Zählmaschine

Eigentlich wollte der Mitarbeiter der Gerichtskasse den Berg Geldscheine, den ich ihm in mehreren Tranchen durch die Kassenschleuse schob, eigentlich von der Maschine zählen lassen.

Die verweigerte aber den Dienst; Ersatz scheint nicht vorhanden. Ich las in einem unbequemen Watesessel gemütlich die Rheinische Post, während vier Mitarbeiter manuell zählten.

Kurz vor dem Sportteil waren sie fertig. Ich war irgendwie auch froh, den Inhalt der Otto-Mess-Tüte gegen einen unscheinbaren Kassenstempel getauscht zu haben.

Den Tipp mit der Plastiktüte hatte ich übrigens vom Mitarbeiter der Bank. Vor allem von Alukoffern rät er dringend ab.

SMS preiswert – aber nur im Ausland

Telefonieren mit dem Handy aus dem Ausland wird ab dem 1. Juli billiger (Einzelheiten). Die EU-Kommission schränkt damit die Abzocke durch überhöhte Roaminggebühren ein.

Interessant: Eine im Ausland versandte SMS wird inklusive Umsatzsteuer nur noch knapp 13 Cent kosten. Das ist deutlich weniger, als etablierte Anbieter wie T-Mobile oder Vodafone für in Deutschland verschickte SMS berechnen. Diese SMS kosten meist 19 Cent.

Sollte uns das zu denken geben?

Zuvorkommend

Ich hatte heute nicht nur das Vergnügen, an einer umfangreichen Haftprüfung mitzuwirken. Ich darf für meinen Mandanten auch eine Kaution stellen.

Das ist nicht so simpel.

Man kann nicht einfach zur Gerichtskasse gehen, das Aktenzeichen nennen und sagen: Hallo, ich zahle in der Strafsache gegen Herrn J. eine halbe Million ein. Nein, das Geld muss hinterlegt werden. Die Hinterlegung ist ein gesondertes Verfahren mit eigenem Aktenzeichen und Formularen. Bürokratischer Horror.

Nach der Haftprüfung ging ich gleich zur Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf. Meine Befürchtungen bewahrheiteten sich nicht. Die zuständige Mitarbeiterin hatte gleich Zeit für mich, bot mir einen Platz an, besorgte die richtigen Papiere. Dann half sie mir geduldig, alles auszufüllen. Vorher hatte sie noch bei der Rechtspflegerin angerufen und angekündigt, dass ich wegen ein paar Unterschriften, mit denen die Hinterlegung dann genehmigt wird, vorbei komme.

Die Rechtspflegerin sagte zu, auf mich zu warten, obwohl es kurz vor der Mittagspause war. Sie prüfte die Papiere und segnete alles ab.

Alles lief zuvorkommend, freundlich und kompetent. Dafür dankt vor allem mein Mandant, der nämlich nun zurück zu seiner Familie darf.

„Nicht gewünscht“

Wer Handyverträge abschließt, muss auf das Kleingedruckte achten. Manche Anbieter verticken nicht nur Mobilfunktarife, sondern auch Zusatzoptionen. Debitel bietet zum Beispiel ein Jamba-Paket („gemäß Preisliste“) an.

Für dieses Paket wurden auch Herrn A. sofort die Gebühren abgebucht. Auf mehrmaligen Protest kriegte der Kunde nur folgende Antwort:

Auch die Rücksprache mit Ihrem Mobilfunkanbieter belegte, dass mit Abschluss des Mobilfunkvertrages im Oktober 2008 ein Jamba Info-Kanal mit bestellt wurde

Dabei hat Herr A. sogar alles richtig gemacht. Sein Mobilfunkvertrag sieht an fraglicher Stelle nämlich so aus:

090608a1

Ziffernraten

Habe gerade einer Rechtsanwältin am Telefon gesagt, dass ihr Briefbogen suboptimal ist.

Das Aussehen ist mir egal. Aber kleine Schnörkelschrift und ein veraltetes, vielleicht auch eingestaubtes Fax führen dazu, dass bei der Telefonnummer eine 8 nicht von einer 0 zu unterscheiden ist, eine 1 nicht von einer 7. Wenn man beide Zahlen verwechselt, landet man übrigens bei der örtlichen AOK.

Sie will sich drum kümmern.

Wahrhaftig

Natürlich wissen wir alle, dass Stoppschilder vor Kinderpornografie (oder was das Bundeskriminalamt dafür hält) nur der Einstieg in die staatliche Zensur sind. Die Fahrkarte nach China. Während andere immer noch scheinheilig versichern, es gehe ja nur um die Kinder und selbstverständlich nicht um sonstige Inhalte, spricht SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz in der Berliner Zeitung wahrhaftig:

Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden. Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt.

Ausdrücklich nennt er, neben islamistischen, auch „verfassungsfeindliche“ Inhalte. Offensichtlich ist diesem Mann nicht mal bewusst, dass verfassungsfeindliche Schriften (oder was die geliebte Bundesregierung dafür hält) keineswegs „kriminell“ sind – es sei denn, sie erfüllen bestimmte Straftatbestände. Volksverhetzung zum Beispiel.

Und genau deshalb, vielleicht solllte das Herrn Wiefelspütz mal jemand ausrichten, kann man in deutschen Buchläden abseits von den Grabbeltischen „rechte“, „linke“, „anarchistische“, „extremistische“ und sonstwie aus seiner Sicht verquere Literatur kaufen. Oft liegen diese Werke, seien es Bücher oder Zeitschriften, im Regal „Politik“ oder „Geschichte“ einträchtig nebeneinander. Die Bestellkataloge machen ohnehin keinen Unterschied und die Buchhändler empfinden sich nicht als moralische Instanz.

Das alles nennt sich Meinungs- und Informationsfreiheit und soll dem Vernehmen nach im Grundgesetz festgeschrieben sein. Jenes Grundgesetz hat trotz der Verfügbarkeit rechter, linker, anarchistischer, extremistischer und verquerer Schriften übrigens bis heute gut überlebt; es hat uns Freiheit gegeben. Politiker, die mir vorschreiben wollen, was ich lesen darf und was nicht, sei es nun auf Papier oder im Internet, wollen diese Freiheit zerstören.

Wer ist der Verfassungsfeind, Herr Wiefelspütz?

Nachtrag: Dr. Wiefelspütz will gegen den Artikel vorgehen. Er habe, schreibt er auf abgeordnetenwatch.de, die Zitate nicht autorisiert. Ihm sei etwas „angedichtet“ worden.

Nachtrag 2: Wiefelspütz strikt gegen Internetzensur

Innenminister greifen durch

Die deutschen Innenminister fordern ein schnelles Verbot von Hausaufgaben. Auf ihrer Frühjahrstagung waren sie sich einig, dass Hausaufgaben Jugendliche frustrieren. „Frust ist ein wesentlicher Grund dafür, dass junge Menschen Amok laufen“, erklärten die Politiker. „Fast alle Amokläufer haben sich mit Hausaufgaben beschäftigt, bevor sie sich zu ihren gefährlichen Aktionen hinreißen ließen.“

Hausaufgaben sollen möglichst noch vor der Bundestagswahl verboten werden. Wegen der Gefahr, dass emsige Schüler sich von indischen Nachhilfelehrern Hausaufgaben übers Internet aufgeben lassen, erwägen die Innnenminister die Einführung des sogenannten Internetpasses. Dieser muss vorgezeigt werden, wenn Domains im Ausland aufgerufen werden.

Mit anderen möglichen Anreizen für Amokläufe werden sich die Innenminister aus Zeitgründen erst in der Zukunft beschäftigen können. Über privaten Waffenbesitz wird nach dem jetzigen Terminplan auf der Herbstkonferenz im Jahre 2022 beraten.

Düsseldorfer Krawalle: Volksverhetzung via Youtube?

Die Krawallnacht in der Düsseldorfer Altstadt nach dem Liga-Aufstieg von Fortuna 95 vor knapp zwei Wochen hat strafrechtliche Folgen. Aus 70 verschiedenen Vorfällen hat die Kriminalpolizei 32 Delikte ermittelt und beschuldigt 21 Personen im Alter von 16 bis 49 Jahren.

Wie Staatsanwalt Johannes Mocken gestern auf Anfrage bestätigte, geht es in 13 Fällen um gefährliche Körperverletzung; siebenmal um Landfriedensbruch; 5 Täter sollen Polizeibeamte beleidigt und 3 jeweils eine Sachbeschädigung begangen haben. Mocken berichtet von 2 Anzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, von einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und einem Vorwurf der Brandstiftung (ein Polizeifahrzeug war angezündet worden und brannte aus.

Zudem wird wegen Volksverhetzung ermittelt, weil auf „Youtube“ zum Töten von Polizeibeamten aufgerufen wurde. Bislang bieten 4 Verfahren die Voraussetzung für ein beschleunigtes Strafverfahren.

Die 6 Kriminalbeamten der eingesetzten Ermittlungsgruppe werden, so hieß es, noch in dieser Woche ihre Akten der Staatsanwaltschaft übergeben. Deren Sonderdezernentin Jeanette Bold will sofort prüfen, ob und welche Verfahren vorrangig bearbeitet werden. Die Ermittler sind zuversichtlich, noch 21 weitere Personen zu ermitteln. Das sei beispielsweise möglich durch die nachträgliche Auswertung von Video-Material. (pbd)

Doof sein kann sich lohnen

Wer illegal an Tauschbörsen teilnimmt, bekommt den größten Ärger in aller Regel wegen der Uploadfunktion. Die Clients sind meist so programmiert, dass schon während des Herunterladens einer Datei diese auch wieder anderen Teilnehmern zum Download zur Verfügung steht. Die Gerichte sehen da schnell ein „Verbreiten“, im Strafrecht wie im Urheberrecht gleichermaßen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg lässt das pauschal so nicht gelten. In einem aktuellen Beschluss stellt es fest:

1. Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms (Client-Software) ableiten, auf die sich die Überzeugung stützen lässt der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres (wie etwa Freigaben) auch vom dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden.

2. Es existiert kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der aktive Nutzer einer Internet-Tauschbörse weiß oder damit rechnet, dass die von ihm heruntergeladenen Dateien bereits durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch im Fall der wiederholten Nutzung und umso mehr, wenn heruntergeladene Dateien in einem Ordner für „eingehende“ Dateien (hier benannt als „incomming“) gespeichert werden.

Wohl dem, der doof ist. Oder erfolgreich vorgibt, es zu sein.

Am besten ist und bleibt es allerdings, sich im Falle einer Hausdurchsuchung gar nicht zum Tatvorwurf zu äußern. Wenn dieses Urteil zu den Beamten vor Ort diffundiert ist, ist damit zu rechnen, dass Polizisten gezielt rauszufinden versuchen, ob ihr Gegenüber eine Tauschbörse nicht nur nutzt, sondern auch ihre Funktionsweise versteht.

Künftig über Skype…

Zwei Erkenntnisse:

Die Polizei ist derzeit (noch) nicht in der Lage, Telefonate über Skype abzuhören.

Allerdings muss man damit rechnen, dass es den Argwohn der Ermittler steigert, wenn man so einen Anschluss nutzt. Oder, noch schlimmer, bei einem Festnetztelefonat mit dem Gesprächspartner ausdrücklich vereinbart, künftig nur noch über Skype zu telefonieren.

Gehören Gefängniswärter zur Unterschicht?

Gehören die Wärter in Gefängnissen, die Wachtmeister in den Gerichten zur „sozialen Unterschicht“? Sind die Beamten im Strafvollzugsdienst „geistig Minderbemittelte“? Darf ausgerechnet ein Lehrer der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsschule dem Nachwuchs in Wuppertal Auge in Auge so etwas unterstellen? Damit jährlich rund 300 Schülerinnen und Schüler verhöhnen und diese Praxis vom Schulleiter auch noch decken lassen?

Nein, meint sein ehemaliger Kollege Peter Glocker. Glocker hat in der Zeitschrift „Der Vollzugsdienst“ die „Arroganz“ öffentlich gemacht. Doch eine Konsequenz haben die „dauerhaften Verstöße gegen das Diskrimierungsverbot“ bislang nicht gehabt. Jetzt beschäftigt sich das Parlament mit dem Eklat.

Dem einstigen Vertrauenslehrer Glocker war der Kragen geplatzt. Schülerinnen und Schüler hatten sich bei ihm über das „pädagogisch untragbare Verhalten“ des Kollegen beschwert. Peter Glocker sagt, weil sein Chef auch auf mehrfache Hinweise nicht reagierte, habe er sich entschlossen, in der Fachzeitschrift des Bundes der Strafvollzugsbediensteten auszupacken.

Sein Fazit: Der kritisierte Kollege sei „in längst überwunden geglaubte Verhaltensweisen zurückgefallen“. Während der Schulleiter Glocker zu einem „Nestbeschmutzer“ machte, hagelte es in E-Mails Zustimmung ehemaliger Schüler und Schülerinnen: „Den Artikel zu lesen tat richtig gut“, schrieb Melanie D., „endlich hat mal einer das ausgesprochen, was sich andere nicht trauen.“

„Immer wieder hat der Lehrer gesagt, das der Klassenverband Teil der sozialen Unterschicht wäre“, bestätigte Markus H. und erinnert sich: „Da ballt man in der Tasche die Faust“. Der Artikel von Glocker „gibt genau das wieder, was zu diesem Zeitpunkt gelaufen ist“, bestätigte Jörn T. Und Heike Z. ließ Glocker wissen: „Der Artikel ist super gut geworden, ich denke, damit ist vielen Anwärtern endlich mal der Stein vom Herzen gefallen.“

So bestärkt wandte sich Glocker schriftlich an das Justizministerium. Vier Mal. Dessen lapidare Antwort: Es gebe „keine Veranlassung zu Maßnahmen der Dienstaufsicht“. Dieser Ansicht ist das Ministerium noch immer. Auf Anfrage ließ es durchblicken, der sensible Kritiker Glocker könne ein Querulant sein: „Herr Peter Glocker ist eine ehemalige Lehrkraft der Justizvollzugsschule, die in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Beschwerden und Eingaben verfasst hat. Darin wird das Verhalten eines Kollegen und des Schulleiters kritisiert. Sämtliche Eingaben wurden geprüft, die darin vorgetragenen Vorwürfe entkräftet.“

Ob das aber wirklich so ist, prüft momentan der Petitionsausschuss des Landtages. Dem Ausschuss bleibt das Justizministerium bislang eine Antwort schuldig. (pbd)

Telefonkarten behalten ihren Wert

Telefonkarten aus den Jahren 1987 bis Oktober 1998 taugen zwar längst nicht mehr zum Telefonieren, sie sind aber noch immer gutes Geld wert. Mit diesem Urteil (AZ: 11 U 213/08) hat gestern das Oberlandesgericht Köln einer Sammlerin aus Schwäbisch-Hall Recht gegeben. Sie hatte für 3.668 alte Telefonkarten von der Deutschen Telekom AG 17.633,43 Euro gefordert.

Die Telekom hatte die Karten 2001 technisch gesperrt und berief sich darauf, das Guthaben sei verfallen und die Forderung verjährt. Dem widersprach das Gericht mit der Begründung, alte Telefonkarten seien sogenannte Inhaber-Papiere. Und die müssen eingelöst werden, wenn der Eigentümer das fordert.

Die Telekom soll nun überwiegend die Kosten des Verfahrens tragen. Weil aber in der Rechtsprechung die Frage der Verjährung umstritten ist, ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (pbd)