Versteckte Kosten

Bei meinem Privatkonto kann ich jetzt auch Bausparverträge online einsehen. Da lese ich bei einem Darlehen:

03.04.2007 30.06.2007 Einzahlung 306,77 EUR
03.05.2007 30.06.2007 Einzahlung 306,77 EUR

Das erste Datum ist der Zahlungseingang. Das zweite ist der Tag, an dem die Einzahlung wertgestellt wird. Ich gucke erstmals in meinem Leben in Bausparbedingungen. Tatsächlich, Zahlungen werden nur vierteljährlich gebucht. Das gilt auch für Sondertilgungen. Wenn man taggenaue Gutschrift haben will, kostet das Darlehen von vornherein 0,25 Prozent Zinsen mehr.

Solche Tricks kannte ich bisher nur von Tagesgeldkonten. Es gibt Anbieter, die schreiben die Zinsen monatlich gut. Oder zumindest einmal im Quartal. Was den Vorteil hat, dass man früher Zinsezins erhält und faktisch eine höhere Rendite erzielt. Andere Banken warten stur bis zum Jahresende, bevor sie die Zinsen ausweisen.

„Zur Kenntnisnahme“

Das Gericht schickt mir einen frisch erlassenen Haftbefehl. „Zur Kenntnisnahme“. Das ist auch eher selten. Sogar höchst ungewöhnlich. Aber womöglich hofft man, dass ich meinen Mandanten dazu bewege, sich dem Verfahren zu stellen.

Aber er ist unbekannten Aufenthalts. Außerdem ist nicht klar, was ich dem Mann rate. Und ob er gegebenenfalls auf mich hört. Wäre es da nicht reizvoll, nun meine Kommunikation zu überwachen? Denn spricht nicht eine Vermutung dafür, dass ich mich jetzt mit ihm in Verbindung setze, sofern ich dies überhaupt kann? Immerhin gehört es zu meinen Pflichten, den Auftraggeber über wichtige Dinge zu informieren, die das Mandat betreffen.

Allerdings ist es verboten, mich als Verteidiger zu überwachen. Und zwar nicht erst seit dem neuen El-Masri-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Ich glaube, ich rufe den Richter mal an.

Dubiose Werbung gerichtlich gestoppt

Im Streit um Datenschutzverletzungen (früherer Bericht) bei der Werbung um EDV-Programme in Düsseldorfer Arztpraxen, ist jetzt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) gerichtlich gegen die werbende Softwarefirma aus Solingen vorgegangen.

Die Firma kannte aus dubiosen Quellen die vertrauliche Abrechnungssoftware von Psychotherapeuten und bot einen zahlungspflichtigen Umtausch an. Diese Praxis hat jetzt das Landgericht Wuppertal in einer einstweiligen Verfügung unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro untersagt.

Der Solinger Firma ist zugleich verboten worden, auf ihren Briefumschlägen das nordrhein-westfälische Staatswappen zu führen und sich „kv-abrechnung.info“ zu nennen: „Das ist eine irreführende Behauptung, die eine falsche Autorität suggeriert “, sagte gestern KVNO-Sprecherin Ruth Bahners. (pbd)

Zeigt doch mal

Heute erzählte mir ein Mandant, wie er – als Mitglied einer Gruppe junger Reisender – von Polizisten im deutsch-holländischen Grenzgebiet angesprochen wurde:

Zeigt uns doch mal, was ihr dabei habt. Ihr habt doch nur Eigenbedarf. Der ist kein Problem, das wisst ihr doch.

Natürlich wurde dann ungerührt auch wegen der kleinsten Menge ein Strafverfahren angeschoben.

Private Verwendung

Bei einem Mandaten sind einige Sachen beschlagnahmt worden, darunter auch hochwertige Handschellen. Die Staatsanwaltschaft ist mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden. Allerdings soll mein Auftraggeber auf die Fesseln verzichten.

Am Telefon begründete der Staatsanwalt dies so:

Wir können doch nichts zurückgeben, wofür man im zivilen Leben keine Verwendung hat.

Ich wies darauf hin, dass es für Handschellen durchaus Verwendungsmöglichkeiten gibt, sogar höchst private. Das führte dann zu einem heiteren Erfahrungsaustausch, unter anderem über Razzien in Dominastudios.

In der Sache hatte ich leider keinen Erfolg. Die Handschellen verstauben jetzt erst mal in der Asservatenkammer.

Zur Einsicht fähig

Werter Herr Udo Vetter,

das Urheberrecht ist ein sehr schwieriges Gesetz. … Aber egal, ich akzeptiere Ihre Meinung und betrachte die Angelegenheit als beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Es gibt doch noch einsichtsfähige Menschen.

„Schnüffelstaat in Perfektion“

Politiker von SPD, Grünen und FDP haben entsetzt auf die Praxis der Polizei reagiert, bei G8-Gegnern Körpergeruchsproben zu nehmen, berichtet tagesschau.de.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse und der DDR-Bürgerrechtler Gunter Weißgerber fühlen sich an Stasi-Zeiten erinnert. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele erkennt den „Schnüffelstaat in Perfektion“. Der stellvertretende FDP-Fraktionschef Max Stadler spricht von „unverständlichen Methoden“, die vermutlich „ins Blaue hinein“ gesammelt werden. Immerhin sei unklar, woher man heute schon wisse, wer Anfang Juni gewalttätig demonstrieren wolle.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble rechtfertigt die Maßnahmen mit dem Hinweis, die Polizei müsse für die Sicherheit des Gipfels sorgen. Geruchsproben seien ein Mittel, um in gewissen Fällen Tatverdächtige zu identifizieren. Die Polizeigewerkschaft verbittet sich in der Netzeitung jedwede Kritik. Für die Polizeifunktionäre sind Geruchsproben eine rechtsstaatlich abgesicherte Fahndungsmethode.

Zum Thema gibt es auch einen Hintergrundbericht von Spiegel online.

Laut Beipackzettel

Meine kleine Verletzung am Bein heilt wunderbar. Die bösen Streptokokken sind im Blut schon nicht mehr nachweisbar. Mit den Antibiotika hätte ich laut Beipackzettel auch acht Tripper auskurieren können.

Den Wundrand soll ich jetzt mit Zinksalbe pflegen. So was wird in der Apotheke noch selbst gemischt. Erstaunlich, was das Töpfchen Salbe kostet. 65 Cent. Da musste selbst die Apothekerin grinsen.

Ist er das?

Wo haben manche Polizisten nur ihre Ausbildung gelassen? Zum Beispiel der Beamte, der neulich diversen Zeugen ein Foto des Beschuldigten vorlegte und fragte: „Ist er das?“ Normalerweise müssen Zeugen Fotos von weiteren Personen gezeigt werden, die dem Beschuldigten ähnlich sind. Das Verfahren nennt sich Wahllichtbildervorlage.

Immerhin haben die Zeugen in diesem Fall übereinstimmend geantwortet. Die Person auf dem Foto war es auf keinen Fall. Insofern kann ich dem Polizisten direkt dankbar sein. So eine Aussage kommt natürlich viel besser, wenn es keine Alternativen gab.