Handy am Steuer: Motor muss aus sein

Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen.

Der Fahrer hatte sich mit dem Pkw einer Rotlicht zeigenden Ampel in Hemer genähert. Da die Ampel rot zeigte, schaltete er den Motor ab, nahm dann sein Mobiltelefon und telefonierte kurz mit einem Bekannten. Sodann beendete er das Telefongespräch. Anschließend schaltete die Ampel auf grün. Der Fahrer startete den Motor und fuhr weiter.

Nach Auffassung des OLG-Senats liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung vor, wonach einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Dieses Verbot gilt nämlich nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Eine Auslegung der Vorschrift, dass dem Ausschalten des Motors eines vor einer Rotlicht zeigenden Ampel stehenden Kraftfahrzeugs keine Bedeutung beizumessen sei, stelle eine nicht zulässige Ausdehnung der Bußgeldbewehrung zu Lasten des Betroffenen dar.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.09.2007 – 2 Ss OWi 190/07

Laaaaaaaaaaaadung

Der Anwaltsverhinderer hat am 27. Februar 2008 Haftprüfungstermin anberaumt. Jedenfalls datiert von diesem Tag die Ladung, die heute (6. März), also schon acht Tage später, bei uns in der Post ist.

Der Haftprüfungstermin ist am Montag, 10. März 2008. Da kann ich ja von Glück reden, dass ich noch vor dem Termin vom Termin erfahre…

Ernsthaft: Normalerweise werden Ladungen in Haftsachen gefaxt. Immerhin ist ja auch bei Gericht bekannt, wie lahm die normale Post versendet wird. Oft ruft auch jemand an und gibt den Termin vorab durch. Sehr häufig ruft sogar jemand an und stimmt den Termin ab. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht, wie man sieht.

Ich hatte so einen Gang der Dinge schon geahnt und mich wohlweislich selbst erkundigt, wann die Haftprüfung sein wird. Die bemerkenswert langsame Schneckenpost wirft mich terminlich deshalb nicht aus der Bahn.

Ich habe am Montag reichlich Zeit, falls es was zu besprechen gibt. Aus meiner Sicht ist das der Fall.

Hanfgründe

Dürfen wir uns was dabei denken, wenn ein Ermittlungsrichter in einer Drogensache im Haftbefehl vom „Hanfgrund der Wiederholungsgefahr“ schreibt?

Strafarithmetik

Die Freundin meines Mandanten saß hinten im Gerichtssaal. Ihr war deutlich anzusehen, dass die Welt gerade für sie unterging. Der Staatsanwalt zählte nämlich die acht Taten meines Mandanten auf. Und forderte für jede eine Freiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis.

Wenige Sekunden später wandte er dann die Gesamtstrafenarithmetik an und beantragte insgesamt anderthalb Jahre auf Bewährung.

Das war im grünen Bereich. Ob die Tränen bei der Freundin des Angeklagten vom Schreck oder der Erleichterung kamen, war nicht zu erkennen.

Streikfolgen

Der Straßenbahner-Streik hat mich heute richtig was gekostet. 17,60 Euro Parkgebühren. Und einiges an Nerven im Innenstadt-Stau.

Fruchtbar

Formlos, fristlos, fruchtlos. So die gängige Meinung über Dienstaufsichtsbeschwerden. Die aber nicht immer zutrifft. Jedenfalls war die Akte der Staatsanwaltschaft Augsburg, der ich seit einiger Zeit hinterherjage, heute in der Post.

Dafür, dass ich die Beschwerde erst vorgestern gefaxt habe, ging das aber schnell.

Kleine Wunder

Vor gut zwei Wochen habe ich von der Uhr in einem Gerichtssaal erzählt, die nie richtig geht. Zumindest heute ist das anders. Sogar die Richterin staunte vorhin, als es ihr auffiel.

Lange her

Es ist interessant, wie beharrlich Gerichte an Traditionen festhalten. So heißt es zum Beispiel beim Verwaltungsgericht Düsseldorf in jeder Eingangsbestätigung einer Klage:

Alle Schriftsätze sollen zur Vermeidung der gebührenpflichtigen Anfertigung von Abschriften 2-fach unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens eingereicht werden.

Wie lange ist es her, dass sich wirklich jemand hingesetzt und den Text abgeschrieben hat? Das konnte möglicherweise wirklich teuer werden. Aber die Zeiten ändern sich. Selbst das Gerichtskostengesetz kennt nur noch Ausfertigungen, Ablichtungen, Ausdrucke und elektronisch gespeicherte Dateien.

Freundliches Schweigen

Heute habe ich einen Textentwurf nicht an den Mandanten gemailt, sondern an einen bekannten Blogger. Mandant und Blogger heißen ähnlich. Ich bin in Outlook in der Adresszeile verrutscht.

Der bekannte Blogger hat über diesen Fauxpas bislang nichts gebloggt. Ist halt ein Netter, so habe ich ihn auch eingeschätzt.

Dafür steht VZ

VZ steht laut Wikipedia für:

* Verwitterungsgrad Zersetzt
* Veranlagungszeitraum,
* Vorzeichen einer Zahl
* Visp-Zermatt-Bahn
* Verkehrszeichen
* Verbraucherzentrale
* VermögensZentrum, Vermögensberatungsfirma (Schweiz und Deutschland)
* Verseifungszahl, eine Kennzahl in der Chemie
* Verzeichnis
* Verwaltungszentrum, im schweizerischen Verwaltungsjargon
* Versorgungszentrum, eine Gemeinschaftsprgeschäftliche Einrichtung in der ehemaligen DDR
* Verwendungszweck
* Verbranntezone, ein Online-Spiel

Daran werden die Betreiber von StudiVZ sicher gedacht haben, als sie die Abmahnkeule auspackten. Da die Marke „StudiVZ“ ja erst angemeldet und nicht eingetragen sein soll, könnte die Eintragung noch abgelehnt werden. Wegen Freihaltungsbedürfnisses zum Beispiel. Auch bei „Studi“ könnte man auf so einen Gedanken kommen.

Null Reaktion

Meine jüngsten Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Augsburg sind etwas getrübt. Mal sehen, ob dieses Schreiben Bewegung in die Sache bringt:

… hiermit lege ich wegen der Sachbehandlung dieser Angelegenheit Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Ich habe mich mit Schreiben vom 31. Januar 2008 als Verteidiger gemeldet und strafprozessuale Anträge gestellt. Gleichzeitig beantragte ich kurzfristige Akteneinsicht, um die Rechtsmittel näher begründen zu können.

Bis heute war es nicht möglich, nähere Informationen zu erhalten. Die Telefonzentrale gibt die Durchwahl des Sachbearbeiters nicht heraus. Die Geschäftsstelle geht nicht ans Telefon, trotz etlicher Versuche während der üblichen Bürozeiten.

Mit Schreiben vom 19. Februar habe ich an die beantragte Akteneinsicht erinnert. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, mir für den Fall, dass keine Akteneinsicht gewährt wird, die gesetzlichen Hinderungsgründe mitzuteilen, auf die sich diese Anordnung eventuell stützt.

Die Verweigerung der Akteneinsicht ist durch Bescheid mitzuteilen (Meyer-Goßner, StPO, § 147 Rdnr. 37).

Ich habe bis heute keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft erhalten; nicht einmal die Weiterleitung des Rechtsmittels an das Gericht bzw. das dortige Aktenzeichen sind mir mitgeteilt worden.

Dieses Vorgehen ist nicht mehr sachgerecht, zumal mit Blick auf die offenkundige Eilbedürftigkeit der Akteneinsicht wegen der eingelegten Rechtsmittel.

Ich bitte um Nachricht über das Ergebnis dieser Dienstaufsichtsbeschwerde.