Überlegt

Ups, die Einladungsmail zur Party heute Abend enthält gar keine Postadresse. Mangels Handynummern erst mal ein panisches peinliches AW geschrieben. Dann aber vor dem Versenden noch mal überlegt. Und erstmals festgestellt, wozu das ordnungsgemäße Impressum eines Weblogs doch alles gut sein kann.

Trennungsprobleme

Ihr Mandatsverhältnis …

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die Verwirrungen entschuldigen, die durch an Sie gerichtete E-Mails entstanden sein mögen. Wie es zu dem Versand einer E-Mail vom 30.10.2006 unter der E-Mail Adresse des Unterzeichners kommen konnte, versuchen wir aufzuklären.

Ungeachtet möchten wir klarstellen, dass sich Herr Rechtsanwalt H. und Herr Rechtsanwalt W. beruflich getrennt haben.

Ihre Mandate werden bis auf Weiteres von den bisherigen zuständigen anwaltlichen Sachbearbeitern mit der gewohnten Sorgfalt fortgeführt werden. …

Mit freundlichen Grüßen

H.
Rechtsanwalt

Ich bin nicht Mandant bei Rechtsanwalt H. Am 30. Oktober habe ich auch keine E-Mails von ihm bekommen. Aber natürlich wünsche ich ihm trotzdem, dass die Trennung vom Partner unblutig verläuft. Auch wenn es derzeit ein wenig anders klingt.

Unzufrieden

Erstmals zweifelt die Mehrheit der Bundesdeutschen an der Demokratie. 51 Prozent sind laut einer Umfrage weniger bis gar nicht zufrieden mit dieser Regierungsform, berichtet Spiegel online.

Aus frischer Erfahrung möchte ich hinzufügen, an den Pools deutsch dominierter Hotels und an sogenannten Traumstränden liegt die Unzufriedenheitsquote bei mindestens 80 %. Allerdings zischt man dort auch schon ab 10 Uhr morgens kühles Singha. Die einen, weil sie wegen denen da oben so in Rage sind und sich sedieren müssen. Die anderen, weil sie das Gequatsche über die da oben nicht mehr hören können.

Zwei Welten

Nichts bemerkenswertes in der privaten Post. Außer einer Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf. Für eine Wohnung haben sie mich zum Strom- und Gaskunden gemacht. 32 Tage lang, bis zur Neuvermietung.

Stromverbrauch: 0. Gasverbrauch: 0.

Kosten (Grundpreis): 14,46 €.

Das entspricht ungefähr dem Monatslohn eine thailändischen Landarbeiters. Davon ernährt der sich und seine Familie. Ob mit Strom und Gas, ist allerdings eine andere Frage.

Wieder da

Nach knapp 20 Stunden unterwegs fasse ich mich kurz:

Bin wieder da.

Ich weiß gar nicht, ob ich ausplaudern darf, wer denn eigentlich hinter den Urlaubsvertretung(en) steckt. Ich werde das klären. Bis dahin belasse ich es bei einem großen Dankeschön an alle, die mitgemacht haben.

Hier geht es regulär weiter, sobald ich 30 Grad Temperaturunterschied verkraftet habe.

Heute, Kinder wird’s was geben!

Unsicheren Quellen zufolge (mein Erinnerungsvermögen) ist heute der Tag, an dem Udo „Der Lawblogger“ Vetter aus dem Urlaub wiederkommen wird. Bis dahin wie gewohnt: Katzencontent.

Und jetzt alle: Oh, ist die süüüüüß!

Verschnupft, eure Ashley

Funküberwachung der Wahl-Abstimmung

Noch ist sie nicht unter Kontrolle, die katzenbildpostende Terrorzelle aus Bilk. Während unsere Einsatzkräfte vor Ort noch immer die letzte Mitteilung nach näheren Spuren auswerten, hier ein neuer Gegenschlag aus der Kategorie „Mit gleichen Waffen schlagen“: Auch informativer Inhalt kann durch youtube-Videos dargestellt werden.

In diesem Video wird die hier bereits erwähnte Möglichkeit des Mitlesens des Wahlverhaltens an einem Nedap-Wahlcomputer demonstriert.
Mal ehrlich, da kann eine singende Katze doch nicht mithalten, oder?

ABZB rules the Blog!

Hahahaha! Das hat sich der „Kallisti“ wohl so gedacht, dass er hier jetzt wieder auf ernsthaft machen kann. Nix da! Noch ist Udo im Urlaub und noch ist dieses Blog besetzt!

Deshalb möchte ich nicht etwa auf die neueste Ausgabe des Elektrischen Reporters hinweisen, in der es um die Welt der Hacker und Cracker geht, was irgendwie ja auch als Hintergrund zu Udos Content zu gebrauchen wäre. Eigentlich.

Aber.

Findet ihr singende Katzen nicht auch viel spannender?

Eure Ashley, die Gute

Staats-Trojaner für ein sicheres Internet?

Schon 2001 wurde es diskutiert: „Hacken“ von Rechnern im Dienste der Strafverfolgungsbehörden – damals unter der Flagge der Nazi-Webseiten-Bekämpfung. Auch eine Denial of Service Attacke auf entsprechende Server wurde angeblich angesprochen: „Man überlege überdies, so Schily weiter, neonazistische Sites von Deutschland aus durch Überflutung mit Anfragen zu schließen.“

Die entsprechenden Pläne wurden dann allerdings relativ schnell dementiert.

Dass allerdings solche Überlegungen im Innenministerium immer noch existieren, zeigt sich jetzt: Im neuesten „Anti-Terror-Paket„, Kostenpunkt etwa 132 Millionen Euro, wird auch die Schaffung hunderter neuer Stellen für die sogenannte „Online-Durchsuchung“ geplant – gemeint ist hier „entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen“ können, „ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein“.

Auch in der Schweiz wird vergleichbares diskutiert, dort sogar schon sehr viel konkreter: Ein Trojaner soll dort für verschiedene Überwachungszwecke genutzt werden – primär wohl um Voice over IP Telefonate besser mithören zu können, aber auch Webcams oder Laptop-Mikrofone sollen mit der Software „angezapft“ werden.

Kallisti!

Weiterhin nur Papierwahl?

Anfang des Monats veröffentlichte ein Team der holländischen Initiative „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ und des Chaos Computer Club ein Studie zur Sicherheit des Wahlcomputers ES3B des holländischen Herstellers Nedap. Etwa 90% der Wählerstimmen werden in Holland durch diesen Wahlcomputer erfasst, das nächste Mal am 22. November für das holländische Gegenstück zur Bundestagswahl.

Dementsprechend war auch das Echo auf diese Studie – denn sie war effektiv eine komplette Demontage dieses Wahlcomputers. Konkret nachgewiesen wurde, dass

  • Ohne Manipulation am Wahlcomputer per Funk überprüfbar ist, wie der jeweilige Wähler abstimmt – und das als Beweis dann auch gleich auf einem Navigationssystem vom Typ „TomTom Go“ implementiert wurde,
  • dass es problemlos möglich ist, Software zu implementieren mit der das Wahlergebnis beliebig fälschbar ist,
  • dass die mechanische Sicherung des Wahlcomputers ausschliesslich ein sehr einfaches Schloss ist, für das man für etwa einen Euro im Fachhandel jederzeit Nachschlüssel bestellen kann,
  • und dass auch ein Schachprogramm in den Wahlcomputer eingespielt werden kann.

Letzteres deshalb, weil so bewiesen wurde, dass es sich bei dem ES3B eben nicht um eine Art Maschine handelt, die ausschliesslich für eine Wahl geeignet ist, sondern um einen Computer, der beliebige Software ausführen kann. Ein amüsanter weiterer Grund, warum es unbedingt Schach sein musste, findet sich in der Studie erwähnt:

It started with what we thought was a very obvious statement. We claimed on our website that the Nedap was just another computer, and that as such it could just as easily be programmed to play chess or to lie about the election results. We didn’t think more of it until Jan Groenendaal, placed a document on the Nedap/Groenendaal website to talk about our website “Wij vertrouwen stemcomputers niet”. In it, he says: “[…] And with regard to the claim that our machine can play chess: I’d like to see that demonstrated”.
So obviously, one of our first goals now that we had access to the device was to make it play chess.

Allerdings sind die Ergebnisse auch für Deutschland durchaus interessant – denn auch hier in Deutschland werden Wahlcomputer der Firma Nedap eingesetzt, die sich nur minimal von den holländischen Modellen unterscheiden. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die selben Probleme auch beim deutschen Modell existieren.

Das Thema ist daher durchaus umstritten – während der deutsche Vertrieb die Probleme abwiegelt, will die PTB, die Zulassungsstelle der Wahlcomputer, die Ergebnisse genau prüfen, und der CCC fordert gar das Verbot von Wahlcomputern.

Auch eine Online-Petition mit etwa 15000 Unterzeichnern mit demselben Ziel existiert bereits, 50000 sind für eine Vorladung vor den Petitionsausschuss in den nächsten Wochen erforderlich.
Viele weiterführende Urls sowie ein Pressespiegel zum Thema finden sich auch auf den Seiten von wahlrecht.de.

Kallisti!

Internetüberwachung soll ausgedehnt werden

Vor einiger Zeit wurde die Vorratsdatenspeicherung in der EU beschlossen, die für einen Zeitraum von etwa 6 bis 24 Monaten die Speicherung aller „Verbindungsdaten“ vorschreibt. Gespeichert werden sollen dabei alle sogenannten „Verbindungs- und Standortdaten“, also etwa Uhrzeit und Ziel aller verschickten Emails, SMS oder Telefonate, aber auch Verbindungdaten ins Internet und Standortinformationen von Handys. Der Inhalt selbst soll in allen Fällen bislang nicht aufgezeichnet werden. Rechtfertigung für diese Speicherung ist hier die Verfolgung von Terrorismus oder organisierter Kriminalität. Das Vorhaben wird auch innerhalb der Regierung kontrovers diskutiert.

Die Richtlinie soll bald in deutsches Recht umgesetzt worden, noch ist sie das jedoch nicht – und schon jetzt werden erste Rufe laut, diese Daten auch für andere Zwecke zu nutzen. Ein Wunsch, der so zu erwarten war, ist ein vergleichbares Szenario auch von Fällen wie den Mautbrückendaten bekannt – deren Daten zunächst ausschliesslich für LKW-Maut genutzt werden sollten (anderslautende Befürchtungen wurden hier nicht ernstgenommen), und nun doch auch zu Fahndungszwecken genutzt werden.

Ein ähnliches Vorgehen zeichnet sich nun auch bei der Vorratsdatenspeicherung ab: So forderte etwa Günter Krings, CDU-Bundestagsabgeordneter, diese Daten auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wie etwa dem Tausch von Musikdaten zu nutzen. Wenig verwunderlich, dass er gleichzeitig auch die Erschwerung von „anonymer Nutzung des Internets“ verlangt.

In ganz ähnliche Richtung geht nun auch die neueste Forderung der Bundesregierung, bereits präventiv, also vor einer erfolgten Straftat, Kunden- und Nutzungsdaten bekommen zu dürfen.

Kallisti!

Auf zur Gegenrevolution! News fürs Volk!

Durch tagelange Infiltrationsarbeit ist es uns, der F.N.O.R.D., gelungen, Zugang zu diesem Webserver zu bekommen. Wir fordern: Wiedereinsetzung des rechtmässigen Blogschreibers, Absetzung von Katzenbildern und Youtube!

Es gelang uns bereits, Kontakt zum Blog-Autor im Exil zu erlangen, allerdings konnten wir ihn bislang nicht aus selbigem zurückholen. Auch die endgültige Zerschlagung der Bilker Terrorzelle durch unsere Spezialkräfte ist noch nicht plangemäss durchgeführt worden – wir sind allerdings zuversichtlich, das im Laufe der kommenden Woche zu vollenden.

Bis dahin: Mehr News für die law blog-Leser, juristisch nicht so kompetent wie gewohnt, aber informativer als Katzenbilder!

Kallisti!

Die lustigsten Lawblog-Kommentare (in den vergangenen drei Tagen)

10. Der Lawblog-Leser will nicht bespasst werden, schon gar nicht so.

9. Wat isn hier los?

8. hi geschäftsmann,geht runter wie öl :-))

7. Wer in der ausbildung ist und kein kindergeld bekommt….bitte melden ich kann helfen….!!!!

6. Was mich ärgert, dass alle Handys unter die Neureglung fallen sollen, ohne überhaupt in irgendeiner Weise die Fähigkeiten des Handys zu beachten. Internetanbindung bei Handys via WAP oder UMTS bedeutet bei weitem noch keine Möglichkeit, vorhandenen Rundfunkangebote konsumieren zu können.

Wenn ich den ärgsten Rahmen an Toleranz annehme, kann ich bei einem zukünftig ausgebauten Fernseh-Internet-Angebot (was noch deutlich ausgebaut werden muss, wohlgemerkt) die Argumentation nachvollziehen.

Aber, hat jemand der ein WAP oder UMTS-Handy (ohne Radio) besitzt jemals versucht ein Video zu schauen? Oder gar einen Radiostream zu finden?
Es gibt dabei mehrere Punkte, die sehr fragwürdig sind:

1. Ein Bruchteil der aktuellen Handys ist Videostreamfähig. Ein nicht Videostreamfähiges Handys muss also, wenn es überhaupt ein Video abspielen kann, dieses Video downloaden (was auch nicht alle Handys abspielen können)Es kann also kein flächendeckendes, zeitlich unverzögertes Angebot einer Rundfunksendung angenommen werden.
2. Die Abrechnung beim Handyanbieter läuft, wenn man nicht zufällig einen entsprechenden Handyvertrag hat(und das haben die wenigsten) via Datenvolumen. Sprich man muss im Vergleich zum Internet 3mal bezahlen.(DSL-Flat als Internet Standart nehme ich mal an).Einmal zahlt man für den konkreten Empfang des Datenpakets, dann dafür, dass ich dieses Downloaden kann und das 3.mal für die GEZ. Hier könnte man bei den Handyanbietern ansetzen, GEZ-Gebühren mit der Nutzung der angebote einzutreiben. Dann wäre das transparent und fair.
In diesem Rahmen des bezahlten Datenvolumens sind Radiostreams ebenfalls utopisch, weil sie schlicht zu teuer sind.
3. Das WAP Angebot ist im Vergleich zum Internet auch heute noch mehr als dürftig. Kaum ein WAP-Seitenbetreiber bietet überhaupt deratige Streaming-Angebote an. Kostenlose Videodownloads sind die Ausnahme. Und ich kann sagen dass sich dies zukünftig auch nicht groß ändern wird, da es wegen der Vielfalt an verschiedenen Handytypen große technische Probleme gibt so dass diese Angebot weiter hinter dem des Internets stehen wird(Anbei sei erwähnt, dass ich in einer Firma arbeite, die Handysoftware bereitstellt, wobei ich so einen umfassenden Einblick in Handysfähigkeiten hab).
Das Internet im Vergleich bietet einheitlichere Plattformen, bei den Handys varriert jeder Handystyp, hier kann es keine Gleichbehandlung geben.
4. Der Datentransfer via WAP zeichnet sich durch eine geringe Bandbreite aus, sprich die Videos haben eine sehr geringe Qualität wobei die Darstellungsqualität auf dem Handy dann noch von der Leistungsfähigkeit des Handys selber abhängt und je nach Typ herab/- oder heraufgefahren wird.
Ein Vergleich hierzu: der eine besitzt einen Trabant, der andere einen Ferrari, es wiederspricht dem Rechtsgefühl gleiche KFZ-Steuer zu bezahlen. Bei der GEZ jedoch ist das bislang möglich.
5. Benutzer von Schwarz/Weiss Handys haben auch WAP-fähige Handys. Sind auch ans Internet “gebunden”. Können aber das Spektrum nicht erfassen.
6. UMTS und WAP unterscheiden sich in ihrer Leistungsfähigkeit, so dass eine einheitliche Erhebung bei weitem nicht legitimiert ist. Wobei für das UMTS-Angebot immernoch die gleichen Einschränken (siehe oben) gelten.
7. Die Nutzung von WAP-Angeboten ist sehr gering im vergleich zur Verbreitung der Handys. Von denjenigen die WAP regelmäßig nutzen hat ein Bruchteil ein Handys, welches das volle Spektrum adequat darstellen kann und von diesem Bruchteil nutzt (siehe Ausland) wiederrum ein sehr geringer Bruchteil diese Handys-Video-Funktion.
Es ist aber in diesem Rahmen seitens der GEZ besser, alle abzukassieren. Das ist schlicht ungerecht.

Es stört mich, wie dreist man die Gelegenheit nutzt, sich an neue Entwicklungen der Digitalisierung “anpasst”, ohne jedoch die Vielfältigkeiten zu beachten. Da seitens der GEZ mit den neuen Reglungen in jedem Fall die Kasse klingelt, mit einer Beachtung oben genannter Deteils diese Kasse weniger klingelt ist es klar, dass man einen Mehraufwand scheut. Hier wird Fairness oder Gerechtigkeit nicht beachtet, und dass in einem Land, dass für seine Bürokratie berühmt ist.
Es gibt ein Sprichwort, was ich jedoch nur sinngemäß zusammenkriege:
“Wenn Ungerechtigkeit zum Gesetz wird, hat das Volk das Recht und die Pflicht dagegen aufzustehen.”
Schönen Tag noch.

5. Hoffentlich ist Hr. Vetter nichts passiert.

4. Hm, wieso werden hier keine Trackbacks angezeigt =(?

3. Oh, sorry meine E-Mail vergessen. ;-) (…)

2. (…) lawblog fördert und verherrlicht den Sittenverfall!

1. Wenn der Vetter solche Idioten als Freunde hat findet er nie eine Freundin. Verstehe den Unterschied zu RTL 2 nicht. Was ist so schlecht daran lesen und schreiben zu können.
Dumm macht auf Dauer nicht glücklich

Beste Grüße, eure Ashley