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Der law blog ist ab sofort auch unter der Adresse www.lawblog.de erreichbar. Vorerst ist es nur eine Umleitung. Aber demnächst ist ein kompletter Umzug geplant.
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Gestern Abend zum ersten Mal Pizza online bestellt. Mit dem Besuch gewettet, dass nach fünf Minuten jemand anruft und sich die Bestellung vorsorglich bestätigen lässt (5 Euro) oder dass niemand anruft, aber auch keiner kommt (10 Euro).
Verloren. Aber die Pizza war nicht übel.
Im wunderbaren Großmandat geht es am Landgericht heute erneut zur Sache. Besonders spannend, weil die Gegenseite einen Gegenangriff probiert. Ich weiß zwar nicht, ob das Gericht bei der Qualität des gegnerischen Vortrages überhaupt ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Anordnung erlassen hätte. Jedenfalls war es von uns kein Fehler, schon mal vorsorglich alle in Frage kommenden Landgerichte mit Schutzschriften zu bepflastern. Denn so wusste das Gericht, dass wir uns – mit hoffentlich guten Gründen – wehren werden und räumte uns Gelegenheit ein, auf den Antrag eingehend zu erwidern.
Das wiederum war mit einigem Aufwand verbunden. Ladung und Antrag kamen am Donnerstag, heute ist schon Termin. Dank tatkräftiger Hilfe konnte ich dann gestern 20 Seiten Schriftsatz und 80 Seiten Anlagen an Gericht und Gegner faxen. Zumindest bei Letzterem sorgte das dafür, dass er noch abends erwiderte. Mit viel Papier. Aber wenig Substanz.
Hoffe ich zumindest. Was die Sache für uns heikel macht ist der Umstand, dass auch unsere Eilanträge bisher, sagen wir mal, nur bedingt erfolgreich waren. Wenn die Gegenseite jetzt mehr Erfolg hat, wäre das für unser eigenes Mandat psychologisch nicht sehr günstig. Denn der Reflex „Warum schaffen die das, wir aber nicht?“ ist durchaus nachvollziehbar und anglo-amerikanischen Mandanten geradezu angeboren. Da hilft es auch wenig darüber zu dozieren, dass unterschiedliche Richter halt unterschiedliche Meinungen und Temperamente haben.
Gegen 13 Uhr sind wir schlauer.
Nach Auffassung des Landgerichts München I haben Privatpersonen das Recht, Domains mit Fantasienamen („Sexquisit“) in unbegrenzter Zahl auf sich zu reservieren. Sittenwidriges Domain-Hamstern liege erst dann vor, wenn die Domains zum Kauf angeboten würden. Dann können eine wettbewerbswidrige Behinderungsabsicht vorliegen, berichtet beck-aktuell.
(danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)
Am ersten Hauptverhandlungstag im April fehlten 2 von 5 Zeugen. Diesmal kam nur einer. Trotz Vorführbefehlen und Ordnungsstrafen. Wie es aussieht, können wir im nächsten, unvermeidlichen Termin dann auch mal über eine Einstellung nachdenken. Die normative Macht des Faktischen höhlt eben den Eifer auch der rührigsten Strafverfolger.
Der Frust ist weitgehend hausgemacht. Das hat man eben davon, wenn man stoisch jeden wegen Drogendelikten („mindestens dreimal in einem nicht näher bestimmbaren Zeitraum zwischen September 2002 und Februar 2003“) anklagt, der mal mit jemanden telefoniert hat, der möglicherweise jemanden kennt, von dem jemand behauptet hat, er verkaufe Marihuana.
Auch ein Nebenjob: Die Neusser Rechtsanwältin Dr. Gabriele Post gibt Lachseminare, berichtet der Express. „Ich bringe die Seminarteilnehmer dazu, sich ihre Lachfähigkeiten wieder abzurufen und auch gezielt einzusetzen. Es ist erwiesen, dass lachende Menschen als viel kompetenter wahrgenommen werden“, schwärmt die Juristin.
Für sie ist eine Minute Lachen ebenso viel wert wie eine halbe Stunde Entspannungstraining. Nach dem fünfstündigen Seminar (80 Euro) dürfte man also ziemlich relaxt sein. Die Termine stehen hier.
Die brandaktuelle Kommentierung zu „Online-Auktionen“ im neuen mehrbändigen AnwaltKommentar zum BGB steht als Leseprobe (25 Seiten PDF) im Internet. Autoren sind der Düsseldorfer Juraprofessor Ulrich Noack und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Sascha Kremer (Vertretbar.de).
Eine Mutter ersticht ihren sechsjährigen Sohn und ihre 15 Monate alte Tochter – und wird hierfür weder bestraft noch in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Wie das geht, berichtet Gisela Friedrichsen.
Während des 13. EDV-Gerichtstags, der ab dem 15.09.2004 in Saarbrücken stattfinden wird, veranstalten die LAWgical-Redakteure Ralf Zosel und Jochen Notholt zum zweiten Mal einen Gesprächskreis zu freien juristischen Online-Projekten – dieses Mal betitelt “JurA … Ich Mach’s Online!”. Der Gesprächskreis beginnt am Donnerstag, 16.09., um 15.00 Uhr in Hörsaal Nr. 119. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Wie wird aus einem Verkehrsunfall ein Mord?
Dieser Frage geht Gisela Friedrichsen in einer spannenden Gerichtsreportage nach.
(danke an Andrea Altefrone für den link)
Die Anhörungen in Asylverfahren sind nicht immer ein besonderer Ausweis der Rechtsstaatlichkeit. Vor allem, wenn sich im Protokoll zeigt, wie voreingenommen der Einzelentscheider tatsächlich ist. So diktiert einer die Äußerungen meiner Mandantin, die aus einem afrikanischen Dialekt übersetzt wurden, permanent so ins Protokoll:
> Ich gebe vor, nicht zu wissen, ob ich seit Mitte oder Ende 2003 in Deutschland bin.
> Ich gebe jetzt vor, dass ich die sudanesische Staatsangehörigkeit besitze.
> Ich will hier vorgeben, dass ich nicht weiß, von welchem Stamm ich komme.
> Ich gebe vor, dass ich keine authentischen Personalpapier vorlegen kann.
So geht das über Seiten. Ich frage mich, ob der gute Mann seine Meinung, dass Asylbewerber ja doch nur lügen, nicht für die Entscheidungsgründe aufheben kann?
Kleine Diskussion mit dem Richter, mal wieder:
Haben Sie Ihre Robe vergessen?
Nein, die ist in meiner Tasche.
Wollen Sie sie nicht anziehen?
Nein.
Warum nicht, wenn ich fragen darf?
Am Amtsgericht in Zivilsachen sind Anwälte nicht verpflichtet, ihre Amtstracht zu tragen. Das ist seit einigen Jahren so geregelt. Ich finde das gut, und deshalb ziehe ich die Robe nicht an.
Ach so.
Aber wenn Sie Wert drauf legen, ziehe ich sie gerne an.
Ne, ne, lassen Sie nur.
ZUGEHÖRT
Die Justizministerin rückt vom großen Lauschangriff auf Anwälte ab. Das Besprechungszimmer bleibt also weiter eine Tabuzone, berichtet t-online.
Sehr beruhigend. Kaffeehausbesuche und Parkspaziergänge hätte man auch schnell über gehabt.
Telefonate, die Staatsdiener ohne Gruß mit dem Satz
„Meinen Sie Ihren Antrag eigentlich ernst?“
beginnen, nehmen meist kein gutes Ende. Zumindest aus Sicht des Anrufers. Hätte er sich aber selbst denken können, dass ich nicht acht Seiten schreibe, um dann umzufallen. Kleine Anmache und arroganter Ton sind dafür definitiv zu wenig.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Im Godesberger Tunnel strecken Autofahrer gern den Po in Richtung Radarkamera. Der Express druckt einschlägige Po-sitive ab. Was ich nicht verstehe, ist die Aussage, dass die Stadt einfach dem Halter die Strafe aufgedrückt haben soll, statt den Fahrer zu ermitteln. Wenn sich der Halter dagegen gewehrt hätte, wären seine Chancen vor Gericht nicht schlecht gewesen. Schließlich muss der Halter nur im ruhenden Verkehr für sein Auto den A…. hinhalten. Und wir wüssten endlich, ob man Menschen auch anhand ihres Hinterns identifizieren kann.