ETWAS BIZARR

Mit einer Versicherung führe ich einen leicht bizarren Rechtsstreit. Meine Mandantin hatte einen Unfall. Sie war nicht schuld und holte ein Schadensgutachten ein. Der Gutachter stellte den Unfallschaden mit netto 634,12 € fest. Das sind brutto 735,58 €.

Die Versicherung meint, sie müsse die Gutachtenkosten von 220 € nicht zahlen. Denn der regulierte Schaden unterschreite die Bagatellgrenze von 715,81 € (früher: 1.400 DM). Ein Gutachten sei deshalb unvernünftig gewesen.

Die Bagatellgrenze ist nicht statisch. Außerdem kann der Geschädigte ja vor dem Gutachten nicht genau wissen, wie hoch der Schaden letztlich ausfallen wird. Sonst bräuchte er ja keinen Gutachter. Auf all das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil schon hingewiesen.

Letzte Argumentationslinie der Gegegenseite ist also, dass bei Abrechnung auf Gutachtenbasis, wo ja an sich nur der Nettobetrag erstattet wird, auch nur dieser Nettobetrag zählt, wenn es um die Gutachtenkosten geht.

Ich habe versucht, dem Gericht das Gegenteil plausibel zu machen:

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DAS EINE – UND DAS ANDERE

Aus einer Anzeige:

Nach erfolgter Belehrung wurde dem D. der Tatvorwurf der Verkehrsunfallflucht gemacht. Dieses räumte er ein. … Im Laufe des Gesprächs bestritt er immer wieder den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht.

Solche Texte lassen dich schnell zum uneingeschränkten Anhänger der Video- oder Tonbandpflicht für Vernehmungen werden.

DANKE, MILES & MORE

Miles & More schickt mir heute eine SIM-Karte von Vodafone mit fünf Euro Startguthaben. Mit der Tarifoption CallYa-OpenEnd, die bis zum 30. April 2006 kostenfrei sein soll.

PIN und PUK stehen im Begleitbrief. Wenn die Werbesendung komplett in den Müll wandert, hat ein Dritter alles was er braucht, um die Karte zu aktivieren. Solange er mit einer Rubbelkarte Guthaben drauflädt, kann er prima unter meinem Namen telefonieren.

Keine Sorge, ich erkläre dem SEK gerne, dass es bei uns nicht schneit.

ZUFÄLLE

Am Arbeitsgericht Düsseldorf klemmte heute eine Tür. Ausgerechnet jene im Hauptflur des ersten Stocks. Die führt von den Aufzügen und dem Treppenhaus zu den Sitzungssälen des Arbeitsgerichts, des Sozialgerichts und des Landesarbeitsgerichts.

Gut möglich, dass jemand daran sein Mütchen gekühlt hat. Jedenfalls schaffte es der Haustechniker nicht, die Tür wieder zu öffnen. Ich war ungefähr eine Stunde am Landesarbeitsgericht. In der Zeit war die Tür verschlossen.

Alle Besucher, und das sind eine ganze Menge, wurden über ein Treppenhaus geleitet, das am anderen Ende des Gebäudes liegt. Dieser Weg ist offensichtlich nur für Notfälle gedacht. Der Erdgeschossausgang in diesem zweiten Flur blieb auch weiter gesperrt. Man musste erst hoch in die zweite Etage und diese als „Brücke“ verwenden. Eilig gemalte Schilder wiesen den Weg.

Eine Lösung, sicher. Aber was sagen die Verantwortlichen eigentlich, wenn ausgerechnet in dem Zeitraum was passiert? Zum Beispiel ein Feuer, das den provisorischen Ausgang versperrt?

Vielleicht etwas wie: Wer kann schon mit solchen Zufällen rechnen?

BESTE WÜNSCHE

„Schönes Wochenende, tschüss.“

Na ja, der Anrufer von eben fuhr auf der Autobahn, hörte Radio und versuchte, mir seinen neuesten Fall zu erklären. Das kann man schon mal durcheinander kommen.

FREISTUNDEN FÜR SENIOREN ?

Gibt es eigentlich noch zwei monatliche Freistunden für Telefonkunden ab 80?

Google und die T-Com-Stichwortsuche lassen mich gerade im Stich. Und meine Großmutter möchte das so gern wissen.

HERR M. IST FROH

Gerade hatte ich den armen Herrn M. aus Velbert am Telefon. Dessen Nummer fängt mit 645 an. Die des Amtsgerichts mit 945. Das ist verwechslungsanfällig, vor allem wenn an der betreffenden Durchwahl des Amtsgerichts über Tage niemand abnimmt. Und sich auch sonst keiner zuständig fühlt. Beim 295. Wählversuch steigt nun mal die Gefahr eines Zahlendrehers.

Herr M. nimmt die Anrufe gelassen. „Ich bin ja immer froh, wenn mich keiner verhaften will.“

ALTPAPIER

Sieh an, der Bundesrat.

Die Länderkammer meint, dass die Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung (FAusrüstV) dem Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspricht. Was wohl heißt, dass die Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung eine überflüssige bürokratische Regelung wäre.

Also ab zum Altpapier.

FÜNF MONATE MIT

Weil er mit seinem Anwalt unzufrieden war, soll ein Rentner in Pirmasens ausgeflippt sein:

Als dann sein ehemaliger Verteidiger auftauchte, aber aufgrund der zurückliegenden Schwierigkeiten nicht mit ihm sprechen wollte, ihn vielmehr des Hauses verwies, wurde der Rentner nach anfänglichem Geschrei und mündlichen Drohungen auch noch handgreiflich. Mit seinem Spazierstock schlug er insgesamt sieben der neun Scheiben einer Trenntür ein, zertrümmerte drei Schreibtischplatten und einen Computer-Bildschirm. Der dabei angerichtete Schaden in der Kanzlei belief sich auf rund 1 300 Euro.

Außerdem habe er gedroht: „Ich mach Sie fertig, ich schlag Sie tot“, sagte das Opfer aus. Zusätzlich habe der Angeklagte gedroht, mit drei weiteren Schlägern an dem Wohnhaus des Rechtsanwalts zu erscheinen und auch dort alles kurz und klein zu schlagen. Bei der Attacke des Angeklagten erlitt auch eine Kanzleimitarbeiterin blutende Schnittverletzungen am Oberarm.

Die Pirmasenser Zeitung berichtet weitere Einzelheiten des Streits, der dem Renter jetzt fünf Monate auf Bewährung einbrachte.

(Link gefunden bei RA Eickelberg)

PERLATOR

Der Eisenwarenladen an meinem Fußweg zum Büro ist wirklich toll. Mit Hilfe der kompetenten Beratung anhand eines Digitalfotos („das ist eindeutig ein Innengewinde“) konnte ich gleich den altersschwachen Perlator erneuern. Dessen Überreste waren mir heute Morgen ins Rasierwasser gebröselt.

Klappte alles ohne Kollateralschäden. Und das will bei mir was heißen.

NUR MAL FLIPPERN

Falls Sie mit (Ihren) minderjährigen Kindern mal flippern wollen: Eine Spielhalle, und sei sie noch so mondän und zurückhaltend gestaltet, ist nicht der richtige Ort. Personen unter 18 Jahren dürfen sich grundsätzlich nicht in Spielhallen aufhalten (§ 6 des Jugendschutzgesetzes). Auch nicht, wenn die Eltern dabei sind.

Wer die Kinder trotzdem in eine Spielhalle mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 € (§ 28 Absätze 3 und 4 Jugendschutzgesetz).

Wollte ich nur mal so erzählen.

BROWN SUGAR

Ich habe mir heute Morgen bei Starbucks beiläufig einige Päckchen „Brown Sugar“ in die Jackentasche gesteckt.

Kann man sich als Selbstbediener in einem Selbstbedienungsladen strafbar machen? Das überlege ich erst jetzt. Bisher noch ohne klares Ergebnis.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

WENN ÜBERHAUPT

Gerichte machen sich auch gern selbst Arbeit. Ermittlungsrichter zum Beispiel, die auf Durchsuchungsbeschlüsse nur das eigene Aktenzeichen schreiben. Wenn sie auch gleich noch das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft notieren würden, müsste ich nicht bei der Geschäftsstelle anrufen und mich nach diesem Aktenzeichen erkundigen:

„… tut mir Leid, die Geschäftsstelle beim Ermittlungsrichter ist nur morgens besetzt. Wenn überhaupt.“

In diesem Fall handelt es sich, wie man unschwer erkennt, um ein ländlich gelegenes Amtsgericht.