Abschied vom Rechtsstaat

Die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze werden vom Deutschen Anwaltverein (DAV) massiv abgelehnt. Der DAV mahnt die Einhaltung des Grundgesetzes an. Bezüglich der verdeckten Onlinedurchsuchungen darf es kein „Staats-Hacking“ geben. Das Grundgesetz steht nach Ansicht des DAV nicht in der Beliebigkeit der gerade aktuellen politischen Stimmung, sondern verpflichtet den Gesetzgeber, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen.

„Wenn die Pläne so umgesetzt werden, wird Deutschland zu einem Präventions- und Sicherheitsstaat und verabschiedet sich als Freiheits- und Rechtsstaat,“ so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes werden damit missachtet. Völlig übersehen werde dabei, dass die Grundrechte unserer Verfassung Abwehrrechte gegenüber dem Staat bedeuten.

Bezüglich der Pläne, verdeckte Onlinedurchsuchungen gesetzlich zu erlauben, betonen die Anwälte, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt werden darf. Mit den Plänen werde aber die Persönlichkeit und Intimität der Bürgerinnen und Bürger zur Disposition gestellt. „Es muss einen Kernbereich privater Lebensgestaltung geben,“ betont Kilger.

„Absolute Sicherheit kann es ohnehin nicht geben,“ so Kilger weiter. Die Geeignetheit der Pläne, tatsächlich die Sicherheit zu erhöhen, sei nicht nachgewiesen. Die mit den Plänen einhergehenden Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands seien unverhältnismäßig. Die Politik sei aufgefordert, Grundrechtswerte zu vermitteln – nicht aber zu missachten.

Kilger: „Die bisherigen Sicherheitsgesetze haben schon jetzt den Rechtsstaat unerträglich destabilisiert!“ Immer wieder gebe es in der Politik die Überlegung, das Grundgesetz zu ändern, damit Gesetzespläne nicht gegen die Verfassung verstoßen. Häufig geschehe dies mit der Begründung, die innere Sicherheit erfordere dies. Zahlreiche Gesetze lassen aber an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln oder sie scheitern, wie der große Lauschangriff oder der EU-Haftbefehl, beim Bundesverfassungsgericht.

Pressemitteilung

Demo gegen Überwachungswahn

„Freiheit statt Angst“, lautet das Motto der Demonstration gegen Sicherheits- und Überwachungswahn am Samstag, 14. April 2007. Zu der Kundgebung in Frankfurt/Main rufen der Arbeitskreis Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! sowie zahlreiche Unterstützer auf.

Aus der Ankündigung:

Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die „nichts zu verbergen“ haben und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit – ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Näheres zur Demonstration und den Forderungen des Arbeitskreises hier.

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Es tat auch weh

Herr A schlägt Herrn B mehrmals mit der Faust. Dann schubst er B eine Kellertreppe runter. B schlägt mehrfach unsanft auf und ist eine halbe Minute ohnmächtig. Der Arzt attestiert ihm eine Schädel- und Wirbelsäulenprellung; gegen die Schmerzen verschreibt er Tabletten.

Die Verteidigerin von A ist der Meinung, es liege keine strafbare Körperverletzung vor. Sie streitet den Angriff nicht ab. Aber sie weist darauf hin, es seien keine sichtbaren Verletzungen aufgetreten. Wie zum Beispiel blutende Wunden oder größere Blutergüsse. Deshalb sei das Verfahren einzustellen, und zwar wegen fehlenden Tatverdachts.

Dumm nur, dass für eine körperliche Misshandlung im Sinne des Gesetzes gar keine Verletzung erforderlich ist. Es genügt, dass die „üble, unangemessene Behandlung“ das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt.

Da es eine ziemlich hohe Treppe war, hat sich Herr B sehr schlecht gefühlt. Also insgesamt ein eher durchsichtiger Trick der Verteidigung. Zumal Körperverletzung so ziemlich das erste ist, was ein Jurastudent im Strafrecht lernt. Der zuständige Staatsanwalt ist selbstverständlich nicht drauf reingefallen und hat ungerührt einen Strafbefehl beantragt.

Nicht polizeifest

Hallo,

Du berichtest auf dem CCC 06 während einer Veranstaltung davon, dass der Bürger gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet ist, Passwörter mitzuteilen (beispielsweise bei beschlagnahmten Computern). Wenn ich Daten mittels Fingerabdrucksensor sichere – dürfen die Behörden von mir in diesem Fall meinen Fingerabdruck „verlangen“?

Wäre interessant zu wissen.

Vielen Dank & angenehmen Tag

A. K.

Fingerabdrücke dürfen genommen werden, wenn sie für die „Durchführung des Strafverfahrens“ notwendig sind (§ 81b Strafprozessordnung). Das Gesetz schränkt die Nutzung der Fingerabdrücke im Rahmen der laufenden Ermittlungen also nicht ein, zum Beispiel auf die Identitätsfeststellung.

Fingerabdruckgesicherte Computer sind also nicht polizeifest.

Urlaubsplanung in der Justiz

Heute, am 3. April, erreicht mich eine Mitteilung des Landgerichts Düsseldorf:

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

in dem Rechtsstreit H. GmbH gegen W. findet der Termin vom 17. April 2007 nicht statt. Grund: Urlaub. Der neue Termin ist am 5. Juni 2007.

Gibt’s bei Opodo wieder Schnäppchen?

Eine Lizenz fürs Internet

Der Vorsitzende der Landesanstalt für Medien NRW Norbert Schneider fordert, „Rundfunkinhalte“ im Internet zu regulieren. Insbesondere Bewegtbilder sollen „lizenziert“ werden. Schneider:

Was wir überlegen, ist, ob wir nicht die Pionierphase im Netz, was die Verbreitung von Radio und Fernsehen angeht, für beendet erklären sollen. Ob wir nicht sagen sollen: Macht euch ehrlich und besorgt euch eine Lizenz. Das würde Klarheit bringen.

Kriterien sollen „Meinungsmacht, Relevanz und Suggestivkraft“ sein. Dies zu bewerten sei nicht eindeutig festzulegen und falle in die Kompetenz der Landesmedienanstalten. „Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können – oder wollen?“, so Schneider laut DWDL.de.

Besorgt euch eine Lizenz. Die kriegt ihr, wenn eure Inhalte in Ordnung sind. Was in Ordnung ist, bestimmen wir. Vielleicht sollte man Herrn Schneider mal daran erinnern, dass sich der Regulierungsbedarf im Internet in deutlichen Grenzen bewegt. Denn im Gegensatz zur terrestrischen Verbreitung und dem Kabel gibt es hier keine Kapazitätsprobleme. Und damit auch keine unmittelbare Notwendigkeit, den Platz ausgewogen zu verteilen.

Die Frage ist also anders zu stellen: Wo kommen wir hin, wenn solche Leute wie Schneider über die Inhalte bestimmen? Man braucht ja nur mal abends durchs Kabel zu zappen…

Schneider-Interview in der taz

Keine Durchsuchung vor Hauptversammlung

Eine Aktiengesellschaft darf die Teilnehmer der Hauptversammlung nicht einfach durchsuchen lassen. Insbesondere eine Taschenkontrolle hält das Oberlandesgericht Frankfurt für unzulässig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig. Erst wenn eine „Durchleuchtung“ verdächtige Gegenstände zeige, müsse der Besucher seine Taschen öffnen. Eine Durchleuchtung sei außerdem effektiver.

beck-aktuell

Polizei möchte nicht die Stasi geben

„Dr. Wolfgang Maßlos“ titelt die Süddeutsche Zeitung über den Architekten der Überwachungsgesellschaft:

Der Schäuble-Plan ist vielmehr ein Plan zum Umbau des Rechtsstaates in einen Präventions- und Sicherheitsstaat. Schäuble missachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Er missbraucht ein von ihm propagiertes, ungeschriebenes „Grundrecht auf Sicherheit“ zur Banalisierung aller anderen Grundrechte. Schäuble hat ein Puzzle der rechts- und innenpolitischen Maßlosigkeit vorgelegt.

Offenbar gefällt sich nicht einmal mehr die Polizei in der Rolle, die ihr zugedacht ist. So kritisiert ausgerechnet der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg die Pläne, alle Fingerabdrücke aus Pässen und Personalausweisen zentral zu speichern:

Das wäre der Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruck-Kartei und damit nach Auffassung der GdP ein grober Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht jedes Einzelnen auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung.

Eine bundesweite Fingerabdruck-Datei lege den Grundstein zu einer umfassenden Datensammlung über jeden einzelnen Bürger. Als vertrauensschaffende Maßnahme hinsichtlich der Arbeit der Polizei könne dies nicht bewertet werden.

Offensichtlich hat man – anders als Innenministerium – längst erkannt, welcher verhängnisvolle Imagewechsel der Polizei droht, wenn sie auch unverdächtige Bürger über zentrale Register rastern und scannen kann. Selbst bei der Verwendung der Maut-Daten und der Online-Durchsuchung schlägt die Polizeigewerkschaft moderate Töne an. Freiberg fordert eine Einschränkung auf strikt definierte Einzelfälle und schwere Straftaten.

Klappt bei allen …

Wieder was gelernt. Zigarettenindustrie, Brauereien und andere Wirtschaftsunternehmen zahlen kräftig, um Partei- und Regierungsfeiern zu unterstützen. Auch wenn es ganz offiziell wirkt, wird anscheinend gern auf Kosten von „Sponsoren“ einer draufgemacht. So musste jetzt Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff eingestehen, dass die Zigarettenhersteller zum Beispiel das Sommerfest der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin mit 2.500 Euro unterstützt haben.

Ist Wulff, dessen Land als einziges bisher kein wirksames Rauchverbot in der Gastronomie einführen möchte, damit käuflich? Dies wirft ihm die SPD vor. Bemerkenswert, wie Wulffs Pressesprecher laut Wirtschaftswoche den Vorwurf zu entkräften sucht:

Wulffs Sprecher konterte: Das Sponsoring aus der Tabakindustrie „unter der Regierung Gabriel-Jüttner ist doppelt so hoch gewesen, ohne dass nennenswerte Aktivitäten zum Nichtraucherschutz gezeigt wurden“.

Die Aussage lässt sich aber auch verdammt gut in eine ganz andere Richtung deuten.

Musik ohne DRM

EMI verzichtet künftig auf Digital Rights Management. Apple zieht mit und bietet das Repertoire im iTunes-Store an (Pressemitteilung).

Auch wenn das kein Freibrief für „Raubkopierer“ ist, wird durch den Wegfall des Kopierschutzes die Privatkopie wieder eine größere Rolle spielen.

In einigen deutschen Anwaltskanzleien dürften heute nicht unbedingt die Sektkorken knallen.

Bericht auf heise online

Zu Gunsten des Beschuldigten

Auf zweieinhalb eng beschriebenen Seiten bewertet der Staatsanwalt die Sach- und Rechtslage. Ergebnis:

Unter Berücksichtigung dieser Sachlage ist ein entsprechender Tatnachweis nicht zu führen, da der in-dubio-Grundsatz zu Gunsten des Beschuldigten Anwendung finden muss.

Und ich habe noch nicht mal eine Verteidigungsschrift vorgelegt.

Vorstrafe per unterlassenem Federstrich

Der Richter hat mich wie Luft behandelt. Obwohl ich

a) eine schriftliche Verteidigervollmacht vorgelegt,

b) Akteneinsicht erhalten habe und

c) im Strafbefehl als Verteidiger genannt bin,

hat der Richter in der Verfügung über die Zustellung des Strafbefehls nur die Zustellung an den Beschuldigten angeordnet.

An sich hätte zumindest unter Ziff. 2 angekreuzt werden müssen, dass ich auch eine Kopie erhalte. Das ist in § 145a Abs. 3 Strafprozessordnung so vorgeschrieben. Mit der Nichtinformation des Verteidigers verletzt ein Richter seine prozessuale Fürsorgepflicht (Meyer-Goßner, StPO, § 145a Rdnr. 13).

Mein Mandant sagt, er habe den Strafbefehl nicht bekommen. Ich glaube ihm. Die Zustellungsurkunde ist von einem privaten Zustelldienst ausgefüllt. Die Firma hat nicht gerade den besten Ruf in solchen Dingen.

Hätte der Richter ordentlich gearbeitet und mir die Kopie des Strafbefehls zusenden lassen, wäre die Einspruchsfrist nicht abgelaufen. Und wir könnten uns alle ein Verfahren auf Wiedereinsetzung sparen, dessen Ausgang mehr als offen ist. Denn die Benachrichtigungspflicht ist nur eine Ordnungsnorm. Will heißen: Wenn sich das Gericht nicht daran hält, hat der Beschuldigte in der Regel Pech gehabt.

Sofern mein Mandant nicht lügt, ist er jetzt zunächst mal rechtskräftig verurteilt und vorbestraft, ohne dass er oder ich überhaupt von der gerichtlichen Entscheidung wussten. Natürlich will ich dem Richter keinen bösen Willen unterstellen. Aber in dem Strafbefehl, den er wenige Sekunden vor der Verfügung unterzeichnet hat, bin ich als Verteidiger unüberlesbar genannt. Auf der Vorderseite des Aktendeckels übrigens auch.

Wenn der Richter den Strafbefehl so sorgfältig geprüft hat, wie er seine Verfügungen ausfüllt, darf man allerdings fragen, ob das noch qualitativ gute Arbeit ist.

Seltsam auch, dass die Geschäftsstelle kritiklos offensichtliche Fehler in die Tat umsetzt. Der Mitarbeiter dort sieht doch auch auf dem Aktendeckel, dass der Beschuldigte einen Verteidiger hat. Außerdem steht es, ich wiederhole mich, auch im Strafbefehl, der gedruckt, ausgefertigt und eingetütet werden soll. Überdies stehe ich natürlich auch im Stammdatenblatt für den betreffenden Fall.

Wenn ich mal unterstelle, dass die betreffende Abteilung alles grundsätzlich korrekt handhabt, hätte der Fehler schon wegen der Abweichung vom Normalfall auffallen müssen. Immerhin ist ein Strafbefehl ja nun kein so wahnsinnig ungewöhnlicher Vorgang am Amtsgericht.