Wir nennen es Arbeit

„Wir nennen es Arbeit“ heißt ein neues Buch von Holm Friebe und Sascha Lobo. Untertitel: „Die digitale Bohème oder intelligentes Leben jenseits der Festanstellung.“ Laut Erklärung zum Untertitel geht es in dem Buch um die neue Klasse von Selbstständigen, „die mit Hilfe digitaler Technologien dem alten Traum vom selbstbestimmten Arbeiten in selbstgewählten Kollektivstrukturen ein gutes Stück näher kommt“.

Ich grübele ein wenig, wo und in welchen Teil des letzten Halbsatzes ich passe. Denn die beiden haben mich auch befragt. Aber wenn sie sich mit dem angekündigten Freiexemplar revanchiert haben, bin ich sicher schlauer.

Bis dahin behelfen wir uns mit dem Blog zum Buch. Die Autoren kennt man übrigens (zumindest) von der Riesenmaschine.

Ausweis und dergleichen

In einer Schwerbehindertenangelegenheit, die ich für jemanden aus der Familie mache, kriegt die Mandantin Post vom Amt für Gesundheit und Versorgung:

… ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Sie werden daher gebeten, den nachstehenden Termin wahrzunehmen. Grund: Behindertenangelegenheit.

Die Mandatin wird aufgefordert, alles Mögliche mitzubringen, unter anderem „Personalausweis und dergleichen“. Und, natürlich, „dieses Schreiben“.

Es folgen ellenlange Belehrungen darüber, wie Fahrtkosten erstattet werden können.

Leider steht auf dem Schreiben nirgends, warum die Mandantin persönlich erscheinen soll und was im Termin passieren wird. Die telefonische Nachfrage stößt auf ein gerüttelt Maß Unverständnis. „Eine Untersuchung, was denn sonst?“ Ach so, Absender ist eine Frau Dr. med. W.

Da habe ich wohl einfach zu wenig kombiniert.

Flickr-Abmahnwelle?

Womöglich setzt sich gerade die Flickr-Abmahnwelle in Bewegung. Ein Opfer ist jedenfalls schon zu beklagen. Wird vielleicht eine neue Geschäftsidee: eigenen Content anonym bei Flickr hochschaufeln, gemütlich abwarten, bis – eher arglose – Blogger verlinken oder gar kopieren. Und dann abmahnen.

Was die Kosten für Anwälte und, wenn es sich nicht vermeiden lässt, Gericht angeht, sieht es schlecht aus. Rechtsschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich nicht die Abwehr von Unterlassungsansprüchen. Darunter fallen derartige Fälle. Der Betroffene bleibt also in aller Regel auf den Kosten sitzen. Es sei denn natürlich, an der Sache ist nichts dran.

Textbausteine

Antwort auf die 1. Mahnung:

Lieber Herr Vetter, ich habe die Sache total verdrängt. Zahlung geht morgen raus.

Antwort auf die 2. Mahnung:

Lieber Herr Vetter, ich habe die Sache total verdrängt. Zahlung geht morgen raus.

Auf Wunsch

Aus einem vierseitigen Flyer der Rheinischen Post („Leser werben Leser“):

Ich bestelle die Zeitung für die Dauer von zunächst 24 Monaten… Die AGB’s für die Lieferung der Zeitung sind Bestandteil dieses Vertrages und werden auf Wunsch zugesandt.

Dazu der Beck Online-Kommentar zum BGB:

Muss allerdings der Kunde selbst tätig werden, um sich Kenntnis von den AGB zu verschaffen, ist ihm die Kenntnisnahme regelmäßig nicht zumutbar. Der Hinweis im Vertrag, dem Vertragspartner werde der Text der AGB auf Wunsch kostenlos zugeschickt, führt mithin nicht zur Einbeziehung der AGB (BGH MDR 1999, 1061).

Es gilt also im Zweifel das Gesetz. Das wird aber natürlich keinen Besteller interessieren. Die AGB der Rheinischen Post sind bestimmt viel kundenfreundlicher als das Gesetz.

Reuiger Minister

Weil er den Antrag des Dormagener Bürgers Franz-Josef Bauers auf Akteneinsicht viel zu lange ignoriert hat, musste Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) jetzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf kapitulieren.

Bauers hatte auf Auskunft geklagt: Er wollte über Gefahren des Rhein-Hochwassers informiert werden. Inzwischen weiß er aus einem 160 Seiten starken Ministeriumsbericht, dass „mit zunehmender Höhe des Hochwasserscheitels“ auch der mittlere Teil des Niederrheins (Düsseldorf/Dormagen bis etwa zur Einmündung der Ruhr) „überflutet wird“.

Zur Übernahme der Prozeßkosten (von rund 600 Euro) erklärte sich der Minister reuig bereit. Er schrieb dem Verwaltungsgericht, es sei zutreffend, dass der Rechtsstreit überhaupt erst „durch die nicht erfolgte Reaktion auf das Informationsgesuch des Klägers entstanden ist“. (pbd)

Alles verboten

Mal was neues im Abmahnland: Marcel Bartels kriegt nicht nur ein Schreiben von Leuten, die sich auf den Schlips getreten fühlen. Nein, noch vor dem Inhalt des Schreibens findet sich Folgendes:

… in Fettschrift ein Hinweis, dass das Schreiben urheberrechtlich geschützt sei. … Folgerichtig weist die U. GmbH dann auch darauf hin, dass ihr allein die Rechte an der Nutzung, Bearbeitung und Verbreitung des Schriftsatzes zustehen. Ausdrücklich untersagt ist jegliche Veröffentlichung im Ganzen oder auszugsweise, sowie jegliche öffentliche Zitierung oder Kommentierung.

So so, jedes öffentliche Zitat ist also verboten. Und sogar jeder Kommentar. Wer sich so was ausdenkt, sollte mit drei Jahren Bananenrepublik bestraft werden. Ich hoffe inständig, dass er dafür ausreisen muss.

Ein Kreuz hilft nicht

Ein Verkäufer von Anti-Nazi-Emblemen ist vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden – wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Damit hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit ihrer Auffassung durchgesetzt, dass auch das Zeigen durchgestrichener oder verfremdeter Symbole verboten ist, berichtet Focus online.

Es ist doch immer wieder beruhigend, wie punktgenau und präzise sich unsere Justiz gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenstemmt.

Vorbildlich geflüchtet

BILD berichtet, dass Sarah Connor beim Ausparken einen anderen Wagen beschädigt hat. Außerdem lobt die Zeitung Sarahs „vorbildliches Verhalten“:

Erst telefonierte sie mit der Polizei. „Dann hinterließ sie ihre Telefonnummer unter dem Scheibenwischer.“

Für derart vorbildliches Verhalten gibt es einen Fachbegriff: Unfallflucht.

Nicht mal per Handy

Sehr interessant auch ein Richter, der anrief und sich über die Auskunft meiner Sekretärin wunderte, dass ich während einer Hauptverhandlung nicht übers Handy erreichbar bin. Ob er telefonierende Anwälte in seinen Sitzungen duldet?

Aus den Augenwinkeln

Mein hervorragendes Siemens-Telefon auf dem Schreibtisch ziert immer ein kleiner Klebezettel. Und zwar auf dem roten Lämpchen, das blinkt, wenn jemand in der Zentrale anruft. Irgendwann habe ich gemerkt, dass ich diese Lampe aus den Augenwinkeln beobachte.

Seitdem ich das Lämpchen nicht mehr sehen kann, bin ich ruhiger. Ein klein wenig.

Titel ja, Lehre nein

Unter den Vorständen der 110 wichtigsten Aktiengesellschaften dürfen sich 26 mit dem Titel „Honorarprofessor“ schmücken. Wie ernst es ihnen mit der Lehre ist, hat Capital ermittelt.

Ganze sieben Honorarprofessoren sind „sehr häufig“ an ihrer Hochschule präsent. Als „gering“ wurde dagegen das Engagement eines Südzucker-Managers eingestuft. Er führt im nächsten Semester seine Studenten lediglich übers Betriebsgelände.

Preislöcher

Wenn der ohnehin schon günstige Flugpreis für eine Fernstrecke noch mal um 120 € sinkt, heißt es natürlich zuschlagen. Danach verwundert zur Kenntnis nehmen, dass der Preis Minuten nach der Buchung wieder um 120 € steigt. Und sich freuen, dass zwischenzeitlich die Buchungsbestätitung eingetroffen ist – mit dem niedrigeren Preis.

Ich habe die Ticketkäuferin erst mal beruhigt. Anfechtung ist ein heikles Thema. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein großes Reiseportal Vertippser in diesem Umfang auf die Kunden abwälzen und eine entsprechende Diskussion riskieren würde. Wenn es überhaupt ein Irrtum war.

In Asien geht’s weiter

BenQ Deutschland wird der Geldhahn abgedreht. 3000 Arbeitsplätze sind in akuter Gefahr. Zumindest in Deutschland, denn, so die Süddeutsche Zeitung:

BenQ will das Geschäft mit Handys der Marke BenQ-Siemens laut Mitteilung aus Asien heraus fortführen.

Sicher eine hervorragende Chance, über Heuschrecken aus Taiwan zu schimpfen. Und die Ursachen für solche Desaster unter den Teppich zu kehren.

Nachtrag: Abwrackprämie (manager-magazin)