Henryk M. Broder meint: Das Internet macht doof.
Henryk M. Broder ist zum Online-Journalisten des Jahres 2006 gewählt worden.
Henryk M. Broder meint: Das Internet macht doof.
Henryk M. Broder ist zum Online-Journalisten des Jahres 2006 gewählt worden.
Dürfen Abgeordnete des Deutschen Bundestages eigentlich bespitzelt werden? Ist es denkbar, dass Nachrichtendienste Wanzen und Kameras im Bundestagsbüro und im heimischen SchlafArbeitszimmer installieren, Abgeordnetencomputer anzapfen oder sogar Agenten (aka Sekretärin) auf unsere gewählten Volksvertreter ansetzen? Heute Morgen hätte ich mich bei so einer Frage erst mal rückversichert: Schwer gegessen? Schlecht geträumt?
Nein, nur in der bundesdeutschen Realität aufgewacht. Die Bundesregierung höchstselbst ist der Meinung, dass einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages bespitzelt werden dürfen. Und zwar auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Die Regierung beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Mai 2006. Darin soll Folgendes stehen:
Das … Gutachten … kommt zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung von Abgeordneten bzw. der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nur dann unzulässig ist, wenn die Funktionsfähigkeit des Parlaments bzw. die innerparlamentarischen Statusrechte des Abgeordneten beeinträchtigt werden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden auf die parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche direkt oder indirekt Einfluss nehmen würde (z. B. Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens oder der Redebeiträge). Vorbehaltlich solcher statusbeeinträchtigender Rechtswirkungen auf die verfassungsmäßigen Rechte nach den Artikeln 46 und 38 GG ist eine Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich zulässig.
In der Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei (PDF) macht die Bundesregierung auch kaum einen Hehl daraus, dass solche Maßnahmen – wenn auch derzeit keine nachrichtendienstlichen – laufen. Nähere Auskunft verweigert sie mit dem lapidaren Hinweis, es bestehe die Gefahr auf Rückschlüsse zur Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.
Grundsätzlich ist es also kein Problem, dass der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst oder ein sonstiger deutscher Nachrichtendienst Abgeordnete (und deren Gesprächspartner, Familienangehörige, Liebhaber und Dealer) abhören und filmen. Oder sich in die Abgeordnetencomputer hacken. Da kann man sich als Volksvertreter aus einer anderen Fraktion als der Linkspartei natürlich zurücklehnen und erleichtert feststellen, dass man ja selbst wohl kaum im Verdacht des Extremismus steht, so wie ihn der Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste definieren.
Noch.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 20 Grundgesetz
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Artikel 38 Grundgesetz
Außenminister Frank-Walter Steinmeier würde im Fall Kurnaz wieder so entscheiden, zitiert ihn Spiegel online. Das ist interessant. Also hat Steinmeier damals doch eine Entscheidung getroffen. Das klingt etwas anders als die ersten Darstellungen, wonach er fast gar nichts mit der Sache zu tun hatte. Oder es gar keine Bereitschaft der USA gegeben hat, den in Deutschland aufgewachsenen Türken mit Aufenthaltserlaubnis freizulassen.
Halten wir unabhängig von all dem fest, dass Steinmeier heute wieder einen Menschen in Guantanamo schmoren und dessen Menschenrechte mit Füßen treten lassen würde, obwohl kein konkreter Terrorismusverdacht vorliegt. Rein aus prophylaktischen Gründen, weil Sicherheitsbehörden angeblich diesen Menschen aus dem Bauch heraus als potenzielles Risiko einstufen.
Schon allein diese Äußerung zwingt die Kanzlerin dazu, die Notbremse zu ziehen. Jemand, der so mit Menschen umzugehen bereit ist wie der Technokrat Frank-Walter Steinmeier, muss dringend davor bewahrt werden, künftig Entscheidungen treffen zu dürfen.
Mein Kollege Sascha Kremer hat Textbausteine veröffentlicht, mit denen sich Opfer von Abofallen wehren können.
Don Alphonso beschreibt die fünf aussichtslosesten Methoden, Leser auf sein Weblog zu locken. Sehr schön, vor allem der Abschnitt über den „Knieabiesla“:
Der kleine Schreihals. Den kennt jeder A-Blogger. Alle paar Tage findet sich bei Technorati irgendein kaum verlinktes, frisches Blog, das dem bekannten Blogger persönliche Mängel, psychische Defekte, Korruption, Verrat, keine Ahnung vom Bloggen und sonstige unschöne Dinge nachsagt. Gerne auch in Zusammenhang mit irgendwelchen Konflikten, wo es vielleicht als Söldner Anerkennung von einem anderen Blogger zu holen gibt. Ist der nicht davon begeistert, ist er eben auch ein Zensor, ein doppelmoralischer Hund, ein Verräter an den Idealen des Bloggens.
Und weiter:
Amüsanterweise ist es den meisten A-Listern meines Wissens egal, wieviele Leser und Links sie haben. Man kennt ohnehin nicht jeden, und Links sind als Währungseinheit nicht zu gebrauchen. Man schreibt einfach, weil man es braucht und will. Es gibt natürlich selbstverstärkende Mechanismen, aber die Grundlage ist meines Erachtens: Einzigartiger, interessanter Inhalt und klare Persönlichkeit. Man muss das nicht mögen, aber es wird gelesen. Das ist, denke ich, das ganze Geheimnis.
Nicht minder amüsant ist heute Thomas Knüwer. Er zerpflückt einen grenzdebilen Blog-Artikel in der FAZ.
Rechtsanwalt Markus Stamm aus Röthenbach hat ebenfalls einen Antrag eingereicht, um die Mikado-Fahndung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Seine Begründung ist hier nachzulesen.
Weitere Beiträge zum Thema:
– AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
– Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
– “ Volksstimme“: Interview zu Mikado
– Kartenscreening für Datenschützer kein Problem
– Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
– Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
– Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
– Weiterer Antrag gegen Mikado
– Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
– Mikado: Stäbchen für Stäbchen
– Mikado
Es gibt so einen Verlag, der schreibt jetzt anscheinend auf jede Neuerscheinung: „Weltbestseller“. Jedenfalls habe ich auf den Taschenbuchstapeln noch nie so viele Weltbesteller gesehen, von denen ich noch nie gehört habe.
Bin mal gespannt, ob und wie die Konkurrenz nachzieht.
Obwohl die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft seit 14 Monaten gegen den Amtsrichter Heinrich L. (61) wegen Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt, ist sie noch zu keinem Ergebnis gekommen. Der Strafrichter hatte, wie berichtet, rund 350 Knöllchen-Verfahren in die Verjährung getrieben – davon hatte der damalige Amtsgerichtspräsident auch ein Jahr lang gewusst, aber nicht die Staatsanwaltschaft informiert.
Deren Chef, Gregor Steinforth, will bei der langen Dauer der Ermittlungen jeden Anschein einer Parteilichkeit vermeiden. Steinforth sagte gestern auf Anfrage, das Verfahren werde wohl im ersten Halbjahr des Jahres abgeschlossen werden: „Wenn die Geschäftslage es zulässt!“
Es dürften weder außergewöhnliche Sachen dazwischen kommen oder etwa eine Grippe-Epidemie. Damit spielte der Leitende Oberstaatsanwalt auf die personelle Belastung der Behörde an. Der Kollege, der gegen den Amtsrichter ermittelt, habe noch hundert andere Verfahren zu bearbeiten. (pbd)
Ein spärlich bekleideter Mönchengladbacher (33) nahm heute Morgen selbst herbe Kälte in Kauf, um ein Strafverfahren abzuwenden, das seine Lebensgefährtin gegen ihn anstrengen wollte. Die 31-Jährige war dauernde Körperverletzungen ihres Freundes leid, entschloss sich zur Anzeige und fuhr mit dem Auto zur nächsten Polizeiwache.
Dort kam sie mit lautem Dauer-Hupen und ihrem Freund auf der Kühlerhaube auch an: Auf der Kühlerhaube hatte sich der Mann, noch im Schlafanzug, hingelegt und festgehalten – was aber die Frau an der Fahrt nicht hinderte. Die Polizei berichtete, sie habe das Paar erst einmal getrennt, die Auseinandersetzung in „geordnete Bahnen geführt“. Und dann, doch noch, die Anzeige aufgenommen. (pbd)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erteilt der Urheberabgabe auf Drucker eine Abfuhr. Die VG Wort hatte Druckerhersteller verklagt und die Vergütung rückwirkend ab 2001 verlangt. Nach Auffassung des Gerichts sind Drucker eher Ausgabe- und weniger Vervielfältigungsgeräte. Deshalb sei die Abgabe nicht gerechtfertigt.
Die Post teilt mit:
„Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“
Wie sich herausstellt, wohnt der Herr (mit unverwechselbarem Namen) jetzt im Nachbarhaus.
In der Korruptionsaffäre um offenbar bestochene Mitarbeiter der Rundfunkgebühreneinzugszentrale GEZ in Köln hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal auch bei zwei großen Versicherungskonzernen durchsucht.
Behördensprecher Alfons Grevener bestätigte gestern auf Anfrage, der Verdacht der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr richte sich auch gegen Angehörige der AMB-Generali in Aachen und der DEVK in Köln. Deswegen seien Büros von Mitarbeitern und deren Wohnungen durchsucht worden.
Wie berichtet, soll ein Verkäufer einer Wuppertaler EDV-Firma seit vier Jahren leitende Angestellte in Unternehmen mit Geschenken geschmiert haben, um an überteuerte Aufträge zu kommen. Die GEZ hat inzwischen beteuert, sie unterstütze die Ermittlungen der Strafverfolger. Auch AMB Generali und die DEKV boten ihre Zusammenarbeit an. (pbd)
– DSL-Provider geben Anwaltskanzleien Auskunft;
– Protest gegen Vorratsdatenspeicherung;
– Karneval: Bulle geht nur im Kuhkostüm;
– In den USA gibt es keine Ausweispflicht;
– Verleger stellt komplette Redaktion frei;
– Urheberrechtsschutz von Briefen;
– Pflichtangaben für Kaufleute in E-Mails und auf Internetseiten;
– Gericht: Logistep-Abmahnanwälten stehen keine Gebühren zu.
Wer demnächst in den Puff geht, darf sich einen Stern mit der Aufschrift „Hilfssheriff“ an die Brust heften. Es gehört dann nämlich zu seinen Pflichten zu überprüfen, ob die Dienstleisterin der Zwangsprostitution nachgeht. Zeigt der Kunde dies dann nicht an, muss er nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Bundesfrauenministerin von der Leyen hat heute schon einmal geschildert, worauf Kunden von Prostituierten künftig achten müssen. Wenn die Prostituierte beispielsweise kein Deutsch spreche und blaue Flecken habe, dann müsse dies gemeldet werden. So zitiert die Deutsche Presseagentur die Ministerin.
Frau von der Leyen denkt, Strafrecht ist für gesellschaftliche Probleme so was wie Alka Seltzer für Kopfschmerzen. Damit steht sie offensichtlich nicht alleine in der Politik. Und das führt zu Vorschriften, die schon am Bestimmtheitsgebot scheitern werden. Straftatbestände müssen nämlich so formuliert sein, dass der Bürger vor einem bestimmten Verhalten abschätzen kann, ob er sich damit strafbar macht.
Dass dies bei der neuen Gesetzesidee dem durchschnittlichen Kunden (oder worauf wird sonst abgestellt?) möglich ist, kann aber nur jemand glauben, der noch nie in einem Bordell oder einer Privatwohnung war, in der „Modelle“ arbeiten. Ich nehme zwanglos an, dies trifft auf die Ministerin zu. Leider, denn ansonsten würde sie nicht so absurde Vorgaben machen.
Zwangsprostitution läuft kaum noch über (erkennbare) körperliche Gewalt. Es wird Frau von der Leyen überraschen, aber angekettet sind in solchen Läden höchstens mal die Freier. Der Treibstoff für Zwangsprostitution ist vielmehr eine Mischung aus psychischem Druck (Drohung mit dem Ausländeramt), instrumentalisierter Drogen-, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit und einem Wechselspiel von materiellen Anreizen und Bestrafungen. Das und nicht blaue Flecken sind Zuhälterei 2.0. Auch hier bleibt die Zeit nicht stehen.
Die Erkennbarkeit derartiger Umstände tendiert für den Kunden aber gegen Null. Und so stellt sich die Frage, was das Gesetz eigentlich bezwecken soll. Mir scheint, die rapide schwindende soziale Ächtung der Prostitution soll durch die Hintertür wieder gesteigert werden. Und zwar durch die Angst, dass man sich mit einem Puffbesuch künftig sehr schnell Polizeibesuch einfangen kann.