AG München: Double-Opt-In belästigt nicht

Das Amtsgericht München hält es nicht für rechtswidrigen Spam, wenn einem Empfänger per E-Mail der Eintrag in einen E-Mail-Verteiler angeboten wird. Es wies deshalb die Klage eines Mannes ab, der an einem Tag vier E-Mails über seine vier Postfächer empfangen hatte. Diese Mails enthielten das Angebot, einen Bestätigungslink zu klicken. Ansonsten erhalte der Empfänger keine weiteren Informationen.

Näheres zur Urteilsbegründung steht auf beck-aktuell.

Wird Forenklage zum Eigentor?

Der Betreiber des Supernature-Forums hat eine Abmahnung nicht auf sich sitzen lassen. Obwohl der Abmahner die Sache auf sich beruhen lassen wollte, erhob der Forenbetreiber negative Feststellungsklage. Ziel: Das Gericht soll die Rechtsiwidrigkeit der Abmahnung feststellen (und dem Abmahner die Kosten auferlegen).

Die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg scheint nicht besonders erfreulich verlaufen zu sein. Das Landgericht Hamburg scheint seine forenunfreundliche Rechtsprechung fortsetzen zu wollen. So heißt es im Prozessbericht des Klägervertreters Dr. Martin Bahr:

Auf Rückfrage wie dies zu verstehen sei, erklärte das Gericht, dass seiner Ansicht nach ein Forum-Betreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Forum-Beiträge hafte. Unabhängig davon, ob er Kenntnis habe oder nicht.

Auf den Umstand angesprochen, dass eine wirksame Filterung bei mehreren 100 Postings am Tag nicht möglich sei, meinte das Gericht, dass dies rechtlich unerheblich sei. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, müsse eben eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen. Dabei sei es unerheblich, ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde.

Das Gericht wurde hinsichtlich der empfohlenen Abgabe der Teilunterlassungserklärung angesprochen, wie denn hier Herr Geuß eine wirksame Einhaltung der Erklärung sicherstellen könne, ohne sofort nach der Abgabe der Erklärung stets mit einem Bein in der Vertragsstrafe-Haftung zu stehen. Auch hier erklärte das Gericht, dass, wenn keine wirksame Kontrolle der fremden Postings gewährleistet werden könne, dann eben eine Vorab-Kontrolle erfolgen müsse.

Kenntnisunabhängig. Jederzeit. Uneingeschränkt. Mit dieser Aussage, auch wenn sie für einen aktiven Forenbetreiber gelten soll, steht das das Gericht jedenfalls nicht mehr auf dem Boden des Gesetzes (§ 11 Teledienstegesetz). Erst aus der Urteilsbegründung wird sich ergeben, ob den Hamburger Richtern eine diskussionsfähige Begründung einfällt.

Es gibt übrigens auch andere Entscheidungen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (eine Instanz höher als die Pressekammer Hamburg) dezidiert anderes geurteilt und den Forenbetreiber von einer Generalhaftung ausgenommen.

Nachtrag: Eine Analyse der Situation im Vertretbar Weblawg

Du kannst doch nicht

„Du kannst doch nicht Pizzas bestellen“, raunt man mir beim Italiener zu. „Das heißt Pizzen.“

Hätte ich den Duden zur Hand gehabt, wäre ich nicht so kleinlaut gewesen. Pizzas ist nämlich voll korrekt.

Ach so, das mit den Küsschen auf die Wangen kann ich immer noch nicht.

Don’t try this …

Ich wollte mal einem (nicht diesem!) Richter 300 Euro zukommen lassen, damit ein gutes Urteil für mich rausspringt. Trotz Abraten meines Anwaltes hab ich es gemacht, und – gewonnen!

(Hab in den Briefumschlag allerdings die Visitenkarte meines Gegners gelegt.)

Ein Leserkommentar zu diesem Thema.

Staatsanwalt bremst Richter Gnadenlos

Ein gnadenloser Amtsrichter in Neuss hatte vor drei Monaten eine Mutter von elf Kindern wegen eines eher harmlosen Delikts zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – diese Entscheidung versucht jetzt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf händeringend rückgängig zu machen.

Die 40-Jährige war wegen einer falschen Verdächtigung schuldig gesprochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte aber eine niedrigere Strafe mit Bewährung beantragt: „Wir haben jetzt den Vollstreckungshaftbefehl gestoppt“, sagte gestern Behördensprecher Johannes Mocken, „und prüfen von Amts wegen ein Gnadenverfahren“. Zur Begründung sagte Mocken, das jüngste Kind der Frau sei gerade mal 2 Jahre alt und: „Die Strafe ist ungewöhnlich hart!“ (pbd)

Nachtrag: Bericht im Express

Ein Euro pro Leser

Ich habe jetzt auch einen Anwalt. Schwerpunkt Internet-, Urheber- und Äußerungsrecht. Der Kollege mahnt für mich eine Person ab, die ins Internet schreibt. Das Schreiben ist sehr schön formuliert, mit vielen interessanten Paragrafen.

Am Streitwert hätte man vielleicht noch etwas schrauben können. Am Ende kostet der Spaß den Betreffenden einen Euro pro täglichem Leser. Das ist doch fast ein Schnäppchen.

In letzter Minute

Während der seit Jahren größte Sturm aufzieht, hat die Stadtreinigung gerade die Lützowstraße in Düsseldorf blitzblank gewienert.

Das war ja knapp.

Der zweite Pranger

Die Süddeutsche Zeitung fasst die neueste Öffentlichkeitsfahndung des Bundeskriminalamts zusammen:

Die Aktion war erfolgreich – und dennoch freuen sich die Fahnder nur begrenzt darüber. Die gute Nachricht: Das Mädchen lebt, es ist unverletzt. Die weniger gute Nachricht: Jeder kennt jetzt sein Aussehen und den traurigen Umstand, dass es sich freiwillig zu Sexposen für einen Internetpäderasten zur Verfügung stellte, wenn man denn bei einem 11-jährigen Kind von Freiwilligkeit sprechen kann.

Wer hat eigentlich den Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart dazu gezwungen, die für das Kind und dessen Familie so demütigenden Details herauszuposaunen? So laut, dass es für 73 Treffer bei Google News sowie unzählige Fernseh- und Radioberichte langt?

Weniger wäre mehr gewesen. Das Mädchen ist gefunden. Es geht ihm gut. Nähere Details werden nicht genannt, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Außerdem gebieten es die Persönlichkeitsrechte des Kindes und seiner Familie, Zurückhaltung zu üben. Wir appellieren an die Medien, die Privatsphäre der Betroffenen ebenfalls zu achten.

Natürlich hätte die Gefahr bestanden, dass sich die eine oder andere Zeitung und manches Fernsehmagazin nicht mit diesen Informationen zufriedengibt. Andererseits hätten diese bei Veröffentlichung weiterer Details vor Gericht einen schlechten Stand gehabt, wenn die Betroffene auf Unterlassung und Schmerzensgeld klagt.

Gegenüber der Bloßstellung durch die Staatsanwaltschaft ist das Kind zwar auch nicht schutzlos. Klaus Esser hat es mit seiner Klage vorgemacht. Allerdings wird selbst ein Schmerzensgeld nicht aufwiegen, was dem Kind auf seinem weiteren Weg alles noch begegnen wird.

Bei der Entscheidung, wie die Öffentlichkeit informiert wird, hätte eigentlich ein Blick in die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gereicht:

Ziff. 4c Rücksichtnahme auf den Verletzten
Der Staatsanwalt achtet darauf, daß die für den Verletzten aus dem Strafverfahren entstehenden Belastungen möglichst gering gehalten und seine Belange im Strafverfahren berücksichtigt werden.

Ziff. 23 Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk
(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. … Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden.

Diese Richtlinien sind bindend. In der Theorie.

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Die Citibank garantiert dafür, dass sie Daten ihrer Kunden nur herausgibt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Was man im Garantiefall erwarten kann, schreibt die Bank leider nicht.
Kommentar des betroffenen Kunden
zum Schreiben.

Die Deutsche Bank braucht offenbar noch etwas mit der Aufarbeitung des Falles. Heute schreibt mir die Rechtsabteilung, die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen. Ich soll aber baldmöglichst eine Stellungnahme erhalten.

Nachtrag: Noch eine Antwort der Citibank, kleine Datenpanne inklusive.

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