Unbekannter Knast

Bielefeld-Beckum? Ich muss zu meiner Schande gestehen, da war ich noch nicht. Liegt aber wohl auch daran, dass es eine Einrichtung des offenen Vollzugs ist, wie an den fehlenden Gittern zu erkennen.

Der offene Vollzug hat den Vorteil, dass man als Verteidiger seine Mandanten in die Kanzlei einladen kann. In der Regel werden solche Besuche auch bewilligt.

Neuer Schub für die Hexenjagd

Das Verbot der „Jugendpornografie“ kommt, berichtet der beck-blog. Damit wird künftig auch der Besitz von Bildern und Filmen strafbar sein, bei denen die Darsteller zwischen 14 und 18 Jahren alt sind. Oder, als sogenannte „Scheinminderjährige“, zumindest so wirken.

Der beck-blog zum Problem der Scheinminderjährigen:

Der Gesetzgeber lässt hier die Normadressaten weitgehend im Regen stehen. Bei Zugrundelegung der bisher zu verzeichnenden regen Aufsichtspraxis und der ergangenen Rechtsprechung zum Parallelverbot von Posendarstellungen Minderjähriger (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 JMStV) ist jedoch davon auszugehen, dass nunmehr auch die Strafverfolgungsbehörden sich alleine von der Unbestimmtheit der vom Gesetzgeber insoweit gemachten Vorgaben nicht abschrecken lassen werden.

Insbesondere ist zu erwarten, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen irgendwo gespeicherter IP-Adressen weiter ansteigen wird. Denn künftig reicht es für den Anfangsverdacht, wenn sich der „Beschuldigte“ mal auf einer Seite umgesehen hat, auf der die eine oder andere volljährige Aktrice ihren Job mit Lolita-Zöpfchen, in Schuluniform oder mit einem Lolli im Mund erledigt. Das dürfte weitaus leichter sein und häufiger passieren, als „zufällig“ auf eine Seite zu stoßen, die Kinderpornografie bereit hält.

Auch für solche Dinge schwärmen dann täglich Dutzende, wenn nicht hunderte Polizisten zu Hausdurchsuchungen aus. Um in einer Vielzahl der Fälle dann nach monatelanger Überprüfung der Hardware festzustellen, dass der Beschuldigte überhaupt kein einschlägiges Material besitzt und man ihm auch nicht nachweisen kann, dass er sich den Besitz verschaffen wollte.

Die Mitteilung, wonach das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt wurde, können sich viele Betroffene dann gemütlich abheften. Sie haben als Neu-Arbeitslose ja viel Zeit. Um die Scherben des früheren Privatlebens aufzukehren, braucht man auch nicht den ganzen Tag.

Wo die Ermittlungsbehörden damit schon alle Hände voll zu tun haben, müssen sie natürlich nichts Gescheites unternehmen, um mal an die Hersteller von echter Kinderpornografie zu kommen. In diesem Bereich hört man jedenfalls eher selten von Fahndungserfolgen. Obwohl die möglich wären, wenn vorhandene Ressourcen sinnvoller eingesetzt würden.

Anwaelte-VZ

Ob Rechtsanwälte in Siegburg ahnen, was ihnen mit ihrer Domain anwaelte-vz blühen kann?

Aber interessant wäre der denkbare Streit sicherlich – immerhin heißen die Kollegen Vogel & Zahn.

Die Begriffe P. und N.

Wir hatten eine Frau angeschrieben, weil diese über unsere Mandantin unschöne Dinge behauptet hat. Es antwortet ein Anwalt:

Frau N. bestreitet entschieden, gegenüber Dritten behauptet zu haben, Frau H. sei … . Weiterhin bestreitet sie entschieden, gegenüber Herrn K. behauptet zu haben, … . Um es noch einmal klarzustellen: Die Begriffe P. und N. sind im Zusammenhang mit Ihrer Mandantin nicht verwendet worden. Dies wird auch in Zukunft nicht geschehen.

Aber damit ist das Schreiben nicht zu Ende:

Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Für diesen Fall wäre meine Mandantin bereit, die bei Ihnen entstandenen Gebühren von 546,69 € zu übernehmen.

Das ist wohl ein Musterbeispiel anwaltlicher Dialektik.

Flucht- und Rettungswege

Der Eigentümer eines Einfamlienhauses in Kirchhundem (Kreis Olpe) konnte offenbar nichts wegwerfen. Kartons voller Papier waren überall gestapelt. Schon der Eingang des Einfamilienhauses war fast verstellt. Schränke waren nur über schmale Pfade erreichbar. Das Kinderzimmer war kaum begehbar.

Polizeibeamte, die durchsuchen wollten, sprachen später von einem „Papierlager“. Deswegen verurteilte das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt den Eigentümer dazu, sein Haus gefälligst aufzuräumen (AZ: 3 L 547/08) und so zumindest Flucht- und Rettungswege freizumachen (pbd).

Pressemitteilung des Gerichts

Arbeiten gehen dürfen

Stellenanzeige:

Ich suche dringend eine Verkäuferin für Backwaren und Foodangebote, eine Verkäuferin , die wirklich noch Lust und Freude daran hat arbeiten gehen zu dürfen um etwas nützliches zu leisten. Die Anstellung ist unbefristet für eine Beschäftigung auf 165,00€ Basis. Besonders gut geeignet für einen Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit und für Hartz 4. Angedacht sind ca. 15. Std. wöchentlich. Sie sollten ehrlich, unbedingt zuverlässig und ein sauberes angenehmes Äußere haben sowie ein Lächeln ohne Zahnlücken.

Nachtrag: Da die Anzeige mittlerweile gelöscht wurde, hier der Text.

(Danke an Jörg Karl für den Link)

Jedes Mittel recht

„Um das zu bekämpfen, ist jedes Mittel recht.“ Sagt Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, über Kinderpornografie.

Bei solchen Sprüchen von oben darf man sich nicht wundern, wenn Polizisten vor Ort Grund- und Verfahrensrechte nicht kennen, sie jedenfalls für Kokolores halten und der Zweck sowieso die Mittel heiligt.

Man muss den Polizeifunktionären nur zuhören, um zu ahnen, welchen Staat sie sympathisch finden.

Klicken statt frickeln

Ich hatte auf meinen Eee PC der ersten Stunde Windows XP aufgespielt. An sich kein Problem, wenn das WLAN und der UMTS-Stick zuverlässig funktioniert hätten. Aber bei jedem dritten oder vierten Neustart des Systems waren plötzlich die „Verbindungen“ weg. Oder arbeiteten einfach nicht mehr.

Wie das so ist, investiert man dann endlos Zeit, den Fehler zu finden. Selbst ein dynamisches Update von XP half nicht. Irgendwie kristallierte sich – auch mit Hilfe diverser Foren – heraus, dass Windows sich mit dem vorinstallierten Atheros WLAN Client ins Gehege kommt. Der drängelt sich in den Vordergrund und schaltet den WLAN-Dienst von XP gerne komplett aus.

Um den WLAN-Dienst wieder in Gang zu bringen, bedarf es ziemlich komplexer Aktionen. Aber auch das hilft nur eine Weile. Früher oder später sind die Verbindungen dann tot.

Ich habe jetzt jedenfalls den Hals voll. Meine definitiv letzte Aktion ist die Deinstallation des Atheros Clients (mit Ausnahme des Gerätetreibers). Bei einigen Teststarts ging alles, aber das will nichts heißen. Das kenne ich schon. Spätestens beim nächsten Auswärtstermin stünde das Gefrickel wahrscheinlich wieder an.

Aber diesmal freue ich mich fast schon drauf. Dann wird nämlich nicht konfiguriert, sondern bei Amazon auf den Bestellbutton geklickt: Entwieder hier oder da.

Verworfen

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mal wieder eine meiner Revisionen verworfen.

Damit muss ich leben, die Erfolgsquote ist nun mal sehr gering. Allerdings wurde einer der Mitbeschuldigten von einem Anwalt verteidigt, den ich als verdammt gut einschätze. Wenn dessen Revision durchgegangen wäre, hätte ich mir schon Gedanken gemacht.

Aber das ist nicht erforderlich. Der Kollege hat den gleichen Beschluss kassiert.

Sonntagsarbeit?

Das Amtsgericht Mettmann lädt zum Verhandlungstermin in einer Jugendstrafsache:

Ich dachte zuerst, jetzt werden Rückstände brutalstmöglich abgebaut. Ist aber ein Versehen. Der Termin findet an einem Werktag statt.

Grußlos

Notiz an junge Familienrichterinnen:

Der Bürger ist irritiert, wenn er einen Gerichtssaal betritt und mit gleichgültiger Miene grußlos empfangen wird. Ein „Guten Tag“ oder ein „Guten Morgen“ kann die Situation deutlich entkrampfen.

Aber vielleicht ist das ja gar nicht gewünscht.

Allgemein bekannt

Herr Livasov, Betreiber der „Wertliste“, hat mir geantwortet. Der Datenumfang könne auf keinen Fall jemandes (Geschäfts-) Geheimnis beeinträchtigen; er sei allgemein bekannt. Natürlich habe jeder das Recht, sich „auf schriftliche Erklärung“ aus der Datei entfernen zu lassen, was man wunschgemäß auch gemacht habe.

Die Antwort bezieht sich leider nicht auf die Frage, woher man meine Daten hat. Auch das muss mitgeteilt werden (§ 34 Bundesdatenschutzgesetz).

Außerdem sind meine Daten gar nicht gelöscht (Stand: 14.30 Uhr).

Nicht witzig, Herr Livasov.

Haftprüfung „verweigert“

Aus einer Telefonnotiz:

Ri. S. vom Landgericht teilt mit: Mandant bekommt keinen Haftprüfungstermin. Dafür einen Termin zur Hauptverhandlung am 8.9., 9.30 Uhr.

Die Zwei-Wochen-Frist, innerhalb der die Haftprüfung stattfinden muss, ist damit zwar nicht eingehalten. Aber auf der anderen Seite kriegen wir sehr schnell ein endgültiges Ergebnis, was ja auch im Interesse des Mandanten ist.

Insofern war der Haftprüfungsantrag doch zu was gut.