 18.00 Uhr nicht mehr zu erlangen. Dem korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters zu sichern. Bei Tage (vgl. § 104 Abs. 3 StPO, der im Zusammenhang mit der nächtlichen Hausdurchsuchung als Nachtzeit für die Sommermonate die Stunden von neun
Uhr abends bis vier Uhr morgens und für die Wintermonate von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens definiert) muss die Regelzuständigkeit des Ermittlungsrichters uneingeschränkt gewährleistet sein.
Ich bin gespannt, wie die Justiz auf diese Vorgaben reagiert. Mein Tipp: gar nicht.
Einbruch bei der Polizei
Pressemitteilung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen:
Bei einem Einbruch in ein Büro des Landeskriminalamtes am vergangenen Wochenende entwendeten bislang unbekannte Täter einen dienstlichen Laptop und eine Schusswaffe.
Der oder die Täter verschafften sich vermutlich über ein auf Kipp gestelltes Fenster Zugang zu einem im Hochparterre befindlichen Büro des Gebäudes an der Völklinger Straße. Sie durchsuchten den Raum und entwendeten einen dienstlichen Laptop, sowie eine Schusswaffe mit acht Schuss Munition, die sich in einem unverschlossenen Schreibtisch befand.
Aufgrund des auf Kipp gestellten Fensters löste das Sicherheitssystem keinen Alarm aus. Es wird intern ermittelt aus welchen Gründen das Fenster nach Dienstende nicht geschlossen wurde und der Beamte seine Waffe entgegen dienstlicher Weisung in dem Büro lagerte.
Die auf dem Laptop befindlichen Daten sind gegen unbefugten Zugriff gesichert.
Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat die Ermittlungen übernommen. Die erforderlichen disziplinarrechtlichen Ermittlungen wurden eingeleitet.
Sofortige Entsorgung
Der Hausmeister des benachbarten Altenheims war so freundlich, einen Warnzettel an den Briefkasten Ottweilerstraße in Düsseldorf zu kleben:
Der Briefkasten wurde nach der Leerung zum wiederholten Male nicht richtig verschlossen. Die Post lag deshalb auf dem Bürgersteig.
Ich hoffe mal, der Mann von der Post bzw. der eingesetzten Fremdfirma kann lesen. Unabhängig davon erklärt das natürlich einiges.
„Mittelpunkt Mensch“
Einem psychisch erkrankten Lokführer aus dem westfälischen Steinfurt ist es gelungen, vom Bundeseisenbahnvermögen mehrere tausend Euro einzuklagen, die durch seine psychotherapeutische Behandlung und eine sechswöchige Heilkur entstanden waren. Der Mann hat eine lange Leidengeschichte durchlebt.
1975 warf sich eine Selbstmörderin vor sein Auto, als er auf dem Weg vom Dienst nach Hause war. Im Juli 1993 und im April 1996 überfuhr er mit seinem Zug jeweils einen Selbstmörder. Im Dezember 1996 kam ein Kollege bei einem Zugunglück ums Leben.
Im Februar 1997 erlebte er als Mitfahrer im Führerstand eines Triebwagens einen Zusammenstoß mit einem Traktor, der sich in den Zug bohrte. Im Juni 2000 geriet ein Reisender zwischen den Bahnsteig und den vom Lokfahrer geführten Zug, was eine Schnellbremsung erforderlich machte. Im Oktober 2002 rutschte er mit seinem Zug an einem Bahnhof vorbei, weil das Bremssystem versagte.
Nach all diesen beruflichen Belastungen verweigerte das Bundeseisenbahnvermögen (Motto „Mittelpunkt Mensch“) jahrelang seinem Beamten die Erstattung der Behandlungskosten im Rahmen der Unfallfürsorge. Das Verwaltungsgericht Münster entschied jetzt (AZ: 11 K 2651/04) gegen die Bundesbehörde: Insgesamt fünf Ärzte hatten dem klagenden Lokführer eine „posttraumatische Belastungsstörung“ im Zusammenhang mit den beruflichen Ereignissen attestiert. (pbd)
Basiswissen Fotorecht
Beim Stern gibt es einen Kurzlehrgang zum Fotorecht.
Der augs.blog hat einen kleinen Leitfaden für Leserreporter veröffentlicht.
Telekomtochter stört sich an Handykosten
T-Systems soll sich einen radikalen Sparkurs verordnet haben, berichtet die Computerwoche:
Das 29-Punkte-Sparprogramm verbietet nicht nur Inlandsflüge, Weihnachtsfeiern oder die Beschaffung neuer Dienstwagen, sondern untersagt neben Buch- und Zeitschriftenbestellungen auch Bewirtungen bei internen Meetings. Getränke auf Geschäftskosten sind erst bei Konferenzen von mehr als vier Stunden Dauer gestattet. Ferner kapppt T-Systems … auch alle internen Lehrgänge, Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Außerdem sollen die Mitarbeiter Handytelefonate einschränken und die Nutzung von Hotspots vermeiden.
Wenn eine Konzerntochter die eigenen Handy- und Hotspottarife doch recht treffend bewertet, sollte man das einfach mal so stehenlassen.
Nachtrag: die angebliche Sparliste (PDF). Der Sparzwang soll nur für einen Teil des Unternehmens gelten, die T-Systems Business Services.