Das große Lawblog-Bilder-Rätsel

Wer an diesem Wochenende beim Lotto leer ausgegangen ist, der kann jetzt noch beim großen Lawblog-Bilder-Rätsel sein Glück versuchen. Wer tippt richtig, was auf dem gleich folgenden Bild zu sehen ist?
Es gibt drei Möglichkeiten:

a) Das Manuskript von Udo Vetters ersten Roman
b) Die Beschwerdebriefe der Lawblog-Leser zur Urlaubsvertretung
c) Die Auskunft der Hamburger Arbeitsagentur auf die Anfrage eines Kunden zu gespeicherten Daten nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Was gibt es zu gewinnen?

3. Preis: Ein Abendessen mit Udo Vetter
2. Preis: Ein Abendessen mit der Urlaubsvertretung
1. Preis: Ein Abendessen mit Udo Vetter und der Urlaubsvertretung

Bei gleicher Qualifikation werden weibliche Bewerber bevorzugt berücksichtigt.

Vielen Dank an Frank N. aus Hamburg für das Foto.
Die Urlaubsvertretung verabschiedet sich in den Urlaub, ab 19.9. macht hier Udo Vetter weiter.

Was beim Notar so rumhängt

Im Journalismus beobachte ich zunehmend ein Stille-Post-Syndrom. Da immer schneller und immer billiger produziert wird, schreibt einer vom anderen ab, auf die Quelle schaut kaum noch einer. Sollte irgendjemand in der Kette einen Fehler gemacht haben, wird daraus irgendwann eine fast unkorrigierbare Legende.

Ein schönes Beispiel dafür ist die zu Ausbildungsbeginn im September immer wieder gerne geschriebene Behauptung, Auszubildende hätten gar keinen Schutz bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, weil man dafür erst mal fünf Jahre Wartezeit hinter sich bringen muss. Das ist Unfug, wird aber nicht nur von Journalisten, sondern auch von den Werbetextern der Versicherungswirtschaft jedes Jahr erneut verbreitet.

Ein anderes Beispiel aus dieser Woche: Einem Praktikanten hatte ich einen Text als Themenidee geschickt: Worauf man beim Grundstückskauf achten muss. Gefunden hatte ich den Text in dem Immobilienportal eines honorigen Verlages. Er basierte auf einer Pressemitteilung des „Bauherrenschutzbundes“. In dem Artikel hieß es unter anderem:

Bevor der Vertrag für den Grundstückskauf beim Beurkundungstermin vom Notar unterzeichnet wird, muss er mindestens zwei Wochen lang ausgehängt werden. Das schreibt das Beurkundungsgesetz vor.

Der Praktikant hat das moderne Medienwesen schon adapiert und machte, ohne einen Blick ins Beurkundungsgesetz zu werfen, daraus:

Das Beurkundungsgesetz besagt, dass der Grundstückskaufvertrag vor der Unterzeichnung beim Notar vierzehn Tage lang auszuhängen ist.

Beinahe hätte ich den Praktikanten-Text mit dieser Passage so durchgewunken. Aber dann fragte ich mich: Wo ist eigentlich der Schaukasten beim Notar? Muss der Käufer wirklich daran vorbeilaufen, um den Vertragsentwurf zu sehen?

Ein Blick ins Gesetz hilft meistens weiter. Paragraph 17, Absatz 2 a des Beurkundungsgesetzes regelt, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhalten soll, „sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen“. Das geschieht „im Regelfall dadurch, dass dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird“.

Von Aushängen ist da nicht die Rede – es dürfte auch eine schlichte Mail reichen.
Aber wie ist denn das mit dem Aushang entstanden? Ein Blick in die Original-Pressemitteilung:

Entsprechend dem Beurkundungsgesetz muss der Entwurf des notariellen Kaufvertrages mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin ausgehändigt werden.

Aushändigen und Aushängen – klingt ja auch wirklich ähnlich.

Schiedsverfahren nehmen ab: „Das Gesetz muss geändert werden“

Der Staat steht sich im Weg. Einerseits dürfen auch kleinere Straftaten ohne Einschaltung der Strafverfolgungshörden von Schiedsleuten beigelegt werden. Schlichten statt Richten heisst das Motto. Doch wegen einer Gesetzeshürde, die seit einigen Jahren verschärft beachtet wird, kommt nur noch knapp ein Drittel dieser Privaklageverfahren bei den aussöhnenden Schiedsleuten an. Dagegen steigt die Zahl solcher Verfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die dann, viel zu spät, wieder auf die Schiedsmänner und – Frauen verweist. Bis dahin, so kritisiert es Klaus Anschütz, der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Schiedsleute, „ist der Staat für nichts und wieder nichts beschäftigt worden“. Die 132 Jahre alte Idee also, Streit unter Bürgern ohne Staat und Gerichte durch ehrenamtliche Vermittler zu lösen, gerät zunehmend schräg. Dabei sind die Gesetzesvorschriften zunächst gut gemeint. Wer beispielsweise von einem anderen beleidigt worden oder Opfer einer Körperveletzung (durch etwa einen Faustschlag oder Fußtritt) ist, muss erst einen Sühneversuch mit seinem Gegner beim Schiedsmann probieren. Erst wenn der den Streit nicht beilegen kann, steht dem Verletzten der Gang zum Gericht offen, es kann eine Privatklage erhoben werden.

Weil das erstens wenig bekannt ist und zweitens die Menschen nach der Erkenntnis des Schiedsleutebundes lieber erst zur Polizei laufen, beginnt ein absurder Weg. Polizeibeamte, die früher sofort klar die Zuständigkeit der Schiedsleute erkannten und an die verwiesen, sie dürfen das seit einigen Jahren nicht mehr. Sie müssen eine Anzeige schriftlich aufnehmen und damit ein Strafverfahren einleiten. Weil das von öffentlichem Interesse sein könnte, geht die Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Dort prüft sie in der Regel ein Amtsanwalt. Jemand also, der in Diensten der Justiz steht und nicht, wie Polizeibeamte, der vollstreckenden Gewalt angehören. Diese Amtsanwälte verneinen regelmäßig ein Interesse der Öffentlichkeit an diesen privaten Streitereien. Sie stellen die Verfahren ein – und verweisen den Verletzten wieder an den Schiedsmann. Allein bei den sechs Staatsanwaltschaften rund um Düsseldorf ist das im vorigen Jahr 13 517 mal passiert. Nach der amtlichen Einstellung, nach vielen Wochen oder Monaten aber zu einem Schiedsmann zu gehen, fällt den Verletzten kaum noch ein. „Die Beleidigung ist dann verraucht, die Körperverletzung vergessen“, weiss Schiedsmann Klaus Anschütz: „Das alles steht nicht mehr im richtigen Verhältnis zueiander! Dabei klagt doch die Justiz über Überlastung“. Die Zahl solcher strafrechtlichen Delikte bei den Schiedsleuten ist innerhalb von acht Jahren von einst 5 422 auf 1 515 gesunken. Eine Lösung des Dilemmas sei Sache der Parlamente: „Das Gesetz muss geändert werden“. Denn es sei so gut wie aussichtlos, die Einstellung der Bevölkerung zu ändern. „Wir haben kein Geld, dass Bewusstsein der Menschen auf unsere Arbeit zu lenken“. Dennoch sind die Schlichter nicht ohne Arbeit. Sie haben landesweit zuletzt 4 425 zivilrechtliche Zwistigkeiten gelöst. Dazu gehörte die, dass einer älteren Frau ein Komposthaufen zu nahe an ihrem Wohnzimmerfenster lag, von der im Haus lebenden Schwiegertochter geschaffen. Die zeigte schließlich, nach dem Gespräch beim Schiedsmann, doch noch Einsicht. (pbd)

Fakten
Zuletzt haben sich die Schiedsleute in NRW, auch Friedensrichter genannt, vor drei Jahren gezählt, es waren 1197, Tendenz sinkend. Alle zusammen haben sie im Jahr 2008 etwa 5940 Streitereien geschlichtet, davon 4 425 im zivilen Bereich. Dazu gehören vor allem Nachbarschaftszwistigkeiten. Die Privatklageverfahren im strafrechtlichen Bereich (beispielsweise Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung) lagen bei 1 515. Die Funktion der Schlichtung wurde 1827 von den Preussen erkannt und eingeführt. Zur Zeit üben das Ehrenamt meistens ältere Menschen mit Lebenserfahrung aus. Ihre Arbeit ist kostenlos. Es fällt lediglich eine (Verwaltungs-) Gebühr von rund 25-30 Euro an. Näheres: www.schiedsamt.de (pbd)

Rente mit 60: Piloten klagen erfolgreich dagegen

Piloten sind offenbar ziemlich abgehobene Menschen. Während Millionen Arbeitnehmer über die Rente mit 67 fluchen und über aktuelle Planspiele für eine Rente mit 69 entsetzt sind, klagten drei Piloten gegen ihre Rente mit 60.

Bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist der Fall von drei Lufthansa-Mitarbeitern gegangen, die sich gegen eine Tarifvertragsklausel wehrten, wonach mit 60 die Zeit im Cockpit für sie vorbei sein sollte. Altersdiskriminierung sei das – und der EugH hat ihnen Recht gegeben (Rechtssache C‑447/09).

Dass keine Greisen mehr am Himmel kreisen, sei schon in Ordnung. Aber die Grenze sei durch nationale und internationale Regelungen auf 65 festgelegt. Alles darunter müsse auf verbotenene Diskriminierung hin geprüft werden. Dem liegt eine EU-Richtlinie zu Grunde, die in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichheitsgesetzes (AGG) umgesetzt wurde.

Der EugH kam zu dem Schluss, dass die Tarifvertragsklausel keine Maßnahme ist, „die für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Gesundheit notwendig ist“. Ungleichbehandlung wegen des Alters ist laut der EU-Richtlinie zwar ausnahmeweise möglich, wenn damit ein legitimes Ziel verfolgt wird. Flugsicherheit sei kein legitimes Ziel, von dem Grundsatz des Diskriminierungsverbotes abzuweichen, so der EuGH.

Enjoy Jazz: Chase & Status


Chase & Status – stehen für das Andere und zeigt die musikalische Bandbreite der Wochen Enjoy Jazz, das Internationale Festival für Jazz und Anderes, vom 2. Oktober bis zum 18. November 2011. Was “Chase & Status” am 26. Oktober mit nach Mannheim bringen, trifft gemäß dieser Philosophie genau ins Schwarze. Das Drum ‘n’ Bass-Duo, begleitet von MC Rage, wird die Feuerwache mit Sicherheit zum Beben bringen. Worauf sich das Enjoy Jazz-Publikum an diesem Abend freuen darf, wird im Video sehr eindrucksvoll präsentiert.

Chase & Status bei MyspaceChase & Status bei Enjoy Jazz

Das Festival Enjoy Jazz stellt in den nächsten Tagen einige Konzerthighlights des Festivals im law blog vor.

Sparkassen sehen Rot bei Santander

Was den Nationalkickern seit Jahren nicht gelingt, das wollen jetzt die Sparkassen reißen: die Spanier schlagen – und zwar vertreten durch die Santander Bank, die zum spanischen Konzern Banco Santander gehört.

Es handelt sich allerdings nicht um einen Wettstreit darum, wer die besseren Konditionen für Kunden bietet, sondern um einen Farbwert. Um genau zu sein: das leuchtend Rot HKS 13.

Die Sparkassen, vertreten durch den Sparkassen- und Giroverband, beanspruchen das alleinige Recht, dieses Rot im Logo verwenden zu dürfen und haben die Santander Bank laut einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) verklagt, dieses Rot nicht mehr zu verwenden. Schließlich sei genau dieses Rot seit 2007 beim Patent-und Markenamt in München geschützt als Sparkassen-Farbe.

Der Mutterkonzern Banco Santander verwendet das Rot in Spanien seit Ende der 80er, weltweit sind derzeit nach Unternehmensangaben über 14.000 Filialen in mehr als 40 Ländern in dieser Farbe aktiv.
Auch in Deutschland ist die „Santander Consumer Bank“ seit Jahren mit diesem Rot zu sehen. Die Sparkassen sahen offenbar allerdings ihre Rechte erst beeinträchtigt, als Santander im vergangenen Jahr rund 170 Filialen der SEB übernahm und ebenfalls in der Hausfarbe tünchte.

In der ehemaligen SEB, jetzt „Santander Bank“ als Zweigniederlassung der „Santander Consumer Bank“, haben die Spanier das Privatkundengeschäft konzentriert.

Laut FTD-Bericht wurde der Santander Bank das Rot vom Landgericht Hamburg verboten. Die Santander hat Berufung eingelegt, außerdem die Löschung der Marke beantragt. Die Filialen als auch der Webauftritt leuchten weiterhin im umstrittenen Rot.

Banco Santander und die Santander Consumer Bank seien der festen Überzeugung, dass sie als Bank die Farbe Rot auch in Deutschland benutzen dürfen, erklärte eine Unternehmenssprecherin dem Lawblog. Santander trete dafür ein, dass die Dienstleistungsfreiheit in Europa gewahrt bleibe und jeder Dienstleister in der Farbe auftrete, die ihm beliebe.

Screenshots der Santander-Logos sowie einer Sparkasse:

Aloe Blacc zu Gast bei Enjoy Jazz 2011


Mit seinem Song „I need a dollar“ gelingt Chartstürmer Aloe Blacc der internationale Durchbruch. Sein musikalisches Werk ist ein Resümee einer harten Zeit: Als gutbezahlter Unternehmensberater macht er Karriere in seiner amerikanischen Heimat. Dann das harte Schicksal: Die Finanzkrise und der Verlust seines Jobs. Aloe Blacc weiß also aus eigener Erfahrung, wie schwer sich die Realität mit einer ungewissen finanziellen Zukunft leben lässt. Blacc macht aus der Qual die Tugend und widmet sich erfolgreich der Musik. Bei Enjoy Jazz beweist er am 17. November in der Alten Feuerwache, dass er kein One-Hit-Wonder ist.
Wer sich dieses Konzert nicht entgehen lassen will, kann sich unter www.enjoyjazz.de jetzt noch Tickets sichern.

Homepage Aloe BlaccAloe Blacc bei Youtube

Das Festival Enjoy Jazz stellt in den nächsten Tagen einige Konzerthighlights des Festivals im law blog vor.

Erik Truffaz eröffnet Enjoy Jazz 2011


Enjoy Jazz, das Internationale Festival für Jazz und Anderes, stellt heute seinen prominenten Eröffnungsgast vor: Der französische Trompeter Erik Truffaz wird in seiner Quartett-Besetzung und in Begleitung der Sängerin Anna am 2. Oktober zum ersten Konzertabend der 13. Festivalzeit einladen. Erik Truffaz ist ein langjähriger Freund des Festivals und großer Bewunderer Miles Davis´. Sein Programm „40 years Miles Davis‘ Bitches Brew“ hat er eigens für Enjoy Jazz konzipiert – eine Hommage an die Virtuosität der verstorbenen Jazzlegende.
Tickets und Infos zu diesem besonderen Konzertmoment erhalten Sie unter www.enjoyjazz.de.

eriktruffaz.comErik Truffaz bei Myspace

Das Festival Enjoy Jazz stellt in den nächsten Tagen einige Konzerthighlights des Festivals im law blog vor.

Wenn der Bürge stempeln geht

„Wer bürgt, wird gewürgt“: Das ist einer der bekanntesten Schüttelreime aus der Juristerei. Er wird meist verwendet, um vor den Gefahren einer Bürgschaft zu warnen, etwa wenn jemand für Kredite des Ehegatten bürgen will.

Es gibt immer wieder Verfahren, die sich damit beschäftigen, wann eine Bürgschaft sittenwidrig war, weil der Bürge finanziell überfordert war. Die Sittenwidrigkeit ist einer der wenigen Wege, einer Bürgschaft zu entkommen.

Ein Versicherungsagent hat die Bürgschafts-Rechtsprechung nun mit einer ganz anderen Variante bereichert, wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann: Er hatte seine Bürgeschaft erst gar nicht selber unterschrieben, sondern seinen Namen nur gestempelt.

Eine Versicherungsgesellschaft wollte den Ex-Vorstand einer inzwischen insolventen Vertriebsgesellschaft für Provisionsrückforderungen in Anspruch nehmen – und erlebte damit vor dem Kassler Landgericht laut der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung einen grandiosen Reinfall: Die Unterschrift sei unwirksam, die Bürgschaft damit auch.

Möglicherweise wird die Versicherungsgesellschaft Bürgschaftserklärungen nun genauer angucken, bevor sie abgeheftet werden.

PS: Über die Vertriebsgesellschaft und ihre Geschäftspartner aus der Versicherungswirtschaft hat der „Spiegel“ Ende vergangenen Jahres eine ausführliche Geschichte geschrieben.

Verlustmeldung

Aus dem Urlaub habe ich eine kleine Bitte an die Leser des law blog. Uns ist gestern oder vorgestern in Duesseldorf ein Teil des Betriebsvermoegens abhanden gekommen. Es geht um das Autokennzeichen D – VM 888, und zwar in Verbindung mit einem schwarzen BMW-Cabrio der 3-er Reihe (aktuelles Modell).

Derjenige, der Auto bzw. Nummernschild derzeit nutzt, darf das nicht. Falls jemand das Nummernschild sieht, ruft bitte die Polizei. Die weiss Bescheid.

Kulturzeit

Urlaubszeit ist manchmal auch Kulturzeit – während Udo seinen wohlverdienten Urlaub geniesst, gibt es auch hier im Blog einen Kulturausflug:

Enjoy Jazz, das Internationale Festival für Jazz und Anderes, präsentiert vom 02. Oktober bis 18. November 2011 in der Metropolregion Rhein-Neckar seine 13. Festivalzeit. Sieben Wochen lang bietet das Festival etwa 100 hochkarätig besetzte Veranstaltungen in Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen und Umgebung mit dem Schwerpunkt auf Jazz aber auch angrenzenden Genres wie Klassik, Pop, Rock, HipHop oder Elektro.
In diesem Jahr darf man sich u.a. auf musikalische Highlights wie The Hypnotic Brass Ensemble, Nneka, „Aufgang“ feat. Francesco Tristano, Pat Metheny oder Sonny Rollins freuen – und in den kommenden Tagen werden einige Tipps hier im lawblog vorgestellt.

Weitere Informationen, das gesamte Programm und Tickets zu den Konzerten gibt es auf der Website des Festivals.

Anwälte unter Betrugsverdacht – keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Es geht um zigtausend Euro, letztlich Millionenbeträge. Deswegen tricksen Rechtsanwälte vor Gerichten und versuchen so, den Staat zu betrügen: sie halten wider besseren Wissens bei einer Klage den Streitwert niedrig und manipulieren damit die fällige Gerichtsgebühr nach unten. Diesen scharfen Rüffel hat der 2. Zivisenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) allen Angehörigen einer höchst renommierten Anwaltskanzlei in München erteilt. Die drei Berufsrichter beschuldigen die Rechtsberater sogar einer Straftat und sprechen von einem „bestehenden Verdacht eines gemeinschaftlichen versuchten Betruges zu Lasten der Landeskasse“. Kein Einzelfall, stellt das Juristen-Trio verärgert fest. Wenn eine Firma gegen die andere klagt, bleibt der Staat der finanzielle Verlierer. Wörtlich heisst es: „Nach den Erfahrungen des Senats stellt es eine …mittlerweile beinahe regelmäßige Praxis dar, dass …beide Parteien im einträchtigen Zusammenwirken mit einer zu niedrigen Streitwertangabe prozessieren, um Gerichtskosten zu sparen“. Der Senat nennt den Hintergrund. Zumeist in großen, also auch teuren Verfahren berechnen Anwälte ihre Arbeit nicht nach der Gerichtsgebühr, sondern nach Stundensätzen. Soll heissen: Die Anwälte sparen erhebliche (Staats-) Kosten des Prozesses für ihre Mandanten, um sich so von denen mehr Geld selbst zu verschaffen. Das alles, behauptet der Senat, passiere „nicht versehentlich“. Sondern „in direkter Absicht“. Demnach haben die Münchener Anwälte bei ihrer Klage – bei der es um die angebliche Verletzung eines Patents geht – dem Landgericht Düsseldorf noch einen Streitwert von 5 Millionen Euro untergeschoben. Die Landgerichtskammer freilich rechnete nach, ging von einem Unternehmensumsatz von mehr als 2 Milliarden Euro aus und erhöhte den Wert der Klage um das sechsfache auf 30 Millionen Euro. Dagegen zogen die Münchener Anwälte vor das Oberlandesgericht, dem sie dann zumindest einen Streitwert von rund 11 Millionen einräumte. Vergeblich. Der OLG-Senat folgte den Landgerichtskollegen und holte bei dieser Gelegenheit aus. Es liege auf der Hand, dass solche „bewusste Vorenthaltung seitens der Anwälte“ von der Landeskasse zustehenden Gerichtsgebühren „nicht hingenommen werden kann“. Die Anwälte, so hieß es, teilten die Auffassung des Senats nicht. Der aber bleibe bei seiner Haltung, sagte OLG-Sprecherin Susanne Baan. Inwischen hat sich die Staatsanwalt wegen des Verdachts des Betruges und dessen Strafverfolgung eingeschaltet. Die Behörde hat zwar von Amts wegen Straftaten zu verfolgen, sieht aber hier keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“. Einerseits, so begründete ein Behördensprecher diese Haltung, seien Anwälte nicht gezwungen, sich an der Bestimmung des Streitwerts zu beteiligen. Zum anderen fehlten die entsprechenden Akten, denn die habe der OLG-Zivilsenat ja nicht an die Strafverfolger geschickt. Warum das unterblieben ist, bleibt vorläufig im Dunkeln – es gebe, so der Sprecher des OLG „senatsinterne Gründe“. (pbd)

Vier Wochen ausreizen

Damit hier keine Unklarheiten aufkommen: Hier schreibt für die nächsten zwei Wochen nicht Udo Vetter, sondern die Urlaubsvertretung, hauptberuflich als Finanzjournalist tätig.
Mit der Juristerei kenne ich mich ein wenig aus, mit Udo Vetters Fachbeiträgen kann ich es aber nicht aufnehmen und versuch das auch erst gar nicht.

Wie wäre es stattdessen mit einem kleinen Fall aus der Praxis einer Medienagentur?
Einem Kunden, gewerblich tätig, habe ich eine Rechnung geschickt, dazu gleich noch eine freundliche Erinnerung für eine bislang offene Rechnung vom 14.8. Er antwortet wie folgt:

Ihre Rechnung von Mitte August werde ich auf jeden Fall innerhalb der üblichen Monatsfrist begleichen. Ich bitte um Verständnis, dass es manchmal zur Verzögerungen kommt, sodass die 4 Wochen ausgereizt werden müssen.

Welchem Rechtsirrtum ist dieser Kunde offenkundig aufgesessen?

Abwesenheitsnotiz

Ich mache Ferien, und zwar bis zum 19. September 2011. Falls mir unterwegs etwas Berichtenswertes begegnet, werde ich mich sicher mal melden.

Ansonsten übernimmt in bewährter Weise Andreas Kunze wieder die Urlaubsvertretung.