LINKS

Eine kleine Zusammenfassung interessanter Links, auf die mich Leser hingewiesen haben:

Landesregierungen setzen auf private Gefängnisse: Lebenslänglich in der Knast AG (danke an Uwe Tetzlaff).

Anwalt klagt wegen Juristenwitzen (danke an Wapiti Mathias Schindler und Hartmut Nissen).

Fehler in Googles Gmail ermöglichte Lesen fremder Mails (danke an Frank).

Anwältinnen jetzt auch in Hosen (danke an Marc Wickel).

Neues Blog mit Mut zur Meinung: Beamtendreikampf (danke an Jaso).

Vorwiegend für Examenskandidaten: Prüfungsrechte des Bundespräsidenten (danke an Uwe Tetzlaff).

Kartenzahlung besser nur nüchtern (danke an Volker).

1 CENT

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt an Arbeitslose mitunter eine Mini-Unterstützung von 1 Cent pro Monat. Das allerdings aus nachvollziehbaren Gründen, wie Spiegel online berichtet. Den Bedürftigen, denen das Einkommen des Partners angerechnet wird, soll die Krankenversicherung erhalten bleiben.

CANNABIS AM STEUER

Gelegentliche Cannabiskonsumenten werden sich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts freuen. Das Gericht gab auf Grund einer Verfassungsbeschwerde einem Autofahrer seinen Führerschein zurück, obwohl in dessen Blut noch der Wirkstoff THC nachgewiesen wurde. Tatsächlich hatte der Mann zuletzt 16 Stunden vor Fahrtantritt Haschisch geraucht. Die nachgewiesene Menge war nur knapp die Hälfte des derzeitigen Grenzwertes, ab dem eine Fahruntüchtigkeit angenommen wird.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts gilt auf Grund verfeinerter Nachweismethoden nicht mehr der Grundsatz, dass jemand schon deshalb „unter dem Einfluss berauschender Substanzen“ steht und damit zumindest ordnungswidrig handelt, bloß weil irgendwelche Konzentrationen nachgewiesen werden können. Da die Wirkstoffe mit den verbesserten Tests noch teilweise tage- und sogar wochenlang nachweisbar seien, müsse in solchen Fällen auch konkret festgestellt werden, ob die Konzentration tatsächlich die Fahreigenschaft beeinflusst.

Die Entscheidung dürfte auch auf Ecstasy- und sonstigen Medikamentenkonsum übetragbar sein.

Interessant ist auch, dass der Beschluss ausdrücklich eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 des Grundgesetzes rügt. Damit wird (erneut) klargestellt, dass der Eigenverbrauch von Cannabis ein Verhalten ist, das der Staat zu tolerieren hat.

Zur Pressemitteilung.

OFFENBAR

Obergerichtsvollzieher S. aus D. teilt mit:

Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird eingestellt. Der Schuldner ist offenbar verzogen. Die Namensschilder sind entfernt.

Ich könnte dieser messerscharfen Logik eher folgen, wenn der Gerichtsvollzieher auch mal geklingelt und sich überzeugt hätte, dass jetzt andere Leute in der Wohnung leben. Aber bei manchen Vollstreckungsbeamten liegt die Betonung eh auf dem zweiten Teil.

JANUAR

Du weisst es ist Januar, wenn Briefe von Wirtschaftsprüfern eintrudeln, die für die Jahresabschlüsse ihrer Mandanten eine „vollständige Zusammenfassung aller laufenden Verfahren einschließlich Bewertung der rechtlichen Risiken und eingehende Informationen über bekannte Ansprüche, die Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden könnten“ anfordern.

Und kein Wort darüber verlieren, ob und wie diese Arbeit vergütet wird.

MARIAH

Kreditkartenbelege mit dem eigenen Namen unterschreiben – einfach langweilig. Außerdem prüft ja sowieso niemand, ob die Unterschrift passt.

Ob man allerdings so weit gehen sollte wie John Hargrove in seiner witzigen Dokumentation (Fake-Gefahr nicht ausgeschlossen), sollte man sich lieber zweimal überlegen. Der unterschreibt sogar leserlich mit Mariah Carey und keinem fällt es auf.

Die Kündigung der Kartenfirma wäre bei uns aber sicher nur eine Frage der Zeit. Und strafbar wird es spätestens, wenn man auf den Trichter kommt, den Ausgleich der Belege mit der Begründung abzulehnen, dass die Unterschrift nicht stimmt.

(Link gefunden bei vowe dot net)

ERLEDIGT

Schwarzfahrer. Dieser Vorwurf hat meine Mandanten doch hart getroffen. Auf mein Schreiben an den Anwalt der Bahn kam jetzt die Antwort:

Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

nach Prüfung des Sachverhaltes sieht meine Mandantin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz einmalig von ihrer Forderung ab.

Bitte betrachten Sie die Angelegenheit als erledigt.

VERLOREN

Brief eines Richters:

Die Akte zum Verfahren D. ./. S. ist bedauerlicherweise seit November 2004 nicht mehr auffindbar. Alle diesbezüglichen Nachforschungen sind bislang erfolglos geblieben. Die Hoffnung, dass die Akte gleichwohl noch irgendwo auftauchen könnte, wird immer geringer.

Es folgt dann ein Vergleichsvorschlag, den der Richter wohl aufgrund dessen macht, was er vom Prozess im Kopf hat. (Immerhin hat er anscheinend die Akte gelesen, bevor sie verschwunden ist.) Für mich hört sich die Idee gar nicht übel an; wir werden zustimmen.

Wenn die Gegenseite nicht einverstanden ist, muss zunächst die Akte rekonstruiert werden. Dazu schicken die Anwälte dann ihre Unterlagen samt der vom Gericht erhaltenen Schreiben ein und der Geschäftsstellenbeamte kopiert sich alles wieder zusammen.

WASSERTRENSEN

Mein Patenkind Sophie ist jetzt bald 8. Obwohl ich mit ihr in Filme wie „School of Rock“ gegangen bin, kriegt sie – Reitstunden. Für mich als freigiebigen Menschen eine wunderbare Gelegenheit, durch Lektüre des Prospekts der Pferdesporthandlung Loesdau in neue Sprachwelten vorzustoßen.

Da gibt es Abschwitzdecken, Ballistol animal, Jeans-Schabracken, Kardätschen, Stretch-Anbindestricke, Gummiknochen, Verziehmähnenkämme, Gummistriegel, Kräuter-Lecksteine, Melkfett, Strahlsan, Neopren-Hufglocken, Gel-Sattelgurte, Schweifriemen-Ringe, Leder-Longiergurte („extrastark“), Lammfellsattelsitze, Gummigebiss-Wassertrensen, Western-Sporen „Roping“, Liverpoolkandaren, Zweispännerleinen, Kunststoffpfähle mit integrierten Isolatoren, Gesäßlederreithosen („Husar“) und Nubuk-Reitletten.

Jetzt will ich sie doch mal bringen und gucken, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht.

ANONYME GEBURT

Nach einem Bericht der FAZ (leider nur für Abonnenten zugänglich) ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Mitarbeiter einer Neusser Klinik und zwei Mütter. Die Frauen hatten im Jahr 2003 von der Möglichkeit einer „anonymen Geburt“ Gebrauch gemacht; ihre Kinder galten seitdem als Vollwaisen.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wird jetzt geprüft, ob eine Personenstandsfälschung sowie Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegen.

Die Betroffenen werden sich darauf berufen, dass die Kinder ansonsten wahrscheinlich gar nicht zur Welt gekommen wären.

(Danke an alef für den Link)

ABGABE

Auch auf PCs soll eine urheberrechtliche Abgabe fällig werden. Das Landgericht München legte in einer Art Musterprozess 12 Euro fest. Näheres bei heise online.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

GERANGEL

Jetzt geht das Gerangel los, wie hoch die Geschäftsgebühr nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bemessen ist. „Normal“ ist 1,5, das ist auch die Mittelgebühr. Ist die Sache aber weder schwierig noch umfangreich, ist dieser Satz auf 1,3 gekappt.

1,3 ist also die Gebühr für normale Fälle. Nicht sehr überraschend verlangen Autoversicherer bei Unfallregulierungen, dass die Gebühr weiter reduziert wird. Offensichtlich hat man sich dort auf 0,9 eingeschossen.

Mir ist das seit der Gesetzesnovelle (Juli 2004) drei- oder viermal passiert. Ich habe jedesmal widersprochen und Kopien aus dem Kommentar Baumgärtel RVG beigefügt, der mit schöner Begründung und Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu dem Ergebnis kommt:

Eine weitere Begrenzung der Schwellengebühr unter einen Gebührensetzrahmen von 1,3 kann daher nicht in Betracht kommen.

Mindestens zwei der reluktanten Versicherungen haben daraufhin gezahlt.

„SELBSTJUSTIZ“

Meine Kollegin hatte Samstag ihr Auto um die Ecke geparkt, ziemlich dicht vor einem Laternenmast. Als sie wieder zum Wagen kam, lag ein Fahrrad auf der Kühlerhaube. Das Rad war an den Laternenmast gekettet. Samstag war ein stürmischer Tag.

Ein dicker Kratzer in der Motorhabe, das Scheinwerferglas gesplittert. Mein Rat: „Ruf´ die Polizei.“ Die interessierte sich allerdings nicht für den Fall. Keine Straftat, sondern eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Nicht ganz von der Hand zu weisen.

Da in den umliegenden Häusern niemand aufmachte oder sich für das Fahrrad verantwortlich fühlte, blieb nur eins: das Rad sichern, und zwar mit einem schönen, dicken Schloss. Und ein Zettel dazu mit Adresse und Handynummern.

Sonntagnachmittag dann der zu erwartende Anruf. Xanthippe tobt am Telefon und droht mit der Polizei. Selbstjustiz wäre das, jawohl. Doch bei den Kollegen in Grün, die jetzt wenigstens rauskommen, erhält sie eine Abfuhr. Die finden nämlich, dass so was noch unter erlaubte Selbsthilfe fällt, vor allem wenn sich andere Polizisten geweigert haben, an Ort und Stelle zu erscheinen.

Anders formuliert: Selbst wenn man Gewalt annehmen will, fehlt es für eine Nötigung an der Verwerflichkeit der Mittel – Zweck – Relation. Insbesondere deswegen, wie einer der Beamten gar nicht dumm ergänzte, „da Wohnung der Halterin ja nur 20 Meter und Büro nur 30 Meter weg sind und genug Handynummern auf dem Zettel standen“.

Der Fahrradbesitzerin blieb also nichts anderes übrig, als Namen und Adresse rauszurücken. Bei der Gelegenheit stellten die Beamten dann auch gleich noch fest, dass der Schaden sehr gut von dem umgefallenen Fahrrad stammen kann und dass weder das Auto noch wir so aussehen, als hätten wir es nötig, irgendwelchen Leuten was anzudichten.

Dafür wiederum hätte ihm Xanthippe gern die Augen ausgekratzt.