SCHARFE BABES

Sehr geehrte Herren Kollegen,

in oben genannter Angelegenheit vertreten wir die Erziehungsberechtigten von Herrn N.

Sie machen gegenüber Herrn N. Ansprüche in Höhe von 104,40 € geltend und drohen ihm mit einer Klage. Die Ansprüche sollen sich aus dem Umstand ergeben, dass Herr N. das Internetangebot der Seite scharfebabes.com in Anspruch genommen haben soll.

Die Erziehungsberechtigten von Herrn N. haben Ihnen bereits mitgeteilt, dass ihr Sohn zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses 12 Jahre alt gewesen ist. Die Erziehungsberechtigten haben von dem Vertragsschluss weder gewusst noch haben sie ihn gebilligt.

Die Erziehungsberechtigten beabsichtigen auch nicht, den Vertragsschluss zu genehmigen. Der Taschengeldparagraf kommt nicht zur Anwendung. Zum einen steht Herrn N. kein Geld zur Verfügung, um im Internet Abonnements abzuschließen. Zum anderen ergibt sich schon aus der Natur des Angebotes – wir haben uns die Seite, soweit möglich, gerne angesehen – , dass diesbezüglich von den Erziehungsberechtigten eher keine generelle Einwilligung erteilt wird (Jugendschutz).

Aufgrund der klaren gesetzlichen Regelung bestehen also keine vertraglichen Ansprüche. Die Erziehungsberechtigten haben Ihnen bereits mitgeteilt, dass Herr N. zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses minderjährig gewesen ist und dass sie den angeblichen Vertragsschluss nicht genehmigen. Dieses Schreiben haben Sie ignoriert. Statt die nötigen rechtlichen Konsequenzen aus den Tatsachen zu ziehen, drohen Sie erneut mit gerichtlichen Schritten. Hierdurch wurde unsere Inanspruchnahme erforderlich, so dass Ihre Partei verpflichtet ist, unsere Kosten zu übernehmen, die sich aus beigefügter Rechnung ergeben.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt

Seit knapp drei Monaten herrscht jetzt Schweigen. Nachdem sich die Mahnungen vorher regelrecht überschlagen haben. Ich glaube, ich lege die Akte ab.

NICHT IM EINKLANG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben das Fahrzeug unseres Versicherten besichtigen lassen. Die festgestellten Beschädigungen können nicht in Einklang gebracht werden mit dem Schaden am Fahrzeug Ihres Mandanten. Die geltend gemachten Forderungen können wir daher nicht anerkennen.

Keine Ahnung, was am Auto des Versicherten kaputt war. Eine herunterhängende Stoßstange und ein eingedrückter Kofferrraum am Wagen meines Auftraggebers lassen sich für mich sehr gut damit in Einklang bringen, dass der Versicherte zu spät gebremst hat und aufgefahren ist.

PUTIN FÖRDERT DEMOKRATIE

Ex-Kanzler Gerdgas Schröder hat dem Handelsblatt ein ausführliches Interview gegeben. Zur Bürgschaft nichts Neues, zur Situation in Russland Folgendes:

Und ich gehöre zu denen, die nach wie vor der Auffassung sind, dass der russische Präsident der Garant für eine demokratische Entwicklung des Landes ist.

Warum ist das Image Russlands dann so schlecht?

Ist das nicht eher eine Frage an die Medien? Ich finde jedenfalls, dass die Politik der Stabilisierung des Landes und der Reformen in der Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie die politische Rolle des Landes in der internationalen Politik unter Präsident Putin zu wenig gewürdigt wurde.

Eins muss man ihm lassen: Der Mann schert sich einen Dreck darum, was später mal in den Geschichtsbüchern über ihn stehen wird.

DIE GATTIN, DAS UNBEKANNTE WESEN

Prinz Ernst August von Hannover möchte, dass sein Verfahren wegen Körperverletzung neu aufgerollt wird. Unter anderem bietet er jetzt seine Gattin als Zeugin dafür an, dass das mutmaßliche Opfer keine Verletzungen davongetragen hat. Außerdem soll ein Teilgeständnis, das sein Verteidiger für ihn abgegeben hat, nicht autorisiert gewesen sein, berichtet Spiegel online.

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn neue Beweismittel auftauchen. Dass ausgerechnet Ehefrau Caroline von Monaco ein neues Beweismittel sein soll, wird offensichtlich schwer zu begründen sein.

Auch die Rüge, dass der Verteidiger Schmonzes erzählt hat, passt nicht recht in die Wiederaufnahme. Damit hätte Ernst August sein Glück wohl zuerst mit den normalen Rechtsmitteln versuchen müssen, zum Beispiel mit der Revision. Aber er hat dieses Rechtsmittel ja bewusst zurückgezogen, um sich in die Wiederaufnahme zu flüchten.

Dass dies sachlich kaum nachvollziehbar ist, habe ich in diesem Beitrag begründet.

DAMIT GEHEN WIR NACH …

Focus-Chef Helmut Markwort plaudert Details über das Anwaltsschreiben aus, mit dem Günther Jauch und seine Lebensgefährtin Berichterstattung über ihre Hochzeit verboten haben:

Riskant ist nur, dass ich die offenbar nach Art einer Postwurfsendung verbreitete „Interessenwahrnehmung“ hier ausplaudere. Das Schreiben darf nämlich, so die tüchtige Kanzlei von Günther Jauch, „weder wörtlich noch sinngemäß in Teilen oder ganz veröffentlicht werden“. Sonst würden „eigenständige Ansprüche“ ausgelöst. Ich fürchte mich schrecklich und fühle mich bedroht, aber vielleicht können wir ja den kanzleiseits entstandenen Schaden nach einigen Instanzen vor Gericht aufrechnen gegen den Diebstahl meiner wertvollen Zeit durch Lektüre des unverlangt eingesandten Schreibens.

Na, wenigstens ahnen wir, bei welchem Gericht die Kollegen es versuchen würden.

(Link gefunden bei Law, my Life and more)

FLATRATE

Vorhin im Sportstudio. Drei von acht Leuten auf einem Stepper quaken geduldig in ihre Handys.

Die anderen haben keine Flatrate.

KOMMENTARE

An einige neue Kommentatoren:

Poltern, stänkern, nölen. Das ist in den Kommentaren zwar nicht ausgeschlossen. Wer es sich aber zu einfach macht und nicht einmal ansatzweise was zur Sache sagt, fliegt raus. Vielleicht erst nach Stunden, aber ihr fliegt raus.

Auch das mit der „Zensur“ haben wir bereits diskutiert. Wenn ihr an die Bäckerblume oder die Motorwelt „Kommentare“ schreibt, werden die auch nicht unbedingt veröffentlicht. Im Zweifelsfall empfehle ich ein eigenes Weblog.

Das wird sicher gern gelesen.

GARANTIERT BUND FÜR GASPROM ?

Laut „Süddeutscher Zeitung“ hat die frühere Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder auf ihre letzten Tage eine Garantie für einen Kredit von einer Milliarde Euro für Gasprom beim Bau der Ostsee-Pipeline übernommen.

Es soll sich um einen „ungebundenen Finanzkredit“ handeln. Es würden also nicht die Forderungen eines deutschen Exporteurs abgesichert, sondern die Investition eines ausländischen Unternehmens. Das sei ungewöhnlich. Ungewöhnlich sei auch, dass nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch politische Risiken abgesichert seien.

Schröder hat mittlerweile erklärt, es habe nur ein gemeinsames Finanzierungsangebot der Deutschen Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau gegeben. Gasprom werde dieses Angebot aber nicht annehmen.

Nach meiner Meinung widersprechen sich beide Darstellungen nicht unbedingt. Die öffentliche Hand sichert viele Kredite privater Institute und der öffentlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau durch Ausfall- und Rückbürgschaften ab.

Der Artikel der Süddeutschen Zeitung ist nur für Abonnenten abrufbar. Aber Spiegel online zitiert ausführlich.

Nachtrag: Nach einer aktualisierten Fassung des Berichts hat ein Ministeriumssprecher bestätigt, dass es die Garantie gibt. Näheres auch in der FAZ.

SCHLAPPE FÜR WESTERWELLE ?

Die Financial Times rechnet damit, dass Guido Westerwelle gegen Gerhard Schröder verlieren wird. Heute wurde in Hamburg verhandelt, und die Richter gaben Folgendes zu bedenken:

Man darf nicht Äußerungen in den Raum stellen, in denen einem anderen unterstellt wird, etwas getan zu haben, was er nicht getan hat.

Das Gericht scheint der Meinung zu sein, wenn Westerwelle von einem Auftrag sprach, habe er auch einen Auftrag im juristischen Sinne gemeint. Damit wird zumindest eines offenkundig: Das Hamburger Landgericht hält den durchschnittlichen Zeitungsleser für blöder, als er ist.

Oder sollte jemand, der die Information Schröder = Bundeskanzler = Politiker in seinem Kopf erfolgreich verarbeitet hat, ernsthaft angenommen haben können, Schröder habe die Pipeline selbst in Auftrag gegeben? Das ist wirklich ein schönes Beispiel dafür, wie man am Wortlaut kleben kann, wenn es genehm ist. Dabei steht doch schon im altehrwürdigen BGB ein Grundsatz, der an sich Allgemeingeltung beansprucht:

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Schön zu sehen, dass die Hamburger Presserichter diese Fähigkeit dem gemeinen Volk nicht einmal ansatzweise zuzutrauen scheinen.

WENN ICH DICH …

„Wenn ich dich draußen erwische, breche ich dir die Beine.“

Sagte ein Kurierfahrer zu seinem Vorgesetzten.

Die Anwältin des Kurierfahrers zeigte sich heute Morgen am Arbeitsgericht erstaunt, dass so eine Äußerung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Die Richterin stimmte ihr zu: „Ja, eigentlich ist das ein glasklarer Grund für eine fristlose Kündigung.“

Das wiederum war nicht exakt das, was die Anwältin gemeint hatte. Aber letztlich ließ das Bonmot der Richterin jeden Widerstandswillen erlahmen. Mein Mandant hatte die Kündigungsfrist falsch berechnet. So konnte ich auch was nachgeben, was der Optik immer zuträglich ist.