SCHLAMPEREI

Am Flughafen Düsseldorf soll nach wie vor geschlampert werden, so der Express:

Weiterhin bezichtigt der ehemalige Sicherheitsexperte seine Ex-Kollegen des Diebstahls. Messer und andere gefährliche Gegenstände, die sie den Passagieren abgenommen hätten, würden einfach eingesteckt. Dazu Staatsanwalt Mocken: „Da die meisten Urlauber auf die Rückgabe der Messer verzichten und diese Dinge nicht als Sondergepäck aufgeben, sind sie herrenloses Gut. Wer sie mitnimmt, macht sich nicht strafbar.“

Mit dieser Auffassung dürfte der Staatsanwalt daneben liegen. Im Zweifel sind als gefährlich eingestufte Gepäckstücke nicht herrenlos, d.h. gewahrsamslos. Zumindest wird es einen potenziellen Gewahrsamswillen der Sicherheitsfirma, für die die Mitarbeiter ja tätig sind, oder des Bundesgrenzschutzes geben. Außerdem dürfte auch nach öffentlichem Recht kein Sicherheitsmitarbeiter berechtigt sein, möglicherweise später noch benötigte Beweisstücke einfach mit nach Hause zu nehmen.

Falls sowohl die Sicherheitsfirma als auch der Bundesgrenzschutz den Mitarbeitern gestatten sollten, eingesammelte Sachen zu behalten, wäre das im Übrigen ja auch ein schöner Skandal. Nach dem Motto: Wir zahlen euch einen geringen Lohn, knöpft den Passagieren das Trinkgeld doch in Form von Schweizer Messern ab.

PFLICHTEN

In den Straßenbahnen der Duisburger Verkehrsbetriebe hängt diese hübsche Warnung:

Pflicht des Fahrgastes ist es, sich sofort auf dem Wagen einen festen Halt zu verschaffen. Etwaige Folgen der Außerachtlassung dieser Bedingung sind selbstverschuldet.

Anscheinend arbeitet dort ein Volljurist.

FAHRLÄSSIGE ÄRZTE

FAHRLÄSSIGE ÄRZTE

Klinikärzte, die einem Gewaltverbrecher leichtfertig Ausgang gewähren, müssen ggf. für dessen Taten einstehen. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt, dass zwei Ärzte u.a. wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden können, weil sie einem Straftäter möglicherweise pflichtwidrig die Tür der Anstalt öffneten. Den Ausgang nutzte der Straftäter, um zwei ältere Frauen zu ermorden und acht weitere zu verletzten.

Das höchste Strafgericht hob damit einen Freispruch des Landgerichts Potsdam auf. Die Richter am Landgericht hielten das Verhalten der Ärzte schon gar nicht für ursächlich, weil der Täter auch auf andere Art und Weise hätte fliehen können. So sei er schon zweimal vorher aus dem altersschwachen Gebäude entkommen.

Das Urteil könnte zu riesigen Problemen führen. Denn demnächst wären dann ja auch Sachverständige verantwortlich, wenn sich ihre günstige Rückfallprognose nicht bewahrheitet. Da jedoch auch die besten Ärzte nicht in die Zukunft blicken können, würde sich wohl kaum noch ein medizinischer Sachverständiger überhaupt bereit finden, sich dazu zu äußern, ob und inwieweit ein Gewalttäter so geheilt worden ist, dass von ihm keine Straftaten mehr zu erwarten sind.

Aus dem letzten Satz der bislang zu dem Urteil vorliegenden Pressemitteilung ergibt sich aber teilweise Entwarnung. Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung wohl eher auf eine altbekannte strafrechtliche Grundregel gestützt. Diese lautet, dass ein tatsächlicher Geschehensablauf nicht ohne weiteres durch hypothetische Kausalverläufe entwertet werden kann.

Schulbeispiele:

Ein Mord bleibt nicht straflos, weil sich bei der Obduktion des Opfers herausstellt, dass es nächste Woche an einer unheilbaren Krankheit gestorben wäre. Ein Unfallverursacher kann sich nicht mit dem Hinweis entlasten, dass seine Opfer, die einen bestimmten Flug erreichen wollten, später mit dem Flugzeug abgestürzt wären.

Bei der neuen Verhandlung wird es also darauf ankommen, ob die Ärzte tatsächlich ihre Pflichten verletzt haben und ob ein eventueller Verstoß so gravierend ist, dass sie wegen der Gewalttaten ihres Patienten bestraft werden können.

(link gefunden bei Handakte WebLAWg)

OFFENE RECHNUNGEN

Über ein Schauboxen im Amtsgericht Düsseldorf berichtet der Express:

Oberstaatsanwalt Heinz Bremer (wegen seiner Härte gefürchtet) traf auf den liberalen Amtsrichter Dirk Kruse (sprach sich mal für die Legalisierung von Hasch aus). … Rüde Angriffe und hochrote Gesichter im Gerichtssaal. Oberstaatsanwalt und Amtsrichter gerieten sich so sehr in die Wolle, dass sich die Angeklagten nur noch wunderten. … Den Zuhörern war klar: Hier sind noch alte Rechnungen offen. … „Das lasse ich mir nicht bieten“, konterte Kruse und schickte einen Brief an Bremers Vorgesetzten mit der Bitte, den Ankläger abzusetzen. Retourkutsche Bremers: Er lehnte seinerseits Kruse ab, der habe den Pfad der Unparteilichkeit verlassen.

Hmmm, mal überlegen. Über den Richter kann ich echt nichts Negatives sagen.

STETS BEMÜHT

STETS BEMÜHT

Zeugnissprache:

„Besonders hervorzuheben ist, dass er sich um die Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stets mit einem besonderen Einfühlungsvermögen und Verständnis gewidmet hat.“

Hier liegt der Verdacht auf sexuelle Belästigungen nahe. Dies wird charakterisiert durch die Benutzung der Worte „Mitarbeiterinnen“ sowie „Einfühlungsvermögen“ und „Verständnis“. Ansonsten wäre es unnötig, dass gerade die weibliche Form der Mitarbeiter ausdrücklich in Verbindung mit Einfühlungsvermögen und Verständnis genannt wird.

„Seine äußere Erscheinung und sein umfassendes Wissen machten ihn zu einem gern gesuchten Ansprechpartner.“

Der Arbeitnehmer ist eitel und führt gern lange Privatgespräche während der Arbeitszeit.

In der Süddeutschen Zeitung ist eine lange Liste von hübschen Formulierungen abgedruckt – und was sie wirklich bedeuten.

(link gefunden im Transblawg)

TÖDLICHER STAU

TÖDLICHER STAU

Künstliche Staus werden immer beliebter, um flüchtende Straftäter zu stoppen. Leider wissen die wenigsten Polizeibeamten, wie so etwas geht:

Am Stauende, das mit Blaulicht gesichert ist, wird der Gesuchte aus dem Auto gezogen und in Gewahrsam genommen. Das ist der Idealfall. Immer wieder aber gehen solche Einsätze schief. Dann krachen die Gejagten fast ungebremst in die Fahrzeugkarawane, die vor ihnen auftaucht. Damit nicht genug: Oft kommen auch völlig Unbeteiligte dabei zu Schaden. Nur weil sie zufällig am Ende des Staus stehen, den die Polizei provoziert hat, geraten sie in allerhöchste Gefahr.

Den Bericht in Spiegel online sollte jeder Autofahrer gelesen haben – für den Fall der Fälle.

SERIÖSES MÄDCHEN

SERIÖSES MÄDCHEN

Eine Mandantin war auf Arbeitssuche. Sie schickte ihre Bewerbungsunterlagen an ein großes deutsches Unternehmen. Einschließlich ihres nagelneuen, professionell erstellten Bewerbungsfotos.

Aus dem Job bei der Firma wurde leider nichts. Aber Monate später entdeckt ein Bekannter das Foto. Meine Mandantin lächelt aus der Kontaktanzeige eines Partnervermittlungsinstitutes. „Ich bin ein seriöses Mädchen“, heißt es da, passend zum dunkelgrauen Business-Kostüm. „Trotz anstrengenden Berufes möchte ich aber auch die schönen Seiten des Lebens genießen, und zwar mit einem verlässlichen Partner an meiner Seite. Hast du, ein ebenso engagierter und erfolgreicher Mann, Lust auf Bildungsreisen und Wintersport, aber auch auf gemütliche Abende in einem schönen Zuhause? Dann melde dich unter …“

Bin mal gespannt, wie die große deutsche Firma den wundersamen Weg des Bewerbungsfotos erklärt. Es liegt ja nahe, dass jemand aus der Personalabteilung den Büroscanner nicht nur dienstlich nutzt.

Noch spannender dürfte die Frage sein, ob eine Entschädigung zu holen ist. Meine Mandantin sieht es sportlich – und mit ein bißchen Humor. Was man daran sieht, dass sie mich gebeten hat, vom Partnerinstitut nicht nur Schadensersatz zu verlangen. Sondern auch die Antworten all der Männer, die sich gemeldet haben.

MORGENSTUND…

MORGENSTUND…

Ein Anwalt hatte im Hotel übernachtet, damit er morgens für die Anreise zum Gericht nicht um 5 Uhr aufstehen musste. Das Kammergericht Berlin (1 W 453/02) hat die Hotelkosten nicht akzeptiert:

Die Abwägung der Interessen … des etwa erstattungspflichtigen Prozessgegners an der Geringhaltung der Prozesskosten einerseits und das den Termin wahrnehmenden Anwalts an der Vermeidung der mit einem besonders frühen, für ihn unüblichen Aufstehen bereits um 5.00 Uhr verbundenen Unbequemlichkeiten ergibt hier, dass die Interessen des Anwalts zurücktreten müssen, wenn sich außerhalb der Regel im Einzelfall einmal die Frage besonders frühen Aufstehens stellt. Denn dabei kann auch einbezogen werden, dass der Anwalt regelmäßig ein eigenes Interesse daran haben müsste, die Terminsreise auf einen einzigen Arbeitstag zu beschränken.

3. ART

3. ART

Belle de jour berichtet über eine Hausdurchsuchung der 3. Art:

– Nehmen Sie den Fuß aus der Tür, oder es wird schmerzhaft. Er, unbeirrt, sogar noch lauter werdend. – Mir ist das egal, wenn ihre Nachbarn das mitbekommen, wir können das auch hier regeln. – Was! Wollen! Sie! – Steuerfahndung. Sie haben ihre Steuer nicht angemeldet. – ICH HABE WAS???? – Tun Sie nicht so, wir haben sie schon lange auf dem Kiecker. – Zeigen sie mal ihren Ausweis. – Wir sollten rein gehen.

Meine Halsschlagader hatte mittlerweile den Umfang einer alten Eiche. Mit einer Hand zücke ich das Handy aus meiner Manteltasche.

– Ihren Namen, zackzack. – Ich bin nicht verpflichtet – Ihren Namen, oder wir beide bekommen hier RICHTIG ÄRGER. Das Wort „Ärger“ hallt ein wenig im Hausflur. Da keift dieser Wicht zurück. – Wenn Sie mich JETZT NICHT REINLASSEN, wird das SEHR TEUER. Sie sind ja hysterisch. – Ok, dann ohne Namen.

Ich wähle 110.

Steuerfahnder kommen nie allein. Und schon gar nicht ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

SCHLAU

Heute Morgen am Arbeitsgericht.

Der Herr aus der Personalabteilung legt sich richtig ins Zeug, um die Kündigung meines Mandanten zu rechtfertigen: Auftragsrückgang, Dollarschwäche, Rationalisierung. Als sich aber herausstellt, dass er damit nicht viel weiter kommt, weil er die Grundsätze der Sozialauswahl nicht einmal ansatzweise beachtet hat, poltert er:

Wissen Sie was, Herr Richter, ich bin ja auch Betriebsratsvorsitzender. Glauben Sie denn, wir haben uns im Betriebsrat nicht sorgfältig überlegt, wen wir kündigen müssen?

Genützt hat es zwar nichts, aber hier zeigt sich der schlaue Unternehmer: Wenn du einen Betriebsrat schon nicht verhindern kannst, dann sorge wenigstens dafür, dass die richtigen Leute reinkommen.

CHEFSACHE

Wenn man nicht alles selber macht. Zum Beispiel eine Berufungsbegründung an das Landesarbeitsgericht faxen. Am Tag des Fristablaufs eine klare „Chefsache“. Ich wähle also munter, das Fax geht offensichtlich auch durch. Die Frist wird im Kalender gestrichen.

Am nächsten Tag ruft die Mitarbeiterin einer Krankenkasse an. Wir hätten der Krankenkasse einen Schriftsatz ans Landesarbeitsgericht gefaxt. Mir wird natürlich sofort schlecht, denn die Frist dürfte damit versäumt sein – zum ersten Mal in meinem Leben.

Um vielleicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu kriegen, recherchiere ich folgendes: Die Nummer des Landesarbeitsgerichts fängt mit „777“ an. Die Nummer der Krankenkasse mit „77“. Ich habe also eine Sieben zu wenig gewählt. Das Fax des Gerichts hat die Endung „2199“. Im Faxprotokoll taucht aber seltsamerweise eine ganz andere Endung auf. Auch hierfür gibt es aber eine Erklärung. Die Endstelle „2199“ bei der Krankenkasse war auf die Zentrale umgestellt. Die Dame dort hörte ein Piepsen im Hörer und leitete auf das hauseigene Fax um.

Mir ist natürlich klar, dass ich mit einem Faxprotokoll, bei dem noch nicht mal die Endnummern ähnlich sind, relativ wenig Verständnis vom Gericht erwarten kann. Hätte ich das Protokoll nämlich genau überprüft, wäre ja sogar auf den ersten Blick aufgefallen, dass die Nummern nicht übereinstimmen.

Ich ringe mir trotzdem einen Wiedereinsetzungsantrag ab. Und kriege schließlich einen freundlichen Anruf des Gerichts. Was der ganze Stress denn solle, die Berufung sei doch fristgerecht per Fax eingegangen. Ich rufe die Dame an, die an dem Tag in der Zentrale der Krankenkasse saß. Mittlerweile ist sie aus ihrem Urlaub zurück.

Ja, sagt sie, sie habe den Schriftsatz gelesen. „Und da stand ja oben drauf, wo der hin soll. Deswegen habe ich ihn einfach von aus weiter gefaxt.“

Ich denke, das ist eine Flasche Champagner wert. Und an mich ergehen zwei strikte Vorsätze: Eilige Sachen werden kompetentem Personal anvertraut. Und wenn der Mitarbeiterin dann doch mal ein Fehler passiert, werde ich demütig auf ein Donnerwetter verzichten.

GOOD NEWS

Schon seltsam, dass einem das Herz in die Hose sinkt. Bloß weil die Sekretärin einen Brief reinreicht und flötet: „Ihr Klausurergebnis aus dem Fachanwaltskurs Arbeitsrecht ist da.“

Bestanden.

Schon seltsam, wie aus leichter Ich-diktier-so-vor-mich-hin-Lethargie plötzlich gute Laune wird…

KÜNDIGUNG

KÜNDIGUNG

Familiäre Probleme wie die Krankheit von Kindern rechtfertigen nicht die mehrfache Verspätung eines Arbeitnehmers im Betrieb. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage eines Schichtarbeiters gegen ein Automobilunternehmen zurück. Das Gericht erklärte die fristgerechte Kündigung des Arbeitnehmers für zulässig (Anwalt-Sucherservice).

Allerdings war der Arbeitnehmer vor der Kündigung schon dreimal abgemahnt worden.

WEHMUT

Gestern Abend ein Mandant, der noch immer mit einem Siemens S 10 telefoniert. Wie lange ist das schon her, dass wir solche Knochen hatten? Aber vielleicht war es auch nur ein Trick. Dann aber ein guter. Ich habe mich jedenfalls nicht getraut, das Honorar zu fordern, das ich eigentlich wollte.