Telekomtochter stört sich an Handykosten

T-Systems soll sich einen radikalen Sparkurs verordnet haben, berichtet die Computerwoche:

Das 29-Punkte-Sparprogramm verbietet nicht nur Inlandsflüge, Weihnachtsfeiern oder die Beschaffung neuer Dienstwagen, sondern untersagt neben Buch- und Zeitschriftenbestellungen auch Bewirtungen bei internen Meetings. Getränke auf Geschäftskosten sind erst bei Konferenzen von mehr als vier Stunden Dauer gestattet. Ferner kapppt T-Systems … auch alle internen Lehrgänge, Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Außerdem sollen die Mitarbeiter Handytelefonate einschränken und die Nutzung von Hotspots vermeiden.

Wenn eine Konzerntochter die eigenen Handy- und Hotspottarife doch recht treffend bewertet, sollte man das einfach mal so stehenlassen.

Nachtrag: die angebliche Sparliste (PDF). Der Sparzwang soll nur für einen Teil des Unternehmens gelten, die T-Systems Business Services.


(Link gefunden bei Nico Lumma)

Ein Haus, zwei Heizungen

Auf diverse Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung teilt der Haus- und Grundbesitzerverein auch Folgendes mit:

… ist die Wohneinheit der Vermieter nicht zu berücksichtigen. Für die Vermieterwohnung gibt es eine separate Heizung.

Zwei Heizungen in einem Haus mit gerade mal drei Parteien. Wenn das nicht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit widerspricht (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).

Name des Kreditinstituts

Eine Mandantin ruft mich an und beklagt, dass sie die Überweisung für einen Kostenvorschuss in der Bank nicht losgeworden ist. Ich hatte ihr telefonisch Kanzleinamen, Kontonummer und Bankleitzahl durchgegeben.

Der Schalterbeamte, erzählt die Mandantin, wollte die Überweisung nicht annehmen. Im Formular sei nämlich das Kreditinstitut nicht angegeben. Er könne das auch nicht raussuchen. Sie solle mich anrufen, nach der Bank fragen und das Formular ordentlich ausgefüllt abgeben.

Komisch, beim Onlinebanking reicht die Angabe der Bankleitzahl doch auch. Was aber wirklich toll ist, dass so eine Filiale noch nicht mal über so simple Tools wie dieses hier zu verfügen scheint.

Oder der Mann hatte einfach keine Lust. Wahrscheinlich die naheliegendere Erklärung.

Leicht erhöht

In einer Abschiebungssache hatte ich es erreicht, dass der Haftantrag zurückgewiesen wird. Das war ein schönes Stück (Begründungs-)Arbeit, und auch die Diskussion im Anhörungstermin war nicht von Pappe.

Deshalb habe ich meine Gebühren im zulässigen Rahmen etwas höher angesetzt. Der Antragsgegner, eine Stadtverwaltung, schoss dagegen aus allen Rohren. Allenfalls die „Mittelgebühren“ seien angebracht. Nun ja, der Rechtspfleger sieht ja auch Tag für Tag solche Fälle. Sein lapidares Fazit:

Die Sach- und Rechtslage war sehr komplex, so dass eine Erhöhung über den Mittelgebühren als angemessen erscheint.

Das nenne ich doch mal Augenmaß.

17 Cent

Nach einer Kontopfändung äußert sich die Sparkasse. Die Schuldnerin hat 74,50 € auf dem Girokonto und 17 Cent auf dem Sparkonto. „Es gehen nur Sozialleistungen ein.“ Das Finanzamt hat eine Pfändung über 251.028,22 €; diese ist vorrangig.

Immerhin, die 17 Cent könnten wir haben. Das Finanzamt hat auf den Betrag verzichtet, weil die Abwicklungskosten weitaus höher wären. Ich nehme an, wir arbeiten geringfügig effektiver als die Finanzverwaltung. Aber dafür reicht es dann doch nicht.

Europäisches Verbraucherzentrum Gronau vor dem Aus

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Nach dem Kauf eines mangelhaften Produkts im europäischen Ausland übernimmt seit 15 Jahren das Europäische Verbraucherzentrum (evz) in Gronau mit seinem europäischen Netzwerk die oft schwierige Reklamation für die Kundschaft. Der wird diese nahezu wunderbare Möglichkeit zum Jahresende genommen. In einem offenen Brief an den deutschen EU-Kommissar Günter Verheugen begründete jetzt die NRW-Verbraucherzentrale die Schließung: Wachsende bürokratische Hürden aus Brüssel, ständige Streichungen finanzieller Unterstützungen.

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Presseausweis – für Rabatte taugt er noch

Wie aggressiv Heerscharen von „Leserreportern“ am Selbstverständnis der Journalisten nagen, beleuchtet Stefan Niggemeier in einem Artikel für die FAS:

Verbirgt sich hinter der Empörung darüber, daß „Bild“ einfach eine Art wertlose Fälschung dieses Dokumentes in Umlauf bringt, nicht auch die Sorge, jemandem könnte auffallen, daß man mit einem selbstgemalten Presseausweis nicht viel weniger machen kann als mit einem offiziell ausgestellten — außer natürlich, daß man damit keine Super-Journalisten-Rabatte beim Kauf von Autos bekommt? Und warum stehen „richtigen“ Journalisten diese Privilegien noch mal zu? …

Daß sich Hinz und Kunz „Journalist“ nennen konnten, war egal, solange sie kein Massenmedium als Plattform hatten. Jetzt aber kann jeder mit einfachsten Mitteln im Internet publizieren und ein theoretisch unbegrenztes Publikum haben, hat, und aus der akademischen Frage wird plötzlich eine ganz konkrete. Und die Journalisten versuchen, klare Mauern zu errichten zwischen sich, den „richtigen Journalisten“, und den Bürgern, Leser-Reportern, Bloggern.

Interessant auch der Hinweis auf einen ehemaligen Polizeireporter. Der beklagt, dass Rettungskräfte jetzt die Aufnahmen häufig selbst machen und, so dürfen wir vermuten, an die Medien verticken.

Notruf-Blog

VS-Geheim ist nicht nur ein neues Blog. Es ist auch von der anderen Seite. Ein Polizist berichtet über skurrile Anrufe, die er in einer Leitstelle entgegennimmt. Beispiel:

Polizeinotruf.“
Die Stimme eines älteren Mannes.“Guten Tag. Hier wird die ganze Zeit geschossen. Kommen Sie mal schnell!“
„Sehen Sie das oder hören Sie das?“
„Ich höre das. Das kommt aus Richtung Sportplatz. Da war im Frühling schon mal was. Da bin ich auch angeschossen worden!“

Rückmeldung des entsandten Streifenwagens:
„Die angeblichen Schüsse stellten sich als Geräuschkulisse von Skateboardfahrern da. Zu seiner Schussverletzung: Er hat sich im Frühjahr im Garten gebückt und dann ein Zwirbeln im Rücken verspürt – war wohl ein Hexenschuss…

(Link gefunden in der Krambox)

Onlinearchive müssen nicht geschwärzt werden

Die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr müssen es nicht hinnehmen, dass auch 13 Jahre nach der Tat ihre Namen in Medien genannt werden. Die Täter hatten gegen bayerische Zeitungen und einen Buchautor geklagt. Das Landgericht Frankfurt gab ihnen Recht, berichtet der Kölner Stadtanzeiger.

Das Urteil betont, nicht überraschend, dass die widerstreitenden Interessen im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden müssen. Dazu gehöre eben auch das Recht auf Resozialisierung, welches durch Namensnennung und Fotos gefährdet werde.

Auch für Blogger interessant ist die Meinung des Gerichts zu Onlinearchiven. Der Kölner Stadtanzeiger fasst sie so zusammen:

Medien mit Online-Angebot können nach der Frankfurter Entscheidung aufatmen. Sie haben nicht die Pflicht, ihre Online-Archive regelmäßig zu überprüfen, ob die zunächst zulässige volle Namensnennung eines Täters inzwischen – zum Beispiel mit Blick auf eine baldige Haftentlassung – nicht mehr möglich wäre. Es gebe keine Pflicht, solche Texte später zu löschen, so die Richter, sonst wären die Medien „über Gebühr“ belastet. Schließlich müsse auch ein Archiv, das gedruckte Zeitungen aufbewahrt, die Namen von Straftätern nicht nachträglich schwärzen.

(Link gefunden in der Handakte)

Grass klagt gegen die Wahrheit

Günter Grass ist ernsthaft der Ansicht, dass er die Diskussion um seine Lebenslüge mit der Keule des Urheberrechts eindämmen kann. Er hat eine einstweilige Verfügung gegen die FAZ beantragt, weil die Zeitung zwei Briefe aus den Jahren 1969 und 1970 von ihm veröffentlicht hat. In den Schreiben forderte Grass den SPD-Politiker und Minister Karl Schiller auf, seine (Schillers) NS-Vergangenheit offenzulegen.

Die Briefe waren an das Büro des Ministers adressiert, berichtet Spiegel online. Außerdem sollen sie bereits in einer Dissertation zitiert worden sein. Dennoch meint Grass, die Briefe seien „persönlich“ gewesen und hätten nicht publiziert werden dürfen.

Da kann man wirklich nur noch staunen. Und hoffen, dass sich die Erben der Heydrichs, Himmlers, Görings und Franks nicht ein Beispiel an Grass nehmen. So könnte man ja glatt dafür sorgen, dass mit den Jugendjahren des Herrn Grass noch viel mehr wieder ins Dunkel abgleitet.

Der FAZ-Artikel

168 Gramm

Normalerweise spare ich mir ja diese Youtube-Verweise. Aber der sternTV-Test, ob Edekas Wurstverkäuferinnen wirklich aufs Gramm genau abwiegen können, ist echt ein Lacher. Das Richtige für einen Freitagnachmittag. Der Shopblogger hat das Video auf Youtube entdeckt (sorry, kein Link).