NEBENKOSTEN: BITTE NICHT TÄGLICH

Heute Nachmittag habe ich mir ein kleines Fleißkärtchen verdient. Mit einem Schriftsatz zu einer Nebenkostenforderung. Das liest sich letztlich recht fluffig, aber es steckt jede Menge nervtötendes Gewühle im Vertrag und den Belegen drin. Die „Probleme“ sind in solchen Fällen ja leider nicht gelb markiert.

Hier der Text an das Amtsgericht, damit sich der eine oder andere angehende Anwalt vielleicht doch noch mal Gedanken über seinen Berufswunsch macht:

In dem Rechtsstreit
D. / N.

ist die Klage unbegründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu.

Im Einzelnen:

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FUCHS UND SCHAF

In der aktuellen Printausgabe der Zeitschrift PCgo hat die Softwarefirma SlySoft eine ganzseitige Anzeige geschaltet. Sie wirbt für ihre legale Kopiersoftware „Clone DVD 2“. Mit dem Spruch „Man muss kein Kopierfuchs sein – Hauptsache es funktioniert“. Und einem eingängigen Bildmotiv: Schäfchen und Fuchs laufen in Herrchens offene Arme.

Im Anzeigentext fehlt jeder Hinweis darauf, dass Clone DVD 2 keine kopiergeschützten Materialien vervielfältigt. Warum auch? Immerhin gibt’s ja den Promotioncode für 10 US-$ Rabatt – „auf alle SlySoft-Produkte“. Da fällt der Frust beim Besuch der Seite gleich wesentlich geringer aus.

Ach ja, unten auf der Anzeige prangt in riesigen Lettern die URL von SlySoft.

Aber wehe eine Redaktion setzt in einem bestimmten Kontext einen Hyperlink dorthin, dann hagelt es Gerichtsurteile.

Das verstehe, wer will.

PERSÖNLICH

Gefangene müssen in Strafvollstreckungssachen persönlich angehört werden. Die Befragung per Videokonferenz, seit kurzem in der Haftanstalt Mannheim möglich, reicht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht aus. Die Videokonferenz könne den unmittelbaren Eindruck nicht ersetzen, heißt es in dem Beschluss. Außerdem lösten Kamera und Mikrofon bei Gefangenen möglicherweise Ängste aus.

Zulässig sei die Anhörung per Video, wenn der Gefangene zustimmt.

(Bericht auf dem NRW-Justizportal; Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)

GEDANKE

Da kam mir noch der Gedanke, dass es doch eigentlich ganz gut ist, meine Handynummer unten auf das Notebook zu kleben. Es soll ja ehrliche Finder geben, und den riskanten Weg zum Fundbüro erspart es auch.

Dann fünf Minuten gebraucht, um die abenteuerliche Kombination (Alt-Shift-Code-Leertaste oder so ähnlich) für das „+“-Zeichen auf dem Laminiergerät zu finden. Kleines Triumphgefühl, es ohne Rückfrage bei der Sekretärin geschafft zu haben.

VERLUSTBÜROS

Die Stiftung Warentest hat Fundbüros auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Das Ergebnis für Düsseldorf: niederschmetternd. Sogar von Unterschlagung ist die Rede, berichtet die NRZ.

VERFRÜHTE HÄME

Hinweis auf der 200 g – Dose „Ültje Erdnüsse geröstet und gesalzen“:

Dieses Produkt kann Spuren von Nüssen enthalten.

Wikipedia:

Die Frucht der Erdnuss ist botanisch eine Hülse, nicht eine Nuss im eigentlichen Sinne.