Hohe politische Fähigkeit

Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gab es gestern nicht nur eine Feier-, sondern auch eine Lehrstunde.

Nach einem musikalischen Auftakt sprachen Persönlichkeiten einige nachdenkliche, humorvolle, wehmütige Worte. Es waren auch welche ohne Inhalt dabei. So geht es, wenn jemand feierlich ins Amt eingeführt wird.

In diesem Fall Petra Berger-Zehnpfund, die neue Chefin der Staatsanwaltschaft. Sie stammt aus dem Ruhrgebiet und bekam deshalb vom gerade wahlkämpfenden Dirk Elbers (CDU), der Ende August zum Nachfolger des verstorbenen Oberbürgermeisters Joachim Erwin gewählt werden möchte, zu hören, wenn sie mehr über Düsseldorf erfahren wolle, könne er sie bei einem Spaziergang auf Sylt aufklären. Kichern im Saal.

Und Erwartung: Wie wohl wird die Chefin der Strafverfolger auf die Einladung des Politikers reagieren? Sie lehnte ab und tat eins drauf. Sie könne selber bezahlen, sagte sie. Damit verdrehte sie nicht nur Elbers Aussage, sie unterstellte etwas, was er gar nicht angeboten hatte. Und zeigte damit eindeutig hoch politische Fähigkeiten.

Haben wir etwa eine neue Kanditatin für die übernächste Oberbürgermeister-Wahl? (pbd)

Internet kaputt

Im Düsseldorfer Kabelnetz von Unitymedia ist seit gestern das Internet kaputt. Nicht ganz, aber viele Seiten sind nicht erreichbar. Große wie Spiegel online, kleine wie das law blog. Im inoffziellen Unitymedia-Forum kann man herausfinden, dass das Problem mit Sicherheit nicht an der eigenen Hardware liegt. Sondern bei Unitymedia selbst.

Beim Anbieter selbst kann man auf der Homepage zwar Störungen melden. Man wird aber nicht über bekannte Störungen unterrichtet, obwohl ein Störungsticker sicher auch das Callcenter entlasten könnte.

Bei so viel Gleichgültigkeit kann man wohl auch nicht erwarten, dass jemand aus der UM-Technik sich vielleicht sogar einfach mal selbst in dem Forum zu Wort meldet und kurz berichtet, wann die Störung voraussichtlich beseitigt ist. Stattdessen liest man wahrscheinlich gelassen mit, wie sich die Unzufriedenheit der Kunden weiter aufschaukelt. Vorausgesetzt, es ist überhaupt jemand zu Hause.

Sich ungewöhnlich verhaltende Personen

In Deutschland gibt es unzählige Unfallverhütungsvorschriften. So auch für Geldtransporte. In der Dienstanweisung zu § 26 Abs. 4, also einer Vorschrift zur Vorschrift, heißt es:

Umstände, die auf eine erhöhte Gefährdung schließen lassen und gegebenenfalls der Täuschung dienen, können z.B. sein:

Verkehrsunfälle, plötzliche Verkehrskontrollen, neue Fahrbahnblockierugnen, Umleitungen, Baustellen und Bauzelte, im Ladebereich abgestellte auffällige Fahrzeuge sowie sich ungewöhnlich verhaltende Personen.

Man kann förmlich spüren, wie der Unfallverhütungsvorschriften-Autor nach diesen zwei Sätzen aufsah und seufzte: So langweilig ist er gar nicht, mein Job.

Alles korrekt

Aus einem Gerichtsvollzieherprotokoll:

Weitere Informationen wurden ggf. im Computer erfasst! Der Angetroffene erklärt mit seiner Unterschrift, dass die im Computer vor Ort erfassten Informationen richtig sind.

Schon erstaunlich, was die Leute bei einer Amtsperson alles unterschreiben.

Abmahnung verletzt Kind

Wer einen achtjährigen Schüler abmahnt, ihn mit Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige bedroht, macht sich schadensersatzpflichtig. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden. Ein Schüler hatte sich im Unterricht wie folgt geäußert: „Das will ich sagen. Mein Papa hat für S gearbeitet und wie es ans Bezahlen ging, nichts war. Dann hat E das hier bei uns abgearbeitet.“

Das Landgericht Bonn sieht in der Abmahnung eine unerlaubte Handlung gegenüber dem Kind:

Bereits der Inhalt des an den Minderjährigen adressierten Schreibens vom 02.02.2007 ist objektiv geeignet, die persönliche Entwicklung eines Achtjährigen nachhaltig negativ zu beeinflussen. Mit dem Schreiben wird dem Kind vorgeworfen, eine Äußerung mit strafrechtlich relevanter Bewandtnis getätigt zu haben und für den Fall der nicht fristgemäßen Reaktion die Einleitung gerichtlicher Schritte in Aussicht gestellt. Dass sich K V durch die inkriminierte Äußerung nicht in strafrechtlich relevanter Weise verhalten haben kann, bedarf mit Rücksicht auf § 19 StGB keiner näheren Darlegungen. Der Vorwurf einer Straftat mit der gleichzeitigen Androhung gerichtlicher Schritte gegenüber einem acht Jahre alten Kind verletzt den Wert- und Achtungsanspruch seiner Persönlichkeit und ist mit Rücksicht darauf, dass er in einem anwaltlichen Schreiben enthalten ist, derart gravierend, dass er als Störung der Persönlichkeitsentwicklung zu qualifizieren ist.

(Entscheidung des Landgerichts Bonn / Quelle des Links)

Die Staatsmacht sitzt nebenan

Wenn man einen Termin bei der Staatsanwaltschaft Duisburg hat, kann man sein Auto direkt nebenan auf dem Lidl-Parkplatz abstellen. Man muss lediglich das Schild „Nur für Kunden“ ignorieren und darf sich auch nicht von der Drohung abschrecken lassen, unbefugt parkende Fahrzeuge würden abgeschleppt.

Ein Mitarbeiter des Ladens schob gerade Einkaufswagen zusammen und guckte böse, als ich mein Auto weitab vom Ladeneingang, aber nah an der Staatsanwaltschaft parkte. Gesagt hat er aber dann doch nichts. Und abgeschleppt war mein Auto auch nach gut anderthalb Stunden nicht.

Ich nehme an, man will sich lieber nicht mit den Falschen anlegen.

Ich hab‘ ne Limited…

Ein Gegner mault mich an, der Name seiner Firma sei im Betreff unserer Schreiben falsch angegeben. Die Firma heißt „Process Management Service Complete Assekuranz Experts Special Ltd.“ Der Name ist inhaltlich, aber nicht der Länge nach abgewandelt.

In unserem Betreff wird die Firma nur als „Process Management“ bezeichnet.

Der Mann meint, das müsse er nicht akzeptieren. Was er dagegen machen will (Betreff-Berichtigungsklage?), verriet er mir allerdings nicht. Ich habe ihn, offen gesagt, auch nicht gefragt.

Überflüssig zu erwähnen, dass wir auch in der Sache selbst keinen Schritt weiter gekommen sind.

Narrenzoll = räuberische Erpressung?

In Düsseldorf hat der Narrenzoll Tradition. Am Wochenende vor Rosenmontag „sperren“ Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen die Wohnstraßen. Weiter fahren darf nur, wer Süßigkeiten oder ein bisschen Kleingeld spendiert – oder sich mit deutlichen Worten den Weg freikämpft.

Dieser Brauch brachte jetzt zwei damals 14-Jährige vor den Jugendrichter. Sie waren wegen räuberischer Erpressung angeklagt, weil sie gegenüber einem Busfahrer ihren Wunsch nach Narrenzoll mit einer Spielzeugpistole untermauerten. Übrig blieb eine Nötigung. Die Jugendlichen müssen jeweils 30 Arbeitsstunden leisten.

Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, sorgt das Urteil bei den Düsseldorfer Karnevalisten für Unmut. Sie halten das Urteil für übertrieben.

Selbst nicht glücklich

Ein Staatsanwalt, der mit Durchsuchungsbeschlüssen des Gerichts „nicht glücklich“ ist. Das ist auch selten. Die Beschlüsse sind nicht begründet, zur Verhältnismäßigkeit wird nichts gesagt. „Die Beschlüsse sind wirklich nicht gut gelungen“, sagt der Staatsanwalt.

Aber letztlich, fügt er hinzu, spiele das alles ja keine Rolle. „Wir haben in Deutschland nun mal kein Verwertungsverbot. Also auch nicht an unserem Beschwerdegericht.“ Mit der Folge, dass alles, was bei den Durchsuchungen gefunden wurde, auch gegen die Beschuldigten verwendet werden kann. So, als wäre im Vorfeld alles rechtmäßig verlaufen. Dass es so kommt, steht für den Staatsanwalt fest. Deshalb lehnt er sich auch ganz entspannt zurück und schreibt Anklagen.

Folgenlos Fehler machen – nirgends geht es so schön wie in der deutschen Strafjustiz.

Turn Piracy Into Profit

Hier kann man den Vertrag nachlesen, den ein amerikanischer Pornoproduzent mit einem deutschen Unternehmen geschlossen haben soll, das die Bekämpfung illegaler Tauschbörsennutzung verspricht.

Neben dem Slogan „Turn Piracy Into Profit“ ist interessant, dass der Vertrag der Firma ausdrücklich die exklusiven Rechte einräumt, die Filme in Tauschbörsen einzustellen. Damit ist allerdings nicht unbedingt gesagt, dass dies auch geschieht, um andere Nutzer anzulocken. Vielmehr kann man die Klausel auch als Klarstellung verstehen, dass der Rechteinhaber eben keine weiteren Rechte über die Nutzung in Tauschbörsen vergeben hat.

Ebenso erhellend ist die Regelung, wonach die Firma das gesamte wirtschaftliche Risiko für die Verfolgung trägt. Dies könnte wichtig sein, wenn man die Höhe eines eventuellen Schadens bemessen will. Für den Rechteinhaber scheint die Sache jedenfalls nicht mehr wert zu sein, als sich nicht selbst um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen kümmern zu müssen.

Nicht zuletzt könnte auch mal die Frage gestellt werden, ob die Abmahnkosten der beauftragten Anwälte tatsächlich in geltend gemachter Höhe gerechtfertigt sind. Häufig werden im Fall erfolgloser Abmahnungen nämlich die Gebühren gar nicht beim eigenen Auftraggeber geltend gemacht, sondern es bestehen andere Abreden (zum Beispiel Erfolgsvereinbarungen, Stundensätze). Dann dürfen aber an sich auch gegenüber den Abgemahnten keine höheren Gebühren angesetzt werden.

Genau bei diesem Punkt haben viele Abmahnanwälte kein gutes Gewissen. Wenn man die Frage, was der Auftraggeber eigentlich vom Anwalt berechnet bekommt, konsequent problematisiert und eine Anzeige wegen versuchten Prozessbetrugs in den Raum stellt, hört man sehr häufig nichts mehr von der Sache.

Beamte träumen vom Schulterschluss mit Elitejuristen

Die deutschen Richter sorgen sich um den Nachwuchs, weil Berufsanfänger in Großkanzleien (Associates) wesentlich besser verdienen:

Insbesondere der Abstand zwischen den Bezügen auf der Ebene der Associates beziehungsweise der juristischen Führungskräfte der mittleren Ebene und der richterlichen Eingangsbesoldung bereitet den Richterverbänden Sorge. Auf dieser Gehaltsebene stiegen Berufsanfänger ein, um die der Staat mit der freien Wirtschaft konkurriere. Nur eine erhebliche Anhebung der Besoldung schaffe die Voraussetzung, dass die für den Richterdienst erforderlichen besonders qualifizierten Juristen gewonnen werden könnten, so DRB-Vorsitzender Christoph Frank.

Das soll neu sein? Schon immer gibt es genug Anwälte, die deutlich mehr, mitunter ein Vielfaches von dem verdienen, was ein Richter oder Staatsanwalt am Monatsende nach Hause bringt.

Eine Erscheinung übrigens, die auch für andere Sparten gilt. Niedergelassen Ärzte oder Apotheker machen regelmäßig auch mehr Geld als ihre Kollegen vom Gesundheitsamt oder der Amtsapotheke. Auch ein Amtsleiter oder Beigeordneter wird wissen, dass er in der freien Wirtschaft mehr verdienen kann – sofern er sich erfolgreich den dort herrschenden Bedingungen stellt.

Was den vermeintlich Bessergestellten aber abgeht, ist die berufliche Sicherheit. Im Gegensatz zu den lebenslang alimentierten und unkündbaren Richtern und Staatsanwälten können sie keineswegs sicher sein, in drei Monaten noch am Futtertrog zu sitzen. Dass diese Sicherheit heute mehr denn je ein Vorteil sein könnte, scheint den Beamtenvertretern nicht in den Sinn zu kommen. Sonderlich erwähnenswert ist es ihnen jedenfalls nicht.

Grotesk wird die Angelegenheit aber, wenn die Beamten sich wie selbstverständlich an den Mitarbeitern und Partnern von Großkanzleien messen lassen wollen. Oder an den Juristen in den Führungsetagen deutscher Unternehmen.

Voraussetzung für einen Schulterschluss mit der Elite wäre zumindest, dass die Beamten dann auch annähernd so hart und insbesondere so lange arbeiten. Davon sind wir, mit Verlaub, aber sehr weit entfernt.

Positionspapier der Richterverbände

Kein Eilrechtsschutz gegen Mobilfunksender

Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik ist davon auszugehen, dass Mobilfunkanlagen, die die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder einhalten, keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen. Das geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.

Nachdem der Landkreis Mayen-Koblenz die Errichtung einer Mobilfunkanlage im Außenbereich genehmigt hatte, nahm ein Nachbar gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch. Zur Begründung gab er an, da sich der geplante Standort nur etwa 100 Meter von seinem Wohnhaus befinde, habe er gesundheitliche Schäden zu befürchten.

Der Antrag hatte keinen Erfolg.

Die geplante Anlage, so die Richter, verstoße nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, da sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufe. Die Bundesnetzagentur habe den Standort anhand der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder überprüft und festgestellt, dass die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes außerhalb der standortbezogenen Sicherheitsabstände von 7,35 Meter in Hauptstrahlrichtung und 1,38 Meter in vertikaler Richtung nicht überschritten würden.

Das Gericht habe auch keinen Anlass, davon auszugehen, dass die menschliche Gesundheit durch die geltenden Grenzwerte unzureichend geschützt sei. Die Wirkung elektromagnetischer Felder von Mobilfunksendeanlagen werde zwar weiter erforscht und etwaige Gesundheitsgefährdungen könnten nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Allerdings sei erst unlängst das vom Bundesamt für Strahlenschutz initiierte und koordinierte „Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm“ zu dem Ergebnis gekommen, dass frühere Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen hochfrequenter Felder nicht bestätigt werden konnten und auch keine neuen Hinweise auf mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen gefunden worden seien (www.emf-forschungsprogramm.de).

Auch die Strahlenschutzkommission habe ausgeführt, dass zwar noch Forschungsbedarf bestehe, jedoch aufgrund der bisherigen Erkenntnisse festgestellt werden könne, dass die den bestehenden Grenzwerten zugrunde liegenden Schutzkonzepte nicht in Frage gestellt würden. Insofern sei weiterhin davon auszugehen, dass die geltenden Grenzwerte dem gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik entsprächen.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 12. August 2008, 1 L 847/08.KO)

Betrunkene sollen für Zelle bezahlen

Betrunkene Randalierer und Ruhestörer sollen für ihren Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle zur Kasse gebeten werden. „Wer sich nicht mit Anstand besaufen kann, sollte für die Nacht in der Gewahrsamszelle auch bezahlen“, sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt laut DER WESTEN.

Wendt nennt Hessen als Vorbild. Dort koste die Gewahrsamszelle in den ersten sechs Stunden 20 Euro. Für jede weitere sechs Stunden würden fünf Euro fällig. 2,50 Euro koste das Kater-Frühstück auf der Wache.

Die Mickergebühren verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf den Wachen und beim Forderungseinzug, ganz zu schweigen von Gerichtsprozessen gegen die Kostenbescheide und erfolglosen Zwangsvollstreckungen. Da wächst nur eins – der bürokratische Wasserkopf in den Polizeibehörden. Letztlich würde jedem eingenommenen Euro noch ein stattlicher Betrag an Steuergeldern hinterhergeworfen.

Etwas vernünftiger klingt da schon der Vorschlag, die großen Fußballvereine für den Schutz ihrer Spiele zahlen zu lassen.

(Quelle des Links)

Göttliche Eingabe

Nehmen wir an, einem Ehemann wird dessen Lieblingsstuhl von der Ehefrau beschädigt. Den wird sie flicken lassen müssen. Streng genommen auf ihre Kosten. Aber hat der Ehemann finanziellen Anspruch auf Ausgleich dafür, dass er während der Reparaturzeit auf sein Lieblingsstuhlsitzgefühl verzichten muss?

Nein, sagt der gesunde Menschenverstand. Und noch mal nein, zumal der Ehemann wenigstens noch eine andere Möglichkeit hat, sich zu bequem platzieren. Aber siehe! Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) hat in einem ähnlichen Zusammenhang völlig anders entschieden. In diesem ungewöhnlichen Fall ging es allerdings um einen Feuerstuhl. Ein Mann aus dem Raum Duisburg ist stolzer Eigentümer eines Motorrades. Nicht allerdings eines schnöden Zweirades mit einem Motor dran. Dem Mann gehört eine Harley Davidson Electra-Glide FLHTI (unter Fachleuten: so ein Gerät ist in neuem Zustand kaum unter 17.200 Euro zu haben).

Dieses, sagen wir mal ruhig: Luxus-Utensil fuhr ihm die Ehefrau ein bisschen kaputt. Deren Haftpflichtversicherung wollte zwar den Schaden regulieren, hielt aber eine andere Forderung des Harley-Halters nicht nur für völlig überzogen, sondern für geradezu grotesk. Der Mann forderte für jeden Tag, den die Reparatur dauerte, eine „Nutzungsausfallentschädigung“ von 66 Euro.

Weil die Operation der Edel-Maschine 78 Tage lang dauerte (die Beschaffung und Lieferung der Ersatzteile aus den USA brauchten ihre Zeit) macht das insgesamt 5.148 Euro. Weil die Versicherung sich beharrlich weigerte und immer wieder gerne auf den speziellen Umstand hinwies, der Mann habe ja auch noch ein Auto, mit dem er sich von A nach B bewegen konnte – deswegen sollte das Landgericht Duisburg den Streit entscheiden.

Und das tat es auch. Sinn und Zweck einer Nutzungsausfallentschädigung sei es, dem Geschädigten die Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit auszugleichen. Eine solche Einengung habe es jedoch – da war ja noch das Auto – nicht gegeben. Sicher, dem Mann sei sein Fahrspaß entgangen. Das sei aber keine „fühlbare vermögensrechtliche Entbehrung“. Mit anderen Worten: Für eingebüßte Lust gibt es kein Geld.

Motorräder heulen nicht, wenn etwas schief läuft. Was also kann einen Harley-Fahrer schon erschüttern? Er schaltete lieber in den nächsten Gang. Und diese Berufung brachte ihm vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf den Erfolg, einen rechtskräftigen dazu (Aktenzeichen: I-1 U 198/07).

Der 1. Senat kürzte ihm zwar ein Drittel seiner Forderung. Denn: Bei schlechter Witterung wäre das „exklusive Motorradfahrzeug“ im Stall geblieben. In der restlichen Zeit aber, so erkannten die Richter, wäre die Harley mit ihrem Eigentümer unterwes gewesen. Waren beide aber nicht. Tja, und deswegen bekam der Mann 3 432 Euro zugesprochen. Zu zahlen von der Haftpflichtversicherung der Ehefrau.

In dem achtseitigen Urteil heißt es zur Begründung: Wer glaubt, ein Auto ersetze eine
Harley, „verkennt die Lebenswirklichkeit“. Denn: Die Benutzung des „besonderen Fahrzeugs“ bietet ein „völlig anders geartetes Fahrgefühl“. Das sei fühlbar entgangen.

Nur der letzte Satz auf der Internet-Seite „harleyman.de“ geht noch weiter als das Urteil: „Harleyfahren“, so heisst es dort, „ist keine Frage des Geldes oder eine Wertanalyse. Hier geht es um Persönlichkeit, Charakter und Ehrgefühl. Es ist“, so geht es wörtlich weiter, „eine Berufung, eine göttliche Eingabe“.

Bliebe noch das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsgeheimnis der Richter zu erwähnen. Wohl nur dessen Offenbarung könnte klären, wer im 1. Zivilsenat des Obe rlandesgerichts Düsseldorf was fährt. Und damit die Frage beantworten, wessen Herz da für Harley-Fahrer schlägt… (pbd)