Der Bäcker im Kaufhof hat originelle Plakate:
„Brötchen der Woche: Laugenstange 0,99 €“
Der Bäcker im Kaufhof hat originelle Plakate:
„Brötchen der Woche: Laugenstange 0,99 €“
Was soll’s, wo wir heute schon über Telkos lästern, noch eine aktuelle Geschichte. Diesmal geht es um den Anbieter A…r.
Trotz einiger Mühen gelang es dem Mandanten nicht, sein Telefon nach der Umschaltung des Anschlusses in Gang zu bringen. Der technische Support von A…r konnte oder wollte nicht helfen. Deshalb kündigte der Mandant seinen Vertrag wegen Nichterfüllung. Zuvor hatte ihm ein befreundeter Techniker bestätigt, dass die Leitung tot ist.
A…r bestätigte die Kündigung, aber erst zum Oktober 2006. Seitdem werden die Grundgebühren fleißig abgerechnet. Ebenso emsig schreibt der Mandant Widersprüche.
Mit Schreiben vom 25. Juli fordert ein Inkassoinstitut die Hauptforderung seiner Kundin in Höhe von 157,72 € an und droht mit einer Klage.
Seltsam, denn:
Mit Schreiben vom gleichen Tag teilt A…r mit, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben worden ist. Das Kundenkonto ist demnach ausgeglichen. Was mir besonders gefällt, ist der letzte Satz auf der Gutschriftsanzeige:
„Dieses Schreiben wurde mittels EDV erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.“
Da ich nach meinen Ausflügen in die spannende Welt der Forensik normalerweise jeden zurückrufe, der es wünscht, habe ich dies auch bei einer Opferschutzorganisation gemacht. Die Dame erklärte mir, dass sie gestern Frau N., meine Mandantin, bei sich gehabt und mit ihr geplaudert habe.
Und dann wollte sie allerhand wissen. Zum Beispiel, was ich mit meiner Mandantin hinsichtlich der Anwaltskosten ausgemacht habe. Abgesehen davon, dass sie das auch Frau N. hätte fragen können, kam mir auch spontan das so genannte ANWALTSGEHEIMNIS in den Sinn.
Also besorge ich mir erst einmal grünes Licht von Frau N., bevor ich etwas sage. Besonders beliebt habe ich mich mit meiner Einsilbigkeit aber wohl nicht gemacht. Jedenfalls erweckte meine leicht pikierte Gesprächspartnerin den Eindruck, dass ihr Anwälte sonst alles erzählen.
Hat jemand Anspruch darauf, mit seinem Doktortitel angeredet zu werden? Nein, sagt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zimmerling.
Ich habe bei GMX nachgefragt, wie es denn um meinen DSL-Zugang zu Hause steht. Immerhin schon Anfang Juni bestellt, mit Termin 1. August 2005. Außer einer Bestätigungsmail habe ich bis heute nichts gehört; die Hardware ist auch nicht zugesendet. Sehr beruhigend, da Freenet mir am 9. August die Leitung kappt.
Die Antwort:
AW: Kunden – Nr. 16347539 Internet-Zugang
Liebes GMX-Mitglied,
wenden Sie sich bitte diesbezüglich an unseren Accountservice. Die Kollegen erreichen Sie Montags – Freitag zwischen 08.00 – 18.00 Uhr unter der 0180 / 3000 832 (09 Ct./Min.aus dem dt.Festnetz).
Oder wenden Sie sich per E-Mail an: as@gmx-internet-services.de
Mit freundlichen Grüßen
Uwe R.
GMX-Support-Team
Herr R., wie wäre es mit folgendem Text:
Vielen Dank für Ihre Mail. Wir haben sie an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Die Kollegen werden sich um schnelle Antwort bemühen.
Eine kleine, unvollständige Zusammenstellung einiger interessanter Links aus den letzten Tagen. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Europäische Zentralbank wegen Patentverletzung verklagt (Andrea Altefrone)
– Störsender soll Handys im Gefängnis unbrauchbar machen (Mathias Schindler)
– Henryk M. Broder vs. WinWin (Z)
– Angeklagte Ex-Manager schwitzen hinter Panzerglas (Tilman Hausherr)
– Neonazi-Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ erlaubt (Hartmut Nissen)
– Microsoft bietet Jugendlichen Prepaid-Kreditkarte für Xbox Live (Andrea Altefrone)
– Kerwebesuch kann bei Gefahr von Straftaten untersagt werden (Gerd Hoffmann)
– Ärzte dürfen Werbung machen (Hartmut Nissen).
„Greifen Sie ins Töpfchen … Benutzen Sie nach der Rasur eine Feuchtigkeitscreme, aber trocknen Sie sich vor dem Einreiben nicht das Gesicht ab. So kann die Creme tiefer eindringen.“
BEST LIFE (Für Männer, die das Leben kennen), 04/2005, S. 63
Ich guck‘ lieber eine DVD.
Ein bekannter Kölner Staatsanwalt möchte zwei Einbrecher überführen – anhand ihrer Ohrabdrücke. Die Täter sollen an zahlreichen Wohnungstüren gelauscht haben, bevor sie ihre Einbrüche begingen. Laut Express hat sich ein eingeschalteter Ohrengutachter geradezu euphorisch über die Möglichkeiten seiner Wissenschaft geäußert.
Diese Begeisterung wird nicht überall geteilt:
Der Ohrabdruck ist noch nicht als eindeutiges Identifikationsmerkmal einzustufen. Daher stellt das Verfahren der Identifikation anhand der Merkmale des Ohres lediglich eine Ergänzung zu bestehenden Identifikationsverfahren dar.
Meine Kollegin hat sich für zweieinhalb Wochen in den Urlaub nach Norwegen verabschiedet. Während Mama und Papa das Wohnmobil einräumten, tippte ihre Tochter heute bei mir einen kleinen privaten Merkzettel auf dem Computer:
für die reise
ein wonmudil ein zelt spielzaug anzisachen zanbürste zanpaster hantug seife betbezug betdeke kopfkisen
schuhe besteg teler gleser kuscheltir buch
hendi potmone malsachen fotoaperat babeanzug
schampu
(C) Sophie
Ein Mandant möchte einen Autofahrer anzeigen. Der andere ist auf einer innerstädtischen Ausfallstraße stur links gefahren. Mit normalem Tempo.
Ich persönlich gebe der Anzeige wenig Aussicht auf Erfolg:
§ 7 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung:
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen … Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Der Mandant will den Paragrafen in der Firma rumzeigen. „Jede Wette, dass das keiner weiß.“
„Bitte rufen Sie mich an. Es geht um Ihr Auto. Danke!
M. Leyhausen“
Lieber M. Leyhausen, bitte pfriemeln Sie mir keine Visitenkarten in den Seitenspiegel. Die quellen so unappetitlich, nach einem Sommerregen.
Ein Anwalt mit zwei Gesichtern:
Seit über einem Jahr führe ich ein Doppelleben.
Meist ist es von geradezu aufreizender Biederkeit.
Manchmal ziehe ich aber auch durch Süd- und Ostdeutschland, miete Wohnungen und begehe überhaupt alle Arten von Eingehungsbetrügen. Jedenfalls sagen dass die Polizeibeamten, die mich in regelmäßigen Abständen anrufen.
Oder einem gestohlenen Personalausweis.
Dürfen Firmen, die eine Rechtsabteilung haben, auch in einfach gelagerten Abmahnungsfällen Anwälte einschalten? Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet über widersprüchliche Urteile.
„Open Air Blogging“, am 6. August 2005 in Offenbach. Am Strand. Mehr im M-E-X-Blog.