Einmalige Verfehlung

Wer Heiratsabsichten hat, muss zum künftigen Ehegatten ehrlich sein. Zumindest in gewissen Grenzen. So muss man darüber aufklären, wenn man längere Zeit der Prostitution nachgegangen ist oder eine „starke“ gleichgeschlechtliche Neigung hat. So sieht es jedenfalls das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Dass die Braut aber einmal für 14 Tage als Prostituierte gearbeitet hat, akzeptiert das Gericht nicht als Grund für die Aufhebung einer Ehe. Diese Zeit sei zu kurz, es handele sich somit um eine „einmalige Verfehlung“.

Link zum Urteil (PDF).

(Link gefunden bei Rechtsanwalt Hänsch)

Schmidtlein GbR: 1200 Anzeigen

Mit der Masche der Manuel & Andreas Schmidtlein GbR und dem Inkasso ihres Anwalts Olaf Tank beschäftigt sich Spiegel online:

Für die Brüder, die mit Internet-Abzockereien vermutlich schon mehrere Millionen Euro umsetzten, interessiert sich nun neben den Verbraucherzentralen auch die Staatsanwaltschaft. Mindestens 1200 Anzeigen stapeln sich in den Amtsstuben, und täglich werden es mehr. Inzwischen melden sich auch Geschädigte, die behaupten, nie auf einer der Schmidtlein-Seiten ihre Daten preisgegeben zu haben.

Im Bericht ist zwar davon die Rede, bislang habe noch niemand die Strukturen der Internetabzocker aufbrechen können. Es findet sich aber auch kein Hinweis, dass es den Schmidtleins bisher auch nur in einem einzigen Fall gelungen wäre, ihre Forderungen einzuklagen, sofern sich der angebliche Besteller wehrt.

Neuer Beitrag zum Thema: Urteilskollektion à la Schmidtlein

Siehe auch: Schlappe für Abo-Abzocker

Die große Liebe

Der einzige Weg zu einem legalen Aufenthalt? Die große Liebe mit EU-Pass finden. Heiraten. Zusammenleben.

Beratungen im Ausländerrecht können so einfach sein. Und auch ein wenig deprimierend.

Vorgemerkt

Eingangstür ölen.

Der neueste Eintrag auf meiner To-do-Liste. Im Nachhinein gedacht, dass die Sache selbst eigentlich auch kein größerer Aufwand ist.

Der Vormittag bisher

Am Amts- und Landgericht Essen gibt es auch in der Herrentoilette einen Wickelraum…

… und in Velbert werben Rechtsanwälte auf der Rückseite von Parktickets („Nicht nur bei Parkunfällen“).

Mit das Schönste

Journalist müsste man sein:

Mit das Schönste an einem Job bei Burda, worum ich auch von vielen Freunden und Verwandten beneidet werde, sind die Naturalbezüge, die vielen Zeitschriften unseres Hauses, die man geschenkt bekommt. Focus und TV Spielfilm sind dabei, InStyle und Elle, für die Ranghöheren gibt’s auch die Amica und Max, aber am Begehrtesten ist die Bunte.

Grundkurs: GEZ abmelden

Gebühren-Stopp durch erfolgreiche GEZ-Abmeldung: Auf akademie.de erklärt Dietrich von Hase eingehend, wie man sich am elegantesten aus dem öffentlich-rechtlichen Würgegriff befreit.

Das darf man natürlich nur, wenn man tatsächlich kein Fernseh- oder Rundunkgerät (ab 2007 auch keinen internetfähigen PC) mehr zum Empfang bereithält.

Veronica Ferres schaltet auf Warp

Veronica Ferres möchte 10.000 Euro von einem Blogger. Und noch mal 1.500 für ihren Anwalt. Warum? Andreas Lazar hatte auf seiner Filmseite Moviebazaar auch seine 35 „Hasslinge“ aus der Schauspielerzunft gewürdigt. Platz 3 bis 1 nahm Veronica Ferres ein.

Die dortigen Texte gefielen Frau Ferres gar nicht. Laut Andreas Lazar ging es bei seinen Äußerungen um Ferres „Aussehen, ihre Karriere, ihre Stimme und ihr Talent“. Das war, räumt Lazar selbst ein, „nicht freundlich, wohl auch beleidigend, darunter unter anderem ein Vergleich der Ferres mit William Shatner. Nackt.“

Den Wahrheitsbeweis wird Andreas Lazar hier gaaaaaaaanz sicher nicht antreten können. Aber es gibt ja auch noch andere Elemente der Meinungsfreiheit, die eine Rolle spielen könnten: Ironie und Sarkasmus sind bislang anerkannte Stilmittel, zumindest in der Vor-Ferres-Ära.

Unbekannt ist übrigens bisher noch, welches Schmerzensgeld William Shatner verlangt.

Wir nennen es Arbeit

„Wir nennen es Arbeit“ heißt ein neues Buch von Holm Friebe und Sascha Lobo. Untertitel: „Die digitale Bohème oder intelligentes Leben jenseits der Festanstellung.“ Laut Erklärung zum Untertitel geht es in dem Buch um die neue Klasse von Selbstständigen, „die mit Hilfe digitaler Technologien dem alten Traum vom selbstbestimmten Arbeiten in selbstgewählten Kollektivstrukturen ein gutes Stück näher kommt“.

Ich grübele ein wenig, wo und in welchen Teil des letzten Halbsatzes ich passe. Denn die beiden haben mich auch befragt. Aber wenn sie sich mit dem angekündigten Freiexemplar revanchiert haben, bin ich sicher schlauer.

Bis dahin behelfen wir uns mit dem Blog zum Buch. Die Autoren kennt man übrigens (zumindest) von der Riesenmaschine.

Ausweis und dergleichen

In einer Schwerbehindertenangelegenheit, die ich für jemanden aus der Familie mache, kriegt die Mandantin Post vom Amt für Gesundheit und Versorgung:

… ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Sie werden daher gebeten, den nachstehenden Termin wahrzunehmen. Grund: Behindertenangelegenheit.

Die Mandatin wird aufgefordert, alles Mögliche mitzubringen, unter anderem „Personalausweis und dergleichen“. Und, natürlich, „dieses Schreiben“.

Es folgen ellenlange Belehrungen darüber, wie Fahrtkosten erstattet werden können.

Leider steht auf dem Schreiben nirgends, warum die Mandantin persönlich erscheinen soll und was im Termin passieren wird. Die telefonische Nachfrage stößt auf ein gerüttelt Maß Unverständnis. „Eine Untersuchung, was denn sonst?“ Ach so, Absender ist eine Frau Dr. med. W.

Da habe ich wohl einfach zu wenig kombiniert.

Flickr-Abmahnwelle?

Womöglich setzt sich gerade die Flickr-Abmahnwelle in Bewegung. Ein Opfer ist jedenfalls schon zu beklagen. Wird vielleicht eine neue Geschäftsidee: eigenen Content anonym bei Flickr hochschaufeln, gemütlich abwarten, bis – eher arglose – Blogger verlinken oder gar kopieren. Und dann abmahnen.

Was die Kosten für Anwälte und, wenn es sich nicht vermeiden lässt, Gericht angeht, sieht es schlecht aus. Rechtsschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich nicht die Abwehr von Unterlassungsansprüchen. Darunter fallen derartige Fälle. Der Betroffene bleibt also in aller Regel auf den Kosten sitzen. Es sei denn natürlich, an der Sache ist nichts dran.