SPEICHELTEST

Ein Ex-Jurastudent aus Bochum berichtet in Spiegel online über seine Einladung zum Massengentest:

Als inzwischen ehemaliger Student soll ich auf der Polizeiwache meiner Heimatstadt erscheinen. Ein Massenvergewaltiger hat mindestens 20 Frauen in Bochum und Umgebung vergewaltigt. Männlich und in Bochum gewohnt, zwischen acht und 88 Jahren alt – ich war irgendwie… verdächtig.

Zu meinem Glück treibt der Täter erst seit 9 Jahren sein Unwesen. Ich habe zwar auch in Bochum studiert, bin aber schon seit 10 Jahren fertig. Da stehe ich auf der Fahndungsliste wahrscheinlich nicht ganz oben. Allerdings würde ich auch nicht freiwillig zum Test erscheinen.

Gründe dafür sind im Artikel genug aufgeführt.

RECHTSANWALT

Es spricht der Düsseldorfer Oberbürgermeister:

„Es ist schon verwunderlich, wie die letzten Protagonisten kommunistischen Denkens deutsche Gerichte für ihre Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisieren können“.

Was war geschehen? Oberbürgermeister Joachim Erwin hatte in einer Pressekonferenz der Messegesellschaft auf einen Journalisten geantwortet, so dämliche Fragen stelle sonst nicht mal der verrückte Kommunist in seinem Stadtrat.

Der PDS-Abgeordnete sah sich daraufhin in seiner Ehre gekränkt und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Erwin. Diese Verfügung hat das Landgericht Düsseldorf jetzt bestätigt (Einzelheiten).

Die Entscheidung des Landgerichts ist juristisch sicher vertretbar. Deshalb verwundert es schon, wenn ein Oberbürgermeister so unsachlich darauf reagiert.

Aber auch hierfür gibt es natürlich eine Erklärung: Herr Erwin ist Rechtsanwalt…

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

ANZÜGLICH

ANZÜGLICH

Ein Baugeselle sagte zu einer Personalsachbearbeiterin nach einem Streit über eine Spesenabrechnung:

„So Frauen wie dich hatte ich schon hunderte.“

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat, so der Anwalt-Suchservice, die fristlose Kündigung abgesegnet.

Bei dem Urteil mag eine Rolle gespielt haben, dass der Arbeitnehmer erst wenige Wochen im Betrieb war. Also hatte er keinen Kündigungsschutz (erst ab 6 Monaten). Vielleicht galt auch eine Probezeit.

In einem Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz würde es wohl nicht ohne Abmahnung gehen. Zumal es sich ja auch noch um eine Branche handelt, die nicht gerade für ihren sanftmütigen Umgangston bekannt ist.

AUF DER FLUCHT

Gestern pflaumt mich im Intercity eine Frau an, weil ich das Behinderten-WC aufgesucht habe. Ich habe zwar weit und breit keinen Behinderten gesehen, aber sie fand es trotzdem empörend, dass ein Nichbehinderter auf dem Behinderten-WC pieselt.

Ich versuchte ihr zu erklären, dass ein behindertengerechtes WC nicht bedeutet, dass es nur von Behinderten genutzt werden darf. Immerhin ist die Sachlage hier ja etwas anders als bei einem Behindertenparkplatz.

Bevor sie mich mit dem Regenschirm schlagen konnte, bin ich zurück in die 1. Klasse geflüchtet. Da hat sie sich zum Glück nicht reingetraut, weil von der anderen Seite gerade der Schaffner kam.

Es bleiben aber quälende Fragen. Kennt jemand die Antwort?

UNTERWEGS

So, den Rest des Tages bin ich in Hamburg.

Nachtrag um 20.57 Uhr: Nur zur Erklärung für alle, die sich jetzt über die Einträge von heute morgen wundern, die den ganzen Tag über nicht da waren: Augenblicksversagen gibt es nicht nur an roten Ampeln, sondern auch beim Posten…

CIRCUMCISION

Eine Mandantin wehrt sich mit aller Kraft dagegen, in ihr Heimatland Gambia abgeschoben zu werden. Ihr Vater gehört zu einer Volksgruppe, in der Beschneidung noch einen hohen Stellenwert hat. Als er sie aufforderte, mit ihm allein zu verreisen, will sie aus Angst vor dieser grausamen Verstümmelung (Hintergrundinfos) geflohen sein. Mit Hilfe eines deutschen Lkw-Fahrers, der sie in seinem Laster versteckte.

Jetzt stellt sich die Frage, ob in Gambia die Beschneidung auch noch einer Frau Mitte 20 droht – oder ob sie sich hinreichend dagegen wehren kann.

Nach § 53 Abs. 6 Ausländergesetz kann von einer Abschiebung abgesehen werden, wenn dem Ausländer konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Ich hoffe, dass wir über diesen Weg eine Duldung hinkriegen.

Es gibt ja schönere Nachrichten als die, dass eine frühere Mandantin in irgendeinem Busch verblutet ist.

DOPPELROLLE

Angeklagter und Nebenkläger in einem Prozess. Das Verfahren, welches laut Telepolis heute in Berlin beginnt, dürfte Rechtsgeschichte schreiben.

Schließlich sitzt der Angeklagte normalerweise dem Nebenkläger gegenüber, wobei letzterer die Ehre hat, neben dem Staatsanwalt Platz zu nehmen. Je nach Prozesssituation wird der Angeklagte/Nebenkläger also für sich das Recht auf eine Runde Reise nach Jerusalem im Gerichtssaal in Anspruch nehmen dürfen.

Doch im Ernst: Die Konstellation, die das Strafgericht hier zusammengemurkst hat, deutet nicht gerade darauf hin, dass sich die Richter der zu verhandelnden Sache unbefangen nähern. Würde mich nicht wundern, wenn der Prozesstag mit einer Batterie von Befangenheitsanträgen startet.

(via Handakte WebLAWg)

WENIGER UNTERHALT

Viele Geschiedene müssen künftig weniger Unterhalt zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat es für unzulässig erklärt, bei der Berechnung des Unterhaltes den Splittingvorteil aus einer neuen Ehe zu berücksichtigen. Unterhaltsberechtigte profitierten so indirekt davon, dass ihr früherer Partner neu heiratet. Aufgrund des durch die neue Ehe möglichen Splittings war das für den Unterhalt zur Verfügung stehende Einkommen plötzlich wieder höher.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstösst diese langjährige Praxis gegen den Schutz der neuen Ehe, der ja ebenfalls in Artikel 6 Grundgesetz verankert ist.

Die jetzt aufgehobenen Urteile der Oberlandesgerichte sind übrigens schon 10 Jahre alt. In der Zeit haben die armen Teufel munter gezahlt.

(beck-aktuell, das ganze Urteil)

TRICK 17

TRICK 17

Das Thema hatten wir neulich schon mal. Wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter stellt, genießt er Kündigungsschutz. Eine Kündigung, die ohne vorherige Zustimmung des „Integrationsamtes“ ausgesprochen wurde, ist unwirksam.

Schön für den Arbeitnehmer: Das gilt auch, wenn er am Feierabend für den Triathlon trainiert.

Ich weiß nicht, ob Herr B. neulich im law blog gelesen hat. Jedenfalls hat er im Personalbüro meiner Mandantin die unterschriebene Kündigung zwar gelesen. Dann hat er sie aber wieder auf den Tisch gelegt und sich strikt geweigert, die Kündigung mitzunehmen.

Unmittelbar nach diesem Gespräch ist er dann zum Integrationsamt gedüst und hat seinen Antrag gestellt.

Ich meine, zu spät. Die Kündigung ist ihm in der gemäß § 623 BGB erforderlichen Schriftform ausgehändigt worden. Damit ist sie ihm zugegangen. Denn für den Zugang ist es nur erforderlich, dass ein Schriftstück „so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er nach den normalen Umständen hiervon Kenntnis nehmen kann“ (alle Kommentare zum BGB). Hier hat Herr B. die Kündigung sogar gelesen und damit definitiv Kenntnis genommen.

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Deshalb spielt es auch keine Rolle, ob Herr B. sie nicht akzeptieren wollte oder das Schreiben einfach liegen gelassen hat.

Ach so, der Anwalt auf der Gegenseite sieht das natürlich komplett anders. Aber Herr B. ist ja mit Sicherheit auch im Rechtsschutz.

FEHLBESETZUNG

Der Mordfall Peggy muss neu aufgerollt werden, weil eine Schöffin gar nicht für das Verfahren eingeteilt war:

Staatsanwalt Gerhard Heindl hatte am Morgen die Aussetzung beantragt, nachdem bekannt wurde, dass die Schöffinnen bei der Ladung verwechselt worden waren – Verteidigung und Nebenklage schlossen sich diesem Antrag an. Wolfgang Schwemmer, der Verteidiger von Ulvi K., sagte, die Anwälte hätten von der Verwechslung der Schöffinnen nichts mitbekommen. (Spiegel online)

Das ist kein Ruhmesblatt für die Kollegen, wenn sie sich in so einer Sache nicht mal die Mühe gemacht haben, die Schöffenliste einzusehen. Selbst wenn sie es noch selbst gemerkt hätten, wäre ihre Rüge verspätet gewesen. Der Verteidiger kann die fehlerhafte Besetzung des Gerichts nur bis zur ersten Vernehmung des Angeklagten zur Sache beanstanden (§ 222a Abs. 2 Strafprozessordnung).

Unabhängig davon ist das Gericht in jeder Lage des Verfahrens verpflichtet zu überprüfen, ob es ordnungsgemäß besetzt ist (Meyer-Goßner, StPO, § 222b Rdnr. 2). Ob das dann freilich auch geschieht, ist häufig eine ganz andere Frage…

EDV

„Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h.“

Was sonst kein Beinbruch ist, brachte meinem Mandanten ein 1-monates Fahrverbot. Er hatte nämlich vor 9 Monaten schon mal einen Bußgeldbescheid kassiert – wegen 35 km/h über dem Limit.

Die Entscheidung ist allerdings nicht richtig. Ein Fahrverbot wegen „beharrlicher Pflichtverletzung“ ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit mindestens zweimal um mindestens 26 km/h überschritten wird.

Ich rufe also die Sachbearbeiterin im Ordnungsamt an. „Das kann nicht sein“, erklärt sie mir. „Bei uns läuft alles EDV-gestützt, da hat alles seine Richtigkeit.“ Nur mit Mühe kann ich sie überzeugen, sich die Akte noch mal anzusehen.

Eine Stunde später klingelt das Telefon. „Sie haben Recht, wir heben den Bußgeldbescheid natürlich sofort auf.“

Möchte nicht wissen, wie viele Führerscheine dieser Bug schon auf dem Gewissen hat.

AUSREDEN

Immer wieder gern gelesen. Der Express hat die schönsten Ausreden von Autofahrern aus Schreiben an die Versicherungen und polizeilichen Vernehmungen zusammengestellt:

Das andere Auto krachte in meins, ohne mir vorher seine Absicht mitzuteilen.

Schon bevor ich ihn anfuhr, war ich davon überzeugt, dass dieser alte Mann nie die andere Straßenseite erreichen würde…

Meine Frau, die auf dem Beifahrersitz saß, sagte mit, dass sie schwanger ist. Da ging der Wagen plötzlich von sich aus ab wie eine Rakete…

Hier geht es weiter.

HOHE KUNST

Aus einem Protokoll des Familiengerichts:

Das Gericht würde den Antragsgegner überreden, seinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs zurückzuziehen, leider ist er heute nicht da, deshalb wird die Sache vertagt auf den …

Da steht überreden. Nicht überzeugen. Ich schwöre.

HIRE AND FIRE

Die Wirtschaftswoche beleuchtet den amerikanischen Arbeitsmarkt:

Umfragen zufolge haben die Amerikaner weniger Angst um ihre Arbeitsplätze als die Deutschen. Verwundern kann das letztlich jedoch kaum. Zum einen ist das Entlassungsrisiko auch im Land des „bedenkenlosen Hire and Fire“ (Kanzler Schröder) keineswegs so groß, wie oft unterstellt: Einer aktuellen Analyse des Princeton-Ökonomen Hank Farber zufolge beträgt das Risiko für einen amerikanischen Arbeitnehmer, binnen drei Jahren seinen Job zu verlieren, kaum mehr als zehn Prozent. Auf der anderen Seite ist in den USA die Gefahr, dauerhaft ausgegrenzt zu bleiben, ungleich geringer als in Deutschland. Nur jeder achte amerikanische Arbeitslose benötigte im Rezessionsjahr 2001 länger als sechs Monate, um einen neuen Job zu finden; in Deutschland hingegen waren selbst im Boomjahr 2000 zwei Drittel der Arbeitslosen länger als ein halbes Jahr auf der Suche.

Aber wir packen uns weiter selbstgerecht in Watte – bis wir dran ersticken.

BEHÖRDENSTREIT

BEHÖRDENSTREIT

Arbeitsamt und Krankenversicherung streiten sich oft, wer für einem erkrankten Arbeitslosen Geld zahlen muss. Dabei bleibt dann regelmäßig der Arbeitslose auf der Strecke, weil beide Seiten die Zahlung verweigern.

So nicht, entschied jetzt laut Anwalt-Suchservice das Sozialgericht Dortmund. Es befand, dass Behördenstreit nicht auf dem Rücken des Leistungsempfängers ausgetragen werden darf. Das Arbeitsamt wurde deshalb zur Weiterzahlung verurteilt.