KZ-OPFER VERURTEILT

Ein ehemaliger KZ-Häftling ist in Bayern wegen Aufforderung zu Straftaten verurteilt worden. Der Mann hatte 2002 dazu aufgerufen, sich einem (ordnungsgemäß angemeldeten) Neonazi-Aufmarsch entgegen zu stellen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Es ist ein Unterschied, ob man eine Gegendemo organisiert oder einen zulässigen Aufmarsch Andersdenkender verhindern will. Rechtlich gesehen ist die Entscheidung deshalb nachvollziehbar. Ob es angesichts der Umstände und der ausgesprochenen Minimalstrafen nicht möglich gewesen wäre, das Verfahren insgesamt wegen geringer Schuld einzustellen, ist eine andere Frage. Immerhin soll der Organisator der Neonazi-Demo mittlerweile in Untersuchungshaft sitzen. Laut SZ ist er mutmaßlicher Rädelsführer des geplanten Sprengstoffanschlags auf das jüdische Zentrum.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

GENIAL

Bei buchticket.de kann man Bücher tauschen. Der Absender trägt jeweils das Porto. Für jedes versandte Buch kann man eines anfordern. Genial. Genial einfach noch dazu.

Ich habe mich gleich angemeldet.

EINE INSEL

Sieben der insgesamt 50 Einwohner der Insel Pitcairn müssen sich vor einem britischen Gericht verantworten. Es geht um Sexualdelikte, die teilweise bereits Jahrzehnte zurückliegen sollen. Pitcairn ist eines der kleinsten bewohnten Eilande der Welt. Die Insel liegt im Südpazifischen Ozean, zwischen Neuseeland und Peru. Die Bewohner sollen teilweise Nachfahren der Meuterer auf der Bounty sein.

Es ist der erste Prozess auf der Insel seit 1897, berichtet diese schottische Zeitung. Das Gericht reist extra an. Vorsorglich mussten die Bewohner der Insel schon einmal alle Waffen abgeben.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

UNWÜRDIG

UNWÜRDIG

Wie es aussieht, werden sich Häftlinge in Deutschland künftig stärker gegen menschenunwürdige Bedingungen in den Gefängnissen wehren können. Der Bundesgerichtshof verhandelte nach einem Bericht der Welt diese Woche den Fall eines 27-Jährigen. Der Mann war im Juli 2002 zwei Tage lang in der Justizvollzugsanstalt Hannover in einer 16 Quadratmeter großen Zelle mit vier weiteren Gefangenen untergebracht, wobei die Toilette nur durch einen Sichtschutz abgetrennt war.

Der Kläger verlangt 200 Euro Schmerzensgeld. In der mündlichen Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter, dass die Menschenrechtsverletzung feststehe. Es gehe jetzt nur noch um die Frage, wie groß die Beeinträchtigung bzw. der Schaden sein müsse, um einen Schmerzensgeldanspruch auszulösen.

Das verklagte Land Niedersachsen argumentiert unter anderem damit, einem „hafterfahrenen“ Menschen wie dem Kläger habe die Situation keinen bleibenden Schaden zugefügt. Dass dies gleichzeitig ein Armutszeugnis für die Bedingungen in vielen Haftanstalten ist, scheint dabei nur wenig zu stören.

(Danke an Uwe Tetzlaff für den Link)

HAFTBEFEHL AUFGEHOBEN

Der Haftbefehl gegen den Münchner Anwalt Bernhard S. im Zusammenhang mit der Seite ftpwelt.com soll aufgehoben worden sein. So steht es in einem Eintrag von RA von Gravenreuth im heise-forum.

Über Einzelheiten berichtet das R-Archiv.

Update: Laut heise-online haben die Beschuldigten kein „klassisches Geständnis“ abgelegt, trotzdem habe die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Haftbefehle beantragt. Als Gründe werden genannt, es seien die Zugangsdaten für die Server herausgegeben worden. Außerdem sei ein Koffer mit sehr viel Geld gefunden worden, weswegen jetzt keine Verdunkelungsgefahr mehr vorliege.

Jedenfalls ist das ja eine gute Nachricht für alle Kunden von ftpwelt.com. Wenn nicht mal für die Betreiber eine Strafe zu erwarten ist, welche Fluchtgefahr rechtfertigen könnte, dürfen die möglichen rechtlichen Konsequenzen für User noch sehr, sehr viel tiefer angesiedelt werden. Das nur zu den mittlerweile gestreuten Gerüchten, alle Kunden von ftpwelt.com müssten mit Gefängnis, zumindest aber einer Vorstrafe rechnen.

(Danke an FLAME für die Info)

ERFOLGLOS

Der gegnerische Anwalt schreibt ans Gericht:

… konnte – auch wegen zwischenzeitlich gelaufener Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite, die aber wohl nicht zum Erfolg führen werden – die Klageerwiderungsfrist nicht eingehalten werden, so dass wir höflich um Verlängerung bis zum 10. Oktober 2004 ersuchen.“

Ich frage mich nur, mit wem er verhandelt haben will, noch dazu erfolglos. Weder meine Mandantin noch ich haben seit Monaten was von der anderen Seite gehört.

DER NÄCHSTE BITTE

DER NÄCHSTE BITTE

Hatte ich neulich nicht erzählt, dass ich in einem Rechtsstreit wegen Zugewinns als vierter Anwalt des Ehemannes tätig bin? Habe gerade erfahren, dass es zumindest einen fünften Anwalt geben wird.

Und dabei fängt der Prozess eigentlich erst so richtig an.

NEUN BUCHSTABEN

Habe ich da gestern, als die Richterin was ins Protokoll gehört, ein gezischeltes „A…….h“ von der Klägerbank gehört? Wenn ja, nehme ich es mal als Kompliment. Kommt halt immer darauf an, wer so was sagt.

Blödmann.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

FRANK UND FREI

Die Anwälte der Singlebörse lovealizer mahnen säumige Kunden schnörkellos:

Sollten Sie trotz der übersandten Unterlagen der Auffassung sein, das Angebot nicht genutzt zu haben, legen wir unserer Mandantin nahe, eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt zu erstatten. Die Ermittlungsbehörden sind anhand der Nachweise imstande, den Computer herauszufinden, von welchem die Daten eingegeben wurden. Wir raten Ihnen deshalb, auch im Familien- und Bekanntenkreis nachzufragen, um eventuelle Weiterungen zu vermeiden.

HOMO HEBES

Als ordnungsgemäßer Jurist, d.h. Inhaber des großen Latinums komme ich um diesen Hinweis nicht herum: Der Vatikan hat den offiziellen lateinischen Wortschatz erweitert, von Blue Jeans (bracae linteae caeruleae) bis Hot Pants (brevissimae bracae femineae), von Idiot (homo hebes) bis Terrorist (tromocrates). Weitere lustige Kreationen sind bei Spiegel online nachzulesen.

(Danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)

FORTSCHRITTLICH

In den USA setzen die Gerichte verschärft auf Technik. Die E-courtrooms sind digitalisiert, mit Kameras und Monitoren ausgestattet. Das Protokoll gibt´s sofort auf den Schirm und als Datei zur abendlichen Nachbereitung. Interessanter Artikel von Associated Press.

Bei uns kann man sich als Anwalt schon freuen, wenn eine Steckdose fürs Notebook in der Nähe ist und der Wachtmeister die Stromentnahme nicht erst vom Gerichtspräsidenten absegnen lässt.

Auf einer deutschen Richterbank habe ich übrigens noch nie einen Computer gesehen.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

DEUTSCHLAND

Das Amtsgericht Euskirchen (Mahnabteilung) ist laut Tonband telefonisch nicht zu erreichen, weil die Telefonzentrale gleitende Arbeitszeit hat und die Kernarbeitszeit abgelaufen ist.

Es ist 15.52 Uhr.

ZU HOCH

In einer nordrhein-westfälischen Stadt warten 147 Temposünder möglicherweise noch auf Post vom Ordnungsamt. Sie sind Ende August/Anfang Semptember auf einer Durchgangsstraße von einer stationären Radarfalle geknipst worden. Nach Einsicht in das Messprotokoll kann ich sie aber beruhigen:

„Kamera war zu hoch eingestellt, alle Bilder ohne Kennzeichen.“

Nur meinem Mandanten hilft das leider nicht. Ihn haben sie schon in der Woche vor dem kleinen Missgeschick erwischt.