Sind Privatkopien noch zulässig? Ist die Umgehung von Kopierschutz strafbar, wenn die Kopie nur für den privaten Gebrauch angefertigt wird? Die Kanzlei Heyms & Dr. Bahr hat die wichtigsten Fragen zum neuen Urheberrecht allgemeinverständlich beantwortet. Neu ist eine FAQ zum Filmrecht.
Archiv des Autors: Udo Vetter
SOUVERÄN
SOUVERÄN
Die Rheinische Post titelt, wie ungezählte andere Blätter auch:
„Der Irak ist wieder ein souveräner Staat“
Wenn ich so was lese, werde ich doch noch ein Fan von Michael Moore. Aber nur vielleicht.
GRÜNES LICHT FÜR WERBEBLOCKER
GRÜNES LICHT FÜR WERBEBLOCKER
TV-Werbeblocker sind zulässig. Damit gab der Bundesgerichtshof in letzter Instanz grünes Licht für den Vertrieb des Produktes. Der Werbeblocker schaltet bei Beginn eines Werbeblocks auf ein werbefreies Programm und automatisch wieder zurück. RTL hatte in einem jahrelangen Prozess versucht, den Blocker verbieten zu lassen.
INKONSEQUENT
Unser neues Gebührenrecht hat den schönen Titel „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)“. Seltsam, wie inkonsequent die sprachlichen Bemühungen um „Emanzipation“ letztlich dann doch sind. Oder ist jemandem aufgefallen, dass die Kurzbezeichnung des Gesetzes ansonsten genauso lang wäre wie der gesamte Titel?
MITLEID
Wer fest daran glaubt, dass Polizisten professionell und unparteiisch sind, die Unschuldsvermutung beachten und die Beweiswürdigung dem Staatsanwalt überlassen, sollte diesen Polizeibericht besser nicht lesen. Mein herzliches Mitleid gilt allen Beamten mit korrekter Berufsaufassung, die unter diesem Dienststellenleiter arbeiten müssen.
HASCH FÜR KRANKE
HASCH FÜR KRANKE
Schwerkranke können unter Umständen Cannabis straffrei konsumieren. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe laut beck-aktuell im Falle eines Mannes entschieden, der an Multipler Sklerose leidet.
Parallel dazu berichtet der Spiegel in einer Titelgeschichte über die neue Drogenwelle an deutschen Schulen.
TOP-BEZAHLUNG
Die Firma hausarbeiten24.com sucht Ghostwriter für diverse Fachrichtungen, u.a. Rechtswissenschaften. Aus der Anzeige:
Für die Erstellung von Hausarbeiten und sonstigen Facharbeiten für Studenten suchen wir DRINGEND äußerst motivierte, kreative und gewissenhaft arbeitende Autoren aus den o.a. Bereichen, die von zu Hause für uns auf Honorarbasis schreiben.
Versprochen wird „Top-Bezahlung“. Wir raten, gleich einen Anteil des Honorars für den Anwalt zurückzulegen.
STRAFRECHT SEIN SCHWER
Gestern habe ich mal eine Nebenklage vertreten. Der Täter war, was den Kern der Sache angeht, voll geständig: „Zuerst habe ich dem Mann die Sonnenbrille von der Nase gehauen. Ich wollte mal sehen, wer das überhaupt ist. Dann habe ich nochmal zugeschlagen.“
An sich keine große Sache. Lustig wurde es erst beim Plädoyer der Verteidigerin. Ihr Fazit: Der Angeklagte habe sich – möglicherweise – provoziert gefühlt. Deshalb bitte sie das Gericht, auf fahrlässige Körperverletzung zu erkennen.
Der Richter guckte so, als würde er gerne jemanden zur Vorlesung „Strafrecht für Anfänger“ verurteilen. Wenn er nur könnte.
ZWIESPALT
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
DÄNEN-DRAMA
DÄNEN-DRAMA
Der tägliche Polizeibericht wird immer mehr zum Lieferanten für das Rührstück des Tages. Heute aus Nürnberg, wo ein Däne seine Frau im Auto einsperrte und dann drei Stunden durch die Stadt irrte. Dass alles wieder gut wurde, ist nur einer internationalen Polizeiaktion zu verdanken, welche die Wache Nürnberg genüsslich schildert.
(danke an Mathias Schindler für den link)
TELEKOM-RECHNUNGEN
Auch die Telekom kann ihre Kunden nicht verpflichten, innerhalb von acht Wochen Protest gegen Rechnungen zu erheben. So sehen es die Allgemeinen Geschäftsbedigungen der Telekom vor.
Der Bundesgerichtshof hält, so beck-aktuell, diese Klausel jedoch für rechtswidrig. In einem Urteil entschieden die Richter, dass die Telekom auch noch sechs Monate nach der Rechnung beweisen muss, dass der Kunde streitige Gespräch tatsächlich geführt hat.
Gleiches Recht für alle. Die Privatisierung hat eben auch Nachteile.
AGENTUR FÜR FLACHSINN
AGENTUR FÜR FLACHSINN
Stress mit dem Chef. Dann die fristlose Kündigung. Der Chef behauptet, mein Mandant habe Geld unterschlagen. Beweise: keine. Mein Mandant hält die Anfeindungen sowieso nicht mehr aus und entschließt sich deshalb, nicht gegen die Kündigung zu klagen. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb. Also kein Kündigungsschutz. Mehr als ein paar Wochen Kündigungsfrist wären ohnehin nicht zu holen.
Das Agentur für Arbeit kreidet meinem Mandanten das allerdings an. „Die Nichterhebung der Klage ist als Schuldeingeständnis zu werten“, schreibt ein schlauer Sachbearbeiter. Und verhängt eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld.
Ach so. Wenn ich nichts tue, gebe ich damit also alles zu. Hätte die Agentur für Arbeit, wenn sie schon solche Ansprüche stellt, dann vielleicht auch die Güte gehabt, den Prozess zu finanzieren? Nein, natürlich nicht. Mein Mandant hätte auf eigenes Risiko klagen müssen. Da es am Arbeitsgericht keine Kostenerstattung gibt, wäre ohnehin ein großer Batzen für den Anwalt draufgegangen.
Außerdem: Hat der Arbeitgeber meinen Mandanten auf Rückzahlung des angeblich verschwundenen Geldes verklagt? Hat er nicht. Eine Strafanzeige? Fehlanzeige. Das Nichtstun auf seiner Seite müsste dann ebenso ein Beleg dafür sein, dass an der Kündigung nichts dran ist.
Ja, ja, Arbeitsamt. Aus Raider wird Twix. Aber sonst ändert sich nichts.
AUF VERDACHT
Beklagen Polizei und Banken nicht immer den zunehmenden Kreditkartenmissbrauch? Da ist es sicher ein toller Gedanke, an mögliche Kunden echte Kreditkarten zu verschicken, die nur „freigeschaltet“ werden müssen. Ja, liebe Firma Payback, warum ist vor euch niemand auf diese Idee gekommen?
Auf jeden Fall vielen Dank für die vollwertige Visakarte, die ihr mir – und sicher vielen tausend anderen Kunden auch – auf Verdacht zugeschickt habt. Ganz schön mutig, wenn ich mir überlege, welche Anstrengungen manche meiner Mandanten sonst unternehmen, um so eine Kreditkarte zu „finden“. Jetzt könnte man die Karte ja glatt als Devotionalie versteigern – wenn man ein bisschen mutig ist. Da die Kreditkarte mangels Kreditkartenvertrag ja gar keine richtige Kreditkarte ist, dürfte sich das Risiko sogar in Grenzen halten.
Wie werden sich jetzt die ungezählten Tankstellen freuen, die erst ab € 50,00 oder 100,00 Beträge online autorisieren. Mir tun sie schon jetzt Leid, all die ahnungslosen Besitzer einer aktivierten Payback Visa-Card, die wahrscheinlich ab sofort unter Generalverdacht stehen.
EINGEFROREN
Das Bundesverfassungsgericht hat die weitgehende Blockade des Vermögens von Alexander Falk aufgehoben. Die Ermittlungsbehörden hatten über 500 Millionen Euro eingefroren, weil sie davon ausgehen, das Geld stamme aus einem groß angelegten Aktienbetrug. Das Bundesverfassungsgericht rüfftelt die Hamburger Justiz dafür, dass sie offensichtlich die Einzelheiten nicht hinreichend geprüft hat. Außerdem sei die Berechnung des möglichen Schadens nicht nachvollziehbar, so beck-aktuell.
Die Entscheidung ist deshalb wichtig, weil Staatsanwälte und Gerichte in Wirtschaftsstrafsachen immer wieder versuchen, über die Beschlagnahme von Vermögen Druck auszuüben. Im Kombipack mit Untersuchungshaft wächst die Wahrscheinlichkeit eines Geständnisses ganz enorm. Dass diese oft willkürlichen Anordnungen allerdings nicht mehr mit den Grundsätzen des Rechtsstaates vereinbar sind, wird dabei in Kauf genommen.
Ein aus Sicht der Justiz sicher nicht unwillkommener Nebeneffekt ist, dass der Beschuldigte womöglich keinen Anwalt bezahlen kann. Diese Sorge dürfte Herr Falk jetzt aber los sein…
FLACHLAND
Der höchste Berg in Mecklenburg-Vorpommern ragt 179 Meter in die Höhe. Es besteht also keine große Wahrscheinlichkeit, dass das Land sich jemals eine Seilbahn gönnt. Trotzdem musste der Landtag jetzt ein Seilbahngesetz verabschiedet – weil es das EU-Recht so will. Im Rahmen der Gesetzesberatungen hat sich nach einem Bericht von Spiegel online zumindest herausgestellt, dass eine Wasserskianlage und ein Sommerrodelparcours keine Seilbahnen im Sinne des neuen LSeilbG sind.