Mit E-Mails muss gerechnet werden

Vorsicht mit E-Mails im Rechtsverkehr! Wer die elektronischen Nachrichten unterschätzt, muss mit den Folgen leben können. Und die sind mitunter finanziell schmerzhaft. Das musste ein Mann aus Mönchengladbach erleben, der sich für den Kauf eines Hauses interessierte und deswegen einem Makler seine E-Mail-Adresse gab.

An die E-Mail-Adresse gingen denn auch Einzelheiten, auf die der Interessent aber nicht mehr einging. Er argumentierte später, er habe die E-Mails gar nicht bekommen und auch nicht gelesen – deshalb sei auch kein Vertrag mit dem Makler entstanden. Dessen Rechnung über 6.960 Euro müsse also nicht bezahlt werden.

Das sieht das Oberlandesgericht Düsseldorf anders (I – 7 U 28/08). Der 7. Zivilsenat gesteht dem Interessenten aus Mönchengladbach zwar zu, es überschreite allgemein die Grenze, wenn jeder E-Mail-Nutzer erst darlegen und beweisen muss, bestimmte E-Mails nicht erhalten zu haben.

Dennoch – hier nimmt der Senat die entscheidende Kurve für ähnliche Geschäfte – wer beispielsweise einem Makler die eigene E-Mail-Adresse nennt, muss „heutzutage damit rechnen“, dass diese auch für die Übersendung von Exposés und anderen Mitteilungen genutzt wird – „einfach weil es billiger ist“.

Wenn der Empfänger seinen Mail-Account nicht öffnet und/oder seine Mails nicht abruft und nicht liest, „kommt das einer Zugangsvereitelung gleich“. Die Folge im entschiedenen Fall: Der Maklervertrag hatte Bestand. (pbd)

Offenbarung

Ein Schuldner, der leider auch mein Ex-Mandant ist, hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Dem Gerichtsvollzieher sagte er einige Dinge, die ich noch gar nicht wusste.

Dass er ein Konto bei der Deutschen Bank hat. Und bei einem Messebauer arbeitet. Das offenbarte Netto liegt knapp über der Pfändungsgrenze, aber immerhin.

Nun beschwert sich eben jener Schuldner bitterlich, dass ich sein Konto und sein Gehalt gepfändet habe. Offensichtlich war ihm nicht bewusst, dass der Gerichtsvollzieher das gesamte Vermögensverzeichnis, das bei der eidesstattlichen Versicherung angelegt wird, an uns weitergibt. Früher hieß das Ding Offenbarungseid. Das war deutlicher.

Nun soll ich eine Ratenzahlung einräumen, und zwar dringend. Ratenzahlung? Genau diese hatte ich schon einige Male vorgeschlagen, bevor ich die Anwaltsgebühren eingeklagt habe.

Nachdem ich meinem Geld fast ein Jahr hinterhergelaufen bin, muss nun mal der Ex-Mandant Geduld haben. Bevor ich mir die Ratenzahlung überlege, warte ich auf jeden Fall die Auskünfte der Bank und des Arbeitgebers ab…

Chaos in Dortmund – Wer kriegt Entschädigung?

Chostag am Flughafen von Dortmund:
Am Morgen war eine Air-Berlin-Maschine nach einem Startabbruch in einer Wiese gelandet. Gegen Mittag wurde der ganze Flughafen für Stunden geschlossen.
Die meisten Reisenden konnten laut einem Bericht der WAZ von anderen Flughäfen starten, natürlich mit einiger Verspätung.
Spannend dürfte nun die Frage werden, ob die Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben. Folgende „Ausgleichsleistungen“ sind abhängig von der Flugstrecke vorgeschrieben:

bis 1500 km 250 €
1500 – 3500 km 400 €
über 3500 km 600 €

Das gilt schon seit Jahren für gecancelte Flüge. Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof zudem klargestellt, dass auch bei einer mindestens um drei Stunden verspäteten Ankunft bereits von einem Flugausfall und einem Entschädigungsanspruch auszugehen ist (Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07).

Die Ausnahme: Eine solche Verspätung führt dann nicht zu einem Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, so der EuGH. Dabei muss es sich um Umstände handeln, „die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind”.

Technische Probleme (wie z.B. ein Turbinenschaden), die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge einer unterbliebenen Wartung auftreten, sind noch kein außergewöhnlicher Umstand, so der EuGH in einem anderen Urteil (Az: C-549/07).

Bei der Air-Berlin-Maschine sollen während des Starts die Instrumente im Cockpit verschiedene Geschwindigkeiten angezeigt haben, woraufhin der Start abgebrochen wurde. Das klingt schwer nach technischem Defekt, der beherrschbar gewesen sein dürfte. Und die Reisenden in anderen Maschinen? Ich vermute, die Schließung des Flughafens wird wohl als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, so dass sie nichts zu erwarten haben.

Ein Vielzahl weiterer Urteile zu diesem Thema gibt es hier.

Da Udo Vetter stets in Düsseldorf Frankfurt/Main startet und landet, gehe ich davon aus, dass er inzwischen ohne Verspätung zu Hause angekommen ist und morgen in bewährter Weise den Lawblog wieder betextet.
Die Urlaubvertretung verabschiedet sich und wünscht ein schönes Rest-Wochenende.

GEZ-Kritiker mundtot gemacht?

Ein Mitarbeiter des NDR hat offenbar eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, den Hamburger GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen. Der Streitwert wurde auf satte 50.000 Euro angesetzt. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

In seinem Blog „Meine Zwangsanmeldung“ sprach er sich bislang sehr offen gegen die Methoden der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Im Schreiben der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei wurde er aufgefordert alle Teile seines Blogs zu löschen, wo er über vergangene Auseinandersetzungen mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) berichtet.

(Zitat von gulli.com)

Wie gulli.com oder MMnews heute berichten, ist das eher streitbare Weblog „Meine Zwangsanmeldung“ seit dem 31. Dezember offline. Mir selbst fehlt der juristische Hintergrund, um die Angelegenheit inhaltlich kommentieren zu können, auch wenn die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, an der das Urteil gefällt wurde, den meisten hinreichend bekannt sein dürfte. In den Kommentaren wird darauf hingewiesen, dass ich damit wohl knapp den falschen Richter „getroffen“ habe. Sorry.

Zur Erklärung des Weblogs. Ob die „Kunstaktion“, zu der dort anschliessend aufgefordert wird, der Sache dienlich ist halte ich allerdings für eher zweifelhaft.

Ein bisschen Diebstahl

Die Jahresrückblicke der Medien sind meistens nicht besonders aufregend und eher als eine Art Last-Minute-Themen-Recycling zu sehen.
Dass das anders geht, hat heute die „Süddeutsche“ gezeigt. Die Zeitung hat mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ein Interview geführt, und zwar zu den „Bagatell-Kündigungen“ in 2009. Mehrfach war die Republik erregt gewesen, weil Arbeitnehmer wegen Mini-Diebstählen (Frikadelle genascht usw.) gefeuert worden waren und Arbeitsgerichte das für richtig befunden hatten.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat in dem SZ-Interview nun deutlich gemacht, was dabei herauskäme, wenn solche Fälle ganz oben bei ihr landen. Die gleichen Urteile nämlich. Auszug SZ:

Statt die Arbeitgeber als herzlos zu kritisieren, griff Schmidt die betroffenen Arbeitnehmer an. „Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?“ Das habe „mit fehlendem Anstand“ zu tun, sagte die Präsidentin.

Sie bleibt damit genau auf der harten Linie, die das Bundesarbeitsgericht schon 1984 mit dem legendären Bienenstich-Urteil vorgegeben hat. Ein Diebstahl berechtigt demnach immer zur Kündigung – egal, um wie viel Wert es ging. Das Interview mit Frau Schmidt war heute dennoch, Achtung Kalauer, ein Stich ins Wespennest, wie die aufgeregten Reaktionen zeigen.

SPD und Grüne würden gerne eine Bagatell-Grenze für Diebstähle im Arbeitsrecht schaffen. Modern oder einfach nur populistisch? Ein bisschen Diebstahl erlauben?
M.E. ist das der falsche Weg. Wenn mir 1000 Leute jeweils nur 1 Euro wegnehmen, dann ist das für die Diebe eine Bagatelle, für mich sind es 1.000 Euro weniger. Anstatt Diebstahl zu verharmlosen wäre es vielleicht besser, darauf abzustellen, ob die Diebe am Arbeitsplatz später echte Reue zeigen und eine Wiederholung wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. Wenn aber nur mit „Bagatelle“ argumentiert wird, könnte es sein, dass dem Arbeitnehmer schlichtweg das Unrechtsbewusstsein fehlt und der Arbeitgebe mit weiteren Diebstählen rechnen muss.

Nacktscanner reloaded

Ein 23jähriger Nigerianer hat am vergangenen Freitag versucht, eine Maschine der US-Fluggesellschaft Delta-Northwest kurz vor der Landung in Detroit zu sprengen. Den Sprengstoff trug er in der Unterwäsche bei sich. Soweit dürfte die Geschichte bekannt sein.

Der Mann war offenbar zuvor von Lagos (Nigeria) nach Amsterdam geflogen und dort in die Delta-Maschine umgestiegen. Bei mehreren Kontrollen soll er nach bisherigen Erkenntnissen mit dem Sprengstoff durchgekommen sein. Das dürfte noch ziemlich Stress geben am Flughafen von Amsterdam.

Wie afp gerade berichtet, hat der frühere Leiter der Sicherheitsabteilung von Northwest Airlines, Douglas R. Laird, schon eine Lösung gefunden: Die Metalldetektoren an Flughäfen sollten durch die umstrittenen Nacktscanner ersetzt werden, die Passagiere bis auf die Haut durchleuchten können. Die Diskussion war vor gut einem Jahr schwer in Mode.

Das Kuriose daran ist nur: Der Amsterdamer Flughafen war einer der ersten weltweit, der solche Nacktscanner eingeführt hat. Dazu hieß es:

The Security Scan is a machine that produces an image of the body contours using millimetre wave reflection technology. The image will tell security staff immediately whether a passenger is carrying any prohibited items on his or her body. The introduction of the Security Scan at Amsterdam Airport Schiphol is a joint initiative of the NCTb (National Counter-Terrorism Coordinator), Customs authorities and Amsterdam Airport Schiphol.

Was ist da passiert? Ich sehe drei Möglichkeiten:
a) die Geräte taugen nichts
b) der Mann konnte sich Kontrollen ohne Scanner aussuchen.
c) er machte von seinem Recht Gebrauch, das Scannen zu verweigern und wurde klassisch kontrolliert.

Wie dem auch sein, freuen wir uns auf viele Talkrunden zum Thema Nacktscanner.

Dank an den Leser mk

26C3 – Veranstaltungshinweis

Kurzer Linktipp: Vor ein paar Stunden startete in Berlin der 26. Chaos Communication Congress.

Da die Vorträge auch als Livestream zu verfolgen sind, hier ein Hinweis auf ein paar Vorträge, die inhaltlich zum law blog Spektrum passen:

  • 27.12., 17:15 Internetsperren: In dem Vortrag werden kurz die Geschichte und Argumente gegen die Sperren zusammengefasst. Es sollen außerdem konkrete Forderungen an Politik und Gesellschaft gestellt werden. Den Abschluss soll eine Diskussion über die Entwicklung von nicht zensierbaren Protokollen und der dazugehörigen Software bilden.
  • 27.12., 18:30 Das Zugangserschwerungsgesetz: Das Zugangserschwerungsgesetz soll einer umfassenden polizei- und verfassungsrechtlichen Analyse und Kritik unterzogen werden.
  • 28.12., 18:30 Die Schlacht um die Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Nachdem das Gericht im letzten Jahr bereits mit dem neuen Grundrecht auf eine digitale Intimsphäre einen dicken Pflock eingeschlagen hat, wird das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erneut Grundsätzliches im Spannungsverhältnis zwischen Bürgerrechten und Strafverfolgung klären.
  • 29.12., 18:30 Europäische Biometriestrategien: Die Automatisierung von Personenidentifizierung an der Grenze und die damit einhergehenden kontrollpolitischen Veränderungen – Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage der technischen und gesellschaftlichen Implikationen von Identifizierungstechniken, die Prozesse der In- und Exklusion von Menschen in Nationen zu automatisieren suchen.

Alle Informationen zum Streaming finden sich auf dieser Seite, der gesamte „Fahrplan“ hier. Erfahrungsgemäss tauchen viele der Vorträge anschliessend auch relativ kurzfristig als Video-Mitschnitt auf, mehr dazu ebenfalls auf der Streamingseite.

Die Veranstaltung ist übrigens grösstenteils ausverkauft, lediglich Tagestickets sind noch erhältlich.

Das Heizkessel-Problem

Ein mit Sicherheit nicht juristisches Thema, das allerdings mir im „lawblog.de-Maschinenraum“ sehr am Herzen liegt, möchte ich auch hier noch einmal erwähnen. Aufmerksame Spreeblick-Leser dürften die Angelegenheit schon kennen – ich bitte auch schon vorab um Entschuldigung für all diejenigen, die enttäuscht sein sollten, dass hier weder ein IT-relevantes noch ein juristisches Problem diskutiert wird :-)

Die „Trinity Presbyterian Church“ in Manhattan ist meine ehemalige Zivildienststelle, die sich um all diejenigen kümmert, die in einem Land ohne sinnvolles soziales Netz irgendwo auf der Strecke bleiben. Obdachlosen-Unterkunft, Nahrungsmittelausgabe für sozial schwache Familien, Arbeit mit „auffälligen“ Kindern und Jugendlichen, mit Rentern, mit problematischen Familien – das ganze Programm. Auch wenn ich wohl nie verstehen werde, warum ein derart reiches Land wie die USA es akzeptieren kann, dass in einer ihrer grössten Städte Menschen mit Müllsäcken gekleidet in U-Bahn-Schächten schlafen, muss man wohl einsehen, dass dem dort so ist. Die Kirche versucht, dort zumindest ein bisschen zu helfen – und ist mangels Kirchensteuer bzw regelmässiger Spenden finanziell schlecht aufgestellt, der Pfarrer dort finanziert sich durch einen Zweitjob mehr schlecht als recht.

In dieser Kirche ist nun die Heizung ausgefallen – ein Totalschaden, was eine Schadenssumme von insgesamt 30.000 Dollar bedeutet. Und was für diese Kirche allein auf keinen Fall zu stemmen ist, und gerade für ein Obdachlosenasyl im Winter ein echtes Problem darstellt. Ein Teil der Summe wird mit etwas Glück von einer Stiftung getragen, aber auch das ist bislang noch nicht ganz klar.

Um hier ein Stück weit helfen zu können, habe ich daher bei betterplace.org eine Spendenseite aufgesetzt, um zu versuchen, einen kleinen Teil des Betrags auch in Deutschland zu sammeln. Weder betterplace noch ich nehmen hier irgendeine Gebühr oder ähnliches, das Geld kommt, von der USA-Überweisungsgebühr abgesehen, vollständig der Kirche zu. Es würde mich wirklich freuen, wenn das klappt.

Wer mehr über die Kirche erfahren will, kann das z.B. im Weblog des aktuellen ASF-Freiwilligen oder hier machen.

Es ist mir bewusst, dass nicht jeder das Konzept „spenden“ oder „Kirche“ gut findet. Ich kann hier nur versichern, dass diese Kirche definitv nicht das ist, was man sich unter einer Kirche normalerweise vorstellt, sondern einfach ein Platz, an dem geholfen wird. Und zwar unabhängig von Konfession, Hautfarbe, oder sonstigen Parametern.

Andere ebenfalls sehr wichtige Spenden-Ideen werden übrigens nebenan bei Spreeblick gesammelt.

Brille: Lehmann

Für Jura-Studenten, die über Weihnachten noch nicht mit Hausarbeiten oder Skifahren ausgelastet sind, hätte ich ein schönes Thema: Hat Torhüter Jens Lehmann einen Diebstahl begangen, als er einem Fan die Brille wegnahm?

Mit dieser Frage muss sich auch die Staatsanwaltschaft Mainz beschäftigten, denn dort ist die Strafanzeige eines Mannes eingegangen, der sich selber als Jurist bezeichnet. Das berichtet jedenfalls Sport-Bild.

Zu sehen ist die Szene unter anderem hier:
http://www.youtube.com/watch?v=xWp98QYEdWM

Bitte prüfen Sie insbesondere, ob es eine Rolle spielt, dass Herr Lehmann später von einem Brillen-Klau sprach.
Senden Sie bitte Ihre Ausarbeitungen noch bevor die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

Staatsanwalt scheitert vor Gericht

Heinrich Franzen, der umstrittene und deswegen ins Justizministerium strafversetzte Chef der Staatsanwalt Mönchengladbach, darf vorerst nicht dorthin zurück. Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf einen Eilantrag Staatsanwalts.

Franzen hat sich, wie berichtet, für eine eine fünf Jahre lange Pannenserie zu verantworten. Die Ermittlungen dazu seien noch nicht abgeschlossen, begründete das Gericht seinen Beschluss. Im übrigen könne Franzen für die Zeit seiner Abordnung innerhalb des Ministeriums auch „amtsangemessen“ beschäftigt werden. Seine Dienststellung als Leitender Oberstaatsanwalt lasse eine vorübergehende Be­schäftigung auf der Stelle eines Ministerialrates zu.

Der Gesichtspunkt, der zuständige Personal­rat hätte der Abordnung zustimmen müssen, gehe fehl, weil nach dem Landespersonalvertretungsgesetz „eine Zustimmung für derart herausgehobene Stellen nicht vorgesehen“ sei. (pbd)

Silvester-Übernachtung wird günstiger – theoretisch jedenfalls

Die Silvester-Party im Hotel könnte günstiger werden – jedenfalls dann, wenn damit eine Übernachtung im Hotel verbunden ist und der Hotelier mitmacht. Der Grund: Die neuen Mehrwertsteuer-Rabatte ab 1. Januar 2010, enthalten im „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“. Bei „kurzfristige Beherbergungen“ (bis zu sechs Monaten) sinkt die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent. Da die Silvester-Übernachtung logischerweise erst im Neuen Jahr endet, gilt der reduzierte Satz bereits für Buchungen vor dem 1. Januar.

Das macht schon ein paar Euro aus. Beispiel einer Übernachtung im Doppelzimmer für 150 Euro: Bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind rund 24 Euro für den Staat einkalkuliert. Dem Hotelier bleiben nur rund 126 Euro. Bei 7 Prozent Mehrwertsteuer könnte er für das gleiche Doppelzimmer 135 Euro berechnen – und hätte genauso viel wie vorher.

Allein: Kein Hotelier ist gezwungen, den Mehrwertsteuer-Rabatt weiterzureichen. Wer als Privatkunde für 150 Euro das Hotelzimmer gebucht hat, der muss letztlich diesen Betrag zahlen.
Komplizierter wird es, wenn ein Silvester-Paket gebucht wurde, also Party plus Übernachtung. Dann müsste die Party rausgerechnet werden, denn dafür bleibt es beim vollen Mehrwertsteuersatz. Die Übernachtung könnte der Hotelier günstiger machen. Ich würde zumindest mal nach ein paar Freigetränken in der Minibar fragen.

Für Geschäftsleute kann das Wirtschaftswachstumsbeschleunigungsgesetz sogar Extrakosten beschleunigen, wie bei Haufe.de sehr schön vorgerechnet wird. Und zwar dann, wenn die Hoteliers die Preise im nächsten Jahr nicht senken. Der Grund: Die Mehrwertsteuer wird bei Geschäftsleuten rausgerechnet, es zählt nur der nackte Preis. Bei einem unveränderten Zimmerpreis von zum Beispiel 150 Euro würde das bedeuten: Der nackte Preis steigt von 126 auf 135 Euro.
Die Unternehmensberatung Meridian Global Services glaubt sogar, dass die Zusatzkosten insgesamt über eine Milliarde Euro jährlich ausmachen werden. Na, dann: Prost Neujahr.

Düsseldorf: Staatsanwalt klagt gegen Strafversetzung

Die Strafversetzung war für die Öffentlichkeit und die Vorgesetzten naheliegend – nach alledem, was bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verschlampt worden war. Doch deren ehemaliger Chef Heinrich Franzen leuchtet diese Verbannung nicht ein, er wehrt sich dagegen. Wie es sich womöglich für einen Leitenden Oberstaatsanwalt gehört, tut er es juristisch:
Der 63-jährige Franzen klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und
will dort – zunächst in einem Eilverfahren – erreichen, dass seine Abordnung aus Mönchengladbach ins Düsseldorfer Justizministerium aufgehoben wird.
„Massive Fehler“ und „schwer wiegende persönliche und organisatorische Versäumnisse“ der Staatsanwalt Mönchengladbach hatte vor vier Monaten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eingeräumt. Und damit eine skandalöse, 5 Jahre lange Pannenserie bestätigt.
Im Klartext: Heinrich Franzen hat jahrelang Pfuschereien geduldet und unter der Decke gehalten. Während gegen ihn und eine beteiligte Staatsanwältin nur Disziplinarverfahren eingeleitet werden, muss sich eine Justizangestellte strafrechtlich verantworten. Ihr wird
Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, weil auch durch ihre Fehler ein
verurteilter Kinderschänder nicht in Haft kam und ein mutmaßlicher Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. „Der Wechsel an der Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten“, betonte seinerzeit die Ministerin und rief Franzen zu sich. Der war seinerzeit sogar einverstanden, weil er wohl glaubte, er komme nach der üblichen Frist von drei Monaten in seine einstige Heimatbehörde zurück.
Die Abordnung dient der Klärung „der Verantwortlichkeiten für gravierende Fehler“, heisst es im Justizministerium. Franzens Anwalt kontert: „Wenn das Ministerium nach so vielen Monaten die Frage der Verantwortlichkeit nicht klären konnte, lässt das nur einen Schluss zu: Es liegt offenbar nichts gegen Herrn Franzen vor!“ Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts will, so Behördensprecherin Yvonne Bach, im vorläufigen Eilverfahren „noch vor Weihnachten entscheiden“. (pbd)