Sonderleistungen bei Heimverträgen dürfen nur berechnet werden, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt. Der Bundesgerichtshof sprach den Erben einer verstorbenen Heimbewohnerin jetzt 55.000 € zu, weil der Einzelzimmerzuschlag für die Frau nicht in der nötigen Form vereinbart worden war. Das Heim hatte jahrelang 29,60 € pro Tag berechnet.
Archiv des Autors: Udo Vetter
CICERO: WEITERE ERMITTLUNGEN
Otto Schily langt noch einmal zu:
KUNDENRECHTE
Vor einer Woche wurde hier rege diskutiert, welche Rechte Kunden im Elektromarkt haben. Das Ergebnis war eine erschütternde Unsicherheit, auch bei den anwesenden Juristen. Keine endgültigen Wahrheiten, aber eine gute Übersicht zu Kundenrechten bietet eine verständliche Übersicht (PDF) von Prof. Dr. I. Fritsche von der Fachhochschule für Rechtspflege NRW.
Vom gleichen Autor gibt es auch ein Summary zu den Widerrufs- und Rücktrittsrechten von Verbrauchern.
UNFALLFLUCHT UND FÜHRERSCHEIN
Wer Unfallflucht begeht, riskiert die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Aber nur, wenn ein „bedeutender Schaden“ eingetreten ist. Das ist erst ab 1.300,00 € der Fall, so zum Beispiel das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 12. Mai 2005; 2 Ss 278/05).
Die Grenze lässt sich bei gutwilligen Staatsanwälten und Richtern noch etwas verschieben, wenn man auf den Nettoschaden abstellt. Die Umsatzsteuer erhielte der Geschädigte nämlich nur erstattet, wenn er den Wagen tatsächlich reparieren lässt.
SOFORTKAUF
Ich habe gerade festgestellt, dass ich mein Wertpapierdepot mit einem fünfstelligen Betrag beleihen darf. Online. Zum Sofortkauf, sozusagen.
Vielen Dank, liebe Bank, aber ist schon wieder 2000?
UNBESTECHLICH
Junge Anwältinnen sind mitunter so freundlich:
„Sehr geehrter Herr Kollege Vetter, leider muss ich Ihrer Argumentation widersprechen…“
Und ich Trottel habe auch noch den Espresso bezahlt.
EX-KOLLEGEN
Es gibt Gerichtstermine. Und es gibt Gerichtstermine mit Anwälten aus dem Büro, wo du mal angefangen hast. Normalerweise ein Grund, sich freundlich zuzunicken. Nicht in deinem Fall, denn der Abschied 1995 war, sagen wir mal, eine Mischung aus Hochverrat und anschließender Christenverfolgung.
Dich ans Kreuz zu nageln haben sie aber nicht geschafft, trotz unzähliger Eingaben an die Anwaltskammer und zwei Kilo Dienstaufsichtsbeschwerden gegen einen der sachlichsten Staatsanwälte, die es jemals in dieser Stadt gab. Nicht dein Verdienst, sondern das eines Verteidigers, der sein bescheidenes Pauschalhonorar mehr als wert war und dessen Handynummer du noch heute gespeichert hast für den Fall, dass du mal wieder im Lichtkegel der Schreibtischlampe sitzt.
NÄCHSTER TERMIN: LETZTER APRIL
Herr E. hat gestern eine Ladung als Zeuge erhalten. Er soll am 11.04.2005 vor Gericht aussagen. Tja, jetzt stellt sich die Frage, ob man sich als Staatsbürger mal janz dumm stelle darf. Oder ob es eine Verpflichtung gibt, bei einem auf der Hand liegenden Irrtum beim Gericht nachzufragen.
Wir werden es möglicherweise erfahren, wenn ein Ordnungsgeld ergeht. Herr E. will nämlich aus bestimmten Gründen nicht erscheinen, so dass ihm die Ladung in dieser Form gelegen kommt. Herr E. stellt sich also auf den Standpunkt, dass er nicht ordnungsgemäß geladen ist. Basta.
(Herr E. ist übrigens derzeit nicht mein Mandant. Ich habe deshalb davon abgesehen, ihm ungebeten politisch korrekte Ratschläge zu erteilen.)
GOOGLES FLUCH
Wenn sich manche Überschriften oder Texte hochgegoogelt haben, kann es bei bestimmten Beiträgen durchaus zu Missverständnissen kommen (siehe Kommentar 18).
ZU VIEL GEZAHLT
Wir haben für das Jahr 2004 zu viel Umsatzsteuer gezahlt. Es handelt sich um 12,99 €. Freundlicherweise erstattet das Finanzamt den Betrag, da er über der Mindestgrenze von 1,00 € liegt.
Das gibt ’ne Sause.
HANDGREIFLICH
ÜBERZEUGT
Ein großer Düsseldorfer Verkehrsbetrieb hat jetzt doch die angemessenen Gebühren für eine Unfallschadenregulierung erstattet. Zunächst wollte der große Düsseldorfer Verkehrsbetrieb nur eine 0,9 Gebühr zahlen. Angeblich handelte es sich um eine unterdurchschnittliche Angelegenheit.
Der Verweis auf mittlerweile 70 Urteile, die in vergleichbaren Fällen die Regelgebühr von 1,3 zusprechen, überzeugte den großen Düsseldorfer Verkehrsbetrieb. Der Restbetrag wird jetzt überwiesen – wenn auch „allein im Erledigungsinteresse“.
FEHLER DER JUSTIZ
Wenn die Justiz Fehler macht, muss sie Bürger auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinweisen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem Fall hatten Rechtspfleger Beschwerden von Strafgefangenen falsch bearbeitet. Die Rechtsmittel wurden wegen dieses Fehlers als unzulässig verworfen. Die Gerichte hätten nach Auffassung des Verfassungsgerichts die Betroffenen ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass sie über einen Wiedereinsetzungsantrag doch noch zu ihrem Recht (auf sachliche Prüfung ihrer Eingaben) kommen könnten.
WENN WAS IST
„So, ich bin dann weg. Wenn was ist, ich bin nicht über Handy erreichbar.“
So was können nur Zivilrechtsanwälte sagen.
ADABEI
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