Nie gehört.
Archiv des Autors: Udo Vetter
Sex-Anzeigen sind erlaubt
Prostituierte dürfen grundsätzlich in Zeitungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht nur dann einen Grund für Verbote, wenn die Anzeigen grob anstößig sind oder die Jugend gefährden. Das ergibt sich aus einem heute bekanntgegebenen Urteil (Pressemitteilung).
Geklagt hatten nicht irgendwelche Moralapostel, sondern der Besitzer eines Puffs. Dieser wollte wohl der Konkurrenz in Wohnungen das Wasser abgraben.
Zum Geschäft mit den Anzeigen gibt es einen interessanten Artikel in brandeins: Tabulose Zeitung sucht Leser.
Gebremste Neugier
Mein Handy klingelt. Ich melde mich. Der Anrufer, Rufnummer unterdrückt, schweigt.
„Hallo? Was kann ich für Sie tun?“
„Ich wollte hören, wer Sie sind. Die Nummer in meinem Handy. Sie haben mich angerufen.“
„Schon möglich. Wenn Sie mir sagen, wer Sie sind, kommen wir vielleicht weiter.“
„Nö, lieber nicht.“
„Okay, dann eben nicht.“
Aber da hat er schon aufgelegt.
Fall Pascal: Zweifel zwingen zum Freispruch
Im Zweifel für den Angeklagten. Es sieht so aus, als müsse das Landgericht Saarbrücken diesen Grundsatz im Fall des verschwundenen Pascal anwenden, berichtet die Süddeutsche Zeitung:
Es bleibt ein Zwiespalt, der auch den Richtern des Landgerichts schmerzlich bewusst ist. Josef Choduba und seine Kollegen sind mitnichten von der Unschuld der Angeklagten überzeugt, im Gegenteil: „Gewichtige, nach Auffassung der Kammer sogar überwiegende Gründe sprechen dafür, dass sich zumindest die Angeklagten R., W. und M. im Sinn der Anklage schuldig gemacht haben“, schreibt Richter Choduba.
Aber auf der anderen Seite gibt es eben diese Zweifel, „vernünftige, nicht nur theoretische Zweifel.“ „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist einer der ältesten Grundsätze der abendländischen Rechtsgeschichte. Die Schwurgerichtskammer in Saarbrücken ist entschlossen, ihn zu beherzigen.
Markenfälschungen: Der Zoll schaut hin
Die Welt berichtet über den angeblichen Hang der Deutschen zu gefälschten Markenprodukten:
„Geklaut wird alles. Es gibt da nichts, was es nicht gibt“, sagt Rido Busse, Gründer des Vereins [Plagiarius], der im August in Solingen ein Museum mit Fälschungen eröffnet. Betroffen seien alle Branchen und alle Produktarten. Nach Schätzungen von Plagiarius entfallen sieben bis zehn Prozent des Welthandels auf Plagiate. Der Umsatz sei größer als der des Handels mit Rauschgift.
Strafbar sei die Einfuhr aber nur in größeren Mengen und gegebenfalls zum Weiterverkauf.
NRW schrumpft
Die Bevölkerungszahl Nordrhein-Westfalens hat im vorigen Jahr noch einmal abgenommen: Zum Ende 2005 hatte das bevölkerungsreichste Bundesland 18 058 105 Einwohner; das sind laut Landesamt für Statistik 17 247 weniger als Ende 2004. Im Zusammenhang damit steht die Zahl der Geborenen. Sie erreichte mit 153 372 einen historischen Tiefststand – im achten Jahr in Folge sind die Geburten rückläufig. Die Zahl der Sterbefälle war mit 186 427 um etwa 2 000 höher als im Vorjahr. Selbst der Zuzug von 16 000 Personen mehr als im Jahr 2004 brachte der Statistik keinen Ausgleich. (pbd)
Gefährlicher Kaffee
Weil er sich über einen anderen Autofahrer auf einer Schnellstraße ärgerte, schleuderte ein 46-jähriger Düsseldorfer einen vollen Kaffeebecher aus dem Seitenfenster – genau auf die Windschutzscheibe des anderen Autos. Das Amtsgericht Düsseldorf wertet das als „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ und bittet den Mann mit 1.800 € zur Kasse, berichtet die Rheinische Post (Printausgabe, 12. Juli 2006).
Das Opfer ist übrigens Beisitzer in einer Kammer für Handelssachen. Aber das hat beim Strafmaß selbstverständlich keine Rolle gespielt.
Bequeme Ermittler
Ermittlungsbehörden dürfen eine Wohnungsdurchsuchung nicht als bequemsten Weg wählen, um einen vagen Verdacht zu erhärten. Das Bundesverfassungsgericht rügt deshalb die Haudurchsuchung bei einem Geschäftsmann. Die Ermittler hätten zunächst Auskünfte einholen bzw. Zeugen befragen müssen.
Stille Post
Der Mandant sitzt schon am Besprechungstisch. Mein Blick fällt auf einen der Notizblocks, die dort immer griffbereit liegen:
HERR VETTER ICH HABE DURST!
So was mache ich sonst nur im Knast, wenn es ein Bedürfnis geben könnte, (illegal) zu lauschen.
Kein trachtenfrei im Gerichtssaal
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Die „Anordnung über die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten“ vom 5. Februar 1963 kennt keine Hitzeperioden. Ohne Gnade schreibt sie vor, was die 3 713 Richter, die 1 347 Amts- und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen auch im Hochsommer bei Verhandlungen und Verkündungen zu tragen haben: „Die Amtstracht besteht aus einer Robe von schwarzer Farbe“. Dazu gehören völlig verbindlich „ein weißes Hemd mit einem weißen Langbinder“.
Zum Tragen dieser Montur samt Krawatte sind auch, ohne Ausnahme, die rund 35 000 Anwälte im Lande verpflichtet. Oben ohne ist verboten. Die meisten Anwälte halten sich daran. Eine Stimme: „Ich beiße die Zähne zusammen und ertrage den Schweiß!“
Das muss der Jurist aber gar nicht. Denn die Anordnung kennt, durch die Hintertür, eine Ausnahme. Sie heißt: „Ob es angemessen ist, die Amtstracht zu tragen, bestimmt der die Amtshandlung leitende Richter“. So einer kann aber schon mal, wie vor kurzem geschehen, bissig werden. Bei einer Scheidungsverhandlung erschien ein Anwalt im Polo-Shirt. Ob man denn ins Freibad gehen wolle, raunzte der Richter.
„Der Anwalt ist Organ der Rechtspflege“, erinnert Susanne Offermann-Burckard, die Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Sie zitiert dann aber aus § 20 der Berufsordnung. Die Verpflichtung zum Tragen der Robe bestehe, „soweit das üblich ist“. Auf solchen Umwegen kann auch den triefnassen Anwälten geholfen werden – die Haltung des Richters gilt.
Wolfram Schnorr ist einer seit Jahrzehnten. Entsprechend weise reagiert er: „Ich habe für Ordnung im Saal zu sorgen. Die ist nicht gewährleistet, wenn ein Notarzt kommen müsste“. Schnorr macht es noch deutlicher: „Gesundheit geht der preußischen Kleiderordnung immer vor“. Bei ihm genügt eine Anregung, danach stellt er die Bekleidungsauswahl frei.
Strenger dagegen geht es für Bedienstete des allgemeinen Justiz-Vollzugsdienstes zu. Eine „Dienstkleidungsvorschrift“ schreibt etwa „schwarze Schuhe und Socken in dunkler Farbe“ vor. Nur in der warmen Jahreszeit ist das Tragen von schwarzen Sandalen gestattet, die „an den Fußspitzen und Fersen geschlossen“ sind. Wie dieser heiße Widerspruch aufzuklären sein könnte, erwähnt die Vorschrift nicht. Denn laut Lexikon ist die Sandale ein „flacher, offener Schuh mit Lederriemen“. (pbd)
Aufblähen
Ich kann es verstehen, dass Herr N. über die Rechnung von 146 € stinkig ist. Aber ich habe keine Selbstbeteiligung von 150 € beim Rechtsschutz vereinbart.
Nicht erwärmen konnte ich mich für die Idee, die Rechnung auf 300 € aufzublähen und dafür die Selbstbeteiligung zu vergessen.
Da ist es mir lieber, wenn Herr N. stinkig bleibt.
Brechmittel = Folter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland wegen des Einsatzes von Brechmitteln bei Tatverdächtigen. Eine derartige Behandlung ist nach Auffassung des Gerichts nicht nur gefährlich; sie verstößt auch gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung.
Einem später verurteilten Drogenschmuggler, der Brechmittel schlucken musste, sprach das Gericht jetzt ein Schmerzensgeld von 10.000 € zu, berichtet beck aktuell. In der Begründung heißt es, in Deutschland seien bereits mehrere Menschen bei Brechmitteleinsätzen gestorben.
Links 8
Eine Zusammenstellung einiger interessanter Links aus den letzten Tagen. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Nonnen retten den Islam (Hartmut Nissen);
– Polizeigesetz Schleswig – Holstein verfassungswidrig?
– Gerichte: Mediation statt Urteil (Mathias Schindler);
– Keine Unfallschuld – trotzdem zahlen (Arno Klein, Erik Schmidt);
Konkret, richtig, vollständig, verständlich
Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslose sorgfältig darüber belehren, welche Folgen eine verspätete Arbeitslosmeldung haben kann. Die Information müsse, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, konkret, richtig, vollständig und verständlich sein. Deshalb reiche es nicht, den Gesetzestext wiederzugeben.
Soll noch einer sagen, Juristen haben keinen Humor.
beck aktuell
Anwalt gegen Mandant
Das muss ein erhebendes Gefühl sein, wenn der eigene Anwalt nicht hinter einem steht. In Braunschweig passiert das gerade, wie der Kollege Werner Siebers berichtet. Nach seinen bisherigen Beiträgen hat sich Folgendes ereignet:
Ein Angeklagter ist in erster Instanz freigesprochen worden. Sein bisheriger Verteidiger scheint aus dem Verfahren ausgeschieden zu sein. Vermutlich hat dies damit zu tun, dass die die Vorsitzende des Berufungsgerichts seine Kanzlei und seine Privaträume durchsuchen ließ.
In zweiter Instanz hat der Mann jetzt eine Pflichtverteidigerin. Die hat nach Akteneinsicht mitgeteilt, sie sei von der Schuld ihres Auftraggebers überzeugt und stehe nicht für einen Antrag auf Freispruch zur Verfügung. Das Oberlandesgericht hat es abgelehnt, dem Angeklagten einen neuen Pflichtverteidiger beizuordnen. Begründung: Der Angeklagte habe keinen Anspruch auf einen Verteidiger, der sich unkritisch seinen Wunschvorstellungen unterordnet.
Darüber könnte man ja diskutieren. Aber nur, wenn der Angeklagte nicht in erster Instanz freigesprochen worden wäre! Dann gehört es doch – selbstverständlich – zur Pflicht des Verteidigers, darauf hinzuarbeiten, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft erfolglos bleibt. Immerhin wird sich der Amtsrichter beim Freispruch ja etwas gedacht haben. Außerdem ist es natürlich ein Unding, wenn ein Verteidiger schon vor der Verhandlung erklärt, er sei von der Schuld seines Mandanten überzeugt. Das mag es ja geben. Aber dann muss der Anwalt zumindest die Klappe halten.
Wirklich unbegreiflich, dass dem Angeklagten weiter eine Anwältin zugemutet wird, die (aus welchen Gründen auch immer) nicht bereit ist, seine Interessen zu vertreten. Vielleicht sollte die Kollegin fairerweise neben dem Staatsanwalt Platz nehmen.