NUTZLOS

Verfahrenseinstellung ohne Akteneinsicht. Da kommt man sich als Verteidiger richtig nutzlos vor. Andererseits stellt sich natürlich die Frage, warum es erst eines Anwaltsschreibens bedurfte, um zu erkennen, dass an der Sache nichts dran ist. Nach immerhin 7 Monaten.

BLOGGER FÜLLEN DIE ZEITUNG

BLOGGER FÜLLEN DIE ZEITUNG

Die Frankfurter Tageszeitung „News“ will, so ist zu hören, öfter mal eine Seite mit Blogzitaten füllen. Das wird natürlich kontrovers diskutiert und bewegt sich urheberrechtlich eher in einer Grauzone. Ob zulässig oder nicht, können ja die Experten im Urheberrecht diskutieren und (früher oder später) die Gerichte entscheiden, wenn die Zeitung standhaft bleibt.

Ich persönlich finde es eigentlich nicht so schlimm, was die „News“ macht. Immerhin wird doch die Quelle genannt. Und die Zitate gehen offensichtlich auch nicht über den Rahmen hinaus, in dem sich auch Blogger gegenseitig zitieren. (Was wären wir an hektischen Tagen ohne Copy & Paste?) Dass bloggende Journalisten, Schriftsteller und solche, die sich dafür halten, weniger begeistert, kann ich allerdings auch nachvollziehen.

(danke an „Doc“ Marc für den link)

ARM DRAN

Ein Frankfurter Rechtsanwalt studiert jetzt Englische Philologie. Seine Begründung: Als Rechtsanwalt kann er kein ausreichendes Einkommen erzielen. Mit diesem Argument wollte er sich jedenfalls um die neu eingeführte Studiengebühr drücken. Damit blitzte er allerdings vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ab, berichtet beck-aktuell.

Welche Einkommensperspektiven bietet denn Englische Philologie?

PIZZA ONLINE

Gestern Abend zum ersten Mal Pizza online bestellt. Mit dem Besuch gewettet, dass nach fünf Minuten jemand anruft und sich die Bestellung vorsorglich bestätigen lässt (5 Euro) oder dass niemand anruft, aber auch keiner kommt (10 Euro).

Verloren. Aber die Pizza war nicht übel.

REFLEXE

Im wunderbaren Großmandat geht es am Landgericht heute erneut zur Sache. Besonders spannend, weil die Gegenseite einen Gegenangriff probiert. Ich weiß zwar nicht, ob das Gericht bei der Qualität des gegnerischen Vortrages überhaupt ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Anordnung erlassen hätte. Jedenfalls war es von uns kein Fehler, schon mal vorsorglich alle in Frage kommenden Landgerichte mit Schutzschriften zu bepflastern. Denn so wusste das Gericht, dass wir uns – mit hoffentlich guten Gründen – wehren werden und räumte uns Gelegenheit ein, auf den Antrag eingehend zu erwidern.

Das wiederum war mit einigem Aufwand verbunden. Ladung und Antrag kamen am Donnerstag, heute ist schon Termin. Dank tatkräftiger Hilfe konnte ich dann gestern 20 Seiten Schriftsatz und 80 Seiten Anlagen an Gericht und Gegner faxen. Zumindest bei Letzterem sorgte das dafür, dass er noch abends erwiderte. Mit viel Papier. Aber wenig Substanz.

Hoffe ich zumindest. Was die Sache für uns heikel macht ist der Umstand, dass auch unsere Eilanträge bisher, sagen wir mal, nur bedingt erfolgreich waren. Wenn die Gegenseite jetzt mehr Erfolg hat, wäre das für unser eigenes Mandat psychologisch nicht sehr günstig. Denn der Reflex „Warum schaffen die das, wir aber nicht?“ ist durchaus nachvollziehbar und anglo-amerikanischen Mandanten geradezu angeboren. Da hilft es auch wenig darüber zu dozieren, dass unterschiedliche Richter halt unterschiedliche Meinungen und Temperamente haben.

Gegen 13 Uhr sind wir schlauer.

HAMSTERN

Nach Auffassung des Landgerichts München I haben Privatpersonen das Recht, Domains mit Fantasienamen („Sexquisit“) in unbegrenzter Zahl auf sich zu reservieren. Sittenwidriges Domain-Hamstern liege erst dann vor, wenn die Domains zum Kauf angeboten würden. Dann können eine wettbewerbswidrige Behinderungsabsicht vorliegen, berichtet beck-aktuell.

(danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)

STOISCH

Am ersten Hauptverhandlungstag im April fehlten 2 von 5 Zeugen. Diesmal kam nur einer. Trotz Vorführbefehlen und Ordnungsstrafen. Wie es aussieht, können wir im nächsten, unvermeidlichen Termin dann auch mal über eine Einstellung nachdenken. Die normative Macht des Faktischen höhlt eben den Eifer auch der rührigsten Strafverfolger.

Der Frust ist weitgehend hausgemacht. Das hat man eben davon, wenn man stoisch jeden wegen Drogendelikten („mindestens dreimal in einem nicht näher bestimmbaren Zeitraum zwischen September 2002 und Februar 2003“) anklagt, der mal mit jemanden telefoniert hat, der möglicherweise jemanden kennt, von dem jemand behauptet hat, er verkaufe Marihuana.

LACHEN IST GESUND

Auch ein Nebenjob: Die Neusser Rechtsanwältin Dr. Gabriele Post gibt Lachseminare, berichtet der Express. „Ich bringe die Seminarteilnehmer dazu, sich ihre Lachfähigkeiten wieder abzurufen und auch gezielt einzusetzen. Es ist erwiesen, dass lachende Menschen als viel kompetenter wahrgenommen werden“, schwärmt die Juristin.

Für sie ist eine Minute Lachen ebenso viel wert wie eine halbe Stunde Entspannungstraining. Nach dem fünfstündigen Seminar (80 Euro) dürfte man also ziemlich relaxt sein. Die Termine stehen hier.

MACH ES ONLINE

Während des 13. EDV-Gerichtstags, der ab dem 15.09.2004 in Saarbrücken stattfinden wird, veranstalten die LAWgical-Redakteure Ralf Zosel und Jochen Notholt zum zweiten Mal einen Gesprächskreis zu freien juristischen Online-Projekten – dieses Mal betitelt “JurA … Ich Mach’s Online!”. Der Gesprächskreis beginnt am Donnerstag, 16.09., um 15.00 Uhr in Hörsaal Nr. 119. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

VOREINGENOMMEN

Die Anhörungen in Asylverfahren sind nicht immer ein besonderer Ausweis der Rechtsstaatlichkeit. Vor allem, wenn sich im Protokoll zeigt, wie voreingenommen der Einzelentscheider tatsächlich ist. So diktiert einer die Äußerungen meiner Mandantin, die aus einem afrikanischen Dialekt übersetzt wurden, permanent so ins Protokoll:

> Ich gebe vor, nicht zu wissen, ob ich seit Mitte oder Ende 2003 in Deutschland bin.

> Ich gebe jetzt vor, dass ich die sudanesische Staatsangehörigkeit besitze.

> Ich will hier vorgeben, dass ich nicht weiß, von welchem Stamm ich komme.

> Ich gebe vor, dass ich keine authentischen Personalpapier vorlegen kann.

So geht das über Seiten. Ich frage mich, ob der gute Mann seine Meinung, dass Asylbewerber ja doch nur lügen, nicht für die Entscheidungsgründe aufheben kann?