NICHT JEDER ABSCHIED SCHMERZT

Eine Mandantin verabschiedet sich aus meinem Kundenkreis. Ich habe mich geweigert, bei ihrer Rechtsschutzversicherung falsche Angaben zu machen.

Es ging um die Frage, seit wann ein Mietrückstand besteht. Die erste offene Miete fiel noch in die Wartezeit des Versicherungsvertrages. Mit der Folge, dass die Mandantin keinen Rechtsschutz bekommen konnte. Weder für eine Räumungs- noch für eine Zahlungsklage.

Aber vielleicht findet sie ja einen Dummen.

WARNUNG VOR MODEFARBEN

Ich danke der Hausordnung des Landgerichts Köln, nach der das Gebäude offensichtlich spätestens um 20 Uhr komplett geschlossen wird. Ansonsten würde ich – seit 9.30 Uhr heute Früh – wahrscheinlich immer noch im Gerichtssaal sitzen.

Trotzdem bin ich ganz gut gelaunt. Weil es schlechter laufen könnte. Weil gleich das Pizzataxi kommt. Und weil der schlammfarbene Anzug, den ich mir bestellt habe, wirklich so aussieht.

LEBEN(DIG)

Sehr schön:

„die blogger“ sind die erste gruppe der ich mich freiwillig als mitglied zuordnen lasse, auch weil sie so wunderbar heterogen sind. alle, selbst die mit kubrick-design sind anders. sehr anders. individuell bis zum umfallen. ich übertreibe ein klein bisschen, aber statt zu sagen „ich bin blogger“, könnte man auch sagen „ich bin anders“. oder „ich bin irgendwie“. oder „ich bin so“. lies mich und du weisst wer schreibt. oder auch nicht.

EHRLICH

Da unser Kopierer auch scannt, stellte sich vor kurzem die Frage, wie man die PDFs durchsuchbar gestaltet. Denn nur so sind umfangreichere Dokumente, wie zum Beispiel Ermittlungsakten, auf dem Notebook einigermaßen ansteuerbar.

Also mal bei der Kopiererfirma gefragt und damit gerechnet, dass ein Angebot für eine teure Lösung kommt. Stattdessen der ehrliche Hinweis, dass es für die Konvertierung kleine, feine Programme gibt.

Neben dem Gerät als solchen und dem Service noch ein Grund mehr, mit Konica Minolta zufrieden zu sein.

DOPPELLEBEN

Spiegel online:

Ein Rechtsanwalt aus Münster hat elf Banküberfälle auf Geldinstitute in Nordrhein-Westfalen gestanden. Das Amtsgericht Münster erließ inzwischen Haftbefehl. Als Motiv für die Überfälle, bei denen er über eine viertel Million Euro erbeutet hatte, gab der Jurist Spielsucht an.

ANGEKOMMEN ?

Ich habe gerade ein Fax geschickt? Ist das angekommen?

Angeblich wurde diese Frage heute Morgen schon dreimal gestellt. Wundert mich nicht, wenn man im Sekretariat manchmal Neigungen hat, den Kalk von den Wänden zu kratzen.

MEIN NAME IST …

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Dieser Spruch muss möglicherweise umgeschrieben werden. Jedenfalls könnte man dies aus einer bemerkenswerten Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts schließen. In der Pressemitteilung vom 25. Mai 2005 zu einem Urteil heißt es:

Dem Kläger kann nicht vorgeworfen werden, seine Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung missachtet zu haben. Nach der am 1.7.2003 in Kraft getretenen Neuregelung des § 37b SGB III ist der Arbeitslose nach Kenntnis vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses zur „unverzüglichen“ Meldung beim Arbeitsamt (der Agentur für Arbeit) verpflichtet. Der Senat folgert aus systematischen Erwägungen und dem Zweck der Regelung, dass der Arbeitslose seine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung nicht verletzt, wenn er sich auf Grund unverschuldeter Rechtsunkenntnis nicht innerhalb des objektiv gebotenen Zeitraums meldet. Nach den Feststellungen des LSG trifft den Kläger hinsichtlich der fehlenden Kenntnis von der Meldeobliegenheit kein Fahrlässigkeitsvorwurf.

(Link gefunden im FINBLOG)

DEUTSCHKENNTNISSE

Schöffe kann jeder Deutsche werden. Aber längst nicht jeder Deutsche spricht auch die deutsche Sprache. Rheinland-Pfalz reagiert laut Spiegel online mit einem Gesetzentwurf auf Fälle, in denen sich herausstellte, dass Laienrichter wegen Sprachproblemen der Verhandlung nicht folgen konnten.

MILLIONEN FÜR MILLIONEN

Die Verbraucherzentrale NRW feiert sich selbst:

“Mehr als 4,5 Millionen Mal war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 schriftlich, persönlich, telefonisch oder bei Veranstaltungen eine gefragte Ansprechpartnerin.”

Geradezu unglaubliche Zahlen. Wie bewältigt man so einen Massenansturm? Gibt es Sonderzüge zum Beratungscenter? Haben Deutschlands Callcenter keine Kapazitäten mehr?

Die Wahrheit hat Andreas Kunze (FINBLOG) aus dem Geschäftsbericht der Verbraucherzentrale recherchiert. Von den 4,5 Millionen Anfragen sind 3,1 Millionen „Internet-Nutzer“. Oder sollte es vielleicht besser heißen: schnöde Klicks?

Interessant auch, dass die Verbraucherzentrale laut FINBLOG von einer Bank 50.000-Euro-„Spenden“ annimmt. Und in der Publikation, für die das Geld angeblich verwendet wird, die Konkurrenz des Mäzens auseinander nimmt.

MANDAT ZU VERGEBEN

Nach der „vertraulichen“, gleichwohl aber unverlangten Anfrage kam jetzt tatsächlich der Anruf von Frau Saller. Die Telefonnotiz:

Bittet um RR: ihre Kooperationsanfrage für den Bereich Klagewellen vom 25. April 2005; haben Sie nun daran Interesse? Wenn ja, müsste ein Termin zur Besprechung vereinbart werden.

Falls jemand denen mal Feuer unterm Hintern machen möchte, stelle ich gern eine Vollmacht aus.

„MICH“ REICHT NICHT

Viele gewerbliche Verkäufer bei ebay platzieren die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung auf der „mich“-Seite. Dies ist unzulässig, zumindest wenn es nach dem Oberlandesgericht Hamm geht. Unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“ und dem Punkt „mich“ vermute niemand eine Belehrung über das Widerrufsrecht, da die Belehrung kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen sei.

(Urteil vom 14. April 2005; 4 U 2/05; danke an das pressebüro düsseldorf für den Hinweis)

MEINE MAIL

Disclaimer, eine für mich neue Variante:

Diese Nachricht und alle Anhänge sind Eigentum von … und dann das übliche Blabla.

Wäre vielleicht keine Erwähnung wert, gäbe nicht ausgerechnet eine mittelgroße Anwaltskanzlei so was von sich.

MÜHSELIG

Das Leben als Anwalt kann mühselig sein. Wenn man zum Beispiel eine Forderung einklagt, die sich aus komplizierten Rechnungsposten ergibt. Dann teilt die erste Richterin, die am Landgericht mit der Sache befasst ist, ihre Bedenken mit. Sie bemängelt diese Position und jene Berechnungsweise, beklagt im Juristendeutsch, die Klage sei „nicht schlüssig“.

Es wird also fleißig nachgebessert. 15 Seiten Schriftsatz, Tabellen inklusive, etliche Anlagen. Mittlerweile ist ein Jahr ins Land gegangen. Ein anderer Richter ist zuständig. Der kann zwar nicht verstehen, was seine Vorgängerin zu bekritteln hatte; dafür hat er aber andere Probleme entdeckt.

Um es abzukürzen: An der Klage, die aus dem Jahr 2001 stammt, haben sich danach noch zwei weitere Richterinnen abgearbeitet. Jeweils mit dem Ergebnis, dass Bedenken gegen die „Schlüssigkeit“ bestehen. Und zwar jeweils neue.

Na ja, jetzt wurde die Sache erneut vertagt. Die derzeitige Richterin will schriftlich darauf hinweisen, was ihr an der Klage nach wie vor Kummer bereitet.

Ich blinzle in die Sonne und freue mich.

Mein Mandant ist der Beklagte.